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Biss & Smile

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42<br />

Vorsorge ist keine Frage<br />

des Geldes<br />

Alle gesetzlich Versicherten<br />

über 18 Jahre können zweimal im<br />

Jahr zur Kontrolluntersuchung<br />

beim Zahnarzt gehen, ohne eine<br />

Praxisgebühr entrichten zu<br />

müssen. Damit soll eine lückenlose<br />

Vorsorge gewährleistet und die<br />

korrekte Führung des Bonusheftes<br />

erleichtert werden<br />

Natürlich ist auch beim Zahnarzt die Praxisgebühr von<br />

zehn Euro pro Quartal zu bezahlen – wenn es sich nicht<br />

um eine der zwei zahnärztlichen Kontroll unter su chun -<br />

g en pro Jahr handelt. Und sogar wenn ergänzend oder be -<br />

glei tend geröntgt oder einmal jährlich als Kassenleistung<br />

Zahnstein entfernt wird, ist die Praxisgebühr nicht zu entrichten.<br />

Zudem kann gleichzeitig eine Vitalitätsprüfung und<br />

eine Untersuchung auf Zahnfleischerkrankungen durchgeführt<br />

werden. Erst wenn sich ein Defekt ergibt und gebohrt<br />

werden muss, werden die zehn Euro fällig.<br />

Vorsorge ohne Praxisgebühr<br />

Die Praxisgebühr beim Zahnarzt fällt bei gesetzlich Kran ken -<br />

ver sicherten bei jeder ersten Zahnarztbehandlung im Ka len -<br />

der vierteljahr an. Nicht bezahlen muss man, wenn man<br />

• jünger als achtzehn Jahre ist,<br />

• mit seiner Krankenkasse Kostenerstattung vereinbart<br />

hat. (Die Gebühr wird dann nicht in der Praxis bezahlt,<br />

son dern von der Kasse bei der Erstattung abgezogen.),<br />

• zur halbjährlichen Kontrolluntersuchung kommt und nur<br />

die oben genannten ergänzenden Leistungen wie Rönt -<br />

gen, Vitalitätsprüfung, parodontale Untersuchung (PSI-<br />

Code) und Zahnsteinentfernung (nur einmal jährlich Kas -<br />

sen leistung) erhält,<br />

• im selben Quartal beim zahnärztlichen Notdienst oder der<br />

Urlaubsvertretung die Gebühr bezahlt hat und die Quit -<br />

tung vorlegt. Gleiches gilt, wenn der Patient zuerst beim<br />

Zahnarzt behandelt wurde und dann beim Notdienst die<br />

Quittung vorlegt,<br />

• eine Überweisung von einem anderen Zahnarzt aus demselben<br />

Quartal vorlegt,<br />

• eine gültige Zuzahlungsbefreiung von seiner Kranken kas -<br />

se vorlegt.<br />

Scheckheft-gepflegte Zähne<br />

Wer seine Zähne konsequent pflegt und regelmäßig zur Vor -<br />

sorgeuntersuchung zu seinem Zahnarzt geht, wird mit einem<br />

so genannten Bonus belohnt. Der Zuschuss zum Zahn er satz<br />

seitens der Krankenkasse fällt dann um einige Pro zent punk -<br />

te höher aus. Darum ist es wichtig, sich jeden Zahn arzt be -<br />

such bestätigen zu lassen. Als regelmäßig gilt mindestens<br />

eine Untersuchung im Kalenderjahr. 9<br />

▲<br />

Beratung für Zahnarztpatienten<br />

Patienten, die vor oder nach einer Zahnbehandlung Fragen haben,<br />

die sie mit einer neutralen Stellen klären möchten, können sich<br />

an die Zahnärztekammer wenden, die seit einigen Jahren regionale<br />

Patientenberatungsstellen anbietet. Dort können im persönlichen<br />

oder telefonischen Gespräch Informationen über zahnärztliche<br />

Behandlungen eingeholt und nahegelegene Zahnarztpraxen<br />

erfragt werden. Diese Beratungsstellen können auch helfen, wenn<br />

es zu Unstimmigkeiten über eine zahnärztliche Behandlung<br />

kommt. Kann das Problem nicht gelöst werden, weist die Bera -<br />

tungs stelle den Weg zu Gutachtern oder Schlichtungsstellen.<br />

Die einzelnen Adressen finden Sie unter:<br />

http://www.kzbv.de/m240.htm. Wenn Sie nicht über einen<br />

Internet-Zugang verfügen, verbindet Sie die bundesweite Hotline<br />

der Bundeszahnärztekammer unter 08 00/8233283 mit der<br />

für Sie zuständigen Patientenberatungsstelle.

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