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ANSUCHEN UM AUSDRUCK DES BEITRITTSFORMULARS

ansuchen um ausdruck des beitrittsformulars - Laborfonds

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<strong>ANSUCHEN</strong> <strong>UM</strong> <strong>AUSDRUCK</strong><br />

<strong>DES</strong> <strong>BEITRITTSFORMULARS</strong><br />

(Mitglied Privatsektor)<br />

Dieses Formular ist an folgende Anschrift zu senden bzw. einzureichen bei:<br />

Rentenfonds Laborfonds z. Hd. Verwaltungsservice Pensplan Centrum AG<br />

in der Mustergasse 11/13 – 39100 Bozen oder in der Via Gazzoletti 2 – 38122 Trient.<br />

Andernfalls per Fax an die Nr. 0471 317666 oder per E-Mail: info@laborfonds.it<br />

Der/Die Unterfertigte<br />

Steuernummer |__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|<br />

Studientitel-Kode*<br />

geboren am in Prov. Staat<br />

wohnhaft in Str. Nr.<br />

PLZ Prov. Tel. Handy<br />

E-Mail<br />

Domizil (wenn mit dem Wohnsitz nicht übereinstimmend)<br />

Str.<br />

Nr.<br />

PLZ<br />

Prov.<br />

* Studientitel-Kode: 01: keinen; 02: Grundschule; 03: Mittelschulabschluss; 04: berufsbildender Abschluss;<br />

05: Oberschulabschluss; 06: Hochschulabschluss (drei Jahre); 07: Hochschulabschluss;<br />

08: Spezialisierung nach Hochschulabschluss.<br />

Kollektivvertrag<br />

Bereich<br />

Berufsbezeichnung<br />

erklärt<br />

Datum Erstanstellung: vor dem 29.04.1993 nach dem 28.04.1993<br />

(als Erstanstellung versteht man die erste Arbeit und daher die ersten in die Pflichtvorsorge (z.B. beim NISF/INPS) einbezahlten<br />

Beiträge)<br />

Dienstalter: im Dienst am 31.12.2000 angestellt ab 01.01.2001<br />

(Angabe bei Erstanstellung in der öffentlichen Verwaltung vor oder nach dem 31.12.2000; diese Angabe ist bei einem zukünftigen<br />

Wechsel des Arbeitgebers für die Wahl des Abfertigungsanteils, der in den Rentenfonds Laborfonds eingezahlt wird, notwendig)<br />

Beitragsjahre in die Pflichtvorsorge am Stichtag 31.12.1995: > 18 Beitragsjahre < 18 Beitragsjahre<br />

(Angabe der Beitragsjahre (mehr oder weniger als 18) zum 31.12.1995; diese Angabe ist bei einem zukünftigen Wechsel des<br />

Arbeitgebers für die Wahl des Abfertigungsanteils, der in den Rentenfonds Laborfonds eingezahlt wird, notwendig)<br />

Nur bei Kollektivverträgen der Kategorie Landwirtschaft anzugeben:<br />

unbefristeter Arbeitsvertrag<br />

befristeter Arbeitsvertrag<br />

sonstige Verträge<br />

nur für landwirtschaftliche Angestellte und Führungskräfte:<br />

in ENPAIA eingeschrieben nicht in ENPAIA eingeschrieben<br />

Version vom: 02.01.2015 1 von 3


wählt<br />

folgenden Abfertigungsanteil in den Fonds einzuzahlen:<br />

bei Erstanstellung vor dem 29.04.1993<br />

vom Kollektivvertrag vorgesehener Abfertigungsanteil<br />

bei Erstanstellung nach dem 28.04.1993<br />

100% Abfertigung (vom Gesetz vorgesehen)<br />

100% Abfertigung<br />

folgenden Beitrag zu eigenen Lasten, der vom Lohnstreifen einbehalten und in den Fonds einbezahlt<br />

werden soll:<br />

den vom Kollektivvertrag vorgesehen Mindestbeitrag<br />

einen Beitrag in Höhe von<br />

folgende Investitionslinie (nur eine auswählen):<br />

Garantierte Investitionslinie<br />

% der vorgesehenen Berechnungsgrundlage<br />

Ausgewogene Investitionslinie<br />

Vorsichtig-Ethische Investitionslinie<br />

Dynamische Investitionslinie<br />

als Sprache für das Beitrittsformular, die Dienstleistungen und Mitteilungen des Fonds:<br />

