Harald Pamminger: Max Stirner – ein Schüler Hegels?
Harald Pamminger: Max Stirner – ein Schüler Hegels?
Harald Pamminger: Max Stirner – ein Schüler Hegels?
- No tags were found...
Create successful ePaper yourself
Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.
OCR-Texterkennung und Copyright by <strong>Max</strong> <strong>Stirner</strong> Archiv Leipzig <strong>–</strong> 12.09.2009<br />
und nur durch diese ist sie etwas. Je mehr ich mir diese Form aneigne, desto mehr komme ich<br />
auch in den wirklichen Besitz der Sache ... Die Ausbildung m<strong>ein</strong>es organischen Körpers zu<br />
Geschicklichkeit sowie die Bildung m<strong>ein</strong>es Geistes ist gleichfalls <strong>ein</strong>e mehr oder weniger<br />
vollkommene Besitznahme und Durchdringung; der Geist ist es, den ich mir am vollkommensten<br />
zu eigen machen kann. Aber diese Wirklichkeit der Besitzergreifung ist verschieden<br />
von dem Eigentum als solchem, welches durch den freien Willen vollendet ist“. 1<br />
Hegel gibt nun dem Eigentum <strong>–</strong> oder besser, das Eigentum hat <strong>–</strong> „s<strong>ein</strong>e nähere Bestimmung<br />
im Verhältnis der Willens zur Sache“ <strong>–</strong>Dies stellt sich nun dergestalt dar:<br />
Es „ist a) unmittelbar Besitznahme, insofern der Wille in der Sache, als <strong>ein</strong>em Positiven,<br />
s<strong>ein</strong> Das<strong>ein</strong> hat;<br />
b) insofern sie <strong>ein</strong> Negatives gegen ihn ist, hat er s<strong>ein</strong> Das<strong>ein</strong> in ihr als <strong>ein</strong>em zu Negierenden,<br />
<strong>–</strong> Gebrauch;<br />
c) die Reflexion des Willens in sich aus der Sache <strong>–</strong> Veräußerung; <strong>–</strong> positives, negatives<br />
und unendliches Urteil des Willens über die Sache“. 2<br />
Der Besitznahme kommen abermals drei Formen zu, die da sind:<br />
„... teils unmittelbare körperliche Ergreifung, teils die Formierung, teils die bloße Bezeichnung“.<br />
3<br />
[510] Dabei ist erstens die körperliche Ergreifung „nach der sinnlichen Seite ... die vollständigste<br />
Weise, aber überhaupt nur subjektiv, temporär und dem Umfange nach ... <strong>ein</strong>geschränkt“.<br />
4<br />
Bei dieser Art der Besitzergreifung nehme ich „nicht mehr in Besitz, als ich mit m<strong>ein</strong>em<br />
Körper berühre“. Dazu verwende ich „die Hand, aber der Bereich derselben kann erweitert<br />
werden“. 5<br />
Mit anderen Worten: „mechanische Kräfte ... erweitern den Bereich m<strong>ein</strong>er Gewalt.“ 6<br />
Zweitens erhält „durch die Formierung ... die Bestimmung, daß etwas das M<strong>ein</strong>ige ist, <strong>ein</strong>e<br />
für sich bestehende Äußerlichkeit und hört auf, auf m<strong>ein</strong>e Gegenwart in diesem Raum und in<br />
dieser Zeit und auf die Gegenwart m<strong>ein</strong>es Wissens und Wollens beschränkt zu s<strong>ein</strong>“. 7<br />
Formieren begreift sich als Verändern, auch des Organischen oder zur Benutzung der Elementarkräfte.<br />
Die dritte Form ist die Bezeichnung, die für sich nicht wirkliche Besitznahme ist, „sondern<br />
m<strong>ein</strong>en Willen nur vorstehende Besitznahme“ durch das Setzen <strong>ein</strong>es „Zeichen an der Sache,<br />
dessen Bedeutung s<strong>ein</strong> soll, daß Ich m<strong>ein</strong>en Willen in sie gelegt habe“. 8<br />
Im Gebrauch dient die ergriffene Sache zur „Realisierung m<strong>ein</strong>es Bedürfnisses ... die Sache<br />
ist zum Mittel der Befriedigung m<strong>ein</strong>es Bedürfnisses herabgesetzt ... Der Gebrauch [ist] die<br />
reelle Seite und Wirklichkeit des Eigentums ...“ 9<br />
Im Gebrauch <strong>ein</strong>er Sache liegt die Wahrheit des Eigentums.<br />
[511] „Die Sache im Gebrauch ist <strong>ein</strong>e <strong>ein</strong>zelne nach Qualität uund Quantität bestimmte und<br />
in Beziehung auf <strong>ein</strong> spezifisches Bedürfnis. Aber ihre spezifische Brauchbarkeit ist zugleich<br />
als quantitativ bestimmt vergleichbar mit anderen Sachen von derselben Brauchbarkeit ...“ 10<br />
1 Ebd., S. 116.<br />
2 Ebd., S. 117 f.<br />
3 Ebd., S. 119.<br />
4 Ebd.<br />
5 Ebd., S. 121.<br />
6 Ebd., S. 120.<br />
7 Ebd., S. 121.<br />
8 Ebd., S. 126.<br />
9 Ebd., S. 128 f.<br />
10 Ebd., S. 135.