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Landtag von Baden-Württemberg Drucksache <strong>15</strong> / <strong>7720</strong><br />
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bußen … für Verstöße gegen diese Verordnung … in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig<br />
und abschreckend“ ist. Eine Zuweisung der Befugnis, Geldbußen zu<br />
verhängen, an andere als die Aufsichtsbehörden vermag ich den Entwürfen zur Datenschutzgrundverordnung<br />
nicht zu entnehmen; mit Änderungen in dieser Hinsicht ist<br />
in den Verhandlungen nach Auskunft des Bundesinnenministeriums auch nicht mehr<br />
zu rechnen. Insofern muss spätestens mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung<br />
die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung datenschutzrechtlicher Ordnungswidrigkeiten<br />
ohnehin der Aufsichtsbehörde zugewiesen werden. Im Hinblick<br />
darauf, dass die Verordnung voraussichtlich im Frühjahr 2018 in Kraft treten wird und<br />
ein zeitlicher Vorlauf für die neue Aufgabe sinnvoll ist, wird dringend darum gebeten,<br />
die notwendigen gesetzlichen Änderungen jetzt vorzunehmen. Die Aufgabenzuweisung<br />
kann stellenneutral erfolgen, wenn die beim bisher zuständigen Regierungspräsidium<br />
Karlsruhe hierfür vorhandenen Personalkapazitäten zu meiner Dienststelle<br />
umgesetzt werden. Falls mir die Aufgabe als Informationsfreiheitsbeauftragter zugewiesen<br />
werden soll, sollte die weitere Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von datenschutzrechtlichen<br />
Ordnungswidrigkeiten zeitlich etwa um ein Vierteljahr versetzt<br />
übertragen werden, um den Aufgabenzuwachs organisatorisch leichter bewältigen zu<br />
können. Diese Verschiebung wäre noch in der Regelung über das Inkrafttreten des<br />
Gesetzes (Artikel 4 des Regierungsentwurfs, Artikel 6 des anliegenden Entwurfs) zu<br />
berücksichtigen.<br />
Inwieweit mir im Gesetzentwurf - wie in der derzeitigen Koalitionsvereinbarung vorgesehen<br />
- der Status einer obersten Landesbehörde verliehen werden soll, überlasse<br />
ich dem Fortgang der weiteren parlamentarischen Beratungen.<br />
Ich werde mir erlauben, auch die Fraktionen des Landtags über meine Anmerkungen<br />
und Vorschläge zu unterrichten.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
gez. Jörg Klingbeil<br />
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