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Handbuch Digital Humanities

DH-Handbuch

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In Deutschland und vielen anderen Ländern fallen Werke erst<br />

70 Jahre nach dem Tod des Urhebers und der Urheberin in<br />

die Gemeinfreiheit. Die sogenannten Schutzfristen werden<br />

tendenziell verlängert und verhindern, dass die Gesellschaft<br />

von Werken der Public Domain profitiert.<br />

Die Lizenz CC0 – public domain dedicated bildet diese Gemeinfreiheit<br />

rechtlich nach und ermöglicht es, Werke direkt<br />

in die Public Domain bedingungslos freizugeben (wie es der<br />

Erfinder des World Wide Webe (WWW), Tim Berners Lee, getan<br />

hat), sodass Dritten die maximale Nutzungsfreiheit eingeräumt<br />

wird.<br />

Vorgehen bei der Lizenzierung<br />

Es ist wichtig, eine Lizenz zu finden, die für die Art von Material<br />

angemessen ist, das geöffnet wird. Die Anforderung, bei<br />

der Nachnutzung eines Artikels, Gedichts oder Essays UrheberInnen<br />

korrekt zu benennen, ist tief verankert in den Normen<br />

der wissenschaftlichen Praxis und ist das Mittel, mit dem<br />

NutzerInnen eines Werkes im Kontext schätzen und nachvollziehen<br />

können, welche Teile davon ein Original sind.<br />

Bei Daten gibt es allerdings häufig sehr gute Gründe, von<br />

der Pflicht zur Namensnennung abzusehen. Eine Anzahl<br />

prominenter Datenportale für das Kulturerbe, z.B. Europeana<br />

akzeptieren nur Daten, die unter der Creative Commons<br />

Zero-Lizenz (CC0) zugänglich gemacht werden. Metadaten eines<br />

Werkes sind umso nützlicher, je besser sie mit anderen<br />

Daten kombiniert werden können (Linked Open Data). Es ist<br />

daher empfehlenswert, für Metadaten die CC0-Lizenz zu verwenden,<br />

da sonst u.a. die Kette der Namensnennungen sehr<br />

lang werden kann.<br />

Wichtig ist es, die Lizenzierung frühzeitig in den einzelnen<br />

wissenschaftlichen Arbeitsschritten mitzubedenken. Folgende<br />

Punkte sollten beachtet werden 7 :<br />

• Integrieren Sie die Lizenzierung Ihrer Forschungsdaten in die<br />

Veröffentlichungsprozesse bzw. -richtlinien Ihrer Institution.<br />

• Im Falle der Generierung von Forschungsdaten in einem<br />

Kooperationsprojekt, sollte bereits im Projektantrag festgelegt<br />

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