Karl Krafeld
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aremy@hotmail.de <br />
Von: "klein-klein-verlag | Newsletter" <br />
Datum: Donnerstag, 21. April 2011 00:44<br />
An: <br />
Betreff: Drei Monats Gefängnis für <strong>Karl</strong> krafeld | Berufungsverhandlung am 28.04.2011<br />
Ergänzender Newsletter zum Zwei-Monats-Magazin "Leben mit Zukunft<br />
Berufungsverhandlung wegen drei Monaten Haft<br />
Newsletter | klein klein verlag | 15.04.2011<br />
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Berufungsverhandlung gegen <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong><br />
Donnerstag, 28.4.2011 Landgericht Bautzen.<br />
Sachsen, Bautzen.<br />
Justiz sichert Zwangsimpfungen.<br />
Justiz beseitigt das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in der BRD.<br />
Sehr schnell nach der Verurteilung von <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> zu drei Monaten Gefängnis<br />
Bewährung durch Richter Dr. Hertle, Amtsgericht Bautzen, am 9.3.2011, aufgrund<br />
den Antrages des Staatsanwaltes Terres, auf Verurteilung zu drei Monaten Haft mit<br />
Bewährung, findet die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Bautzen statt:<br />
Donnerstag, 28.4.2011, 13.00 Uhr. Sitzungssaal 141, 1 OG Hauptgebäude<br />
Landgericht Bautzen, Lessingstr. 7, 02625 Bautzen (Tel: 03591 361 126)<br />
AZ: 2 Ns 150 Js 11642/09<br />
<strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> war wegen versuchter Nötigung des Landrat Harig, Bautzen, verurteilt<br />
worden.<br />
Die Anklage wirft <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> vor, Landrat Harig rechtswidrig, in einer als verwerflich<br />
anzusehenden Art und Weise, versucht zu haben, von weiteren Impfungen in ein Kind<br />
gegen den Willen der Eltern abzusehen.<br />
Als verwerflich anzusehen und damit rechtswidrig wirft die Staatsanwaltschaft und<br />
wirft Richter Dr. Hertle <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> vor, dass er in einem Schreiben vom 6.9.2009 an<br />
Landrat Harig, diesen auf die Verbindlichkeit des Grundgesetzes für die BRD, auch in<br />
Sachsen, hingewiesen hat.<br />
Als Anlage hatte <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> diesem Schreiben ein Schreiben mit selben Datum an<br />
den sächsischen Innenminister beigefügt. Auf S. 3 und 4 dieses Schreiben hatte <strong>Karl</strong><br />
<strong>Krafeld</strong> durch Benennung der Internetadressen des klein-klein-verlag und<br />
Benennung von im klein-klein-verlag erschienen Publikationen und Videos überprüf<br />
und nachvollziehbar staatliche Beweise über den großen Fortschritt der Beseitigung<br />
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der freiheitlich demokratischen Grundordnung in der BRD zugänglich gemacht.<br />
Diese staatlichen Beweise waren in den letzten 15 Jahren infolge der klein-kleinen<br />
Beweisfrage und der staatlichen Reaktion entstanden. Diese staatlichen Beweise<br />
haben schon lange jedem Deutschen das Recht zum Widerstand zugewiesen.<br />
In diesem Schreiben hat <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> Landrat Harig darauf hingewiesen, dass der<br />
Bundesverfassungsgeber, der Deutsche Bundestag, seit 1968 die abschließende<br />
Sicherung der freiheitlich demokratischen Grundordnungen im Sinne des<br />
Grundgesetzes in der BRD dadurch geschaffen hat, dass dann wenn diese Ordnung<br />
durch staatliche Gewalten in der BRD beseitigt wird, jedem Deutschen das Recht zum<br />
Widerstand zugewiesen wird, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.<br />
In seinem Schreiben an Landrat Harig hatte <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> als Grund Schreiben<br />
angegeben, das dieses Schreiben erfolgt, damit durch das Landratsamt<br />
Bautzen keinem Deutschen das Recht zum Widerstand gegen Personen u.a.<br />
im Landratsamt Bautzen zugewiesen wird und kein Deutscher sein Recht zum<br />
Widerstand gegen Personen im Landratsamt Bautzen wahrnimmt.<br />
Wegen dieses Schreibens stellte Landrat Harig am 14.9.2009 Strafanzeige gegen <strong>Karl</strong><br />
<strong>Krafeld</strong>.<br />
Wegen dieses Schreibens an Landrat Harig hatte zuvor schon der Präsident des<br />
Landgericht Bautzen, Richter Gatz, am 9.9.2009 Strafanzeige gegen <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong><br />
gestellt. Der Präsident des Landgerichts Bautzen, Richter Gatz, stellte diese<br />
Strafanzeige als Dienstvorgesetzter des Familienrichter Maier, Amtsgericht Bautzen,<br />
der durch Beschluss vom 16.12.2008 den Eltern das Sorgerecht ausschließlich zu dem<br />
Zweck entzogen hat, damit das Kind gegen den Willen der Eltern geimpft wurde.<br />
