ANSUCHEN UM AUSDRUCK DES BEITRITTSFORMULARS
ansuchen um ausdruck des beitrittsformulars - Laborfonds
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<strong>ANSUCHEN</strong> <strong>UM</strong> <strong>AUSDRUCK</strong><br />
<strong>DES</strong> <strong>BEITRITTSFORMULARS</strong><br />
(Mitglied Privatsektor)<br />
Dieses Formular ist an folgende Anschrift zu senden bzw. einzureichen bei:<br />
Rentenfonds Laborfonds z. Hd. Verwaltungsservice Pensplan Centrum AG<br />
in der Mustergasse 11/13 – 39100 Bozen oder in der Via Gazzoletti 2 – 38122 Trient.<br />
Andernfalls per Fax an die Nr. 0471 317666 oder per E-Mail: info@laborfonds.it<br />
Der/Die Unterfertigte<br />
Steuernummer |__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|<br />
Studientitel-Kode*<br />
geboren am in Prov. Staat<br />
wohnhaft in Str. Nr.<br />
PLZ Prov. Tel. Handy<br />
E-Mail<br />
Domizil (wenn mit dem Wohnsitz nicht übereinstimmend)<br />
Str.<br />
Nr.<br />
PLZ<br />
Prov.<br />
* Studientitel-Kode: 01: keinen; 02: Grundschule; 03: Mittelschulabschluss; 04: berufsbildender Abschluss;<br />
05: Oberschulabschluss; 06: Hochschulabschluss (drei Jahre); 07: Hochschulabschluss;<br />
08: Spezialisierung nach Hochschulabschluss.<br />
Kollektivvertrag<br />
Bereich<br />
Berufsbezeichnung<br />
erklärt<br />
Datum Erstanstellung: vor dem 29.04.1993 nach dem 28.04.1993<br />
(als Erstanstellung versteht man die erste Arbeit und daher die ersten in die Pflichtvorsorge (z.B. beim NISF/INPS) einbezahlten<br />
Beiträge)<br />
Dienstalter: im Dienst am 31.12.2000 angestellt ab 01.01.2001<br />
(Angabe bei Erstanstellung in der öffentlichen Verwaltung vor oder nach dem 31.12.2000; diese Angabe ist bei einem zukünftigen<br />
Wechsel des Arbeitgebers für die Wahl des Abfertigungsanteils, der in den Rentenfonds Laborfonds eingezahlt wird, notwendig)<br />
Beitragsjahre in die Pflichtvorsorge am Stichtag 31.12.1995: > 18 Beitragsjahre < 18 Beitragsjahre<br />
(Angabe der Beitragsjahre (mehr oder weniger als 18) zum 31.12.1995; diese Angabe ist bei einem zukünftigen Wechsel des<br />
Arbeitgebers für die Wahl des Abfertigungsanteils, der in den Rentenfonds Laborfonds eingezahlt wird, notwendig)<br />
Nur bei Kollektivverträgen der Kategorie Landwirtschaft anzugeben:<br />
unbefristeter Arbeitsvertrag<br />
befristeter Arbeitsvertrag<br />
sonstige Verträge<br />
nur für landwirtschaftliche Angestellte und Führungskräfte:<br />
in ENPAIA eingeschrieben nicht in ENPAIA eingeschrieben<br />
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wählt<br />
folgenden Abfertigungsanteil in den Fonds einzuzahlen:<br />
bei Erstanstellung vor dem 29.04.1993<br />
vom Kollektivvertrag vorgesehener Abfertigungsanteil<br />
bei Erstanstellung nach dem 28.04.1993<br />
100% Abfertigung (vom Gesetz vorgesehen)<br />
100% Abfertigung<br />
folgenden Beitrag zu eigenen Lasten, der vom Lohnstreifen einbehalten und in den Fonds einbezahlt<br />
werden soll:<br />
den vom Kollektivvertrag vorgesehen Mindestbeitrag<br />
einen Beitrag in Höhe von<br />
folgende Investitionslinie (nur eine auswählen):<br />
Garantierte Investitionslinie<br />
% der vorgesehenen Berechnungsgrundlage<br />
Ausgewogene Investitionslinie<br />
Vorsichtig-Ethische Investitionslinie<br />
Dynamische Investitionslinie<br />
