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Hans-Joachim Schmidt Richter am Landgericht i.R. Berlin, am 15.10 ...

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weg auch den Menschenrechten genügt. Geradezu wie ein Witz mutet es an, wenn in dem von<br />

Ihnen betriebenen EU-Verfassungsvertrag zwar Volksbegehren vorgesehen sind, in denen mit<br />

einer Million Unterschriften die EU-Kommission mit einer Gesetzgebung beauftragt werden<br />

kann, wenn der EU-Verfassungsvertrag selbst jedoch einer Volksabstimmung nicht unterliegen<br />

soll. Die Zeit für eine deutsche Volksabstimmung insbesondere über den EU-Verfassungsvertrag<br />

drängt jetzt insbesondere deshalb, weil eine entsprechende Einigung der EU-<br />

Regierungen infolge Ihrer ohne Rücksicht auf Verluste betriebenen hastigen und übereilten<br />

Bemühungen bereits Ende dieses Jahres 2007 droht. Ich mache nochmals darauf aufmerks<strong>am</strong>,<br />

daß ich mich gemäß Art. 45 c GG an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages wenden<br />

werde, wenn Sie auch meine zehnte Erinnerung nicht beantwortet haben werden. Beachten<br />

Sie bitte auch und vor allen Dingen, daß alle diese meine Bemühungen im Rahmen und in<br />

Erfüllung der Grundsätze des Art. 20 Abs. 3 und 4 GG geschehen, in denen es folgendermaßen<br />

heißt:<br />

„(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende<br />

Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.<br />

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle<br />

Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“<br />

In diesem Sinne versuche ich hier und in entsprechenden weiteren Schreiben an den Herrn<br />

Bundespräsidenten Köhler auf die Einhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung zu drängen<br />

und d<strong>am</strong>it auf andere Weise als durch Wahrung meines Rechts auf Widerstand Abhilfe zu<br />

schaffen. Bitte, begreifen Sie den vollen Ernst dieser Vorschrift und den vollen Ernst meiner<br />

dieser Vorschrift gerecht werdenden geduldigen, aber konsequenten Bemühungen und lassen<br />

Sie sich erforderlichenfalls von einem guten Staatsrechtler beraten!<br />

Ergänzend gestatte ich mir, hier auch ein Problem anzusprechen, das mich seit einiger Zeit<br />

erheblich bedrückt und das im Zus<strong>am</strong>menhang mit den von mir angesprochenen Problemen<br />

der Volksabstimmungen in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten nicht zu übersehen ist. In<br />

letzter Zeit wird in verschiedenen Medien darauf hingewiesen, daß Sie, sehr geehrte Frau<br />

Bundeskanzlerin, in der früheren DDR Mitglied der dortigen staatlichen Jugendorganisation<br />

„Freie Deutsche Jugend“ (FDJ) gewesen sein sollen. Trifft das zu? In diesem Zus<strong>am</strong>menhang<br />

mache ich darauf aufmerks<strong>am</strong>, daß die Mitgliedschaft in der FDJ nicht Pflicht, sondern freiwillig<br />

war. Ich zum Beispiel, der ich in Ost-<strong>Berlin</strong> gewohnt habe und von dort im Juni 1961<br />

nach West-<strong>Berlin</strong> geflüchtet bin, war nicht in der FDJ; und zwar deshalb nicht, weil ich die<br />

Grundsätze und das Wirken dieser Organisation und des Unrechtsstaates der DDR nicht billigen<br />

konnte. In der Bundesrepublik Deutschland war die FDJ übrigens seit 1951 verboten.<br />

Sollten Sie Mitglied der FDJ gewesen sein, so bietet sich mir die Ihnen hiermit gestellte weitere<br />

Frage an, ob Sie dort etwa Funktionärin waren. Wird diese Frage angesprochen, so drängt<br />

sich ganz allgemein und insbesondere auch mir natürlich die Frage auf, ob Sie vielleicht auch<br />

Mitglied in der den DDR-Unrechtsstaat tragenden und repräsentierenden SED, vor der ich<br />

fliehen musste, und dann möglicherweise sogar dort Funktionärin waren. Bitte, beantworten<br />

Sie mir auch diese Fragen. Das Thema stellt sich mir insbesondere deshalb, weil ich Ihre selt-

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