Handbuch Digital Humanities
DH-Handbuch
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Alles was Recht ist:<br />
Urheberrecht und<br />
Lizenzierung von<br />
Forschungsdaten<br />
Unter dem Schlagwort <strong>Digital</strong> <strong>Humanities</strong> finden neue Techniken<br />
der quantitativen Analyse vermehrt Eingang in den Methodenkanon<br />
der Geistes- und Kulturwissenschaften, dies<br />
erfordert nun auch ein Umdenken in der Verwaltung von Zugriffs-<br />
und Nutzungsrechten von Forschungsdaten. Im Zuge<br />
dieser Umwälzungen ist die bisherige bilaterale und auf den<br />
Einzelfall bezogene Klärung von rechtlichen Aspekten zur<br />
Nachnutzung von Daten aufgrund ihrer Masse nicht mehr<br />
praktikabel. Die Verwendung von Standardlizenzen bietet<br />
sich hier als Lösung an. Doch stellen sich im Zusammenhang<br />
mit rechtlichen Aspekten von Forschungsdaten noch weitere<br />
Fragen: Wem gehören die Forschungsdaten eigentlich? Welche<br />
Rechte kann der/die WissenschaftlerIn geltend machen?<br />
Welche Rechte hat die arbeitgebende Institution an Forschungsdaten?<br />
Sind Daten überhaupt geschützt?<br />
Nachnutzung fremder Inhalte in der<br />
wissenschaftlichen Arbeit<br />
Anschauen oder Lesen von Werken ist rechtlich immer erlaubt,<br />
dabei handelt es sich nicht um ein Nutzungsrecht im Sinne<br />
des Urheberrechtsgesetzes, sondern um den sogenannten<br />
Werkgenuss, der rechtlich nicht reglementiert ist. Ob es sich<br />
beim Text and Data Mining (TDM) aber um einen technisierten<br />
Werkgenuss handelt, ist umstritten. Spätestens wenn die<br />
Daten des Text und Data Minings jedoch aus Gründen der<br />
Transparenz und der Überprüfbarkeit der Forschungsergebnisse<br />
veröffentlicht werden sollen, geht dies nicht ohne eine<br />
Vervielfältigung der analysierten Daten und ist damit nicht<br />
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