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Trialog_16-2015

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TRI∆LOG 16/2015<br />

Schwierigkeiten in der rechtlichen Vertretung von<br />

Flüchtlingsfamilien im Asylverfahren anhand eindrucksvoller<br />

Beispiele berichtete.<br />

In der anregenden Diskussion wurde deutlich, dass<br />

die Erziehungs- und Familienberatung mit ihren<br />

vielfältigen und flexiblen beratungstherapeutischen<br />

und präventiven Angeboten einen wichtigen Beitrag<br />

dazu leisten könnte, Flüchtlingskinder, Flüchtlingsjugendliche<br />

und ihre Eltern auf ihrem Weg in ein<br />

neues und angstfreies Leben zu unterstützen und<br />

zu begleiten. Beraterisch-therapeutische Leistungen<br />

in der Erziehungsberatung können helfen, die<br />

teils dramatischen Erziehungs- und Familien-Krisen<br />

in einem völlig neuen sozialen Umfeld aufzufangen,<br />

Symptome abzubauen und die teils extremen Belastungen<br />

der Kinder und ihrer Eltern zu verringern.<br />

Auch die Anpassung an eine möglicherweise „fremde<br />

Erziehungskultur“ in deutschen Kitas und Schulen<br />

und eine Integration in die veränderten gesellschaftlichen<br />

Lebensbedingungen kann erleichtert<br />

werden – nicht zuletzt durch gezieltes Coaching und<br />

Beratung der einschlägigen Multiplikatoren, wie z.B.<br />

Lehrerinnen und Lehrern in „Willkommens-Klassen“.<br />

FAZIT<br />

Der große Zulauf vonseiten der Fachkräfte der EFB<br />

zu diesem Workshop der LAG Berlin zeigte das zivile<br />

und fachliche Interesse und die hohe Aktualität des<br />

Themas. Im Verlauf der Veranstaltung wurde aber<br />

auch deutlich, dass wir uns intensiv damit beschäftigen<br />

müssen, wie und unter welchen praktischen, finanziellen<br />

und fachlichen Rahmenbedingungen wir in Berlin<br />

angemessene Unterstützungsangebote für Flüchtlingsfamilien<br />

realisieren, fort entwickeln und wirksam<br />

zum Tragen bringen können. Besonderes Augenmerk<br />

muss wohl zuallererst darauf gelegt werden, wie die<br />

bisherigen strukturellen und systematischen Hindernisse<br />

und Artefakte 4 des derzeitigen Verwaltungsverfahrens<br />

überwunden werden können, an denen Flüchtlingskinder<br />

und ihre Eltern tagtäglich verzweifeln.<br />

4 Sinnvolle und „faire“ Kriterien zur Verteilung der Abertausende Flüchtlingsfamilien<br />

auf die 12 Berliner Bezirke bspw. fehlen (rbb-Inforadio FAQ: ‚Flüchtlinge<br />

in Berlin’ vom 7.7.15). In Berlin exisitert kein Verteilungsschlüssel. Während<br />

bundesweit die Verteilung der Asylbewerber auf die verschiedenen Bundesländer<br />

nach dem sogn. „Königssteiner Schlüssel“ (gemäß Steueraufkommen & Bevölkerungszahl)<br />

erfolgt, konnten sich die Berliner Bezirksbürgermeister bislang<br />

auf keine fairen und sachgerechten Regelungskriterien einigen. So kommt es,<br />

daß bei ungefähr gleicher Fläche und Einwohnerzahl kurioserweise im Bezirk<br />

Spandau 1822 Flüchtling Schutz und Aufnahme fanden, in Zehlendorf/Steglitz<br />

dagegen nur 268 (ebd.).<br />

Zu Redaktionsschluss waren es inzwischen wohl 312 (TSP vom 13. August<br />

2015, S.10).<br />

Folgerungen und Forderungen:<br />

Die Moderator_Innen des LAG-Fachtages:<br />

Achim Haid-Loh (ezi Berlin) und Karin Jakob<br />

(SOS Familienzentrum Hellersdorf)<br />

Folgende Aspekte kristallisierten sich in der Veranstaltung<br />

und ihrer anschließenden Auswertung als<br />

zielführend heraus:<br />

• Es sollte dringlichst angemessener Wohnraum<br />

zur Verfügung gestellt werden, eine Unterbringung<br />

vorrangig in Gemeinschaftsunterkünften<br />

stellt eine große Belastung insbesondere für<br />

Kinder und deren Eltern dar<br />

• Es ist ein umfassendes Dolmetscherangebot<br />

notwendig, auf das Einrichtungen der Jugendhilfe<br />

und Schulen kostenfrei zurückgreifen können<br />

(Sprachmittler-Gutscheine!)<br />

• Sowohl unbegleitete, aber auch viele der begleiteten<br />

Flüchtlingskinder, Jugendlichen und<br />

jungen Erwachsenen (vgl. § 41 SGB VIII) brauchen<br />

gezielten individuellen Schutz und (z.T.<br />

auch rechtliche) Unterstützung, damit sie ihr<br />

Grundrecht auf Bildung und Teilhabe wahrnehmen<br />

können und die ihnen zustehende Begleitung<br />

und Förderung erhalten (bspw. durch speziell<br />

geschulte Ergänzungspflegschaften mit<br />

aufenthaltrechtlicher Kompetenz!)<br />

• „Das Flüchtlingskind“ gibt es nicht. Jedes Flüchtlingskind<br />

ist ein Individuum, mit einer ganz individuellen<br />

und besonderen Fluchterfahrung.<br />

Es braucht also auch flexible, individuelle und<br />

differenzierte Hilfen (ggf. mit traumapädagogische<br />

oder beraterisch-therapeutische Interventionen).<br />

Häufig ist ein differenzialdiagnostischer<br />

Blick auf das einzelne Flüchtlingskind notwen-<br />

Seite 41

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