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Landtag von Baden-Württemberg Drucksache <strong>15</strong> / <strong>7720</strong><br />

- 5 -<br />

bußen … für Verstöße gegen diese Verordnung … in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig<br />

und abschreckend“ ist. Eine Zuweisung der Befugnis, Geldbußen zu<br />

verhängen, an andere als die Aufsichtsbehörden vermag ich den Entwürfen zur Datenschutzgrundverordnung<br />

nicht zu entnehmen; mit Änderungen in dieser Hinsicht ist<br />

in den Verhandlungen nach Auskunft des Bundesinnenministeriums auch nicht mehr<br />

zu rechnen. Insofern muss spätestens mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung<br />

die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung datenschutzrechtlicher Ordnungswidrigkeiten<br />

ohnehin der Aufsichtsbehörde zugewiesen werden. Im Hinblick<br />

darauf, dass die Verordnung voraussichtlich im Frühjahr 2018 in Kraft treten wird und<br />

ein zeitlicher Vorlauf für die neue Aufgabe sinnvoll ist, wird dringend darum gebeten,<br />

die notwendigen gesetzlichen Änderungen jetzt vorzunehmen. Die Aufgabenzuweisung<br />

kann stellenneutral erfolgen, wenn die beim bisher zuständigen Regierungspräsidium<br />

Karlsruhe hierfür vorhandenen Personalkapazitäten zu meiner Dienststelle<br />

umgesetzt werden. Falls mir die Aufgabe als Informationsfreiheitsbeauftragter zugewiesen<br />

werden soll, sollte die weitere Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von datenschutzrechtlichen<br />

Ordnungswidrigkeiten zeitlich etwa um ein Vierteljahr versetzt<br />

übertragen werden, um den Aufgabenzuwachs organisatorisch leichter bewältigen zu<br />

können. Diese Verschiebung wäre noch in der Regelung über das Inkrafttreten des<br />

Gesetzes (Artikel 4 des Regierungsentwurfs, Artikel 6 des anliegenden Entwurfs) zu<br />

berücksichtigen.<br />

Inwieweit mir im Gesetzentwurf - wie in der derzeitigen Koalitionsvereinbarung vorgesehen<br />

- der Status einer obersten Landesbehörde verliehen werden soll, überlasse<br />

ich dem Fortgang der weiteren parlamentarischen Beratungen.<br />

Ich werde mir erlauben, auch die Fraktionen des Landtags über meine Anmerkungen<br />

und Vorschläge zu unterrichten.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

gez. Jörg Klingbeil<br />

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