als Sprache für das Beitrittsformular, die Dienstleistungen und Mitteilungen des Fonds:<br />
Italienisch<br />
Deutsch<br />
den Erhalt aller Mitteilungen des Rentenfonds (Pflichtmitteilungen als auch sonstige Mitteilungen):<br />
ausschließlich per E-Mail an die oben angeführte E-Mail-Adresse – siehe Seite 1<br />
ausschließlich per Post an den oben angeführten Wohnsitz (bzw. an das Domizil) – siehe Seite 1<br />
beantragt<br />
den Ausdruck des Beitrittsformulars zum Rentenfonds Laborfonds mit den oben angeführten Daten und<br />
bestätigt alle Informationen des vorliegenden Ansuchens gelesen und verstanden zu haben.<br />
Datum<br />
Unterschrift<br />
Zustimmung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten<br />
Nach Einsichtnahme in das Informationsblatt zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 des gesetzesvertretenden<br />
Dekrets vom 30. Juni 2003, Nr. 196 bezüglich des Zusatzrentenfonds Laborfonds (zu finden unter www.laborfonds.it) gibt der/die<br />
Unterfertigte seine/ihre Zustimmung im Sinne des Art. 23 desselbigen Dekrets zur Verarbeitung der personenbezogenen, auch<br />
„sensiblen“ Daten, welche ihn/sie mit den Modalitäten und für die angegebenen Zwecke betreffen.<br />
Datum<br />
Unterschrift<br />
Daten betreffend den Arbeitgeber<br />
Firmenbezeichnung und Gesellschaftsform<br />
MwSt-Nr. |__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__| Steuernummer |__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|<br />
mit Sitz in Str. Nr.<br />
PLZ Prov. Tel. Fax<br />
Arbeitsitz (falls abweichend) in Str. Nr.<br />
PLZ Prov. Tel. Fax<br />
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WICHTIGE INFORMATIONEN<br />
Beitragszahlung<br />
+ Die Arbeitnehmer mit Ersteinstellung nach dem 28.04.1993 müssen 100% der Abfertigung einzahlen. Die Arbeitnehmer mit<br />
Erstanstellung vor dem 29.04.1993 können zwischen dem vom Kollektivvertrag vorgesehenen Abfertigungsanteil (falls der<br />
Kollektivvertrag/das kollektive Abkommen nicht vorsieht, muss mindestens ein Abfertigungsanteil von 50% einbezahlt werden)<br />
oder der Einzahlung von 100% der Abfertigung entscheiden. Sobald man sich dafür entscheidet, 100% der Abfertigung<br />
einzuzahlen, ist es nicht mehr möglich, einen niedrigeren Prozentsatz der Abfertigung einzuzahlen.<br />
+ Der vom Kollektivvertrag vorgesehene Arbeitgeberbeitrag steht nur für den Fall zu, dass der Arbeitnehmer zumindest den<br />
Mindestbeitrag zu eigenen Lasten einbezahlt, welcher vom Kollektivvertrag festgelegt ist.<br />
+ Die Höhe des Mindestbeitrags zu Lasten des Arbeitnehmers und des Beitrags zu Lasten des Arbeitgebers (sowie auch der<br />
Abfertigungsanteil, welcher den Arbeitnehmern mit Erstanstellung vor dem 29.04.1993 vorbehalten ist) sind im vom Arbeitgeber<br />
angewandten Kollektivvertrag festgelegt. Auf der Internetseite des Fonds ist ein Überblick zu den wichtigsten Verträgen<br />
veröffentlicht.<br />
+ Die Höhe der Beitragszahlung zu Lasten des Arbeitnehmers, welche beim Beitritt angegeben und vom Lohnstreifen einbehalten<br />
wird, kann nachfolgend geändert werden, indem dem Arbeitgeber die Änderung mittels vorgesehenem Formular, welches auf<br />
der Internetseite des Fonds unter der Rubrik Formulare erhältlich ist, innerhalb 30. November mitgeteilt wird und mit ersten<br />
