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Harald Pamminger: Max Stirner – ein Schüler Hegels?

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OCR-Texterkennung und Copyright by <strong>Max</strong> <strong>Stirner</strong> Archiv Leipzig <strong>–</strong> 12.09.2009<br />

schlossen worden s<strong>ein</strong>.“ 1<br />

Deshalb <strong>–</strong> so m<strong>ein</strong>t er <strong>–</strong> verdient das Eigentum, wie es von den bürgerlichen Liberalen verstanden<br />

wird, die Angriffe der Kommunisten und Proudhons.<br />

Das Eigentum der bürgerlichen Liberalen „ist unhaltbar, weil der bürgerliche Eigentümer<br />

wahrhaft nichts als <strong>ein</strong> Eigentumsloser, <strong>ein</strong> überall Ausgeschlossener ist“. 2<br />

Am Beispiel Proudhons <strong>–</strong> <strong>Stirner</strong> nimmt dabei dessen Werk „Qu’est-ce que la propriété?“<br />

zur Hand <strong>–</strong> will er uns jedoch zeigen, daß auch dieser Weg nicht zu dem von ihm gewünschten<br />

Ziele führt. So schreibt er: „Proudhon will nicht den propriétaire, sondern den posseseur<br />

oder usufruitier. Was heißt das? Er will, daß der Boden nicht Einem gehöre; aber der Nutzen<br />

desselben <strong>–</strong> und gestände man ihm auch nur den hundertsten Teil dieses Nutzens, dieser<br />

Frucht, zu <strong>–</strong> er ist ja doch s<strong>ein</strong> Eigentum, mit welchem er nach Belieben schalten kann. Wer<br />

nur den Nutzen s<strong>ein</strong>es Ackers hat, ist allerdings nicht der Eigentümer desselben; noch weniger,<br />

wer, wie Proudhon will, von diesem Nutzen so viel abgeben muß, als zu s<strong>ein</strong>em Bedarf<br />

nicht notwendig erfordert wird; all<strong>ein</strong> er ist der Eigentümer des ihm verbleibenden Anteils.<br />

[381] Also negiert Proudhon nur dieses und jenes Eigentum, nicht das Eigentum. Wenn Wir<br />

den Grundeigentümern den Grund nicht länger lassen, sondern Uns zueignen wollen, so ver<strong>ein</strong>igen<br />

Wir Uns zu diesem Zwecke, bilden <strong>ein</strong>en Ver<strong>ein</strong>, <strong>ein</strong>e société, die sich zur Eigentümerin<br />

macht; glückt es Uns, so hören jene auf, Grundeigentümer zu s<strong>ein</strong>. Und wie von Grund<br />

und Boden, so können Wir sie noch aus manchem andern Eigentum hinausjagen, um es zu<br />

unserm Eigentum zu machen, zum Eigentum der <strong>–</strong> Erobernden. Die Erobernden bilden <strong>ein</strong>e<br />

Sozietät, die man sich so groß denken kann, daß sie nach und nach die ganze Menschheit umfaßt;<br />

aber auch die sogenannte Menschheit ist als solche nur <strong>ein</strong> Gedanke (Spuk); ihre Wirklichkeit<br />

sind die Einzelnen. Und diese Einzelnen werden als <strong>ein</strong>e Gesamtmasse nicht weniger<br />

willkürlich mit Grund und Boden umgehen, als <strong>ein</strong> ver<strong>ein</strong>zelter Einzelner, oder sogenannter<br />

propriétaire. Auch so bleibt also das Eigentum bestehen, und zwar auch als ,ausschließlich‘,<br />

indem die Menschheit, diese große Sozietät, den Einzelnen von ihrem Eigentum ausschließt<br />

(ihm vielleicht nur <strong>ein</strong> Stück davon verpachtet, zu Lehn gibt), wie sie ohnehin alles, was nicht<br />

Menschheit ist, ausschließt“. 3<br />

Daß dies so bleibt bzw. wird, begründet er derart: „Dasjenige, woran Alle Anteil haben wollen,<br />

wird demjenigen Einzelnen entzogen werden, der es für sich all<strong>ein</strong> haben will, es wird zu<br />

<strong>ein</strong>em Gem<strong>ein</strong>gut gemacht. Als an <strong>ein</strong>em Gem<strong>ein</strong>gut hat Jeder s<strong>ein</strong>en Anteil, und dieser Anteil<br />

ist s<strong>ein</strong> Eigentum ... Proudhon konnte s<strong>ein</strong> weitläufiges Pathos sparen, wenn er sagte: Es<br />

gibt <strong>ein</strong>ige Dinge, die nur Wenigen gehören, und auf die Wir übrigen von nun an Anspruch<br />

oder <strong>–</strong> Jagd machen wollen. Laßt es Uns nehmen, weil man durch‘s Nehmen zum Eigentum<br />

kommt, und das für jetzt noch uns entzogene Eigentum auch nur durch‘s Nehmen an die Eigentümer<br />

gekommen ist. Es wird sich besser nutzen lassen, wenn es in Unser Aller Händen<br />

ist, als wenn die Wenigen darüber verfügen. Assoziieren wir Uns daher zu dem Zwecke dieses<br />

Raubes (vol). <strong>–</strong> Dafür schwindelt er Uns vor, die [382] Sozietät sei die ursprüngliche Besitzerin<br />

und die <strong>ein</strong>zige Eigentümerin von unverjährbarem Rechte; an ihr sei der sogenannte<br />

Eigentümer zum Diebe geworden (La propriété c‘est le vol); wenn sie nun dem dermaligen<br />

Eigentümer s<strong>ein</strong> Eigentum entziehe, so raube sie ihm nichts, da sie nur ihr unverjährbares<br />

Recht geltend mache.“ 4<br />

Somit kommt <strong>Stirner</strong> zu s<strong>ein</strong>em Schluß: „So weit kommt man mit dem Spuk der Sozietät als<br />

<strong>ein</strong>er moralischen Person. Im Gegenteil gehört dem Menschen, was er erlangen kann: Mir<br />

1 EE 275.<br />

2 EE 275.<br />

3 EE 275 f.<br />

4 EE 276 f.

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