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Pfarrbrief06 - Pfingsten 2002 - Kreuz-Koeln-Nord

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31 KREUZ-KÖLN-NORD<br />

MODELL 2 – PFARREIEN-GEMEINSCHAFT<br />

Die selbständig bleibenden Pfarreien bilden jeweils einen<br />

gemeinsamen Pfarrgemeinderat und einen Kirchengemeindeverband.<br />

Die Pfarrgemeinden bleiben selbstständig und kooperieren unter der Leitung<br />

des Pfarrers eng miteinander. Es gibt einen (einzigen) Pfarrgemeinderat und<br />

einen (einzigen) Kirchengemeindeverband. Im Kirchengemeindeverband arbeiten<br />

die Kirchenvorstände in von ihnen selbst festgelegten Aufgabenfeldern<br />

zusammen, zum Beispiel Kindertagesstätten, Anstellung des Kirchenmusikers,<br />

der PfarramtssekretärInnen und der KüsterInnen.<br />

ST. MARTINUS<br />

ST. ELISABETH<br />

ST. COSMAS<br />

UND DAMIAN<br />

bleiben bestehen, kooperieren eng miteinander und bilden dazu<br />

einen gemeinsamen PGR und über die Kirchenvorstände hinaus<br />

einen Kirchengemeindeverband<br />

ST. MARTINUS<br />

(mit eigenem KV)<br />

ST. ELISABETH<br />

(mit eigenem KV)<br />

ST. COSMAS U. DAMIAN<br />

(mit eigenem KV)<br />

haben ein gemeinsames Seelsorgeteam, einen gemeinsamen PGR<br />

(ggfs. mit Ortsuntergruppen) und einen gemeinsamen Kirchengemeindeverband<br />

(für die Rechts- und Vermögensvertretung über die einzelnen Gemeinden hinaus).<br />

MODELL 3 – PFARREIEN-VERBAND<br />

Die selbständig bleibende Pfarreien bilden einen Pfarrverband und<br />

einen Kirchengemeindeverband.<br />

Die Pfarrgemeinden bleiben selbständig und kooperieren in der Pastoral ebenso<br />

wie im Bereich von Finanzen und Verwaltung. Wie im Modell 2 bilden die<br />

Kirchenvorstände einen Kirchengemeindeverband. Im Unterschied zu Modell 2<br />

behalten die Pfarreien aber ihre Pfarrgemeinderäte, die sich zu einem Pfarrverband<br />

zusammenschließen, deren Leiter der Pfarrer ist.

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