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Gründungsprotokoll ICHR Weltanschauungsgemeinscht (4)

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Das <strong>ICHR</strong>/IZMR trägt den zusätzlichen Namen<br />

Universal Human Rights Authority, Office/Department of Human Rigths<br />

und/oder<br />

Hochkommissariat für Menschenrechte in Deutschland<br />

Das Hochkommissariat wird nach dem Unterlassungs- und Gewaltenschutzprinzip und nach<br />

der objektiven Lehre für das bürgerliche Volk gemäß der UMR-Gesetze tätig, um<br />

1. den Verantwortlichen für sein Verhalten zu bestrafen (Repression),<br />

2. ihn davon abzuhalten, erneut dieses rechtswidrige Verhalten fort zu setzen (Spezialprävention) und<br />

3. auch andere davon abzuhalten (Generalprävention).<br />

Näheres regeln die Gesetze und Ausführungen erst kommissarisch, später nach Aufbau der<br />

organischen Strukturen gemäß UMR-Charta. Das anonyme öffentlich-rechtliche<br />

körperschaftliche International Centre of Human Rights / Internationale Zentrum für<br />

Menschenrechte ist Bestandteil eines nationalen und internationalen Friedensauftrages nach<br />

Art. 24 II GG. Menschenrechtsbeschwerden können bei Meldestellen vorgetragen werden, die<br />

sich im Netzwerk nach näherer Bestimmung registrieren lassen können.<br />

Es gilt die Objektivität. Das International Centre of Human Rights / Internationale Zentrum<br />

für Menschenrechte wird anonym nach deutschem Recht und deutscher Verfassung tätig und<br />

steht unter<br />

keiner staatlichen Aufsicht und<br />

keiner staatlichen Gerichtsbarkeit unter eigener Immunität,<br />

er ordnet und verwaltet unter eigenem Gesetz,<br />

vergibt Ämter und Aufgaben selbstständig<br />

und darf Steuern erheben.<br />

Der Zweck wird verwirklicht durch die bürgerliche Weltanschauungsgemeinschaft „Menschenrecht“<br />

mit eigener Verfassung, Immunität und eigenem Gesetz nach dem universalen<br />

Menschenrecht und basiert auf das Natur- , Menschen- ,Völker-, Bundes- und Landesrecht<br />

nach deutschem und internationalem Recht. Sie dient ausschließlich zur Verwirklichung der<br />

unverletzlichen, nicht verhandelbaren und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage<br />

jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt gemäß<br />

Bekenntnis des deutschen Volkes. Die Weltanschauungsgemeinschaft ist grundgesetzkonform<br />

nach Art. 1-4, 20, 24, 25, 140 GG und ist wie das universale Menschenrecht auf Dauer<br />

bestimmt. Die Weltanschauungsgesellschaft International Centre of Human Rights /<br />

Internationales Zentrum für Menschenrechte besteht aus<br />

dem Vorstand / Rat<br />

dem Rat der Weisen<br />

den aktiven und passiven Mitgliedern<br />

der Rechtsabteilung und dem Notariat für Menschenrechte<br />

der Verwaltung<br />

dem Hochkommissariat für Menschenrechte<br />

der Akademie und Öffentlichkeitsarbeit für Menschenrechte<br />

dem Gerichtshof für Menschenrechte<br />

dem United Human-Rights-Forces als Exekutive<br />

Hilfs- und Vollstreckungsbeamte.

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