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Harald Pamminger: Max Stirner – ein Schüler Hegels?

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OCR-Texterkennung und Copyright by <strong>Max</strong> <strong>Stirner</strong> Archiv Leipzig <strong>–</strong> 12.09.2009<br />

mangeln in dem Grade des Egoismus, als sie jenem Begehren der Partei dienen. Die Selbständigkeit<br />

der Partei bedingt die Unselbständigkeit der Parteimitglieder.<br />

Eine Partei kann ... niemals <strong>ein</strong> Glaubensbekenntnis entbehren. Denn an das Prinzip der Partei<br />

müssen ihre Angehörigen glauben ... Man muß <strong>ein</strong>er Partei mit Leib und Seele gehören,<br />

sonst ist man nicht wahrhaft Parteimann, sondern mehr oder minder <strong>–</strong> Egoist. ... Aber wohl<br />

Dir, wenn Du dich nicht schrecken lässest: d<strong>ein</strong>e Frechheit hilft Dir zur Eigenheit.<br />

So könnte <strong>ein</strong> Egoist also niemals Partei ergreifen oder Partei nehmen? Doch, nur kann er<br />

sich nicht von der Partei ergreifen und <strong>ein</strong>nehmen lassen. Die Partei bleibt für ihn allezeit<br />

nichts als <strong>ein</strong>e Partie: er ist von der Partie, er nimmt teil.“ 1<br />

Je loyaler man sich zur Partei, dem „Staat im Staate“, verhält, um so besser wird die Partei<br />

s<strong>ein</strong>.<br />

Ebenso verhält es sich mit dem Staate selbst, denn der „beste Staat wird offenbar derjenige<br />

s<strong>ein</strong>, welcher die loyalsten Bürger hat, und je mehr der ergebene Sinn für Gesetzlichkeit sich<br />

verliert, um so mehr wird der Staat[,] dieses System der Sittlichkeit, dieses sittliche Leben<br />

selbst, an Kraft und Güte geschmälert werden. Mit den ,guten Bürgern‘ verkommt auch der<br />

gute Staat und löst sich in Anarchie und Gesetzlosigkeit auf. ,Achtung vor dem Gesetze!‘<br />

Durch diesen Kitt wird das Staatsganze zusammengehalten. ,Das Gesetz ist heilig, und wer<br />

daran frevelt, <strong>ein</strong> Verbrecher‘.“ 2<br />

Niemals kann der Staat den Anspruch aufgeben, „daß s<strong>ein</strong>e Gesetze und Anordnungen heilig<br />

seien“. 3<br />

Somit gilt derjenige, der Einzelne, der Egoist, welcher sich an dieser Heiligkeit vergeht, als<br />

„Unheiliger“, so wie ehemals derjenige als solcher galt, welcher sich an der Kirche versündigte.<br />

[372] „Hatte die Kirche Todsünden, so hat der Staat todeswürdige Verbrechen, hatte sie Ketzer,<br />

so hat er Hochverräter, jene Kirchenstrafen, er Kriminalstrafen, jene inquisitorische Prozesse,<br />

er fiskalische, kurz dort Sünden, hier Verbrechen, dort Sünder, hier Verbrecher, dort<br />

Inquisition und hier <strong>–</strong> Inquisition.“ 4<br />

Da der Staat „heilig“ ist, darf er „sich den ,frechen Angriffen‘ der Einzelnen nicht aussetzen“.<br />

5<br />

Wider solche Angriffe übt der Staat, da er „mehr sei als der Einzelne ... <strong>ein</strong>e berechtigte Rache“<br />

aus <strong>–</strong> die Strafe.<br />

„Strafe hat nur dann <strong>ein</strong>en Sinn, wenn sie die Sühne für die Verletzung <strong>ein</strong>es Heiligen gewähren<br />

soll. Ist Einem etwas heilig, so verdient er allerdings, wo er sie anf<strong>ein</strong>det, Strafe. Ein<br />

Mensch, der <strong>ein</strong> Menschenleben bestehen läßt, weil es ihm heilig ist, und er <strong>ein</strong>e Scheu vor<br />

s<strong>ein</strong>er Antastung trägt, ist eben <strong>ein</strong> <strong>–</strong> religiöser Mensch.“ 6<br />

Religiös in jeder Hinsicht, sowohl im kirchlichen Sinn, als auch bezogen auf die Heiligkeit<br />

des Staates.<br />

Daß den Verbrechen die Strafe folgt, bleibt unbestritten, jedoch <strong>–</strong> bezogen auf den Wandel<br />

der Zeit und, damit <strong>ein</strong>hergehend, der Werte <strong>–</strong>: „Fällt das Verbrechen, weil das Heilige verschwindet,<br />

so muß nicht minder die Strafe in dessen Fall hin<strong>ein</strong>gezogen werden; denn auch<br />

sie hat nur <strong>ein</strong>em Heiligen gegenüber Bedeutung. Man hat die Kirchenstrafen abgeschafft.<br />

Warum? Weil, wie Jemand sich gegen den ,heiligen Gott‘ benehme, Jedermanns eigene Sache<br />

sei. Wie aber diese <strong>ein</strong>e Strafe, die Kirchenstrafe, gefallen ist, so müssen alle Strafen fal-<br />

1 EE 262.<br />

2 EE 263.<br />

3 EE 263.<br />

4 EE 264.<br />

5 EE 264.<br />

6 EE 265.

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