Harald Pamminger: Max Stirner – ein Schüler Hegels?
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OCR-Texterkennung und Copyright by <strong>Max</strong> <strong>Stirner</strong> Archiv Leipzig <strong>–</strong> 12.09.2009<br />
und kann sich nicht richten“. 1<br />
An diesem Punkt angelangt ist die Absicht dieser Arbeit sch<strong>ein</strong>bar erreicht, die Begriffe<br />
Freiheit und Eigentum herauszuarbeiten. Herauszuarbeiten aus dem „abstrakten Recht“ der<br />
Rechtsphilosophie <strong>Hegels</strong> und <strong>Stirner</strong>s ‚Einzigem und s<strong>ein</strong> Eigentum‘.<br />
Daß der <strong>Hegels</strong>che Begriff der Freiheit noch nicht erschöpfend dargestellt ist, liegt in der Beschränkung<br />
auf die §§1-70, worin die Freiheit noch nicht zu ihrer höchsten Konkretion gekommen<br />
ist.<br />
So sei an dieser Stelle abschließend bemerkt, daß der freie Wille in dem von Hegel gedachten<br />
Stufengang <strong>ein</strong>e immer höhere Konkretion erfährt, bis er im Staat s<strong>ein</strong>e Wirklichkeit findet:<br />
Der Staat wird so zur „Wirklichkeit der konkreten Freiheit“. (RPh § 260).<br />
[514]<br />
VI. Schluß<br />
Daß <strong>Max</strong> <strong>Stirner</strong> <strong>ein</strong> „<strong>Schüler</strong> <strong>Hegels</strong>“ war, kann mit Sicherheit festgestellt werde. Der<br />
Grund für diese Behauptung liegt in der Tatsache, daß er sich in s<strong>ein</strong>em Werk ‚Der Einzige<br />
und s<strong>ein</strong> Eigentum‘ mit <strong>Hegels</strong> Philosophie aus<strong>ein</strong>andersetzte, ebenso mit den „Epigonen“<br />
<strong>Hegels</strong>, welche dessen Philosophie kritisch gegenüberstanden.<br />
Es handelt sich dabei vor allem um Ludwig Feuerbach, und die „kritische Kritik“ in der Personifikation<br />
Bruno Bauers.<br />
Wider die <strong>Hegels</strong>chen Momente der Weltgeschichte, wonach die Philosophie am Ende der<br />
Geschichte stehen muß, als Erzeugnis des „Greisenalters“, wendet sich <strong>Max</strong> <strong>Stirner</strong> bei s<strong>ein</strong>en<br />
Gedanken über „Ontogenese“ und „Phylogenese“.<br />
Daß bei Hegel „das natürliche Greisenalter ... Schwäche [ist]“ bezweifelt <strong>Stirner</strong> nicht, er erkennt<br />
allerdings nicht an, daß „das Greisenalter des Geistes . .. s<strong>ein</strong>e vollkommene Reife [ist],<br />
in welcher er zurückgeht zur Einheit, aber als Geist“. 2<br />
Ebenso wie Hegel überträgt <strong>Stirner</strong> „ontogenetische“ Kategorien auf die „Phylogenese“, er<br />
bleibt dabei jedoch im „Mannesalter“ verhaftet, und tritt nicht in die höhere Stufe des „Greisenalters<br />
des Geistes“ über.<br />
<strong>Stirner</strong> läßt „physische Schwäche“ nicht zu. Er bleibt dabei in eben dieser physischen Welt<br />
gefangen, der Welt des Mannes, bei ihm die Welt des Egoisten.<br />
So heißt es bei ihm: „Das Kind war realistisch, in den Dingen dieser Welt befangen, bis ihm<br />
nach und nach hinter eben diese Dinge zu kommen gelang; der Jüngling war idealistisch, von<br />
Gedanken begeistert, bis er sich zum Manne hinaufarbeitete, dem egoistischen, der mit den<br />
Dingen und Gedanken nach Herzenslust gebahrt und s<strong>ein</strong> persönliches Interesse über alles<br />
setzt. Endlich der Greis? Wenn Ich <strong>ein</strong>er werde, so ist Zeit genug, davon zu sprechen.“ 3<br />
[515] <strong>Stirner</strong> folgt konsequent der Diktion Feuerbachs, welcher m<strong>ein</strong>t, wenn man Gott nicht<br />
denkt, hat man k<strong>ein</strong>en Gott, und überträgt dies auf den Staat.<br />
So könnte es bei <strong>Stirner</strong> durchaus lauten: Denke ich k<strong>ein</strong>en Staat, so habe ich k<strong>ein</strong>en Staat.<br />
Denken bedeutet hier anerkennen.<br />
Da für ihn jeder „Staat ... <strong>ein</strong>e Despotie [ist]“, egal wer der Despot ist, wessen Willensäußerung<br />
Gesetze aufstellt, denen „er Gehorsam schuldig ist, oder gegen welches er die Pflicht<br />
des Gehorsams hat“, so besteht die Möglichkeit, diesen Zustand zu ändern nur darin, „daß Ich<br />
k<strong>ein</strong>e Pflicht anerkenne, d. h. Mich nicht binde oder binden lasse. Habe Ich k<strong>ein</strong>e Pflicht, so<br />
kenne Ich auch k<strong>ein</strong> Gesetz.“ 4<br />
1 Ebd., S. 152.<br />
2 Ebd., S. 138.<br />
3 EE 15.<br />
4 EE 215.