Jänner des darauffolgenden Jahres in Kraft tritt.<br />
+ Bei Einzahlung eines Prozentsatzes, welcher über der von der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen steuerlichen<br />
Abziehbarkeit liegt (5.164,57 € pro Jahr), muss der überschüssige Betrag dem Fonds innerhalb 31. Dezember des der<br />
Einzahlung darauffolgenden Jahres mitgeteilt werden, damit dieser nicht zur Besteuerungsgrundlage bei der Auszahlung der<br />
individuellen Position gezählt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nur der Beitrag zu Lasten des Arbeitnehmers und des<br />
Arbeitgebers abziehbar sind. Bei der Berechnung der Abziehbarkeit wird also der Abfertigungsanteil, welcher in den Fonds<br />
eingezahlt wird, nicht berücksichtigt.<br />
Wahl der Investitionslinie<br />
+ Vor der Wahl der Investitionslinie das Informationsblatt und das standardisierte vereinfachende Beispiel des Fonds lesen,<br />
um sich zu vergewissern, dass die gewählte Investitionslinie dem eigenen Risikoprofil und den persönlichen<br />
Anlageerwartungen entspricht.<br />
+ Die bei Beitritt gewählte Investitionslinie kann nach mindestens einem Jahr gewechselt werden (Switch).<br />
+ Zur Zeit ist es noch nicht vorgesehen, die Beitragszahlung aufzuteilen und/oder die eigene individuelle Position auf mehrere<br />
Investitionslinien aufzuteilen.<br />
+ Falls auf vorliegendem Ansuchen keine Investitionslinie angegeben wird, wird die Position der Garantierten Investitionslinie<br />
zugewiesen.<br />
+ Im Falle der „Wiedereinschreibung“ wird gemäß Geschäftsordnung des Fonds das Beitrittsformular bezüglich jener<br />
Investitionslinie ausgedruckt mit welcher sich das Mitglied eingeschrieben hat; falls man die Investitionslinie wechseln möchte,<br />
muss man dem vorliegenden Ansuchen das entsprechende Ansuchen um Änderung der Investitionslinie (Switch) beilegen.<br />
Hinweise<br />
+ Die Unterzeichnung und das Einreichen des vorliegenden Ansuchens bedingt nicht die Einschreibung in den Fonds. Der Beitritt<br />
zum Fonds erfolgt ausschließlich mit dem Beitrittsformular, welches aufgrund der Informationen und Angaben dieses Ansuchens<br />
gedruckt wird. Das Beitrittsformular muss nach Überprüfung der Korrektheit der enthaltenen Angaben vom Arbeitnehmer und<br />
vom Arbeitgeber unterschrieben und beim Fonds abgegeben werden.<br />
+ Vor dem Einreichen des vorliegenden Ansuchens und vor der Unterzeichnung des endgültigen Beitrittsformulars erhält der<br />
Arbeitnehmer kostenlos eine Kopie des Statuts, des Informationsblattes von Laborfonds, des standardisierten<br />
vereinfachenden Beispiels, des Dokuments zur Steuerregelung und des Dokuments zu den Vorschüssen und nimmt<br />
darin Einsicht; die erwähnten Dokumente sind auch auf der Internetseite des Fonds www.laborfonds.it erhältlich.<br />
+ Die in vorliegendem Ansuchen gewählte Sprache betrifft sämtliche Beziehungen zum Fonds (z.B. Mitteilungen des Fonds). Die<br />
Sprache kann zu einem späteren Zeitpunkt mit vorgesehenem Ansuchen geändert werden.<br />
+ Der Unterzeichner des vorliegenden Ansuchens ist für die Vollständigkeit und Echtheit der Informationen<br />
verantwortlich, dazu gehört auch das Bestehen der Voraussetzungen für den Beitritt zum Fonds.<br />
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