Es ist derselbe Vors. Richter Gatz, der über ein Jahr später, am 13.4.2010 Dr. Stefan<br />
Lanka zur Zahlung von über 5.000 EURO Strafe wegen Beleidigung des Landrat Harig<br />
u.a. verurteilte und der sich als Erkenntnis verweigernder Richter vor der Verurteilung<br />
vor Öffentlichkeit nachhaltig geweigert hat, die Wahrheit der Tatsache der Handlungen<br />
des Landrat Harig zu erforschen, über die Dr. Stefan Lanka eine Äußerung getätigt<br />
hatte.<br />
Wegen des Schreiben des <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> an Landrat Harig vom 6.9.2009 stellte auch<br />
Richter Dr. Hertle Strafantrag gegen <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> weil Richter Dr. Hertle sich durch<br />
dasselbe Schreiben des <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> als verletzt behauptete. Es ist derselbe Richter<br />
der am 9.3.2009 <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> zu drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilte.<br />
Vorher hatte Richter Dr. Hertle dem Angeklagten <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> durch ausdrücklichen<br />
Beschluss verboten sich zur Handlung des Landrat Harig zu äußern und auszusagen,<br />
um als Angeklagter die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu beseitigen.<br />
Es ist derselbe Richter Dr. Hertle, der am 9.12.2009 Dr. Stefan Lanka wegen<br />
Beleidigung des Landrat Harig u.a. verurteilte, und sich zuvor öffentlich demonstrativ<br />
weigerte, die Handlungen des Landrat Harig zu erforschen, über die Dr. Lanka eine<br />
Äußerung tätigte.<br />
Es war und ist für die Urteilsfindung gegen Dr. Lanka und gegen <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> von<br />
entscheidender Bedeutung, ob Landrat Harig durch ein Gesetz berechtigt und<br />
ermächtig war sich an Impfungen in en Kind gegen den Willen der Eltern zu beteiligen<br />
oder ob Dr. Lanka sich über Straftaten des Landrat Harig u.a. geäußert hat und <strong>Karl</strong><br />
<strong>Krafeld</strong> versucht hat, zur Unterlassung von Straftaten zu nötigen.<br />
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An dem der Verurteilung des Dr. Lanka durch Richter Dr. Hertle vorausgehenden<br />
Verhandlungstag am 2.12.2009, nahm rein zufällig der Präsident des Landgericht<br />
Bautzen, Richter Gatz, als Dienstvorgesetzter teil, der dann später am 13.4.2010 Dr.<br />
Lanka verurteilte, nachdem er am 9.9.2009 auf Betreiben des Familienrichter Maier,<br />
in derselben Sache der Beteiligung des Landrat Harig u.a. an Impfungen in ein Kind<br />
gegen den Willen der Eltern, Strafanzeige gegen <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> gestellt hatte. Es gibt<br />
Zufälle!<br />
Trotz der durch Richter Dr. Hertle am 9.3.2011 gegen den Angeklagten <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong><br />
öffentlich vollzogener Menschenrechtsverletzung, des Verbotes zur Sache der<br />
Handlungen des Landrat Harig aussagen zu dürfen, war es Richter Dr. Hertle nicht<br />
möglich gewesen, zu verhindern, dass sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft vor<br />
Öffentlichkeit die bedeutende Verfassungsvorschrift und Gesetze zur Kenntnis<br />
nahmen, die die Strafbarkeit von Impfungen gegen den Willen der Eltern beweisen.<br />
Die Schutzvorschrift Art. 19 Abs. 1 des Grundgesetzes bestimmt, dass ein Gesetz,<br />
durch das in ein Grundrecht eingegriffen werden darf, sowohl das Grundrecht als auch<br />
das Gesetz nennen muss.<br />
Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und 3 des Grundgesetzes bestimmt, dass nur durch ein Gesetz in<br />
das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit eingegriffen werden darf, dass<br />
also ohne Gesetz, weder ein Familienrichter berechtigt ist, Impfungen in Kinder gegen<br />
den Willen der Eltern zu beschließen noch ein Landratsamt, Jugendamt, ermächtigt<br />
ist, auch bei Vorliegen eines (verfassungswidrigen) richterlichen Beschlusses,<br />
Impfungen in Kinder gegen den Willen der Eltern durch Ärzte durchführen zu lassen.<br />
Landrat Harig und Familienrichter Maier rechtfertigten ihre Handlungen ausschließlich<br />
durch § 1666 BGB (Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls). Die<br />
Staatsanwaltschaft und Richter Dr. Hertle nahmen am 9.3.2011 durch die von <strong>Karl</strong><br />
<strong>Krafeld</strong> vorgelegten Verfassungs- und Gesetzestexte vor Öffentlichkeit zur Kenntnis,<br />
dass § 1666 BGB nicht die Voraussetzungen schafft, um irgendjemanden zu<br />
Impfungen in Kinder gegen den Willen der Eltern zu ermächtigen, auch keinen Landrat<br />
Harig, Bautzen.<br />
Die Staatsanwaltschaft und Richter Dr. Hertle nahmen am 9.3.2011 vor Öffentlichkeit<br />
