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Trialog_16-2015
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TRI∆LOG 16/2015<br />
partner für Fragen rund um das Internet 13 . Zudem<br />
erscheint es auch fraglich, was Eltern exakt mit Medienkompetenz<br />
verbinden. Denn wenn die Kinder jung<br />
sind, geht es eher um die Vermittlung der Handhabung<br />
von technischen Geräten – also beispielsweise<br />
wie ein Video auf dem Smartphone gestartet wird,<br />
oder wie ein Bild auf dem IPad weitergewischt wird.<br />
Eltern von 3-8jährigen mit einer mittleren Bildung<br />
empfinden sich daher tatsächlich am kompetentesten<br />
im Medienbereich bei der „Informationen im Internet<br />
recherchieren zu können“ 14 . Nur noch 43 %<br />
sehen sich aber als kompetent in der Lage die Konsequenzen<br />
des eigenen digitalen Handelns abschätzen<br />
zu können oder mit 41 % ihre Privatsphäre zu<br />
schützen 15 .<br />
Letztlich lassen diese beiden Ansätze den Schluss<br />
zu, dass die Begleitung der jetzt herangewachsenen<br />
Jugendlichen – ungefähr ab 12 Jahren – im digitalen<br />
Raum durch die Eltern nur im begrenzten Maße stattfinden<br />
konnte. Diese Entwicklung kann auch Auswirkungen<br />
auf das Normen- und Werteverständnis<br />
dieser Generation gehabt haben. So ergab die bereits<br />
zitierte DIVISI Studie ebenfalls, dass annähernd<br />
35% der 9-24jährigen 16 das illegale Streaming von<br />
Videos, aber auch das Herunterladen von Musik vom<br />
Unrechtsgehalt nicht gleichsetzen würden mit einem<br />
Ladendiebstahl 17 , obwohl beides sich im strafbaren<br />
Rahmen bewegt.<br />
Neue Gefahren im digitalen Straßenverkehr<br />
Dies erscheint umso problematischer, da dieselbe<br />
Studie zu dem Punkt kommt, dass sich die Risiken<br />
für die Kinder weg von statischen Gefahrenquellen<br />
– wie ungewollte pornografische oder gewalthaltiger<br />
Medienkonsum – hin zu kommunikativen Risiken<br />
wandelten. Wie beispielsweise beleidigende oder verletzende<br />
Aussagen, Kontakte zu Unbekannten oder<br />
auch das stark medial thematisierte Cybermobbing 18 .<br />
13 DIVSI, 2015 S. 79<br />
14 Ebd. S. 110<br />
15 Ebd.<br />
16 Ergebnisse bei diesem großem Altersspektrum müssen jedoch sicherlich<br />
hinterfragt werden. Ob ein 9jähriger bereits das Verständnis hat was ein Ladendiebstahl<br />
im Verhältnis zu einem Streaming tatsächlich darstellt muss<br />
schon hinterfragt werden. Nicht umsonst geht das deutsche Strafrecht erst<br />
von einer zumindest begrenzten Einsichtsfähigkeit in das Strafrecht und<br />
der eigenen Schuld ab einem Alter von 14 Jahren aus. In diesem Fall wäre<br />
daher tatsächlich ein Vergleich der Altersgruppen unter 14 und über 14 interessant<br />
gewesen.<br />
17 DIVSI, 2014, S.136<br />
18 Englander, 2012<br />
Beispielsweise gaben 75 % der Eltern von 3-8jährigen<br />
als Gefahr an, dass „unbekannte Personen mit<br />
meinem Kind Kontakt aufnehmen“ 19 . Besonders interessant<br />
erscheint hierbei zudem, dass das Feld mit<br />
den größten Problemen für Erwachsene im Umgang<br />
mit ihren Kindern, als das der „Onlinespiele“ definiert<br />
wird. Immerhin 31 % aller Eltern von Jugendlichen berichten<br />
hier von Problemen 20 .<br />
Diese Entwicklung spiegelt sich auch in den polizeilichen<br />
Anzeigenstatistiken wider. Hier kann verzeichnet<br />
werden, dass insbesondere bei onlinebasierten Kommunikationsdelikten,<br />
in den letzten Jahren immer wieder<br />
ein immenser Anstieg der Anzeigen aufzuweisen<br />
ist. Als Beispiel soll hier die Anbahnung sexueller Interaktionen<br />
mit Kindern – de jure bis 14 Jahren – über<br />
onlinebasierte Mechanismen – das sog. Cybergrooming<br />
21 –dienen. Dieses weist in den letzten Jahren<br />
mit die höchsten prozentualen Steigerungswerte im<br />
Hellfeld – also den bei den Sicherheitsbehörden registrierten<br />
Strafanzeigen – auf. Alleine vom Jahr 2011<br />
auf das Jahr 2012 gab es eine Verdoppelung der Anzeigen<br />
von 934 auf 1406 und vom Jahr 2013 auf das<br />
Jahr 2014 eine Steigerung von 1464 auf 1907 Anzeigen<br />
– was einer prozentualen Steigerung von 30,25<br />
% entspricht 22 . Seit dem Jahr 2012 ist dieses Delikt<br />
zudem noch besser im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik<br />
identifizierbar. Demnach wiesen die auf<br />
das Tatmittel Internet bereinigten Fallzahlen vom Jahr<br />
2012 auf das Jahr 2013 eine Steigerung von 44,1 %<br />
und vom Jahr 2013 auf das Jahr 2014 von 59,05 %<br />
auf 23 .<br />
Der liebe Onkel auf dem digitalen Spielplatz?<br />
Auf dem digitalen Spielplatz beginnt sich der Kreis<br />
zum Vorgenannten zu schließen. Denn erst in der<br />
Kommunikation und Interaktion mit anderen entstehen<br />
die Risiken, die vermutlich die meisten Erwachsenen<br />
und Kinder heutzutage als primäre Gefahren<br />
ansehen.<br />
Dabei sind diese Risiken nicht per se etwas Neues.<br />
Vielmehr kennen wir ja die Thematik, daß Kinder<br />
durch Sexualtäter angesprochen werden, in der Schule<br />
gemobbt werden oder andere Formen von Gewalt<br />
19 DIVSI, 2015, S.99<br />
20 Grobbin,Feil,2015, vgl. auch Krebs, Rüdiger, 2010; Rüdiger, Pfeiffer,<br />
2015<br />
21 Rüdiger, 2015, Rüdiger, 2013<br />
22 BMI, 2013, 2014-1, 2014-2 & 2015 Straftatenschlüssel 131400, S.73<br />
23 Ebd. sowie Tabelle „Tatmittel Internet“<br />
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