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Trialog_16-2015
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TRI∆LOG 16/2015<br />
grammen greifen, so lange der Betreiber dies freiwillig<br />
wünscht oder das jeweilige Programm auch auf<br />
Datenträger ausgeliefert wird.<br />
Eigentlich ist aber nicht der Bund für reine Online-<br />
Programme – wie Browsergames, Apps, Chats etc…<br />
- zuständig, sondern tatsächlich die Länder. Diese<br />
haben im Rahmen des JugendmedienStaatsschutzvertrages<br />
(JMStV) Regelungen getroffen die für Online-Programme<br />
gelten soll. Eine Auswirkung dieser<br />
Regelungen sind beispielsweise die Altersfrage bei<br />
einigen Programmen „bist Du über 18? Ja / Nein“.<br />
Gegenwärtig befindet sich der JMStV in der Reformierung.<br />
Dabei würde es nur angemessen sein und<br />
halbwegs den globalen Risiken begegnen können,<br />
wenn das JuschG und JMStV zu einem modernen<br />
Gesetzeswerk fusionieren würde, dass auch die<br />
Kommunikationsrisiken in solchen Programmen berücksichtigt.<br />
Denn wenn der erwachsene Mann des Spielplatzbeispiels<br />
also in einem Spiel in Form eines sogenannten<br />
Avatars 26 – also einer Spielfigur z.B. in Moviestarplanet<br />
oder Minecraft– oder nur allgemein als Spielpartner<br />
– z.B. in Clash of Clans – auftritt und sich als<br />
gleichaltrig ausgibt, wird es für das Kind viel schwieriger<br />
den tatsächlichen Mitspieler / Chatpartner zu<br />
identifizieren. Auch Erwachsene sind dann viel weniger<br />
sensibilisiert. Insbesondere, wenn die Programme<br />
noch eine geringe Altersempfehlung erhalten,<br />
da diese Einstufungen Kommunikationsrisiken nicht<br />
berücksichtigen.<br />
Dieses Problem der Altersempfehlungen hat sich<br />
tatsächlich noch verschärft indem die nationalen Alterseinstufungskritierien<br />
der USK die über das JuschG<br />
geregelt werden, nun im Rahmen des Einstufungssystems<br />
der International Age Rating Coalition<br />
(IARC) 27 auf alle Apps und Programme im Google<br />
Play Store übertragen wurden. Dies führt zu offensichtlichen<br />
Missständen, wenn beispielsweise reine<br />
Chat-Programme wie der KiK-Messenger eine Alterseinstufung<br />
ab 12 Jahren und Kakao Talk sogar ab<br />
0 Jahren erhalten. Und dies obwohl auf denselben<br />
Seite im Rahmen der App Bewertungen Millionen<br />
von Kommentaren im Stile von „…Perverse und Pädophile<br />
werden geblockt, mache keinen PIC Tausch,<br />
suche Mädchen Alter egal“ 28 , erscheinen. Auch aus<br />
26 Vgl. Krebs, Rüdiger, 2010<br />
27 USK, 2015<br />
28 Google, 2015-1 ; Google, 2015-2<br />
Spielen wie Habbo Hotel 29 (ab 6 Jahren 30 ), Clashof<br />
Clans (ab 6 Jahren) 31 und Quizduell 32 (ab 0 Jahren)<br />
sind beispielsweise Fälle sexueller Belästigungen<br />
von Kindern oder auch extremistische Kommentare,<br />
Profilnamen etc. 33 bekannt.<br />
Ein häufiges Argument von Betreibern ist es auch,<br />
dass sie Live Moderation von Kommunikationsinhalten<br />
vorsehen um Kinder und Jugendliche vor diesen<br />
unliebsamen Kommunikationsrisiken zu schützen.<br />
Dabei ist es aber sehr interessant, dass keine<br />
staatliche Stelle überhaupt diese Moderatoren je zu<br />
Gesicht bekommt. Vielmehr suchen Betreiber in vielen<br />
Fällen innerhalb der Spiele Community bzw. der<br />
Nutzer nach Moderatoren. Diese sollen dann aber<br />
Kinder und Jugendlichen z.B. bei einer sexuellen Belästigung,<br />
bei Cybermobbing oder auch bei extremistischen<br />
Kommentaren zur Seite stehen 34 . Ohne, dass<br />
z.B. eine staatliche Zertifizierung der pädagogischen<br />
Befähigung, dem rechtlichen Wissensstand etc. erfolgt.<br />
Dabei hat der Gesetzgeber z.B. für entgeltlich<br />
arbeitende Ordnungskräfte auch von zivilen Betreibern<br />
z.B. von Fußballstadien bereits eine vergleichbare<br />
Regelung geschaffen. Diese müssen je nach<br />
Art der Arbeit eine 20-40stündige Unterrichtung oder<br />
sogar eine Sachkundeprüfung ablegen 35 . Warum<br />
sollte eine solche Regelung nicht auch für Anbieter<br />
von Kinderchats und -spielen gelten. Verena Delius<br />
– selbst ehemalige Betreiberin des Kinderchats<br />
Panfu – forderte nach Bekanntwerden von sexuellen<br />
Belästigungen in ihrem Spiel die „Zertifizierung von<br />
Kinderchats“ 36 .<br />
Gerade bei diesem einfachen aber wichtigen Thema<br />
der Alterseinstufungen könnte der Gesetzgeber<br />
daher ansetzen und die modernen digitalen Risiken<br />
bzw. Schutzmechanismen vor diesen einfließen lassen<br />
37 .Bereits hier kann aber auch erkannt werden,<br />
dass der Kindermedienschutz in der jetzigen Form<br />
gerade kein wirksamer Begleiter für die Generation<br />
29 Hartwich, 2015<br />
30 Die Altersempfehlungen beziehen sich auf die im Google Play Store zum<br />
Zeitpunkt der Fertigstellung des Artikels erkennbaren Altersempfehlungen<br />
der USK.<br />
31 Pipher, 2013<br />
32 HAZ, 2014<br />
33 Dirry, Rüdiger, 2015<br />
34 Vgl. die Ausschreibung für Moderatoren für ein MMORPG mit USK 12<br />
http://board.eu.runesofmagic.gameforge.com/index.php?page=Thread&p<br />
ostID=4847625&s=483415a911bd6bff26368b8c6a2770ee69960c3a#po<br />
st4847625<br />
35 §34 a der Gewerbeordnung<br />
36 Bürger, 2013<br />
37 Bundestag, 2014; Schulzki-Haddouti, 2014<br />
Seite 30