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Karl Krafeld

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aremy@hotmail.de <br />

Von: "klein-klein-verlag | Newsletter" <br />

Datum: Donnerstag, 21. April 2011 00:44<br />

An: <br />

Betreff: Drei Monats Gefängnis für <strong>Karl</strong> krafeld | Berufungsverhandlung am 28.04.2011<br />

Ergänzender Newsletter zum Zwei-Monats-Magazin "Leben mit Zukunft<br />

Berufungsverhandlung wegen drei Monaten Haft<br />

Newsletter | klein klein verlag | 15.04.2011<br />

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Berufungsverhandlung gegen <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong><br />

Donnerstag, 28.4.2011 Landgericht Bautzen.<br />

Sachsen, Bautzen.<br />

Justiz sichert Zwangsimpfungen.<br />

Justiz beseitigt das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in der BRD.<br />

Sehr schnell nach der Verurteilung von <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> zu drei Monaten Gefängnis<br />

Bewährung durch Richter Dr. Hertle, Amtsgericht Bautzen, am 9.3.2011, aufgrund<br />

den Antrages des Staatsanwaltes Terres, auf Verurteilung zu drei Monaten Haft mit<br />

Bewährung, findet die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Bautzen statt:<br />

Donnerstag, 28.4.2011, 13.00 Uhr. Sitzungssaal 141, 1 OG Hauptgebäude<br />

Landgericht Bautzen, Lessingstr. 7, 02625 Bautzen (Tel: 03591 361 126)<br />

AZ: 2 Ns 150 Js 11642/09<br />

<strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> war wegen versuchter Nötigung des Landrat Harig, Bautzen, verurteilt<br />

worden.<br />

Die Anklage wirft <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> vor, Landrat Harig rechtswidrig, in einer als verwerflich<br />

anzusehenden Art und Weise, versucht zu haben, von weiteren Impfungen in ein Kind<br />

gegen den Willen der Eltern abzusehen.<br />

Als verwerflich anzusehen und damit rechtswidrig wirft die Staatsanwaltschaft und<br />

wirft Richter Dr. Hertle <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> vor, dass er in einem Schreiben vom 6.9.2009 an<br />

Landrat Harig, diesen auf die Verbindlichkeit des Grundgesetzes für die BRD, auch in<br />

Sachsen, hingewiesen hat.<br />

Als Anlage hatte <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> diesem Schreiben ein Schreiben mit selben Datum an<br />

den sächsischen Innenminister beigefügt. Auf S. 3 und 4 dieses Schreiben hatte <strong>Karl</strong><br />

<strong>Krafeld</strong> durch Benennung der Internetadressen des klein-klein-verlag und<br />

Benennung von im klein-klein-verlag erschienen Publikationen und Videos überprüf<br />

und nachvollziehbar staatliche Beweise über den großen Fortschritt der Beseitigung<br />

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der freiheitlich demokratischen Grundordnung in der BRD zugänglich gemacht.<br />

Diese staatlichen Beweise waren in den letzten 15 Jahren infolge der klein-kleinen<br />

Beweisfrage und der staatlichen Reaktion entstanden. Diese staatlichen Beweise<br />

haben schon lange jedem Deutschen das Recht zum Widerstand zugewiesen.<br />

In diesem Schreiben hat <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> Landrat Harig darauf hingewiesen, dass der<br />

Bundesverfassungsgeber, der Deutsche Bundestag, seit 1968 die abschließende<br />

Sicherung der freiheitlich demokratischen Grundordnungen im Sinne des<br />

Grundgesetzes in der BRD dadurch geschaffen hat, dass dann wenn diese Ordnung<br />

durch staatliche Gewalten in der BRD beseitigt wird, jedem Deutschen das Recht zum<br />

Widerstand zugewiesen wird, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.<br />

In seinem Schreiben an Landrat Harig hatte <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> als Grund Schreiben<br />

angegeben, das dieses Schreiben erfolgt, damit durch das Landratsamt<br />

Bautzen keinem Deutschen das Recht zum Widerstand gegen Personen u.a.<br />

im Landratsamt Bautzen zugewiesen wird und kein Deutscher sein Recht zum<br />

Widerstand gegen Personen im Landratsamt Bautzen wahrnimmt.<br />

Wegen dieses Schreibens stellte Landrat Harig am 14.9.2009 Strafanzeige gegen <strong>Karl</strong><br />

<strong>Krafeld</strong>.<br />

Wegen dieses Schreibens an Landrat Harig hatte zuvor schon der Präsident des<br />

Landgericht Bautzen, Richter Gatz, am 9.9.2009 Strafanzeige gegen <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong><br />

gestellt. Der Präsident des Landgerichts Bautzen, Richter Gatz, stellte diese<br />

Strafanzeige als Dienstvorgesetzter des Familienrichter Maier, Amtsgericht Bautzen,<br />

der durch Beschluss vom 16.12.2008 den Eltern das Sorgerecht ausschließlich zu dem<br />

Zweck entzogen hat, damit das Kind gegen den Willen der Eltern geimpft wurde.<br />

