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Harald Pamminger: Max Stirner – ein Schüler Hegels?

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OCR-Texterkennung und Copyright by <strong>Max</strong> <strong>Stirner</strong> Archiv Leipzig <strong>–</strong> 12.09.2009<br />

Wir auch das dem Menschen Eigene, das Eigentum des Menschen, das Menschliche“. 1<br />

Damit befinden wir uns mitten in der „Eigentumsfrage“, die sich für <strong>Stirner</strong>s auf sich bezogenen<br />

Einzelnen natürlich in anderer Weise stellt.<br />

„Mag aber der <strong>ein</strong>zelne Mensch darum, weil ihn der Mensch oder der Begriff Mensch, d. h.<br />

weil ihn s<strong>ein</strong> Menschs<strong>ein</strong> dazu ,berechtigt‘, auf noch so viel Rechte Anspruch machen: was<br />

kümmert Mich s<strong>ein</strong> Recht und s<strong>ein</strong> Anspruch? Hat er s<strong>ein</strong> Recht nur von dem Menschen und<br />

hat er‘s nicht von Mir, so hat er für Mich k<strong>ein</strong> Recht. S<strong>ein</strong> Leben z. B. gilt Mir nur, was Mir’s<br />

wert ist. Ich respektiere weder s<strong>ein</strong> sogenanntes Eigentumsrecht oder s<strong>ein</strong> Recht auf dingliche<br />

Güter, noch auch s<strong>ein</strong> Recht auf das ,Heiligtum s<strong>ein</strong>es Innern‘ oder [379] s<strong>ein</strong> Recht darauf,<br />

daß die geistigen Güter und Göttlichkeiten, s<strong>ein</strong>e Götter, ungekränkt bleiben. S<strong>ein</strong>e Güter, die<br />

sinnlichen wie die geistigen, sind m<strong>ein</strong> und Ich schalte damit als Eigentümer nach dem Maß<br />

m<strong>ein</strong>er <strong>–</strong> Gewalt.<br />

Die Eigentumsfrage birgt <strong>ein</strong>en weiteren Sinn in sich, als die beschränkte Fragstellung herauszubringen<br />

erlaubt. Auf das, was man unsere Habe nennt, all<strong>ein</strong> bezogen, ist sie k<strong>ein</strong>er Lösung<br />

fähig; die Entscheidung findet sich erst bei dem, ,von welchem Wir Alles haben‘. Vom<br />

Eigner hängt das Eigentum ab.“ 2<br />

Wie aber sieht dieses Verhältnis nun aus?<br />

„Die Welt gehört ,dem Menschen‘, und soll von Mir als s<strong>ein</strong> Eigentum respektiert werden.<br />

Eigentum ist das M<strong>ein</strong>ige!<br />

Eigentum im bürgerlichen Sinne bedeutet heiliges Eigentum, der Art, daß Ich d<strong>ein</strong> Eigentum<br />

respektieren muß.<br />

... Anders verhält sich die Sache im egoistischen Sinne. Von d<strong>ein</strong>em und euren Eigentum<br />

trete Ich nicht scheu zurück, sondern sehe es stets als m<strong>ein</strong> Eigentum an, woran Ich<br />

nichts zu ,respektieren‘ brauche. Tuet doch desgleichen mit dem, was Ihr m<strong>ein</strong> Eigentum<br />

nennt!<br />

Bei dieser Ansicht werden Wir Uns am leichtesten mit<strong>ein</strong>ander verständigen.“ 3<br />

Mit diesem Schritt setzt er sich bereits über die „Heiligkeit des Eigentums“ hinweg und<br />

er beginnt nun anhand der von ihm dargestellten Liberalismen die Eigentumsfrage aufzurollen,<br />

um sie auf den Punkt <strong>–</strong> s<strong>ein</strong>en Standpunkt <strong>–</strong> zu bringen.<br />

So trugen s<strong>ein</strong>er Ansicht nach die politischen Liberalen dafür Sorge, „daß womöglich alle<br />

Servituten abgelöst werden“, und „Jeder freier Herr auf s<strong>ein</strong>em Grunde sei“, sei dieser auch<br />

noch so kl<strong>ein</strong>, wichtig dabei ist nur, wenn „man ... Eigenes, nämlich <strong>ein</strong> respektiertes Eigentum<br />

hat“. 4<br />

[380] <strong>Stirner</strong>s Ansicht nach hat der Staat „desto mehr ,freie Leute und gute Patrioten‘“ 5 , je<br />

mehr solcher Eigner er hat.<br />

Da die politischen Liberalen, wie alle Religiösen, „auf den Respekt, die Humanität, die Liebestugenden“<br />

rechnen, befinden sie sich „in unaufhörlichem Ärger“, da in der Praxis die Leute<br />

nichts respektieren und so „die kl<strong>ein</strong>en Besitzungen wieder von größeren Eigentümern aufgekauft<br />

werden, und aus den ,freien Leuten‘ ... Taglöhner“ werden. 6<br />

„Hätten dagegen die ,kl<strong>ein</strong>en Eigentümer‘ bedacht, daß auch das große Eigentum das ihrige<br />

sei, so hätten sie sich nicht selber respektvoll davon ausgeschlossen, und würden nicht ausge-<br />

1 EE 273.<br />

2 EE 273 f.<br />

3 EE 274. <strong>–</strong> „Eigentum ist das M<strong>ein</strong>ige!“ im Original nicht hervorgehoben.<br />

4 EE 275.<br />

5 EE 275.<br />

6 EE 275.

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