Italienisch<br />

Deutsch<br />

den Erhalt aller Mitteilungen des Rentenfonds (Pflichtmitteilungen als auch sonstige Mitteilungen):<br />

ausschließlich per E-Mail an die oben angeführte E-Mail-Adresse – siehe Seite 1<br />

ausschließlich per Post an den oben angeführten Wohnsitz (bzw. an das Domizil) – siehe Seite 1<br />

beantragt<br />

den Ausdruck des Beitrittsformulars zum Rentenfonds Laborfonds mit den oben angeführten Daten und<br />

bestätigt alle Informationen des vorliegenden Ansuchens gelesen und verstanden zu haben.<br />

Datum<br />

Unterschrift<br />

Zustimmung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten<br />

Nach Einsichtnahme in das Informationsblatt zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 des gesetzesvertretenden<br />

Dekrets vom 30. Juni 2003, Nr. 196 bezüglich des Zusatzrentenfonds Laborfonds (zu finden unter www.laborfonds.it) gibt der/die<br />

Unterfertigte seine/ihre Zustimmung im Sinne des Art. 23 desselbigen Dekrets zur Verarbeitung der personenbezogenen, auch<br />

„sensiblen“ Daten, welche ihn/sie mit den Modalitäten und für die angegebenen Zwecke betreffen.<br />

Datum<br />

Unterschrift<br />

Daten betreffend den Arbeitgeber<br />

Firmenbezeichnung und Gesellschaftsform<br />

MwSt-Nr. |__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__| Steuernummer |__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|__|<br />

mit Sitz in Str. Nr.<br />

PLZ Prov. Tel. Fax<br />

Arbeitsitz (falls abweichend) in Str. Nr.<br />

PLZ Prov. Tel. Fax<br />

Version vom: 02.01.2015 2 von 3


WICHTIGE INFORMATIONEN<br />

Beitragszahlung<br />

+ Die Arbeitnehmer mit Ersteinstellung nach dem 28.04.1993 müssen 100% der Abfertigung einzahlen. Die Arbeitnehmer mit<br />

Erstanstellung vor dem 29.04.1993 können zwischen dem vom Kollektivvertrag vorgesehenen Abfertigungsanteil (falls der<br />

Kollektivvertrag/das kollektive Abkommen nicht vorsieht, muss mindestens ein Abfertigungsanteil von 50% einbezahlt werden)<br />

oder der Einzahlung von 100% der Abfertigung entscheiden. Sobald man sich dafür entscheidet, 100% der Abfertigung<br />

einzuzahlen, ist es nicht mehr möglich, einen niedrigeren Prozentsatz der Abfertigung einzuzahlen.<br />

+ Der vom Kollektivvertrag vorgesehene Arbeitgeberbeitrag steht nur für den Fall zu, dass der Arbeitnehmer zumindest den<br />

Mindestbeitrag zu eigenen Lasten einbezahlt, welcher vom Kollektivvertrag festgelegt ist.<br />

+ Die Höhe des Mindestbeitrags zu Lasten des Arbeitnehmers und des Beitrags zu Lasten des Arbeitgebers (sowie auch der<br />

Abfertigungsanteil, welcher den Arbeitnehmern mit Erstanstellung vor dem 29.04.1993 vorbehalten ist) sind im vom Arbeitgeber<br />

angewandten Kollektivvertrag festgelegt. Auf der Internetseite des Fonds ist ein Überblick zu den wichtigsten Verträgen<br />

veröffentlicht.<br />

+ Die Höhe der Beitragszahlung zu Lasten des Arbeitnehmers, welche beim Beitritt angegeben und vom Lohnstreifen einbehalten<br />

wird, kann nachfolgend geändert werden, indem dem Arbeitgeber die Änderung mittels vorgesehenem Formular, welches auf<br />

der Internetseite des Fonds unter der Rubrik Formulare erhältlich ist, innerhalb 30. November mitgeteilt wird und mit ersten<br />

