28.09.2015 Views

Pressbaumer

Zeitung-10-2010 - SPÖ Pressbaum

Zeitung-10-2010 - SPÖ Pressbaum

SHOW MORE
SHOW LESS
  • No tags were found...

Create successful ePaper yourself

Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.

8 I <strong>Pressbaumer</strong> mitteilungen Oktober 2010<br />

GESELLSCHAFT UND SOZIALES<br />

Bedarfsorientierte Mindestsicherung<br />

Fragen und Antworten, Fakten statt Mythen<br />

O<br />

Die vor kurzem beschlossene<br />

Mindestsicherung ist in ihrer Form und<br />

Tragweite noch den wenigsten bekannt<br />

und es tauchen dazu immer wieder<br />

dieselben Fragen, Fakten und Mythen auf.<br />

Unsere Kurzserie zu diesem Thema soll<br />

die wichtigsten Fakten zusammenfassen,<br />

die häufigsten Fragen beantworten und<br />

mit Fehlinformationen aufräumen. Im<br />

aktuellen Teil 1 geht es vor allem um die<br />

Verbesserungen gegenüber der bisherigen<br />

Sozialhilfe.<br />

Was ist die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS)?<br />

Die BMS stellt ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung dar, das zur Armutsbekämpfung in Österreich beitragen<br />

soll. Dazu zählen:<br />

• Die Reformierung der bisherigen Sozialhilfe<br />

• Eine wesentlich stärkere Anbindung an den Arbeitsmarkt<br />

• Die Einbeziehung von LeistungsbezieherInnen ohne Krankenversicherungsschutz in die gesetzliche<br />

Krankenversicherung<br />

• Der Ausbau mindestsichernder Elemente im Arbeitslosenversicherungsgesetz<br />

Worin liegen grundsätzlich die Vorteile der BMS im Vergleich zur bisherigen Sozialhilfe?<br />

1. Einheitliche Mindeststandards:<br />

Die bisherigen Sozialhilferichtsätze variieren sehr<br />

stark von Land zu Land. Durch die BMS sollen nun<br />

für alle Anspruchsberechtigten zumindest dieselben<br />

Mindeststandards sichergestellt und die Leistungen<br />

nach unten hin abgedichtet werden. Die Länder<br />

können zusätzlich Leistungen, welche über diesen<br />

Mindeststandard hinausgehen, gewähren.<br />

2. Anreize zur Aufnahme von Erwerbsarbeit:<br />

Die (Wieder-)Aufnahme von Erwerbsarbeit wird<br />

nach längerem BMS-Bezug unterstützt. Es wird ein<br />

„WiedereinsteigerInnenfreibetrag“ vorgesehen, der<br />

natürlich auch bei erstmaliger Erwerbsarbeitsaufnahme<br />

gewährt werden soll. Dieser bewirkt, dass Zuverdienste<br />

nicht zur Gänze auf die BMS-Leistung angerechnet<br />

werden. Durch den Entfall der Kostenersatzpflicht<br />

bei ehemaligen LeistungsempfängerInnen soll die<br />

Erwerbsarbeit wieder attraktiv erscheinen.<br />

3. Höhere Leistungen für Alleinerziehende:<br />

Sind bisher Alleinerziehende in den meisten<br />

Sozialhilfegesetzen als Haushaltsvorstände<br />

betrachtet worden, deren Richtsätze unter denen von<br />

alleinstehenden Personen liegen, so erhalten sie künftig<br />

in der BMS denselben Betrag wie eine alleinstehende<br />

Person. Auf diesem Weg wird versucht, dem<br />

besonders hohen Armutsrisiko dieser Personengruppe<br />

entgegenzuwirken.<br />

4. Eingeschränkte Vermögensverwertung:<br />

Unterschiede zeigen sich gegenwärtig in den<br />

einzelnen Ländern auch hinsichtlich der im Rahmen<br />

der Bedarfsprüfung nicht zu berücksichtigenden<br />

Einkommens- bzw. Vermögensteile. In der BMS sollen<br />

prinzipiell einheitliche Anspruchsvoraussetzungen<br />

gegeben sein. Es soll klare Ausnahmen für die<br />

Vermögensverwertung sowie einen festgelegten<br />

Freibetrag geben.<br />

5. Bessere Bestimmungen zum Kostenersatz:<br />

Auch hinsichtlich des Regresses kennen die jeweiligen<br />

Bundesländer derzeit verschiedene Regelungen. Es<br />

ist offensichtlich, dass die Kostenersatzpflicht eine<br />

wesentliche Hemmschwelle für die Inanspruchnahme

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!