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Hans-Joachim Schmidt Richter am Landgericht i.R. Berlin, am 15.10 ...

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[Weiterführende Texthinweise zus<strong>am</strong>men mit weiteren Texten finden Sie unter der Überschrift „Mein merkwürdig<br />

einseitiger „Schriftwechsel“ mit der deutschen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel“ bei http://h-j-schmidtredet-tacheles.blogspot.com.<br />

Beginnen Sie dort zu lesen!]<br />

<strong>Hans</strong>-<strong>Joachim</strong> <strong>Schmidt</strong><br />

<strong>Richter</strong> <strong>am</strong> <strong>Landgericht</strong> i.R.<br />

<strong>Berlin</strong>, <strong>am</strong> <strong>15.10</strong>.2007<br />

Einschreiben/Rückschein<br />

An<br />

die Bundeskanzlerin<br />

der Bundesrepublik Deutschland<br />

Frau Dr. Angela Merkel<br />

- persönlich -<br />

Bundeskanzler<strong>am</strong>t<br />

Willy-Brandt-Straße 1<br />

10557 <strong>Berlin</strong><br />

5. Erinnerung<br />

Betr.: Kürzung des mir seit dem 1.9.1993 zustehenden Altersruhegehaltes auf Grund des<br />

Versorgungsänderungsgesetzes 2001 und in diesem Zus<strong>am</strong>menhang das Urteil des<br />

Bundesverfassungsgerichts vom 27.9.2005, 2 BvR 1387/02, sowie die Ges<strong>am</strong>tsituation<br />

Deutschlands und insbesondere das Problem der fehlenden deutschen Volksabstimmungen<br />

über grundsätzliche EU-Fragen<br />

Bezug: Mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 9.3.2006 nebst meiner dort als Anlage beigefügten<br />

Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 zu dem oben genannten Urteil des<br />

Bundesverfassungsgerichts; Problem der fehlenden Volksabstimmungen in Deutschland<br />

in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten; mein an Sie gerichtetes Schreiben vom<br />

26.4.2006; mein an Sie gerichtetes erstes Erinnerungs-Schreiben vom 1.9.2006; meine<br />

an Sie gerichteten zweiten, dritten und vierten Erinnerungsschreiben vom<br />

1.12.2006, 12.2.2007 und 8.8.2007<br />

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel!<br />

Leider haben Sie auch auf meine 4. Erinnerung vom 8.8.2007 nicht geantwortet. Ich sehe<br />

mich deshalb gehalten und ich erlaube mir somit, Sie nun mehr zum fünften Mal nachdrücklich<br />

um Ihre Äußerung zu den auf den Seiten 37 unten bis 40 oben meiner Kritischen Stellungnahme<br />

vom 28.02.2006 und in meinen an Sie gerichteten fünf Schreiben vom 26.04., 1.9.,<br />

1.12.2006, 12.2. und 8.8.2007 angesprochenen Problemen der fehlenden deutschen Volksabstimmungen<br />

über die Fragen des Beitritts Deutschlands zur EU, der Einführung des Euro<br />

auch in Deutschland, der Einführung einer EU-Verfassung und der Erweiterung der EU durch<br />

die Aufnahme weiterer Staaten zu bitten. Als Welt-Handlungsreisende in Menschenrechtsangelegenheiten<br />

sollten Sie mir dabei auch willig und aufrichtig die Frage beantworten können,<br />

sollen und wollen, ob die Nichtbeteiligung des Deutschen Volkes in grundsätzlichen EU-<br />

Angelegenheiten im Wege der Volksabstimmung über die Anordnungen des Art. 20 GG hin-


- 2 -<br />

weg auch den Menschenrechten genügt. Geradezu wie ein Witz mutet es an, wenn in dem von<br />

Ihnen betriebenen EU-Verfassungsvertrag zwar Volksbegehren vorgesehen sind, in denen mit<br />

einer Million Unterschriften die EU-Kommission mit einer Gesetzgebung beauftragt werden<br />

kann, wenn der EU-Verfassungsvertrag selbst jedoch einer Volksabstimmung nicht unterliegen<br />

soll. Die Zeit für eine deutsche Volksabstimmung insbesondere über den EU-Verfassungsvertrag<br />

drängt jetzt insbesondere deshalb, weil eine entsprechende Einigung der EU-<br />

Regierungen infolge Ihrer ohne Rücksicht auf Verluste betriebenen hastigen und übereilten<br />

Bemühungen bereits Ende dieses Jahres 2007 droht. Ich mache nochmals darauf aufmerks<strong>am</strong>,<br />

daß ich mich gemäß Art. 45 c GG an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages wenden<br />

werde, wenn Sie auch meine zehnte Erinnerung nicht beantwortet haben werden. Beachten<br />

Sie bitte auch und vor allen Dingen, daß alle diese meine Bemühungen im Rahmen und in<br />

