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Zeitung-10-2010 - SPÃ Pressbaum
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8 I <strong>Pressbaumer</strong> mitteilungen Oktober 2010<br />
GESELLSCHAFT UND SOZIALES<br />
Bedarfsorientierte Mindestsicherung<br />
Fragen und Antworten, Fakten statt Mythen<br />
O<br />
Die vor kurzem beschlossene<br />
Mindestsicherung ist in ihrer Form und<br />
Tragweite noch den wenigsten bekannt<br />
und es tauchen dazu immer wieder<br />
dieselben Fragen, Fakten und Mythen auf.<br />
Unsere Kurzserie zu diesem Thema soll<br />
die wichtigsten Fakten zusammenfassen,<br />
die häufigsten Fragen beantworten und<br />
mit Fehlinformationen aufräumen. Im<br />
aktuellen Teil 1 geht es vor allem um die<br />
Verbesserungen gegenüber der bisherigen<br />
Sozialhilfe.<br />
Was ist die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS)?<br />
Die BMS stellt ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung dar, das zur Armutsbekämpfung in Österreich beitragen<br />
soll. Dazu zählen:<br />
• Die Reformierung der bisherigen Sozialhilfe<br />
• Eine wesentlich stärkere Anbindung an den Arbeitsmarkt<br />
• Die Einbeziehung von LeistungsbezieherInnen ohne Krankenversicherungsschutz in die gesetzliche<br />
Krankenversicherung<br />
• Der Ausbau mindestsichernder Elemente im Arbeitslosenversicherungsgesetz<br />
Worin liegen grundsätzlich die Vorteile der BMS im Vergleich zur bisherigen Sozialhilfe?<br />
1. Einheitliche Mindeststandards:<br />
Die bisherigen Sozialhilferichtsätze variieren sehr<br />
stark von Land zu Land. Durch die BMS sollen nun<br />
für alle Anspruchsberechtigten zumindest dieselben<br />
Mindeststandards sichergestellt und die Leistungen<br />
nach unten hin abgedichtet werden. Die Länder<br />
können zusätzlich Leistungen, welche über diesen<br />
Mindeststandard hinausgehen, gewähren.<br />
2. Anreize zur Aufnahme von Erwerbsarbeit:<br />
Die (Wieder-)Aufnahme von Erwerbsarbeit wird<br />
nach längerem BMS-Bezug unterstützt. Es wird ein<br />
„WiedereinsteigerInnenfreibetrag“ vorgesehen, der<br />
natürlich auch bei erstmaliger Erwerbsarbeitsaufnahme<br />
gewährt werden soll. Dieser bewirkt, dass Zuverdienste<br />
nicht zur Gänze auf die BMS-Leistung angerechnet<br />
werden. Durch den Entfall der Kostenersatzpflicht<br />
bei ehemaligen LeistungsempfängerInnen soll die<br />
Erwerbsarbeit wieder attraktiv erscheinen.<br />
3. Höhere Leistungen für Alleinerziehende:<br />
Sind bisher Alleinerziehende in den meisten<br />
Sozialhilfegesetzen als Haushaltsvorstände<br />
betrachtet worden, deren Richtsätze unter denen von<br />
alleinstehenden Personen liegen, so erhalten sie künftig<br />
in der BMS denselben Betrag wie eine alleinstehende<br />
Person. Auf diesem Weg wird versucht, dem<br />
besonders hohen Armutsrisiko dieser Personengruppe<br />
entgegenzuwirken.<br />
4. Eingeschränkte Vermögensverwertung:<br />
Unterschiede zeigen sich gegenwärtig in den<br />
einzelnen Ländern auch hinsichtlich der im Rahmen<br />
der Bedarfsprüfung nicht zu berücksichtigenden<br />
Einkommens- bzw. Vermögensteile. In der BMS sollen<br />
prinzipiell einheitliche Anspruchsvoraussetzungen<br />
gegeben sein. Es soll klare Ausnahmen für die<br />
Vermögensverwertung sowie einen festgelegten<br />
Freibetrag geben.<br />
5. Bessere Bestimmungen zum Kostenersatz:<br />
Auch hinsichtlich des Regresses kennen die jeweiligen<br />
Bundesländer derzeit verschiedene Regelungen. Es<br />
ist offensichtlich, dass die Kostenersatzpflicht eine<br />
wesentliche Hemmschwelle für die Inanspruchnahme