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Recht l Steuern l Finanzen Reine „Bp-Themen“ landen immer öfter bei der Straf- und Bußgeldsachenstelle Steuervorschriften l Der Schutz von Unternehmen und Führungskräften vor Strafverfolgung in Steuersachen wird zu einer wichtigen Unternehmensaufgabe, die nur mit Expertenhilfe in den Griff zu kriegen ist: Tax Compliance ist angesagt. In den letzten Jahren hat sich das Klima im Steuerstrafrecht merklich verschärft. So landen Sachverhalte, die noch vor einigen Jahren reine Betriebsprüfungs-Themen gewesen wären, heute nicht selten bei der Strafund Bußgeldsachenstelle. Vorstand/Geschäftsführung als originär Verantwortliche geraten da schnell in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Dies kann für die Betroffenen gravierende Folgen haben, wie unbeschränkte persönliche Haftung für Steuerschulden der Gesellschaft, Freiheits- oder Geldstrafen wegen (vorsätzlicher) Steuerhinterziehung oder Geldbußen bis zu 10 Mio. Euro wegen Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn Mitarbeiter Steuerhinterziehungen begehen. Auch das Unternehmen selbst kann mit Geldbußen bis zu 10 Mio. Euro belegt werden, wenn Leitungsorgane Steuerstraftaten begehen. In diesem Umfeld kommt Tax Compliance zur Risikoreduzierung entscheidende Bedeutung zu. Ein Geschäftsverteilungsplan kann grundsätzlich zur Entlastung derjenigen Vorstände/Geschäftsführer führen, in deren Aufgabengebiet nicht die Einhaltung steuerlicher Aufgaben fällt (horizontale Delegation). Bei vertikaler Delegation auf Mitarbeiter (z. B. Leiter Steuer) ist eine Entlastung demgegenüber nur möglich, wenn die Auswahl-, Instruktions- und Überwachungspflichten wahrgenommen werden. Hier ist ein systematisches Tax Compliance System unerlässlich, dessen Implementierung Folgendes beinhaltet: • Bestandsaufnahme: Welches sind die steuerlichen Pflichten des Unternehmens? Wie werden diese Pflichten aktuell erfüllt? Sind evtl. Selbstanzeigen/ Berichtigungen erforderlich? Wie ist die Organisationsstruktur (Aufgabenverteilung, Berichtswege etc.)? • Organisation und Kontrolle: Eindeutige schriftliche Fixierung der Aufgabenverteilung; Festlegung von Berichtswegen und -terminen bzgl. steuererheblicher Informationen; hinreichende personelle Ausstattung der Steuerabteilung; Fristenkontrolle und klare Vertretungsregelungen etc.; • Dokumentation der getroffenen Tax Compliance Maßnahmen und interne Veröffentlichung der Organisationsstruktur/Verfahrensabläufen (z. B. Intranet). Zur Identifikation steuerlicher Risiken, der Beseitigung bestehender Steuerprobleme (z. B. mittels Selbstanzeigen oder Berichtigung) und der Einführung geeigneter organisatorischer Tax Compliance- Maßnahmen ist Hilfe von spezialisierten Fachleuten zu empfehlen. Dr. Michael Lingenberg LL.M. oec. Rechtsanwalt/Fachanwalt f. Steuerrecht m.lingenberg@bbt-partner.de Kanzlei BBT, Landshut/München 0871 66063481 www.sparkasse-landshut.de 1 Landshuter WirtschaftsLEBEN l Ausgabe 1 l Oktober 015