Erfüllung der Grundsätze des Art. 20 Abs. 3 und 4 GG geschehen, in denen es folgendermaßen<br />

heißt:<br />

„(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende<br />

Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.<br />

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle<br />

Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“<br />

In diesem Sinne versuche ich hier und in entsprechenden weiteren Schreiben an den Herrn<br />

Bundespräsidenten Köhler auf die Einhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung zu drängen<br />

und d<strong>am</strong>it auf andere Weise als durch Wahrung meines Rechts auf Widerstand Abhilfe zu<br />

schaffen. Bitte, begreifen Sie den vollen Ernst dieser Vorschrift und den vollen Ernst meiner<br />

dieser Vorschrift gerecht werdenden geduldigen, aber konsequenten Bemühungen und lassen<br />

Sie sich erforderlichenfalls von einem guten Staatsrechtler beraten!<br />

Ergänzend gestatte ich mir, hier auch ein Problem anzusprechen, das mich seit einiger Zeit<br />

erheblich bedrückt und das im Zus<strong>am</strong>menhang mit den von mir angesprochenen Problemen<br />

der Volksabstimmungen in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten nicht zu übersehen ist. In<br />

letzter Zeit wird in verschiedenen Medien darauf hingewiesen, daß Sie, sehr geehrte Frau<br />

Bundeskanzlerin, in der früheren DDR Mitglied der dortigen staatlichen Jugendorganisation<br />

„Freie Deutsche Jugend“ (FDJ) gewesen sein sollen. Trifft das zu? In diesem Zus<strong>am</strong>menhang<br />

mache ich darauf aufmerks<strong>am</strong>, daß die Mitgliedschaft in der FDJ nicht Pflicht, sondern freiwillig<br />

war. Ich zum Beispiel, der ich in Ost-<strong>Berlin</strong> gewohnt habe und von dort im Juni 1961<br />

nach West-<strong>Berlin</strong> geflüchtet bin, war nicht in der FDJ; und zwar deshalb nicht, weil ich die<br />

Grundsätze und das Wirken dieser Organisation und des Unrechtsstaates der DDR nicht billigen<br />

konnte. In der Bundesrepublik Deutschland war die FDJ übrigens seit 1951 verboten.<br />

Sollten Sie Mitglied der FDJ gewesen sein, so bietet sich mir die Ihnen hiermit gestellte weitere<br />

Frage an, ob Sie dort etwa Funktionärin waren. Wird diese Frage angesprochen, so drängt<br />

sich ganz allgemein und insbesondere auch mir natürlich die Frage auf, ob Sie vielleicht auch<br />

Mitglied in der den DDR-Unrechtsstaat tragenden und repräsentierenden SED, vor der ich<br />

fliehen musste, und dann möglicherweise sogar dort Funktionärin waren. Bitte, beantworten<br />

Sie mir auch diese Fragen. Das Thema stellt sich mir insbesondere deshalb, weil ich Ihre selt-


- 3 -<br />

s<strong>am</strong>e Taktik, auf meine vielen Schreiben nicht mit einem einzigen Wort zu antworten, sich<br />

vielmehr taub, stumm und tot zu stellen, lebhaft an das mir als früherem DDR-Bürger vielfach<br />

entgegengebrachte eisige Schweigen verschiedener DDR-Funktionäre erinnert. Je mehr ich<br />

mich gezwungen sehe, mich wegen Ihrer immer intensiver werdenden selts<strong>am</strong>en Passivität<br />

mir gegenüber mit der eigentlichen Natur Ihrer Persönlichkeit zu befassen, desto intensiver<br />

drängt sich mir der eigenartige Umstand auf, daß Sie – wie den Medien entnommen werden<br />

kann – fließend Russisch sprechen sollen. Gewiss wurde in den DDR-Gebieten vor und nach<br />

der Gründung der DDR an den dortigen Schulen Russisch gelehrt. Auch ich lernte deshalb<br />

nach dem Ende des II. Weltkrieges in Ost-<strong>Berlin</strong> an der dortigen Schinkel-Oberschule bis zu<br />

meinem Abitur im Jahre 1949 Russisch. Obwohl ich ein guter Schüler war und mich insbesondere<br />

Sprachen interessierten, erlaubte mir die bloße schulische Ausbildung – verständlicherweise<br />

– nicht, fließend Russisch zu sprechen. Mit der englischen und der französischen<br />

Sprache erging es mir dort ähnlich. Fließend Englisch zu sprechen, lernte ich erst durch meine<br />

vielen Reisen in alle Welt. Dementsprechend bewegt mich die Frage, ob, wie lange und aus<br />

welchem Anlass Sie sich möglicherweise als DDR-Bürgerin in der Sowjetunion aufgehalten<br />

haben und ob Sie dort insbesondere eine Ausbildung genossen haben. Sollten Sie mir diese<br />

