Biss & Smile
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Vorsorge ist keine Frage<br />
des Geldes<br />
Alle gesetzlich Versicherten<br />
über 18 Jahre können zweimal im<br />
Jahr zur Kontrolluntersuchung<br />
beim Zahnarzt gehen, ohne eine<br />
Praxisgebühr entrichten zu<br />
müssen. Damit soll eine lückenlose<br />
Vorsorge gewährleistet und die<br />
korrekte Führung des Bonusheftes<br />
erleichtert werden<br />
Natürlich ist auch beim Zahnarzt die Praxisgebühr von<br />
zehn Euro pro Quartal zu bezahlen – wenn es sich nicht<br />
um eine der zwei zahnärztlichen Kontroll unter su chun -<br />
g en pro Jahr handelt. Und sogar wenn ergänzend oder be -<br />
glei tend geröntgt oder einmal jährlich als Kassenleistung<br />
Zahnstein entfernt wird, ist die Praxisgebühr nicht zu entrichten.<br />
Zudem kann gleichzeitig eine Vitalitätsprüfung und<br />
eine Untersuchung auf Zahnfleischerkrankungen durchgeführt<br />
werden. Erst wenn sich ein Defekt ergibt und gebohrt<br />
werden muss, werden die zehn Euro fällig.<br />
Vorsorge ohne Praxisgebühr<br />
Die Praxisgebühr beim Zahnarzt fällt bei gesetzlich Kran ken -<br />
ver sicherten bei jeder ersten Zahnarztbehandlung im Ka len -<br />
der vierteljahr an. Nicht bezahlen muss man, wenn man<br />
• jünger als achtzehn Jahre ist,<br />
• mit seiner Krankenkasse Kostenerstattung vereinbart<br />
hat. (Die Gebühr wird dann nicht in der Praxis bezahlt,<br />
son dern von der Kasse bei der Erstattung abgezogen.),<br />
• zur halbjährlichen Kontrolluntersuchung kommt und nur<br />
die oben genannten ergänzenden Leistungen wie Rönt -<br />
gen, Vitalitätsprüfung, parodontale Untersuchung (PSI-<br />
Code) und Zahnsteinentfernung (nur einmal jährlich Kas -<br />
sen leistung) erhält,<br />
• im selben Quartal beim zahnärztlichen Notdienst oder der<br />
Urlaubsvertretung die Gebühr bezahlt hat und die Quit -<br />
tung vorlegt. Gleiches gilt, wenn der Patient zuerst beim<br />
Zahnarzt behandelt wurde und dann beim Notdienst die<br />
Quittung vorlegt,<br />
• eine Überweisung von einem anderen Zahnarzt aus demselben<br />
Quartal vorlegt,<br />
• eine gültige Zuzahlungsbefreiung von seiner Kranken kas -<br />
se vorlegt.<br />
Scheckheft-gepflegte Zähne<br />
Wer seine Zähne konsequent pflegt und regelmäßig zur Vor -<br />
sorgeuntersuchung zu seinem Zahnarzt geht, wird mit einem<br />
so genannten Bonus belohnt. Der Zuschuss zum Zahn er satz<br />
seitens der Krankenkasse fällt dann um einige Pro zent punk -<br />
te höher aus. Darum ist es wichtig, sich jeden Zahn arzt be -<br />
such bestätigen zu lassen. Als regelmäßig gilt mindestens<br />
eine Untersuchung im Kalenderjahr. 9<br />
▲<br />
Beratung für Zahnarztpatienten<br />
Patienten, die vor oder nach einer Zahnbehandlung Fragen haben,<br />
die sie mit einer neutralen Stellen klären möchten, können sich<br />
an die Zahnärztekammer wenden, die seit einigen Jahren regionale<br />
Patientenberatungsstellen anbietet. Dort können im persönlichen<br />
oder telefonischen Gespräch Informationen über zahnärztliche<br />
Behandlungen eingeholt und nahegelegene Zahnarztpraxen<br />
erfragt werden. Diese Beratungsstellen können auch helfen, wenn<br />
es zu Unstimmigkeiten über eine zahnärztliche Behandlung<br />
kommt. Kann das Problem nicht gelöst werden, weist die Bera -<br />
tungs stelle den Weg zu Gutachtern oder Schlichtungsstellen.<br />
Die einzelnen Adressen finden Sie unter:<br />
http://www.kzbv.de/m240.htm. Wenn Sie nicht über einen<br />
Internet-Zugang verfügen, verbindet Sie die bundesweite Hotline<br />
der Bundeszahnärztekammer unter 08 00/8233283 mit der<br />
für Sie zuständigen Patientenberatungsstelle.