Recht l Steuern l Finanzen Marktführender Personaldienstleister in Deutschland Zeitarbeit l persona service ist mit bundesweit über 190 Standorten auch 3-mal in Niederbayern vertreten: Landshut, Straubing und Passau. Vor bald 50 Jahren gehörte persona service zu den Pionieren der Personaldienstleistungsbranche. Heute ist das Unternehmen ein marktführender Anbieter mit bundesweit über 190 Standorten und Niederlassungen in der Schweiz. Viele Tausend Menschen aller Berufe schätzen persona service als sicheren Arbeitgeber und ungezählte Unternehmen vertrauen branchenübergreifend auf persona service als Personalpartner. An den jeweiligen Standorten kümmert sich ein spezialisiertes Niederlassungsteam um Personalanfragen von Unternehmen, betreut kaufmännische sowie gewerbliche Mit- persona-Mitarbeiter: „flexible Konzepte zur strategischen Personalplanung“ arbeiter aller Fachrichtungen und führt Gespräche mit Bewerbern. Alle persona service- Mitarbeiter sind über einen festen Arbeitsvertrag sozial und rechtlich abgesichert. Sie erhalten eine qualifikationsund leistungsangemessene Entlohnung gemäß DGB/iGZ e.V.-Tarifvertrag sowie Branchenzuschläge im Rahmen der tarifvertraglichen Regelungen. persona service garantiert eine persönliche Betreuung, faire Bezahlung und kurze Arbeitswege. Unternehmen aller Branchen profitieren bei persona service von einer engagierten Kunden- und Mitarbeiterbetreuung, kurzer Reaktionszeit und passgenauer Stellenbesetzung. Befristete Personalengpässe werden kurzfristig, zuverlässig und wirtschaftlich überbrückt. Für Unternehmen, die dauerhaft Zeitarbeitnehmer einsetzen, hat persona service flexible Konzepte zur strategischen Personalplanung entwickelt. Das Landshuter Team und die Kollegen in Straubing und Passau freuen sich auf die Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit mit Mitarbeitern und Kunden. Bewerber sind in den Niederlassungen jederzeit herzlich willkommen. n www.persona.de/ueber-personaservice/niederlassungen Auch alte Hasen kennen beim Thema Auto und Steuern nicht alle Sparpotenziale Helga Brandstetter, Mitinhaberin der Steuerberatungsgesellschaft Brenner & Brandstetter in Landshut, gab im örtlichen Landratsamt im Rahmen einer Veranstaltung der Wirtschaftsjunioren einen Einblick in das breite Feld „Kfz aus steuerlicher Sicht“. Fahrtkosten betreffen (fast) jeden und das täglich, egal ob Unternehmer oder Arbeitnehmer. Es geht immer um hohe Beträge, ist doch die Pkw-Anschaffung im privaten Bereich oft die zweithöchste Geldausgabe. Neben der emotionalen Bedeutung des Autos berührt dessen Gebrauch meist die berufliche wie auch die private Sphäre. Aufgrund der gemischt veranlassten Nutzung sind für die steuerliche Berücksichtigung hohe Nachweispflichten zu beachten. In diesem Zusammenhang beleuchtete Brandstetter die genauen Anforderungen und Besonderheiten der 1%-Regelung und des Fahrtenbuchs. Leasing oder Kauf? Die Referentin ließ keinen Zweifel daran, dass dies vorrangig eine wirtschaftliche Abwägung ist und zudem von der geplanten Nutzungsdauer abhängt. Sehr detailliert ging sie ein auf die jeweiligen Vorteile einer Zuordnung des Pkw zum Betriebs- bzw. Privatvermögen und räumte mit der landläufigen Meinung auf, dass der Pkw des Unternehmers grundsätzlich ins Betriebsvermögen gehört. Die Zuordnung des Kfz zum Privatvermögen des Unternehmers kann in vielen Fällen zu höheren steuerlichen Vorteilen führen. Bei einer Pkw-Überlassung an Arbeitnehmer ergeben sich Besonderheiten durch Zuzahlungen des Arbeitnehmers. Den roten Faden des Vortrages StBin Helga Brandstetter: „Pkw gehört bildete Brandstetter durch jeweils ein Beispiel nicht per se ins Betriebsvermögen“ für den Unternehmer wie auch für den Arbeitnehmer. n Landshuter WirtschaftsLEBEN l Ausgabe 1 l Oktober 015 1

Recht l Steuern l Finanzen<br />

Marktführender Personaldienstleister in Deutschland<br />

Zeitarbeit l persona service ist mit bundesweit über 190 Standorten auch 3-mal in Niederbayern vertreten:<br />

