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Gemeindezeitung Dezember 2012 - Maltatal

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Information für Häuslbauer<br />

Aus dem Bauamt<br />

Gesetzesänderungen<br />

Mit Wirkung 1. Oktober 2012 wurde die Kärntner Bauordnung (K-BO), die Kärntner Bauansuchenverordnung (K-<br />

BAV) sowie die Kärntner Bauvorschriften (K-BV) geändert.<br />

Seitens der Baubehörde wird auf nachstehende Änderungen auszugsweise und zusammenfassend als Information<br />

hingewiesen.<br />

Für bewilligungspflichtige Bauvorhaben (§ 6 K-BO):<br />

• Für die Erreichung einer Baubewilligung sind nachstehende Unterlagen der Baubehörde unbedingt<br />

vorzulegen.<br />

• Bauantrag (1-fach und vom Bauwerber unterschrieben)<br />

• Baubeschreibung (2-fach und vom Planverfasser unterschrieben)<br />

• Baupläne (2-fach und vom Planverfasser, Eigentümer/Bauwerber unterschrieben)<br />

• Anrainerverzeichnis (1-fach mit angeführten Parzellen und Namen mit Anschrift). Neu: Bei allen Anträgen<br />

auf Erteilung einer Baubewilligung ist, bezogen auf die angrenzenden oder jene Grundstücke,<br />

die vom Baugrundstück höchstens 15 m entfernt sind, ein Verzeichnis der Eigentümer (Miteigentümer)<br />

mit Angabe der Wohnadresse und erforderlichenfalls ein Verzeichnis der Wohnungseigentümer<br />

gemäß § 23 Abs. 2 lit. b KBO 1996 mit Angabe der Wohnadresse anzuschließen.<br />

• Energieausweis (Dieser ist sowohl in Schriftform als auch in elektronischer Form zu übermitteln.)<br />

• Genauer Lageplan (1-fach, Maßstab 1:500 und eingezeichneten Abstandsflächen mit Bemaßung<br />

sowie die Bemaßung der Abstände zu den Grundstücksgrenzen)<br />

• Grundbuchsauszug (1-fach)<br />

Von der Antragstellung bis hin zu der rechtsgültigen Baubewilligung ist mit einer Dauer von bis zu 6 Monaten, in<br />

Ausnahmefällen auch länger zu rechnen. Die Dauer der Verfahren hängt im Wesentlichen von den vorgelegten<br />

Unterlagen (Vollständigkeit) und der rechtlichen Voraussetzung (wie z.B. Widmung, Gefahrenzone etc.) ab. Die<br />

Baubehörde ist aber bemüht, Anträge so rasch als möglich zu erledigen.<br />

14<br />

Bewilligungsfreie, mitteilungspflichtige Vorhaben (§ 7 der K-BO) sind zB.:<br />

• Die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von Gebäuden bis zu 25 m² Grundfläche und 3,50<br />

Meter Höhe.<br />

• Die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen bis<br />

zu 40 m².<br />

• Die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von baulichen Anlagen, die der Gartengestaltung dienen,<br />

wie etwa Pergolen, in Leichtbauweise, bis zu 40 m² Grundfläche und 3,50 Meter Höhe.<br />

• Die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von Einfriedungen in Leichtbauweise bis zu 1,50 m<br />

Höhe.<br />

• Die Errichtung, die Änderung und der Abbruch eines überdachten Stellplatzes pro Wohngebäude bis<br />

zu 40 m² Grundfläche und 3,50 Meter Höhe, auch wenn dieser Zubau zu einem Gebäude ausgeführt<br />

wird.<br />

• Die Errichtung, die Änderung und der Abbruch von Terrassenüberdachungen bis 40 m² Grundfläche<br />

und 3,50 Meter Höhe, auch wenn dieser als Zubau zu einem Gebäude ausgeführt wird.<br />

Diese Vorhaben sind vor dem Beginn ihrer Ausführung der Behörde schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung hat den<br />

Ausführungsort einschließlich der Katastralgemeinde, der Grundstücksnummer und eine kurze Beschreibung des<br />

Vorhabens zu enthalten.<br />

Bei der Umsetzung von mitgeteilten Bauvorhaben wird der Bauwerber darauf hingewiesen, dass diese der Kärntner<br />

Bauordnung sowie den Kärntner Bauvorschriften und dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Gemeinde<br />

Malta entsprechen müssen.<br />

Weiters wird auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 3,0 Meter zur Nachbargrundgrenze gemäß der Kärntner<br />

Bauvorschriften aufmerksam gemacht.<br />

Für Einfriedungen und sonstige bauliche Anlagen z.B. Zaun entlang von öffentlichen Wegen und Straßen sind auch<br />

die Bestimmungen des Kärntner Straßengesetzes einzuhalten (Abstände zu öffentlichen Straßen). Wir ersuchen in<br />

solchen Fällen um Kontaktaufnahme mit der Gemeinde.

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