Fragen übel nehmen wollen, so bitte ich Sie zu berücksichtigen, daß ich unter den Herren<br />

Hitler, Ulbricht und Honecker persönlich gelitten habe und daß ich auf derartige und ähnliche<br />

Personen und ihre Politik verständlicherweise allergisch reagiere. Es wundert mich auch, warum<br />

Sie es dulden, daß in der sogenannten Birthler-Behörde immer noch etwa 50 Personen<br />

tätig sind, die zur Staatssicherheit der DDR enge Kontakte hatten. Diese Leute sind dort offensichtlich<br />

immer noch angestellt, obwohl ihre Stasi-Verbindungen von den Medien seit<br />

über einem halben Jahr offengelegt worden sind. Was machen diese Leute da eigentlich?<br />

Vernichten sie vielleicht etwaige DDR-Schergen belastende Unterlagen? Das würde dann<br />

allerdings das geduldete Fortwirken dieser Elemente erklären…. Warum unternehmen Sie als<br />

Bundeskanzlerin nichts dagegen? Sie werden gestatten müssen, dass sich einem vernünftigen<br />

und denkenden Staatsbürger, der noch dazu ein gebranntes Kind ist, unter diesen Umständen<br />

die Möglichkeit nicht gerade schmeichelhafter Rückschlüsse aufdrängt. Übrigens: Ich durfte<br />

in der DDR nicht studieren, weil mein Vater Ingenieur und nicht Arbeiter oder Bauer war. Sie<br />

und Ihr Ehemann dagegen haben dort Karriere gemacht – und zwar nicht zu knapp. Warum?<br />

Ich verstehe das nicht. Bitte, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, nehmen Sie mir<br />

all diese Zweifel und beantworten Sie mir auch diese Fragen. Wenigstens der Anstand und<br />

der Respekt vor einem 76 jährigen alten Manne, der der Bundesrepublik Deutschland mit<br />

seiner ges<strong>am</strong>ten Persönlichkeit auch als <strong>Richter</strong> treu und gewissenhaft gedient hat und der<br />

hier in <strong>Berlin</strong> seit einiger Zeit von einem Senat regiert wird, in dem die Staatspartei des ehemaligen<br />

DDR-Unrechtsstaates unter einem neuen N<strong>am</strong>en wesentlich mitwirkt, sollte Sie hier<br />

aus Ihrer eigenartigen Lethargie reißen! Im übrigen sollten Sie inzwischen bemerkt haben,<br />

dass es nicht in meinem Wesen liegt, in Angelegenheiten, die für mich sehr wichtig sind und<br />

in denen ich mich nach einer gründlichen Abwägung der Ges<strong>am</strong>tumstände im Recht fühle,<br />

ohne ein nachhaltiges Ergebnis aufzugeben, zumal mir für weitere Bemühungen und Nachforschungen<br />

als <strong>Richter</strong> im Ruhestand die dafür erforderliche Zeit zur Verfügung steht.


- 4 -<br />

Was werden Sie eigentlich machen, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, wenn sich<br />

auch nur eines der EU-Völker – zum Beispiel die Briten oder die Niederländer oder die Dänen<br />

oder gar die Iren – doch noch ermannt und im eigenen Lande doch noch eine Volksabstimmung<br />

über den EU-Verfassungsvertrag durchsetzt und dann mit „Nein“ stimmt? Was ich<br />

dann machen werde, weiß ich …. Übrigens stimmt nach einer von der „Irish Times“ veröffentlichten<br />

Umfrage z. Z. nur etwa ein Viertel der Iren dem Reformwerk zu, obwohl es dort<br />

von allen großen Parteien und den wichtigsten Gruppierungen unterstützt wird. Dabei plant<br />

die irische Regierung unter ihrem Chef Bertie Ahern tatsächlich, dort im Jahre 2008 eine<br />

Volksabstimmung stattfinden zu lassen.<br />

Und letzten Endes: Ich habe mir jetzt endlich einen Computer angeschafft. Mit ihm werde ich<br />

u. a. auch den mit Ihnen geführten, so aufschlussreich „fruchtbaren“ einseitigen Briefwechsel<br />

– wie bereits angekündigt – alsbald ins Internet setzen. Auf das etwaige Echo erlaube ich mir,<br />

gespannt zu sein.<br />

Abschließend empfehle ich Ihren entsprechenden Mitarbeitern im Interesse der Vermeidung<br />

für diese etwa nachteiliger Weiterungen, nicht den Fehler zu machen, Ihnen meine Schreiben,<br />

die alle an Sie, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, persönlich adressiert sind, etwa nicht vorzulegen!<br />

In diesem Sinne<br />

mit den besten Wünschen<br />

und mit vorzüglicher Hochachtung<br />

(<strong>Hans</strong>-<strong>Joachim</strong> <strong>Schmidt</strong>)

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