Es ist derselbe Vors. Richter Gatz, der über ein Jahr später, am 13.4.2010 Dr. Stefan<br />

Lanka zur Zahlung von über 5.000 EURO Strafe wegen Beleidigung des Landrat Harig<br />

u.a. verurteilte und der sich als Erkenntnis verweigernder Richter vor der Verurteilung<br />

vor Öffentlichkeit nachhaltig geweigert hat, die Wahrheit der Tatsache der Handlungen<br />

des Landrat Harig zu erforschen, über die Dr. Stefan Lanka eine Äußerung getätigt<br />

hatte.<br />

Wegen des Schreiben des <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> an Landrat Harig vom 6.9.2009 stellte auch<br />

Richter Dr. Hertle Strafantrag gegen <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> weil Richter Dr. Hertle sich durch<br />

dasselbe Schreiben des <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> als verletzt behauptete. Es ist derselbe Richter<br />

der am 9.3.2009 <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> zu drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilte.<br />

Vorher hatte Richter Dr. Hertle dem Angeklagten <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> durch ausdrücklichen<br />

Beschluss verboten sich zur Handlung des Landrat Harig zu äußern und auszusagen,<br />

um als Angeklagter die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu beseitigen.<br />

Es ist derselbe Richter Dr. Hertle, der am 9.12.2009 Dr. Stefan Lanka wegen<br />

Beleidigung des Landrat Harig u.a. verurteilte, und sich zuvor öffentlich demonstrativ<br />

weigerte, die Handlungen des Landrat Harig zu erforschen, über die Dr. Lanka eine<br />

Äußerung tätigte.<br />

Es war und ist für die Urteilsfindung gegen Dr. Lanka und gegen <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> von<br />

entscheidender Bedeutung, ob Landrat Harig durch ein Gesetz berechtigt und<br />

ermächtig war sich an Impfungen in en Kind gegen den Willen der Eltern zu beteiligen<br />

oder ob Dr. Lanka sich über Straftaten des Landrat Harig u.a. geäußert hat und <strong>Karl</strong><br />

<strong>Krafeld</strong> versucht hat, zur Unterlassung von Straftaten zu nötigen.<br />

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An dem der Verurteilung des Dr. Lanka durch Richter Dr. Hertle vorausgehenden<br />

Verhandlungstag am 2.12.2009, nahm rein zufällig der Präsident des Landgericht<br />

Bautzen, Richter Gatz, als Dienstvorgesetzter teil, der dann später am 13.4.2010 Dr.<br />

Lanka verurteilte, nachdem er am 9.9.2009 auf Betreiben des Familienrichter Maier,<br />

in derselben Sache der Beteiligung des Landrat Harig u.a. an Impfungen in ein Kind<br />

gegen den Willen der Eltern, Strafanzeige gegen <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> gestellt hatte. Es gibt<br />

Zufälle!<br />

Trotz der durch Richter Dr. Hertle am 9.3.2011 gegen den Angeklagten <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong><br />

öffentlich vollzogener Menschenrechtsverletzung, des Verbotes zur Sache der<br />

Handlungen des Landrat Harig aussagen zu dürfen, war es Richter Dr. Hertle nicht<br />

möglich gewesen, zu verhindern, dass sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft vor<br />

Öffentlichkeit die bedeutende Verfassungsvorschrift und Gesetze zur Kenntnis<br />

nahmen, die die Strafbarkeit von Impfungen gegen den Willen der Eltern beweisen.<br />

Die Schutzvorschrift Art. 19 Abs. 1 des Grundgesetzes bestimmt, dass ein Gesetz,<br />

durch das in ein Grundrecht eingegriffen werden darf, sowohl das Grundrecht als auch<br />

das Gesetz nennen muss.<br />

Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und 3 des Grundgesetzes bestimmt, dass nur durch ein Gesetz in<br />

das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit eingegriffen werden darf, dass<br />

also ohne Gesetz, weder ein Familienrichter berechtigt ist, Impfungen in Kinder gegen<br />

den Willen der Eltern zu beschließen noch ein Landratsamt, Jugendamt, ermächtigt<br />

ist, auch bei Vorliegen eines (verfassungswidrigen) richterlichen Beschlusses,<br />

Impfungen in Kinder gegen den Willen der Eltern durch Ärzte durchführen zu lassen.<br />

Landrat Harig und Familienrichter Maier rechtfertigten ihre Handlungen ausschließlich<br />

durch § 1666 BGB (Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls). Die<br />

Staatsanwaltschaft und Richter Dr. Hertle nahmen am 9.3.2011 durch die von <strong>Karl</strong><br />

<strong>Krafeld</strong> vorgelegten Verfassungs- und Gesetzestexte vor Öffentlichkeit zur Kenntnis,<br />

dass § 1666 BGB nicht die Voraussetzungen schafft, um irgendjemanden zu<br />

Impfungen in Kinder gegen den Willen der Eltern zu ermächtigen, auch keinen Landrat<br />

Harig, Bautzen.<br />

Die Staatsanwaltschaft und Richter Dr. Hertle nahmen am 9.3.2011 vor Öffentlichkeit<br />

zur Kenntnis, dass <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> versuch hatte, Landrat Harig zur Unterlassung von<br />

