Harald Pamminger: Max Stirner – ein Schüler Hegels?
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OCR-Texterkennung und Copyright by <strong>Max</strong> <strong>Stirner</strong> Archiv Leipzig <strong>–</strong> 12.09.2009<br />
Der eigentliche Wille enthält beide Momente, ist „die Einheit dieser beiden Momente“ 1 <strong>–</strong><br />
Einheit der Unbestimmtheit und des sich Setzens in der Bestimmtheit.<br />
„Ich ist zuvörderst als solches r<strong>ein</strong>e Tätigkeit, das Allgem<strong>ein</strong>e, das bei sich ist; aber dieses<br />
Allgem<strong>ein</strong>e bestimmt sich, und insofern ist es nicht mehr bei sich, sondern setzt sich als <strong>ein</strong><br />
Anderes und hört auf, das Allgem<strong>ein</strong>e zu s<strong>ein</strong>. Das dritte ist nun, daß es in s<strong>ein</strong>er Beschränkung,<br />
in diesem Anderen sich selbst sei, daß, indem es sich bestimmt, es dennoch bei sich<br />
bleibe und nicht aufhöre, das Allgem<strong>ein</strong>e festzuhalten: dieses ist dann der konkrete Begriff<br />
der Freiheit, während die beiden vorigen Momente durchaus abstrakt und <strong>ein</strong>seitig befunden<br />
worden sind ... die Freiheit ist, <strong>ein</strong> Bestimmtes zu wollen, aber in dieser Bestimmtheit bei<br />
sich zu s<strong>ein</strong> und wieder in das Allgem<strong>ein</strong>e zurückzukehren.“ 2<br />
Die „Freiheit des Willens“ macht s<strong>ein</strong>en Begriff oder Substantialität aus.<br />
Des weiteren bestimmt Hegel die Willensbestimmungen der Form und dem Inhalt nach,<br />
wobei „alle Willensbestimmungen ... Zwecke genannt werden“ 3 können.<br />
Sie sind dies jedoch nur dann, wenn „die Willensbestimmungen die eigenen des Willens,<br />
s<strong>ein</strong>e in sich reflektierte [496] Besonderung sind ...“; dann sind sie „Inhalt“, und „dieser Inhalt<br />
als Inhalt des Willens ist ihm nach der ... Form Zweck“. 4<br />
Dieser Inhalt oder <strong>–</strong> wie Hegel es im § 10 noch ausdrückt <strong>–</strong> „die unterschiedene Willensbestimmung<br />
ist zunächst unmittelbar. So ist der Wille nur an sich frei, oder für uns, oder er<br />
ist überhaupt der Wille in s<strong>ein</strong>em Begriffe. Erst indem der Wille sich selbst zum Gegenstande<br />
hat, ist er für sich, was er an sich ist“. 5<br />
Solange er, der Wille, nur an sich frei ist, ist er „unmittelbarer und natürlicher Wille“. 6<br />
S<strong>ein</strong> „unmittelbar vorhandener Inhalt ... sind die Triebe, Begierden, Neigungen, durch die<br />
sich der Wille von Natur bestimmt findet“. 7<br />
Der Mensch kann diese „als die s<strong>ein</strong>igen setzen und bestimmen“. 8<br />
Indem sich der Wille „die Form der Einzelheit“, der Selbstbestimmung, gibt „ist er beschließend,<br />
und nur als beschließender Wille überhaupt ist er wirklicher Wille“. 9 Dadurch<br />
„setzt der Wille sich als Wille <strong>ein</strong>es bestimmten Individuums und als sich hinaus gegen Anderes<br />
unterscheidend“. 10<br />
Der Mensch tritt durch das Beschließen in die Wirklichkeit. Aber noch hat der Wille<br />
sich nicht selbst zum Gegenstand, sondern ist in der Willkür behaftet.<br />
[497] „Die gewöhnlichste Vorstellung, die man bei der Freiheit hat, ist die der Willkür<br />
<strong>–</strong> die Mitte der Reflexion zwischen dem Willen als bloß durch die natürlichen Triebe bestimmt<br />
und dem an und für sich freien Willen. Wenn man sagen hört, die Freiheit überhaupt<br />
sei dies, daß man tun könne, was man wolle, so kann solche Vorstellung nur für<br />
gänzlichen Mangel an Bildung des Gedankens genommen werden, in welcher sich von<br />
dem, was der an und für sich freie Wille, Recht, Sittlichkeit usf. ist, noch k<strong>ein</strong>e Ahnung<br />
findet. Die Reflexion, die formelle Allgem<strong>ein</strong>heit und Einheit des Selbstbewußts<strong>ein</strong>s, ist die<br />
abstrakte Gewißheit des Willens von s<strong>ein</strong>er Freiheit, aber sie ist noch nicht die Wahrheit derselben,<br />
weil sie sich noch nicht selbst zum Inhalt und Zwecke hat, die subjektive Seite also<br />
1 Ebd.<br />
2 Ebd., S. 57.<br />
3 Ebd., S. 59.<br />
4 Ebd.<br />
5 Ebd., S. 60.<br />
6 Ebd., S. 61.<br />
7 Ebd.<br />
8 Ebd., S: 63.<br />
9 Ebd.<br />
10 Ebd., S. 64.