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Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7720 15 zu Artikel 3 – Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes Artikel 3 bestimmt, dass die Auswirkungen des Gesetzes nach einem Erfahrungszeitraum von fünf Jahren durch die Landesregierung evaluiert werden sollen. Statt einer Evaluierung durch die Landesregierung, sollte jedoch eine wissenschaftliche Evaluierung vorgesehen werden. Die Landesregierung sowie die Ministerien gehören nämlich zu den öffentlichen Stellen, die nach dem LIFG auskunftspflichtig sind. Es liegt damit ein erheblicher Interessenskonflikt vor. Da ein Evaluierungsbericht der Landesregierung von allen Ressorts mitgetragen werden muss, werden sich die Modernisierungsvorschläge erfahrungsgemäß eher auf dem kleinsten möglichen Nenner bewegen. Der Interessenskonflikt kann vermieden werden, wenn eine wissenschaftliche Evaluierung, die von einem unabhängigen Gutachter durchgeführt wird, gesetzlich festgeschrieben wird. 162

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7720 Sehr geehrte Damen und Herren, für die Übersendung des Entwurfs eines IFG für Baden-Württemberg und die Möglichkeit der Stellungnahme danke ich. Das Landesarchiv ist mit Artikel 2, durch den der Zugang zu Archivgut als Jedermannrecht verdeutlicht wird, vollinhaltlich einverstanden und begrüßt diese Änderung. Darüber hinaus gibt es von unserer Seite keine weiteren Hinweise. Mit freundlichen Grüßen Robert Kretzschmar _____________________________ Prof. Dr. Robert Kretzschmar Präsident Landesarchiv Baden-Württemberg Eugenstraße 7 70182 Stuttgart Tel.: +49 711 212-4272 Fax: +49 711 212-4283 Email: robert.kretzschmar@la-bw.de Web: www.landesarchiv-bw.de 163

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache <strong>15</strong> / <strong>7720</strong><br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

für die Übersendung des Entwurfs eines IFG für Baden-Württemberg und die<br />

Möglichkeit der Stellungnahme danke ich.<br />

Das Landesarchiv ist mit Artikel 2, durch den der Zugang zu Archivgut als<br />

Jedermannrecht verdeutlicht wird, vollinhaltlich einverstanden und begrüßt<br />

diese Änderung.<br />

Darüber hinaus gibt es von unserer Seite keine weiteren Hinweise.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Robert Kretzschmar<br />

_____________________________<br />

Prof. Dr. Robert Kretzschmar<br />

Präsident<br />

Landesarchiv Baden-Württemberg<br />

Eugenstraße 7<br />

70182 Stuttgart<br />

Tel.: +49 711 212-4272<br />

Fax: +49 711 212-4283<br />

Email: robert.kretzschmar@la-bw.de<br />

Web: www.landesarchiv-bw.de<br />

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