Harald Pamminger: Max Stirner – ein Schüler Hegels?
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OCR-Texterkennung und Copyright by <strong>Max</strong> <strong>Stirner</strong> Archiv Leipzig <strong>–</strong> 12.09.2009<br />
war; und viele Andere.“ 1<br />
[202] Je mehr Leute jedoch in der W<strong>ein</strong>stube Hippel erschienen, um so ungemütlicher wurde<br />
es für manche Stammgäste und so blieben manche von ihnen immer öfter fort, um am Ende<br />
ganz fern zu bleiben.<br />
Die Zeit der „Freien“ war vorüber und sie begannen sich allmählich zu zersetzen und aufzulösen.<br />
Sie fühlten wohl, daß <strong>ein</strong>e neue Zeit herangebrochen war: „Die Zeit <strong>ein</strong>er trostlosen<br />
Reaction, in der Alles zerstört wurde, was sie erstrebt hatten, oder besser gesagt: in der alle<br />
die Zwingburgen des Geistes in mittelalterlichen Formen wieder aufgebaut wurden, die<br />
wähnten mit der Schärfe ihres Geistes, dem Sturmbock der Kritik, vernichtet zu haben.“ 2<br />
Zu den Tagen der Revolution und in Bezug auf die Person <strong>Stirner</strong>s bliebe noch zu sagen, daß<br />
er mit Sicherheit an diesen Ereignissen k<strong>ein</strong>en äußeren Anteil hatte.<br />
Wohl nahm er jedoch innerlich daran s<strong>ein</strong>en Anteil und <strong>–</strong> als letztes Aufflammen s<strong>ein</strong>es Geistes<br />
<strong>–</strong> tritt er Anfang des Jahres 1852 „noch <strong>ein</strong>mal ... mit <strong>ein</strong>em Werk, das s<strong>ein</strong>en Namen<br />
trägt, dem zweiten und letzten, an die Öffentlichkeit. Es ist die ,Geschichte der Reaction‘“. 3<br />
Dieses Werk war ursprünglich anders geplant, als es dann tatsächlich in Berlin erschien. In<br />
Österreich wurde es übrigens sofort verboten.<br />
Man muß, um Irrtümer von vornher<strong>ein</strong> auszuschließen, vermerken, daß „der Inhalt der beiden<br />
erschienenen Bände ... zum geringsten Theil <strong>Stirner</strong>‘s Eigenthum (ist). Nicht nur der erste,<br />
sondern auch der zweite ist <strong>ein</strong>e Sammlung fremder Arbeit und nur die Einleitungen, die<br />
verbindenden Mittelglieder und die Auswahl sind <strong>Stirner</strong>‘s Werk“. 4<br />
Dennoch kann man die ‚Geschichte der Reaktion‘ als <strong>Stirner</strong>s letzte öffentliche Kundgebung<br />
betrachten.<br />
[203] „S<strong>ein</strong> Name wird nie mehr genannt. Die neue Zeit nach 1848 hat mit so vielen anderen<br />
auch ihn vergessen.<br />
Er ist auch litterarisch <strong>ein</strong> toter Mann, tot, obwohl er noch lebt ...“ 5<br />
Um diesen Umstand durch <strong>ein</strong> Beispiel noch krasser herauszuheben, bedient sich Mackay<br />
des Brockhaus‘schen Konversations-Lexikons aus dem Jahre 1854, in dem man schon nicht<br />
mehr das Geringste über s<strong>ein</strong> Leben weiß und m<strong>ein</strong>t, „der Verfasser von ‚Der Einzige und<br />
s<strong>ein</strong> Eigentum‘ habe ,angeblich <strong>Max</strong> Schmidt‘ geheissen! ...“ 6<br />
<strong>Max</strong> <strong>Stirner</strong> ver<strong>ein</strong>samte immer mehr und er wird auch bei Hippel fast gar nicht mehr gesehen.<br />
Auch s<strong>ein</strong>e alten Freunde wissen nichts mehr von ihm und so dürfte wohl auch das geistige<br />
Band gerissen s<strong>ein</strong>, das ihn früher noch mit der Außenwelt verbunden hatte.<br />
Das Jahr 1853 sch<strong>ein</strong>t „der Höhepunkt s<strong>ein</strong>es Elends“ (Mackay) gewesen zu s<strong>ein</strong>. Von s<strong>ein</strong>en<br />
Gläubigern bedrängt, zieht er ohne Mittel von <strong>ein</strong>em Quartier zum anderen und er befindet<br />
sich zweimal im Schuldarrest.<br />
Das erste Mal 21 Tage lang vom 5. bis zum 26. März 1853. Aber auch nach s<strong>ein</strong>er Entlassung<br />
findet er vor s<strong>ein</strong>en Gläubigern k<strong>ein</strong>e Ruhe. Am Silvestertag des Jahres 1853 tritt er s<strong>ein</strong>en<br />
zweiten Schuldarrest an, in dem er 36 Tage <strong>–</strong> bis zum 4. Februar 1854 <strong>–</strong> bleibt.<br />
Lebte er 1853 mehr oder minder von der Hand in den Mund, so findet sich im nächsten Jahr<br />
doch <strong>ein</strong> Ausweg. Dieser bestand darin, „dass er, der all<strong>ein</strong>ige Erbe s<strong>ein</strong>er betagten Mutter,<br />
das dieser gehörige Haus in Kulm <strong>–</strong> noch bevor es in s<strong>ein</strong>en gesetzlichen Besitz überging <strong>–</strong><br />
verkaufte“. 7 Der Abschluß dieses Vertrages sicherte ihm <strong>ein</strong>e Anzahlung von 5000 Thalern.<br />
1 Ebd. S. 196 f.<br />
2 Ebd. S. 197.<br />
3 Ebd. S. 198.<br />
4 Ebd. S. 199/200.<br />
5 Ebd. S. 201.<br />
6 Ebd. S. 202.<br />
7 Ebd. S. 203.