Harald Pamminger: Max Stirner – ein Schüler Hegels?
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OCR-Texterkennung und Copyright by <strong>Max</strong> <strong>Stirner</strong> Archiv Leipzig <strong>–</strong> 12.09.2009<br />
nur als solcher ist er „wahrhafter, freier Wille ... dies Selbstbewußts<strong>ein</strong>, das durch das<br />
Denken sich als Wesen erfaßt und damit eben sich von dem zufälligen und Unwahren abtut,<br />
macht das Prinzip des Rechts, der Moralität und aller Sittlichkeit aus“. 1<br />
An diesem Punkt angelangt, befinden wir uns am Übergang vom Prinzip der Glückseligkeit<br />
zum Prinzip der Freiheit.<br />
Dieser nun „an und für sich seiende Wille ist wahrhaft unendlich“, weil er sich selbst zum<br />
Gegenstand hat, für ihn somit nicht <strong>ein</strong> Anderes ist, „sondern er darin vielmehr nur in sich zurückgekehrt<br />
ist“. 2<br />
S<strong>ein</strong>e wahrhafte Unendlichkeit besteht nicht mehr nur in s<strong>ein</strong>er Möglichkeit, sondern s<strong>ein</strong><br />
„äußerliches Das<strong>ein</strong> ist s<strong>ein</strong>e Innerlichkeit, er selbst“. 3<br />
Er ist bei sich selbst.<br />
[500] Dieser freie Wille, in dem „das wahrhaft Unendliche Wirklichkeit und Gegenwart“ hat<br />
<strong>–</strong> „er selbst ist diese in sich gegenwärtige Idee“ <strong>–</strong> ist „allgem<strong>ein</strong>, weil in ihm alle Beschränkung<br />
und besondere Einzelheit aufgehoben ist ... der Begriff des freien Willens als das über<br />
s<strong>ein</strong>en Gegenstand übergreifende, durch s<strong>ein</strong>e Bestimmung hindurchgehende Allgem<strong>ein</strong>e, das<br />
in ihr mit sich identisch ist. <strong>–</strong> Das an und für sich seiende Allgem<strong>ein</strong>e ist überhaupt das, was<br />
man das Vernünftige nennt und was nur auf diese spekulative Weise gefaßt werden kann“. 4<br />
Der freie Wille trägt auch noch die Momente der Subjektivität und der Objektivität in<br />
sich.<br />
So ist „das Subjektive ... überhaupt die Seite s<strong>ein</strong>es Selbstbewußts<strong>ein</strong>s, der Einzelheit<br />
im Unterschiede von s<strong>ein</strong>em an sich seienden Begriffe; daher heißt s<strong>ein</strong>e Subjektivität a)<br />
die r<strong>ein</strong>e Form (Tätigkeit), die absolute Einheit des Selbstbewußts<strong>ein</strong>s mit sich, in der es<br />
als Ich = Ich schlechthin innerlich und abstraktes Beruhen auf sich ist <strong>–</strong> die r<strong>ein</strong>e Gewißheit<br />
s<strong>ein</strong>er selbst, unterschieden von der Wahrheit; b) die Besonderheit des Willens<br />
als die Willkür und der zufällige Inhalt beliebiger Zwecke; c) überhaupt die <strong>ein</strong>seitige<br />
Form, insofern das Gewollte, wie es s<strong>ein</strong>em Inhalte nach sei, nur erst <strong>ein</strong> dem Selbstbewußts<strong>ein</strong><br />
angehöriger Inhalt und unausgeführter Zweck ist“. 5<br />
Dieser Wille „ist der schlechthin objektive Wille“, wenn er „a) sich selbst zu s<strong>ein</strong>er Bestimmung<br />
hat und so s<strong>ein</strong>em Begriffe gemäß und wahrhaftig ist; ... b) der objektive Wille aber, als<br />
ohne die unendliche Form des Selbstbewußts<strong>ein</strong>s, ist der in s<strong>ein</strong> Objekt oder Zustand, wie er<br />
s<strong>ein</strong>em Inhalte nach beschaffen sei, versenkte Wille <strong>–</strong> der kindliche, sittliche, wie der sklavische,<br />
abergläubische usf. c) die Objektivität ist endlich die <strong>ein</strong>seitige Form im Gegensatz der<br />
subjektiven Willensbestimmung, hiermit die Unmittelbarkeit des Das<strong>ein</strong>s als äußerliche Existenz;<br />
der Wille wird sich in diesem Sinne erst durch die Ausführung s<strong>ein</strong>er Zwecke objektiv“.<br />
6<br />
[501] Subjektivität und Objektivität stehen sich aber nicht gegenüber, sondern gehen vielmehr<br />
in<strong>ein</strong>ander über.<br />
Da der Wille nichts Starres, in sich Verharrendes ist, versucht er „den Widerspruch der Subjektivität<br />
und Objektivität aufzuheben und s<strong>ein</strong>e Zwecke aus jener Bestimmung in diese zu<br />
übersetzen und in der Objektivität zugleich bei sich zu bleiben ...“. 7<br />
Diese „Tätigkeit des Willens ... ist außer der formalen Weise des Bewußts<strong>ein</strong>s, worin die Objektivität<br />
nur als unmittelbare Wirklichkeit ist, die wesentliche Entwicklung des substantiel-<br />
1 Ebd., S: 72.<br />
2 Ebd., S. 74.<br />
3 Ebd.<br />
4 Ebd., S. 74 f.<br />
5 Ebd., S. 76.<br />
6 Ebd., S. 76 f.<br />
7 Ebd., S. 79.