18.09.2015 Views

Harald Pamminger: Max Stirner – ein Schüler Hegels?

Harald Pamminger: Max Stirner – ein Schüler Hegels?

Harald Pamminger: Max Stirner – ein Schüler Hegels?

SHOW MORE
SHOW LESS
  • No tags were found...

Create successful ePaper yourself

Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.

OCR-Texterkennung und Copyright by <strong>Max</strong> <strong>Stirner</strong> Archiv Leipzig <strong>–</strong> 12.09.2009<br />

auch die erste Objektivität der Freiheit, das Recht, ursprünglich zur Freiheit und ist nicht <strong>ein</strong><br />

von außen Hinzukommendes. Auch die weiteren Gestalten, Moralität und Sittlichkeit, verdanken<br />

wir nicht zufälligen Entwicklungen der Geschichte. Sie sind der geschichtliche Ausdruck<br />

des Menschen als Menschen. Der Mensch ist immer schon die Einheit von Bestimmtheit<br />

und Unbestimmtheit. Sich selbst zum Gegenstand haben heißt nicht, die Ungegenständlichkeit<br />

<strong>ein</strong>es abstrakten Ich vorstellen, sondern ist <strong>ein</strong>e Handlung innerhalb <strong>ein</strong>es bestimmten<br />

Rechtszustandes, <strong>ein</strong>e moralische oder sittliche Tat. In jedem <strong>ein</strong>zelnen Erfahrungsakt des<br />

Menschen liegt die Einheit von Gegenständlichkeit und Ungegenständlichkeit vor. Stellt der<br />

Mensch sich selbst vor, so kann er das nicht in <strong>ein</strong>em Akt der Innenschau ... sondern nur in<br />

der Reflexion s<strong>ein</strong>es wirklichen Weltumganges ...<br />

Die Freiheit hat sich selbst nicht anders zum Gegenstand als so, wie ich <strong>ein</strong>en anderen Menschen<br />

in s<strong>ein</strong>er Freiheit erfahre ... Freiheit kann nur so erfahren werden, wie sie als Ungegenständlichkeit<br />

in der Gegenständlichkeit des anderen Menschen ersch<strong>ein</strong>t.“ 1<br />

[540] Im § 21 der Rechtsphilosophie bezeichnet Hegel die Freiheit als „die sich selbst bestimmende<br />

Allgem<strong>ein</strong>heit“. 2<br />

„Die konkrete Allgem<strong>ein</strong>heit hat in ihren Erfahrungen schon die konkrete Allgem<strong>ein</strong>heit vor<br />

sich, d. h. das <strong>ein</strong>zelne Sichtbare mit s<strong>ein</strong>er Bedeutung für den Situationszusammenhang, in<br />

dem ich stehe. Das ist die Freiheit, die sich selbst zum Gegenstand hat und nicht <strong>ein</strong> ungegenständliches<br />

Abstraktes, das als reflexionsphilosophisch vorgestellte Freiheit <strong>ein</strong>er reflexionsphilosophisch<br />

vorgestellten Freiheit gegenübersteht. Daß sie im menschlichen Leben in tausend<br />

und abertausend Gestalten autgetreten ist und nur in diesen wirklich s<strong>ein</strong> kann, ist die<br />

Entfaltung dieses Begriffs der Freiheit. Die Bedingung der Möglichkeit dieses Gestaltenreichtums<br />

ist zugleich die Bedingung s<strong>ein</strong>er Wirklichkeit: die Idee. Freiheit zum Gegenstand<br />

haben heißt freiheitliche gesellschaftliche Verhältnisse zum Gegenstand haben.“ 3<br />

Der freie Wille, die Freiheit, ist „konkret allgem<strong>ein</strong> ... dadurch, daß er ... sich in s<strong>ein</strong>er äußeren<br />

Welt entgegenkommt. In <strong>ein</strong>er Rechtsgem<strong>ein</strong>schaft kommen mir die Handlungen der anderen<br />

nicht mehr unmittelbar entgegen, sondern durch den Filter des Rechts. Im Rechtszustand<br />

begegnet der freie Wille sich in den ihm äußerlich fremden Handlungen der Menschen<br />

... Dieses Recht ist unveräußerlich, weil es das äußere Das<strong>ein</strong> der Freiheit selbst ist. Diese<br />

Äußerlichkeit wird in der Stufe der Moralität noch <strong>ein</strong>mal in die zum Subjekt gewordene Person<br />

hin<strong>ein</strong>genommen. Sie wird in der Sittlichkeit zugleich außen und innen s<strong>ein</strong>.<br />

... die Freiheit [begegnet] sich selbst im Fremden ... [an dem] es niemals mangeln wird, weil<br />

der Wille, der sich nicht im Fremden findet, nicht Wille, sondern <strong>ein</strong> Hirngespinst ist. Das<br />

Recht ist die erste abstrakte Form der konkreten wirklichen Freiheit“. 4<br />

[541] Es ist <strong>ein</strong>deutig, daß der „Wille als Individuum in der Welt“ auftritt, „aber das Individuum<br />

ist erst Person, wenn das Recht nicht nur subjektives Das<strong>ein</strong> ..., sondern auch objektives<br />

Das<strong>ein</strong> als Institution hat. Wo dies nicht der Fall ist, sinken die Menschen aus der Personalität<br />

in die von der Gesellschaft abgeschnittenen Individualität hinab, und die ... Gewalt<br />

steht wieder auf. Die Beschränkung, die der <strong>ein</strong>zelne durch das Recht erfährt, ist also die Entschränkung<br />

des isolierten Individuums zu s<strong>ein</strong>er Gesellschaft. Bei <strong>ein</strong>em nur subjektiven<br />

Freiheitsbegriff dagegen ist das Recht nur als gegenseitige Beschränkung anzusehen ...<br />

Dieses Gesetz ist nicht das Sittengesetz, sondern das jeweilige Rechtsgesetz ... Man kann sagen,<br />

das Recht ist in der Moralität begründet. Wenn jemand sich nicht als Vernunftwesen betrachtet,<br />

so ist für ihn nicht <strong>ein</strong>zusehen, warum er sich überhaupt rechtlich auf dieser Erde<br />

1 Ebd., S. 35 ff.<br />

2 Hegel: Werke. Bd. S. 21.<br />

3 Liebrucks, Bruno: Recht, Moralität und Sittlichkeit bei Hegel. Bd. 2., S. 42.<br />

4 Ebd., S. 42 f.

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!