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Trialog_16-2015

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TRI∆LOG 16/2015<br />

nung und Scheidung beschäftigt. So thematisiert<br />

die empirische Untersuchung die Fragen nach der<br />

Umsetzung lösungsorientierter Begutachtung, die<br />

Möglichkeiten der Herstellung elterlichen Einvernehmens<br />

und welche längerfristigen Effekte ein<br />

auf dieser Art und Weise erwirktes Einvernehmen<br />

auf Familien hat. Ziel des vorliegenden Beitrags ist<br />

es, die Studie und deren Ergebnisse vorzustellen<br />

und kritisch zu würdigen.<br />

AUSGEWÄHLTE ASPEKTE ZUR STICHPROBE<br />

UND METHODIK DER STUDIE<br />

Zwischen August 2009 und März 2011 konnten<br />

65 Elternpaare für das Projekt gewonnen werden.<br />

„Die teilnehmenden Eltern füllten im Abstand von<br />

circa acht Monaten zwei ausführliche Fragebögen<br />

aus, in denen sie zu ihrer persönlichen und zur<br />

familiären Situation vor und nach der Begutachtung,<br />

zu ihrer aktuellen Beziehung zum anderen<br />

Elternteil, zur Situation ihrer Kinder vor und nach<br />

der Begutachtung sowie zu ihren Erfahrungen mit<br />

der Begutachtung befragt wurden (...). Zusätzlich<br />

hierzu wurde in jedem Fall der oder die Sachverständige<br />

in einem leitfadengestützten Interview<br />

telefonisch befragt. Hierbei wurden Fragen zur<br />

Fallvorgeschichte, dem sachverständigen Vorgehen<br />

im jeweiligen Fall und deren persönliche<br />

Einschätzung hinsichtlich des Falles gestellt sowie<br />

demografische Daten der Sachverständigen<br />

erfasst“ (Bergau 2014: 98f). „64,6 Prozent der<br />

Fälle konnten über die GWG München [Gesellschaft<br />

für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie<br />

Anm. d. Autors] rekrutiert werden,<br />

die überwiegend in Bayern tätig ist, somit stammt<br />

ein Großteil der Fälle der gesamten Stichprobe<br />

aus Bayern (78,5 Prozent). 29,2 Prozent der<br />

Fälle wurden nicht über die GWG sondern von<br />

anderen Gutachtervereinigungen oder einzelnen<br />

Sachverständigen deutschlandweit vermittelt“<br />

(Bergau 2014: 98). Weitere interessante Aspekte<br />

zur Stichprobe: „30,8 Prozent [hatten Anm. d. Autors]<br />

ausschließlich eine Umgangsregelung, 15,4<br />

Prozent ausschließlich eine Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts<br />

und nur 7,7 Prozent das<br />

gesamte Sorgerecht oder andere Teilbereiche zur<br />

Fragestellung (...). In 16,9 Prozent der Fälle waren<br />

Fragen des Umgangs und Aufenthalts in Kombination<br />

zu beantworten. 46,6 Prozent der Eltern<br />

hatten vor der Begutachtung bereits eine Paarberatung<br />

sowie 16,9 Prozent eine Mediation in Anspruch<br />

genommen. In 18,5 Prozent der Familien<br />

hatte vor der Begutachtung die Maßnahme begleiteter<br />

Umgangskontakte stattgefunden. 40 Prozent<br />

der Eltern hatten noch keine Intervention für<br />

Trennungspaare durchlaufen, 32,3 Prozent hatten<br />

hingegen bereits zwei oder mehr Interventionen<br />

hinter sich“ (Bergau 2014: 102f). An der Studie<br />

nahmen zudem 24 Sachverständige teil (58 Prozent<br />

Frauen, 42 Prozent Männer). Im Folgenden<br />

sollen nun für die Beratungspraxis ausgewählte<br />

Ergebnisse dargestellt werden.<br />

ZUSAMMENFASSENDE ERGEBNISSE ZUR<br />

WIRKUNGSWEISE DER LÖSUNGSORIENTIER-<br />

TEN BEGUTACHTUNG<br />

Innerhalb dieser Fragestellung wurde sowohl die<br />

Sicht der Sachverständigen als auch die der Eltern<br />

erhoben, um etwaige Angaben bezüglich der Wirkungsweise<br />

lösungsorientierter Begutachtungen<br />

machen zu können. Zusammenfassend kann hierbei<br />

festgehalten werden, das aus der Perspektive<br />

der Sachverständigen „vor allem über eine Einstellungsänderung<br />

der Eltern und eine Besinnung<br />

auf die Bedürfnisse der Kinder, meist erzielt durch<br />

eine Rückmeldung der Begutachtungsergebnisse,<br />

am ehesten Einigungen erzielt werden konnten.<br />

Das elterliche Konfliktniveau wurde dabei als ausschlaggebende<br />

Komponente angesehen“ (Bergau<br />

2014: 197). Kam es auch innerhalb der Begutachtung<br />

zu keiner Einigung der elterlichen Konfliktparteien,<br />

sahen diese „vor allem das Verhalten des<br />

anderen Elternteils, die Väter auch das Verhalten<br />

des Sachverständigen oder des Richters als ursächlich<br />

an (...)“ (ebd.). Weitere Analysen ergaben,<br />

„dass vor allem der Interventionsschritt des<br />

Probehandelns die Wahrscheinlichkeit einer Einigung<br />

erhöht“ (ebd.). Unter „Probehandeln“ wird<br />

hierbei das Ausprobieren neuer Regelungen, in<br />

Absprache mit dem Gericht verstanden. Interessant<br />

ist auch: „Werden vom Sachverständigen aus<br />

Diagnostikgründen Dritte befragt, so verringert<br />

dies die Einigungswahrscheinlichkeit“ (ebd.). Wurden<br />

Vorwürfe gegen die Mutter laut (z.B. Entfremdung<br />

des Kindes, mangelnde Erziehungskompetenz)<br />

verminderten dieses die Wahrscheinlichkeit<br />

einer Einigung. Nahmen Familien im Vorfeld der<br />

Begutachtung bereits an mehrere Interventionen<br />

(z.B. Mediation, Trennungs- und Scheidungsbera-<br />

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