Straftaten zu nötigen, deren Durchführung die <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> anklagende<br />

Staatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen durch Beseitigung des Legalitätsprinzips<br />

und durch die Anklage und Verurteilung des <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> und ein Jahr zuvor durch die<br />

Anklage und Verurteilung des Dr. Lanka öffentlich demonstrativ sicherte.<br />

Die Staatsanwaltschaft und Richter Dr. Hertle behaupten, dass dieser Versuch des<br />

<strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong>, gegen das Lebensrecht gerichteten Straftaten entgegen zu wirken, als<br />

verwerflich anzusehen ist (§ 240 Abs. 2 StGB).<br />

Die Staatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen und das Landgericht Bautzen wollen<br />

jetzt am 28.4.2011 in der Berufungsverhandlung gegen <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong>, weitere<br />

dahingehende staatlichen Absichtsbeweise erbringen, ob gesichert wird, dass die<br />

Willkür der rechtsprechenden und der vollziehenden Gewalten in der BRD, jedem<br />

Menschen in der BRD sein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit entzieht.<br />

Sie wollen am 28.4.2011 vor Öffentlichkeit den Beweis erbringen, ob jedem<br />

Deutschen, der leben will, das Recht zum Widerstand gegen Personen in den<br />

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rechtsprechenden und vollziehenden staatlichen Gewalten in der BRD zugewiesen<br />

worden ist.<br />

Am 28.4.2011 geht es vor dem Landgericht Bautzen nicht um Meinungen<br />

sondern um Verfassungstatsachen. Es geht darum ob das Grundgesetz in der<br />

BRD verbindlich ist oder allenfalls den Wert gebrauchten Klopapiers hat.<br />

Am 28.4.2011 wird die Justiz einen weiteren Absichtsbeweis schaffen, gleich wie der<br />

Beweis ausfallen wird.<br />

Für lebenswillige Menschen, für Menschen, die ein "Leben mit Zukunft" leben wollen,<br />

wird dieses Verfahren im Hinblick darauf bedeutend sein, was sie für ihre<br />

Lebenserhaltung in der BRD tun müssen, wenn sie ihr Leben nicht hilf- und schutzlos<br />

den staatlichen Gewalten in der BRD ausliefern wollen, die sich selbst und das<br />

Lebensrecht der Menschen in der BRD den Interessen Dritter unterwerfen und<br />

auszuliefern.<br />

Hinweis:<br />

Der Präsident des LG Bautzen, Vors. Richter Gatz, bewies am 13.4.2010 unmittelbar<br />

nach Verurteilung des Dr. Lanka nach Abschluss der Verhandlung vor Öffentlichkeit,<br />

dass er sich bewusst geweigert hat, die Wahrheit der Handlungen des Landrat Harig<br />

zu erforschen, über die Dr. Lanka sich geäußert hat:<br />

Präsident des LG Bautzen:<br />

„Es geht hier nicht darum. Sie haben nicht zugehört. Es geht nicht um den<br />

Impfzwang, sondern es geht um die Beleidigungen!“<br />

Es ging also nicht darum, ob Stefan Lanka jemanden beleidigt haben soll, der gegen<br />

ein Kind gerichtete Straftaten ausführte!<br />

Gegen ein Kind gerichtete Straftaten sind als Kinderschändung anzusehen, zu<br />

bewerten und zu verfolgen und sind Ausdruck eines menschenverachtenden<br />

Zynismus, auch wenn sie löblich, als dem Wohle des Kindes dienend, getarnt sind.<br />

Auf dem Hintergrund der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<br />

zur Zulässigkeit der strafrechtlichen Anwendung des unbestimmten<br />

Beleidigungsbegriffs nach § 185 StGB, bewies der Präsident des Landgericht Bautzen,<br />

Richter Gatz, hierdurch seine Absicht zum Begehen des Verbrechen der<br />

Rechtsbeugung (§ 339 StGB) zum Zwecke der Sicherung, dass das Recht auf Leben<br />

und körperliche Unversehrtheit der Menschen in der BRD den vollziehenden und<br />

rechtsprechenden Gewalten in der BRD, in Bedienung der InteressenDritter, hilf- und<br />

schutzlos ausgeliefert wird.<br />

Diese Aussage des Präsidenten des Landgericht Bautzen, der am 9.9.2009 gegen <strong>Karl</strong><br />

<strong>Krafeld</strong> den Strafantrag gestellt hat, ist allgemein zugänglich unter: www.klein-kleinmedia.de<br />

Videos, Vorträge, „Zwangsimpfungen in Bautzen“, zweites Video, direkt am<br />

Anfang.<br />

Es muss damit gerechnet werden, dass der Präsident des Landgericht Bautzen, Vors.<br />

Richter Gatz, der am 9.9.2009 in derselben Sache die Strafanzeige gegen <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong><br />

gestellt hat, am 28.4.2011 die Berufungsverhandlung gegen <strong>Karl</strong> <strong>Krafeld</strong> leiten wird.<br />

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