Jänner des darauffolgenden Jahres in Kraft tritt.<br />

+ Bei Einzahlung eines Prozentsatzes, welcher über der von der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen steuerlichen<br />

Abziehbarkeit liegt (5.164,57 € pro Jahr), muss der überschüssige Betrag dem Fonds innerhalb 31. Dezember des der<br />

Einzahlung darauffolgenden Jahres mitgeteilt werden, damit dieser nicht zur Besteuerungsgrundlage bei der Auszahlung der<br />

individuellen Position gezählt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nur der Beitrag zu Lasten des Arbeitnehmers und des<br />

Arbeitgebers abziehbar sind. Bei der Berechnung der Abziehbarkeit wird also der Abfertigungsanteil, welcher in den Fonds<br />

eingezahlt wird, nicht berücksichtigt.<br />

Wahl der Investitionslinie<br />

+ Vor der Wahl der Investitionslinie das Informationsblatt und das standardisierte vereinfachende Beispiel des Fonds lesen,<br />

um sich zu vergewissern, dass die gewählte Investitionslinie dem eigenen Risikoprofil und den persönlichen<br />

Anlageerwartungen entspricht.<br />

+ Die bei Beitritt gewählte Investitionslinie kann nach mindestens einem Jahr gewechselt werden (Switch).<br />

+ Zur Zeit ist es noch nicht vorgesehen, die Beitragszahlung aufzuteilen und/oder die eigene individuelle Position auf mehrere<br />

Investitionslinien aufzuteilen.<br />

+ Falls auf vorliegendem Ansuchen keine Investitionslinie angegeben wird, wird die Position der Garantierten Investitionslinie<br />

zugewiesen.<br />

+ Im Falle der „Wiedereinschreibung“ wird gemäß Geschäftsordnung des Fonds das Beitrittsformular bezüglich jener<br />

Investitionslinie ausgedruckt mit welcher sich das Mitglied eingeschrieben hat; falls man die Investitionslinie wechseln möchte,<br />

muss man dem vorliegenden Ansuchen das entsprechende Ansuchen um Änderung der Investitionslinie (Switch) beilegen.<br />

Hinweise<br />

+ Die Unterzeichnung und das Einreichen des vorliegenden Ansuchens bedingt nicht die Einschreibung in den Fonds. Der Beitritt<br />

zum Fonds erfolgt ausschließlich mit dem Beitrittsformular, welches aufgrund der Informationen und Angaben dieses Ansuchens<br />

gedruckt wird. Das Beitrittsformular muss nach Überprüfung der Korrektheit der enthaltenen Angaben vom Arbeitnehmer und<br />

vom Arbeitgeber unterschrieben und beim Fonds abgegeben werden.<br />

+ Vor dem Einreichen des vorliegenden Ansuchens und vor der Unterzeichnung des endgültigen Beitrittsformulars erhält der<br />

Arbeitnehmer kostenlos eine Kopie des Statuts, des Informationsblattes von Laborfonds, des standardisierten<br />

vereinfachenden Beispiels, des Dokuments zur Steuerregelung und des Dokuments zu den Vorschüssen und nimmt<br />

darin Einsicht; die erwähnten Dokumente sind auch auf der Internetseite des Fonds www.laborfonds.it erhältlich.<br />

+ Die in vorliegendem Ansuchen gewählte Sprache betrifft sämtliche Beziehungen zum Fonds (z.B. Mitteilungen des Fonds). Die<br />

Sprache kann zu einem späteren Zeitpunkt mit vorgesehenem Ansuchen geändert werden.<br />

+ Der Unterzeichner des vorliegenden Ansuchens ist für die Vollständigkeit und Echtheit der Informationen<br />

verantwortlich, dazu gehört auch das Bestehen der Voraussetzungen für den Beitritt zum Fonds.<br />

Version vom: 02.01.2015 3 von 3

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