Harald Pamminger: Max Stirner – ein Schüler Hegels?
Harald Pamminger: Max Stirner – ein Schüler Hegels?
Harald Pamminger: Max Stirner – ein Schüler Hegels?
- No tags were found...
You also want an ePaper? Increase the reach of your titles
YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.
OCR-Texterkennung und Copyright by <strong>Max</strong> <strong>Stirner</strong> Archiv Leipzig <strong>–</strong> 12.09.2009<br />
Dieser „an und für sich freie Wille ... ist in der Bestimmtheit der Unmittelbarkeit. Nach dieser<br />
ist er ... nur sich abstrakt auf sich beziehende Wirklichkeit <strong>–</strong> in sich <strong>ein</strong>zelner Wille <strong>ein</strong>es<br />
Subjektes. Nach dem Momente der Besonderheit des Willens hat er <strong>ein</strong>en weiteren Inhalt bestimmter<br />
Zwecke und als ausschließende Einzelheit diesen Inhalt zugleich als <strong>ein</strong>e äußere,<br />
unmittelbar vorgefundene Welt vor sich“. 1<br />
Der in sich <strong>ein</strong>zelne Wille ist in der Form der Unmittelbarkeit, des S<strong>ein</strong>s.<br />
„Die Allgem<strong>ein</strong>heit dieses für sich freien Willens ist die formelle, die selbstbewußte, sonst<br />
inhaltslose <strong>ein</strong>fache Beziehung auf sich in s<strong>ein</strong>er Einzelheit, <strong>–</strong> das Subjekt ist insofern Person.<br />
In der Persönlichkeit liegt, daß ich als Dieser vollkommen nach allen Seiten ... bestimmte<br />
und endliche, doch schlechthin r<strong>ein</strong>e Beziehung auf mich bin und in der Endlichkeit mich<br />
so als das unendliche, Allgem<strong>ein</strong>e und Freie weiß.<br />
Die Persönlichkeit fängt erst da an, insofern das Subjekt nicht bloß Selbstbewußts<strong>ein</strong> überhaupt<br />
von sich hat ..., sondern vielmehr <strong>ein</strong> Selbstbewußts<strong>ein</strong> von sich als vollkommen abstraktem<br />
Ich ... In der Persönlichkeit ist daher das [506] Wissen s<strong>ein</strong>er als Gegenstandes, aber<br />
als durch das Denken in die <strong>ein</strong>fache Unendlichkeit erhobenen und dadurch mit sich r<strong>ein</strong>identischen<br />
Gegenstandes.“ 2<br />
In <strong>ein</strong>em Zusatz wird dazu weiters ausgeführt: „Der für sich seiende oder abstrakte Wille<br />
ist die Person. Das Höchste des Menschen ist, Person zu s<strong>ein</strong> ... Vom Subjekte ist die<br />
Person wesentlich verschieden, denn das Subjekt ist nur die Möglichkeit der Persönlichkeit,<br />
da jedes Lebendige überhaupt <strong>ein</strong> Subjekt ist. Die Person ist also das Subjekt,<br />
für das diese Subjektivität ist, denn in der Person bin ich schlechthin für mich: sie ist<br />
die Einzelheit der Freiheit im r<strong>ein</strong>en Fürsichs<strong>ein</strong>. Als Person weiß ich mich frei in mir<br />
selbst und kann von allem abstrahieren ...“ 3<br />
Die Persönlichkeit, als Allgem<strong>ein</strong>heit, „enthält überhaupt die Rechtsfähigkeit ...“. 4<br />
Das bedeutet, das die Person im Verhältnis zu anderen Personen, als Freie, steht und<br />
dies findet s<strong>ein</strong>en Ausdruck in dem „Rechtsgebot“: „sei <strong>ein</strong>e Person und respektiere die<br />
anderen als Personen.“ 5<br />
Als „beschließende und unmittelbare Einzelheit der Person verhält“ sich diese „zu <strong>ein</strong>er vorgefundenen<br />
Natur, welcher hiermit die Persönlichkeit des Willens als <strong>ein</strong> Subjektives gegenübersteht“.<br />
6<br />
Die Natur hat den Zweck, von der Person ergriffen zu werden, denn Person ist niemals nur<br />
Person, sondern hat wesentlich Eigentum.<br />
Es stellt sich die Frage, wie ich dieses Eigentum erwerbe. Um „als Idee zu s<strong>ein</strong>“, muß sich<br />
„die Person <strong>ein</strong>e äußere Sphäre ihrer Freiheit geben“. 7<br />
[507] Dies bedeutet, daß die Person sich <strong>ein</strong>e Sache aneignet, sei es durch Besitznahme,<br />
Gebrauch der Sache oder Entäußerung. Dabei liegt „das Vernünftige des Eigentums nicht in<br />
der Befriedigung der Bedürfnisse, sondern darin, daß sich die bloße Subjektivität der Persönlichkeit<br />
aufhebt. Erst im Eigentum ist die Person als Vernunft“. 8<br />
Die Sache ist „das von dem freien Geiste unmittelbar Verschiedene“, sie ist „<strong>ein</strong> Unfreies,<br />
Unpersönliches und Rechtloses“. Ihr fehlt „die Subjektivität“, deshalb „ist sie nicht bloß dem<br />
Subjekte, sondern sich selbst das Äußerliche. Raum und Zeit sind auf diese Weise äußerlich.<br />
1 Ebd., S. 92.<br />
2 Ebd., S. 93.<br />
3 Ebd., S. 95.<br />
4 Ebd.<br />
5 Ebd.<br />
6 Ebd., S. 98.<br />
7 Ebd., S. 102.<br />
8 Ebd.