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Landtag von Baden-Württemberg Drucksache <strong>15</strong> / <strong>7720</strong><br />

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lich nach. Wir können es jedoch nicht nachvollziehen, wenn auch Personen, die in keiner Weise<br />

vom Verwaltungshandeln einer Selbstverwaltungsorganisation betroffen sein können, Informationen<br />

über sie verlangen. Ein anderer Punkt ist, dass das Bedürfnis der Öffentlichkeit nach mehr<br />

Transparenz bei steuerfinanzierten öffentlichen Einrichtungen durchaus seine Berechtigung<br />

haben kann: Wo Steuergelder fließen, möchten die Bürgerinnen und Bürger auch Klarheit darüber<br />

haben, was der Staat damit macht. Dagegen finanzieren sich Selbstverwaltungskörperschaften<br />

nicht über Steuergelder, sondern über ihre Mitgliedsbeiträge. Es ist nicht einzusehen,<br />

weshalb die Öffentlichkeit Transparenz über die Gelder einer Selbstverwaltungskörperschaft<br />

verlangen sollte, die sie selbst nicht finanziert.<br />

Dies gilt umso mehr, als das hinter dem IFG BW stehende Ziel, Verwaltungshandeln besser<br />

kontrollieren zu können, bei den Selbstverwaltungsorganisationen des Handwerks bereits ausreichend<br />

gesichert ist. So wird ihr Handeln schon intern durch eigene Gremien und extern durch<br />

die unmittelbare bzw. mittelbare Staatsaufsicht des Landes kontrolliert. Unabhängig davon stellt<br />

sich unsere Organisation auch jetzt schon dem Gebot der Transparenz. So sind über die Website<br />

www.zdh.de die Leistungen und Zahlen aller Handwerkskammern zu finden. Darüber hinaus<br />

hat jede Handwerkskammer in Baden-Württemberg auf ihrer Homepage einen Zahlen- und<br />

Faktencheck eingestellt. Daher besteht aus unserer Sicht kein Grund, die Selbstverwaltungsorganisationen<br />

des Handwerks dem Anwendungsbereich des IFG BW zu unterwerfen.<br />

Auf die Handwerkskammern, Innungen und Kreishandwerkerschaften würde dann zusätzlicher<br />

bürokratischer Aufwand zukommen, dessen Ausmaß wir heute noch nicht abschätzen können.<br />

Es müsste Personal abgestellt werden, das alle Anfragen prüft, Informationen einholt, aufbereitet<br />

und die Anfragen beantwortet. Erfahrungen in anderen Bundesländern haben gezeigt, dass<br />

es immer wieder einzelne Personen gibt, die innerhalb kurzer Zeit viele Anfragen stellen und<br />

damit die Verwaltung lahm legen. Die in den anderen Bundesländern bestehenden Ablehnungsgründe<br />

vermögen dies offensichtlich nicht zu verhindern.<br />

Die Evaluationen der Informationsfreiheitsgesetze anderer Bundesländer haben zudem gezeigt,<br />

dass die Kosten für die Bearbeitung der Anfragen keineswegs aus den Gebühren gedeckt werden<br />

können. Da sich die Selbstverwaltungsorganisationen des Handwerks jedoch überwiegend<br />

über ihre Mitgliedsbeiträge finanzieren, müssten letztlich die Mitglieder der Handwerkskammern,<br />

Innungen und Kreishandwerkerschaften – also die Handwerkerinnen und Handwerker –<br />

für die Einhaltung der Pflichten aus dem IFG BW bezahlen. Wir sind der Meinung, dass das mit<br />

dem Grundgedanken des in der Landesverfassung verankerten Konnexitätsprinzips „Wer bestellt,<br />

der bezahlt“ nicht vereinbar ist.<br />

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