zur Kenntnis, dass <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> versuch hatte, Landrat Harig zur Unterlassung von<br />
Straftaten zu nötigen, deren Durchführung die <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> anklagende<br />
Staatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen durch Beseitigung des Legalitätsprinzips<br />
und durch die Anklage und Verurteilung des <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> und ein Jahr zuvor durch die<br />
Anklage und Verurteilung des Dr. Lanka öffentlich demonstrativ sicherte.<br />
Die Staatsanwaltschaft und Richter Dr. Hertle behaupten, dass dieser Versuch des<br />
<strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong>, gegen das Lebensrecht gerichteten Straftaten entgegen zu wirken, als<br />
verwerflich anzusehen ist (§ 240 Abs. 2 StGB).<br />
Die Staatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen und das Landgericht Bautzen wollen<br />
jetzt am 28.4.2011 in der Berufungsverhandlung gegen <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong>, weitere<br />
dahingehende staatlichen Absichtsbeweise erbringen, ob gesichert wird, dass die<br />
Willkür der rechtsprechenden und der vollziehenden Gewalten in der BRD, jedem<br />
Menschen in der BRD sein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit entzieht.<br />
Sie wollen am 28.4.2011 vor Öffentlichkeit den Beweis erbringen, ob jedem<br />
Deutschen, der leben will, das Recht zum Widerstand gegen Personen in den<br />
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rechtsprechenden und vollziehenden staatlichen Gewalten in der BRD zugewiesen<br />
worden ist.<br />
Am 28.4.2011 geht es vor dem Landgericht Bautzen nicht um Meinungen<br />
sondern um Verfassungstatsachen. Es geht darum ob das Grundgesetz in der<br />
BRD verbindlich ist oder allenfalls den Wert gebrauchten Klopapiers hat.<br />
Am 28.4.2011 wird die Justiz einen weiteren Absichtsbeweis schaffen, gleich wie der<br />
Beweis ausfallen wird.<br />
Für lebenswillige Menschen, für Menschen, die ein "Leben mit Zukunft" leben wollen,<br />
wird dieses Verfahren im Hinblick darauf bedeutend sein, was sie für ihre<br />
Lebenserhaltung in der BRD tun müssen, wenn sie ihr Leben nicht hilf- und schutzlos<br />
den staatlichen Gewalten in der BRD ausliefern wollen, die sich selbst und das<br />
Lebensrecht der Menschen in der BRD den Interessen Dritter unterwerfen und<br />
auszuliefern.<br />
Hinweis:<br />
Der Präsident des LG Bautzen, Vors. Richter Gatz, bewies am 13.4.2010 unmittelbar<br />
nach Verurteilung des Dr. Lanka nach Abschluss der Verhandlung vor Öffentlichkeit,<br />
dass er sich bewusst geweigert hat, die Wahrheit der Handlungen des Landrat Harig<br />
zu erforschen, über die Dr. Lanka sich geäußert hat:<br />
Präsident des LG Bautzen:<br />
„Es geht hier nicht darum. Sie haben nicht zugehört. Es geht nicht um den<br />
Impfzwang, sondern es geht um die Beleidigungen!“<br />
Es ging also nicht darum, ob Stefan Lanka jemanden beleidigt haben soll, der gegen<br />
ein Kind gerichtete Straftaten ausführte!<br />
Gegen ein Kind gerichtete Straftaten sind als Kinderschändung anzusehen, zu<br />
bewerten und zu verfolgen und sind Ausdruck eines menschenverachtenden<br />
Zynismus, auch wenn sie löblich, als dem Wohle des Kindes dienend, getarnt sind.<br />
Auf dem Hintergrund der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<br />
zur Zulässigkeit der strafrechtlichen Anwendung des unbestimmten<br />
Beleidigungsbegriffs nach § 185 StGB, bewies der Präsident des Landgericht Bautzen,<br />
Richter Gatz, hierdurch seine Absicht zum Begehen des Verbrechen der<br />
Rechtsbeugung (§ 339 StGB) zum Zwecke der Sicherung, dass das Recht auf Leben<br />
und körperliche Unversehrtheit der Menschen in der BRD den vollziehenden und<br />
rechtsprechenden Gewalten in der BRD, in Bedienung der InteressenDritter, hilf- und<br />
schutzlos ausgeliefert wird.<br />
Diese Aussage des Präsidenten des Landgericht Bautzen, der am 9.9.2009 gegen <strong>Karl</strong><br />
<strong>Krafeld</strong> den Strafantrag gestellt hat, ist allgemein zugänglich unter: www.klein-kleinmedia.de<br />
Videos, Vorträge, „Zwangsimpfungen in Bautzen“, zweites Video, direkt am<br />
Anfang.<br />
Es muss damit gerechnet werden, dass der Präsident des Landgericht Bautzen, Vors.<br />
Richter Gatz, der am 9.9.2009 in derselben Sache die Strafanzeige gegen <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong><br />
gestellt hat, am 28.4.2011 die Berufungsverhandlung gegen <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> leiten wird.<br />
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