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Harald Pamminger: Max Stirner – ein Schüler Hegels?

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OCR-Texterkennung und Copyright by <strong>Max</strong> <strong>Stirner</strong> Archiv Leipzig <strong>–</strong> 12.09.2009<br />

Der eigentliche Wille enthält beide Momente, ist „die Einheit dieser beiden Momente“ 1 <strong>–</strong><br />

Einheit der Unbestimmtheit und des sich Setzens in der Bestimmtheit.<br />

„Ich ist zuvörderst als solches r<strong>ein</strong>e Tätigkeit, das Allgem<strong>ein</strong>e, das bei sich ist; aber dieses<br />

Allgem<strong>ein</strong>e bestimmt sich, und insofern ist es nicht mehr bei sich, sondern setzt sich als <strong>ein</strong><br />

Anderes und hört auf, das Allgem<strong>ein</strong>e zu s<strong>ein</strong>. Das dritte ist nun, daß es in s<strong>ein</strong>er Beschränkung,<br />

in diesem Anderen sich selbst sei, daß, indem es sich bestimmt, es dennoch bei sich<br />

bleibe und nicht aufhöre, das Allgem<strong>ein</strong>e festzuhalten: dieses ist dann der konkrete Begriff<br />

der Freiheit, während die beiden vorigen Momente durchaus abstrakt und <strong>ein</strong>seitig befunden<br />

worden sind ... die Freiheit ist, <strong>ein</strong> Bestimmtes zu wollen, aber in dieser Bestimmtheit bei<br />

sich zu s<strong>ein</strong> und wieder in das Allgem<strong>ein</strong>e zurückzukehren.“ 2<br />

Die „Freiheit des Willens“ macht s<strong>ein</strong>en Begriff oder Substantialität aus.<br />

Des weiteren bestimmt Hegel die Willensbestimmungen der Form und dem Inhalt nach,<br />

wobei „alle Willensbestimmungen ... Zwecke genannt werden“ 3 können.<br />

Sie sind dies jedoch nur dann, wenn „die Willensbestimmungen die eigenen des Willens,<br />

s<strong>ein</strong>e in sich reflektierte [496] Besonderung sind ...“; dann sind sie „Inhalt“, und „dieser Inhalt<br />

als Inhalt des Willens ist ihm nach der ... Form Zweck“. 4<br />

Dieser Inhalt oder <strong>–</strong> wie Hegel es im § 10 noch ausdrückt <strong>–</strong> „die unterschiedene Willensbestimmung<br />

ist zunächst unmittelbar. So ist der Wille nur an sich frei, oder für uns, oder er<br />

ist überhaupt der Wille in s<strong>ein</strong>em Begriffe. Erst indem der Wille sich selbst zum Gegenstande<br />

hat, ist er für sich, was er an sich ist“. 5<br />

Solange er, der Wille, nur an sich frei ist, ist er „unmittelbarer und natürlicher Wille“. 6<br />

S<strong>ein</strong> „unmittelbar vorhandener Inhalt ... sind die Triebe, Begierden, Neigungen, durch die<br />

sich der Wille von Natur bestimmt findet“. 7<br />

Der Mensch kann diese „als die s<strong>ein</strong>igen setzen und bestimmen“. 8<br />

Indem sich der Wille „die Form der Einzelheit“, der Selbstbestimmung, gibt „ist er beschließend,<br />

und nur als beschließender Wille überhaupt ist er wirklicher Wille“. 9 Dadurch<br />

„setzt der Wille sich als Wille <strong>ein</strong>es bestimmten Individuums und als sich hinaus gegen Anderes<br />

unterscheidend“. 10<br />

Der Mensch tritt durch das Beschließen in die Wirklichkeit. Aber noch hat der Wille<br />

sich nicht selbst zum Gegenstand, sondern ist in der Willkür behaftet.<br />

[497] „Die gewöhnlichste Vorstellung, die man bei der Freiheit hat, ist die der Willkür<br />

<strong>–</strong> die Mitte der Reflexion zwischen dem Willen als bloß durch die natürlichen Triebe bestimmt<br />

und dem an und für sich freien Willen. Wenn man sagen hört, die Freiheit überhaupt<br />

sei dies, daß man tun könne, was man wolle, so kann solche Vorstellung nur für<br />

gänzlichen Mangel an Bildung des Gedankens genommen werden, in welcher sich von<br />

dem, was der an und für sich freie Wille, Recht, Sittlichkeit usf. ist, noch k<strong>ein</strong>e Ahnung<br />

findet. Die Reflexion, die formelle Allgem<strong>ein</strong>heit und Einheit des Selbstbewußts<strong>ein</strong>s, ist die<br />

abstrakte Gewißheit des Willens von s<strong>ein</strong>er Freiheit, aber sie ist noch nicht die Wahrheit derselben,<br />

weil sie sich noch nicht selbst zum Inhalt und Zwecke hat, die subjektive Seite also<br />

1 Ebd.<br />

2 Ebd., S. 57.<br />

3 Ebd., S. 59.<br />

4 Ebd.<br />

5 Ebd., S. 60.<br />

6 Ebd., S. 61.<br />

7 Ebd.<br />

8 Ebd., S: 63.<br />

9 Ebd.<br />

10 Ebd., S. 64.

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