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Trialog_16-2015

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TRI∆LOG 16/2015<br />

grammen greifen, so lange der Betreiber dies freiwillig<br />

wünscht oder das jeweilige Programm auch auf<br />

Datenträger ausgeliefert wird.<br />

Eigentlich ist aber nicht der Bund für reine Online-<br />

Programme – wie Browsergames, Apps, Chats etc…<br />

- zuständig, sondern tatsächlich die Länder. Diese<br />

haben im Rahmen des JugendmedienStaatsschutzvertrages<br />

(JMStV) Regelungen getroffen die für Online-Programme<br />

gelten soll. Eine Auswirkung dieser<br />

Regelungen sind beispielsweise die Altersfrage bei<br />

einigen Programmen „bist Du über 18? Ja / Nein“.<br />

Gegenwärtig befindet sich der JMStV in der Reformierung.<br />

Dabei würde es nur angemessen sein und<br />

halbwegs den globalen Risiken begegnen können,<br />

wenn das JuschG und JMStV zu einem modernen<br />

Gesetzeswerk fusionieren würde, dass auch die<br />

Kommunikationsrisiken in solchen Programmen berücksichtigt.<br />

Denn wenn der erwachsene Mann des Spielplatzbeispiels<br />

also in einem Spiel in Form eines sogenannten<br />

Avatars 26 – also einer Spielfigur z.B. in Moviestarplanet<br />

oder Minecraft– oder nur allgemein als Spielpartner<br />

– z.B. in Clash of Clans – auftritt und sich als<br />

gleichaltrig ausgibt, wird es für das Kind viel schwieriger<br />

den tatsächlichen Mitspieler / Chatpartner zu<br />

identifizieren. Auch Erwachsene sind dann viel weniger<br />

sensibilisiert. Insbesondere, wenn die Programme<br />

noch eine geringe Altersempfehlung erhalten,<br />

da diese Einstufungen Kommunikationsrisiken nicht<br />

berücksichtigen.<br />

Dieses Problem der Altersempfehlungen hat sich<br />

tatsächlich noch verschärft indem die nationalen Alterseinstufungskritierien<br />

der USK die über das JuschG<br />

geregelt werden, nun im Rahmen des Einstufungssystems<br />

der International Age Rating Coalition<br />

(IARC) 27 auf alle Apps und Programme im Google<br />

Play Store übertragen wurden. Dies führt zu offensichtlichen<br />

Missständen, wenn beispielsweise reine<br />

Chat-Programme wie der KiK-Messenger eine Alterseinstufung<br />

ab 12 Jahren und Kakao Talk sogar ab<br />

0 Jahren erhalten. Und dies obwohl auf denselben<br />

Seite im Rahmen der App Bewertungen Millionen<br />

von Kommentaren im Stile von „…Perverse und Pädophile<br />

werden geblockt, mache keinen PIC Tausch,<br />

suche Mädchen Alter egal“ 28 , erscheinen. Auch aus<br />

26 Vgl. Krebs, Rüdiger, 2010<br />

27 USK, 2015<br />

28 Google, 2015-1 ; Google, 2015-2<br />

Spielen wie Habbo Hotel 29 (ab 6 Jahren 30 ), Clashof<br />

Clans (ab 6 Jahren) 31 und Quizduell 32 (ab 0 Jahren)<br />

sind beispielsweise Fälle sexueller Belästigungen<br />

von Kindern oder auch extremistische Kommentare,<br />

Profilnamen etc. 33 bekannt.<br />

Ein häufiges Argument von Betreibern ist es auch,<br />

dass sie Live Moderation von Kommunikationsinhalten<br />

vorsehen um Kinder und Jugendliche vor diesen<br />

unliebsamen Kommunikationsrisiken zu schützen.<br />

Dabei ist es aber sehr interessant, dass keine<br />

staatliche Stelle überhaupt diese Moderatoren je zu<br />

Gesicht bekommt. Vielmehr suchen Betreiber in vielen<br />

Fällen innerhalb der Spiele Community bzw. der<br />

Nutzer nach Moderatoren. Diese sollen dann aber<br />

Kinder und Jugendlichen z.B. bei einer sexuellen Belästigung,<br />

bei Cybermobbing oder auch bei extremistischen<br />

Kommentaren zur Seite stehen 34 . Ohne, dass<br />

z.B. eine staatliche Zertifizierung der pädagogischen<br />

Befähigung, dem rechtlichen Wissensstand etc. erfolgt.<br />

Dabei hat der Gesetzgeber z.B. für entgeltlich<br />

arbeitende Ordnungskräfte auch von zivilen Betreibern<br />

z.B. von Fußballstadien bereits eine vergleichbare<br />

Regelung geschaffen. Diese müssen je nach<br />

Art der Arbeit eine 20-40stündige Unterrichtung oder<br />

sogar eine Sachkundeprüfung ablegen 35 . Warum<br />

sollte eine solche Regelung nicht auch für Anbieter<br />

von Kinderchats und -spielen gelten. Verena Delius<br />

– selbst ehemalige Betreiberin des Kinderchats<br />

Panfu – forderte nach Bekanntwerden von sexuellen<br />

Belästigungen in ihrem Spiel die „Zertifizierung von<br />

Kinderchats“ 36 .<br />

Gerade bei diesem einfachen aber wichtigen Thema<br />

der Alterseinstufungen könnte der Gesetzgeber<br />

daher ansetzen und die modernen digitalen Risiken<br />

bzw. Schutzmechanismen vor diesen einfließen lassen<br />

37 .Bereits hier kann aber auch erkannt werden,<br />

dass der Kindermedienschutz in der jetzigen Form<br />

gerade kein wirksamer Begleiter für die Generation<br />

29 Hartwich, 2015<br />

30 Die Altersempfehlungen beziehen sich auf die im Google Play Store zum<br />

Zeitpunkt der Fertigstellung des Artikels erkennbaren Altersempfehlungen<br />

der USK.<br />

31 Pipher, 2013<br />

32 HAZ, 2014<br />

33 Dirry, Rüdiger, 2015<br />

34 Vgl. die Ausschreibung für Moderatoren für ein MMORPG mit USK 12<br />

http://board.eu.runesofmagic.gameforge.com/index.php?page=Thread&p<br />

ostID=4847625&s=483415a911bd6bff26368b8c6a2770ee69960c3a#po<br />

st4847625<br />

35 §34 a der Gewerbeordnung<br />

36 Bürger, 2013<br />

37 Bundestag, 2014; Schulzki-Haddouti, 2014<br />

Seite 30

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