Landshut, Straubing und Passau.<br />

Vor bald 50 Jahren gehörte persona<br />

service zu den Pionieren<br />

der Personaldienstleistungsbranche.<br />

Heute ist das Unternehmen<br />

ein marktführender<br />

Anbieter mit bundesweit über<br />

190 Standorten und Niederlassungen<br />

in der Schweiz.<br />

Viele Tausend Menschen aller<br />

Berufe schätzen persona service<br />

als sicheren Arbeitgeber<br />

und ungezählte Unternehmen<br />

vertrauen branchenübergreifend<br />

auf persona service als<br />

Personalpartner.<br />

An den jeweiligen Standorten<br />

kümmert sich ein spezialisiertes<br />

Niederlassungsteam<br />

um Personalanfragen<br />

von Unternehmen,<br />

betreut<br />

kaufmännische<br />

sowie gewerbliche<br />

Mit-<br />

persona-Mitarbeiter:<br />

„flexible Konzepte<br />

zur strategischen<br />

Personalplanung“<br />

arbeiter aller Fachrichtungen<br />

und führt Gespräche mit Bewerbern.<br />

Alle persona service-<br />

Mitarbeiter sind über einen<br />

festen Arbeitsvertrag sozial<br />

und rechtlich abgesichert. Sie<br />

erhalten eine qualifikationsund<br />

leistungsangemessene<br />

Entlohnung gemäß DGB/iGZ<br />

e.V.-Tarifvertrag sowie Branchenzuschläge<br />

im Rahmen der<br />

tarifvertraglichen Regelungen.<br />

persona service garantiert eine<br />

persönliche Betreuung, faire<br />

Bezahlung und kurze Arbeitswege.<br />

Unternehmen aller Branchen<br />

profitieren bei persona<br />

service von einer engagierten<br />

Kunden- und Mitarbeiterbetreuung,<br />

kurzer Reaktionszeit<br />

und passgenauer Stellenbesetzung.<br />

Befristete Personalengpässe<br />

werden kurzfristig,<br />

zuverlässig und wirtschaftlich<br />

überbrückt. Für Unternehmen,<br />

die dauerhaft Zeitarbeitnehmer<br />

einsetzen, hat persona service<br />

flexible Konzepte zur strategischen<br />

Personalplanung entwickelt.<br />

Das Landshuter Team und<br />

die Kollegen in Straubing und<br />

Passau freuen sich auf die<br />

Fortsetzung der erfolgreichen<br />

Arbeit mit Mitarbeitern und<br />

Kunden. Bewerber sind in<br />

den Niederlassungen jederzeit<br />

herzlich willkommen. n<br />

www.persona.de/ueber-personaservice/niederlassungen<br />

Auch alte Hasen kennen beim Thema Auto und Steuern nicht alle Sparpotenziale<br />

Helga Brandstetter, Mitinhaberin<br />

der Steuerberatungsgesellschaft<br />

Brenner & Brandstetter<br />

in Landshut, gab im<br />

örtlichen Landratsamt im<br />

Rahmen einer Veranstaltung<br />

der Wirtschaftsjunioren einen<br />

Einblick in das breite Feld<br />

„Kfz aus steuerlicher Sicht“.<br />

Fahrtkosten betreffen (fast)<br />

jeden und das täglich, egal ob<br />

Unternehmer oder Arbeitnehmer.<br />

Es geht immer um hohe<br />

Beträge, ist doch die Pkw-Anschaffung<br />

im privaten Bereich<br />

oft die zweithöchste Geldausgabe.<br />

Neben der emotionalen<br />

Bedeutung des Autos berührt<br />

dessen Gebrauch meist die<br />

berufliche wie auch die private<br />

Sphäre. Aufgrund der gemischt<br />

veranlassten Nutzung sind für<br />

die steuerliche Berücksichtigung<br />

hohe Nachweispflichten<br />

zu beachten. In diesem Zusammenhang<br />

beleuchtete<br />

Brandstetter die genauen Anforderungen<br />

und Besonderheiten<br />

der 1%-Regelung und<br />

des Fahrtenbuchs.<br />

Leasing oder Kauf? Die<br />

Referentin ließ keinen Zweifel<br />

daran, dass dies vorrangig eine<br />

wirtschaftliche Abwägung ist<br />

und zudem von der geplanten<br />

Nutzungsdauer abhängt. Sehr<br />

detailliert ging sie ein auf die<br />

jeweiligen Vorteile einer Zuordnung<br />

des Pkw <strong>zum</strong> Betriebs-<br />

bzw. Privatvermögen<br />

und räumte mit der landläufigen<br />

Meinung auf, dass der<br />

Pkw des Unternehmers grundsätzlich<br />

ins Betriebsvermögen<br />

gehört. Die Zuordnung des<br />

Kfz <strong>zum</strong> Privatvermögen des<br />

Unternehmers kann in vielen<br />

Fällen zu höheren steuerlichen<br />

Vorteilen führen.<br />

Bei einer<br />

Pkw-Überlassung<br />

an Arbeitnehmer<br />

ergeben<br />

sich Besonderheiten<br />

durch Zuzahlungen<br />

des<br />

Arbeitnehmers.<br />

Den roten Faden<br />

des Vortrages StBin Helga Brandstetter:<br />

„Pkw gehört<br />

bildete Brandstetter<br />

durch jeweils<br />

ein Beispiel<br />

nicht per se ins Betriebsvermögen“<br />

für den Unternehmer wie auch<br />

für den Arbeitnehmer. n<br />

Landshuter WirtschaftsLEBEN l Ausgabe 1 l Oktober 015 1

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