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Landtag von Baden-Württemberg Drucksache <strong>15</strong> / <strong>7720</strong><br />
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lich nach. Wir können es jedoch nicht nachvollziehen, wenn auch Personen, die in keiner Weise<br />
vom Verwaltungshandeln einer Selbstverwaltungsorganisation betroffen sein können, Informationen<br />
über sie verlangen. Ein anderer Punkt ist, dass das Bedürfnis der Öffentlichkeit nach mehr<br />
Transparenz bei steuerfinanzierten öffentlichen Einrichtungen durchaus seine Berechtigung<br />
haben kann: Wo Steuergelder fließen, möchten die Bürgerinnen und Bürger auch Klarheit darüber<br />
haben, was der Staat damit macht. Dagegen finanzieren sich Selbstverwaltungskörperschaften<br />
nicht über Steuergelder, sondern über ihre Mitgliedsbeiträge. Es ist nicht einzusehen,<br />
weshalb die Öffentlichkeit Transparenz über die Gelder einer Selbstverwaltungskörperschaft<br />
verlangen sollte, die sie selbst nicht finanziert.<br />
Dies gilt umso mehr, als das hinter dem IFG BW stehende Ziel, Verwaltungshandeln besser<br />
kontrollieren zu können, bei den Selbstverwaltungsorganisationen des Handwerks bereits ausreichend<br />
gesichert ist. So wird ihr Handeln schon intern durch eigene Gremien und extern durch<br />
die unmittelbare bzw. mittelbare Staatsaufsicht des Landes kontrolliert. Unabhängig davon stellt<br />
sich unsere Organisation auch jetzt schon dem Gebot der Transparenz. So sind über die Website<br />
www.zdh.de die Leistungen und Zahlen aller Handwerkskammern zu finden. Darüber hinaus<br />
hat jede Handwerkskammer in Baden-Württemberg auf ihrer Homepage einen Zahlen- und<br />
Faktencheck eingestellt. Daher besteht aus unserer Sicht kein Grund, die Selbstverwaltungsorganisationen<br />
des Handwerks dem Anwendungsbereich des IFG BW zu unterwerfen.<br />
Auf die Handwerkskammern, Innungen und Kreishandwerkerschaften würde dann zusätzlicher<br />
bürokratischer Aufwand zukommen, dessen Ausmaß wir heute noch nicht abschätzen können.<br />
Es müsste Personal abgestellt werden, das alle Anfragen prüft, Informationen einholt, aufbereitet<br />
und die Anfragen beantwortet. Erfahrungen in anderen Bundesländern haben gezeigt, dass<br />
es immer wieder einzelne Personen gibt, die innerhalb kurzer Zeit viele Anfragen stellen und<br />
damit die Verwaltung lahm legen. Die in den anderen Bundesländern bestehenden Ablehnungsgründe<br />
vermögen dies offensichtlich nicht zu verhindern.<br />
Die Evaluationen der Informationsfreiheitsgesetze anderer Bundesländer haben zudem gezeigt,<br />
dass die Kosten für die Bearbeitung der Anfragen keineswegs aus den Gebühren gedeckt werden<br />
können. Da sich die Selbstverwaltungsorganisationen des Handwerks jedoch überwiegend<br />
über ihre Mitgliedsbeiträge finanzieren, müssten letztlich die Mitglieder der Handwerkskammern,<br />
Innungen und Kreishandwerkerschaften – also die Handwerkerinnen und Handwerker –<br />
für die Einhaltung der Pflichten aus dem IFG BW bezahlen. Wir sind der Meinung, dass das mit<br />
dem Grundgedanken des in der Landesverfassung verankerten Konnexitätsprinzips „Wer bestellt,<br />
der bezahlt“ nicht vereinbar ist.<br />
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