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Harald Pamminger: Max Stirner – ein Schüler Hegels?

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OCR-Texterkennung und Copyright by <strong>Max</strong> <strong>Stirner</strong> Archiv Leipzig <strong>–</strong> 12.09.2009<br />

gangen hat, nach dem zu streben, was des Volkes ist, statt nach dem S<strong>ein</strong>en zu suchen. Er hat<br />

das verächtliche, fremde Gut gesucht, hat getan, was die Gläubigen tun: die nach dem trachten,<br />

was Gottes ist. ... Nur gegen <strong>ein</strong> Heiliges gibt es Verbrecher; Du gegen Mich kannst<br />

nie <strong>ein</strong> Verbrecher s<strong>ein</strong>, sondern nur <strong>ein</strong> Gegner ...“ 1<br />

[354] Daraus ergibt sich s<strong>ein</strong>e Folgerung, daß nur aus „fixen Ideen ... die Verbrechen [entstehen].<br />

...<br />

Die Gesellschaft will zwar haben, daß Jeder zu s<strong>ein</strong>em Rechte komme, aber doch nur zu<br />

dem von der Gesellschaft sanktionierten ... nicht wirklich zu s<strong>ein</strong>em Rechte. Ich aber gebe<br />

oder nehme Mir das Recht aus eigener Machtvollkommenheit ... Eigner und Schöpfer m<strong>ein</strong>es<br />

Rechts <strong>–</strong> erkenne ich k<strong>ein</strong>e andere Rechtsquelle als <strong>–</strong> Mich, weder Gott, noch den Staat, noch<br />

die Natur, noch auch den Menschen selbst mit s<strong>ein</strong>en ,ewigen Menschenrechten‘, weder göttliche<br />

noch menschliches Recht.<br />

Recht ,an und für sich‘. Also ohne Beziehung auf Mich! ,Absolutes Recht’. Also getrennt<br />

von Mir! Ein an und für sich Seiendes! Ein Absolutes! Ein ewiges Recht, wie <strong>ein</strong>e ewige<br />

Wahrheit!“ 2<br />

Das Recht, welches nach liberaler Vorstellung „für Mich verbindlich“ s<strong>ein</strong> soll, „weil es<br />

durch die menschliche Vernunft so <strong>ein</strong>gesetzt ist“, dieser Gedanke des Rechts „ist ursprünglich<br />

m<strong>ein</strong> Gedanke oder er hat s<strong>ein</strong>en Ursprung in Mir. Ist er aber aus Mir entsprungen, ist das<br />

,Wort‘ heraus, so ist es ,Fleisch‘ geworden, <strong>ein</strong>e fixe Idee“. 3<br />

Da das Recht nun <strong>ein</strong>mal m<strong>ein</strong>es Ursprungs ist, so liegt es nahe, daß <strong>Stirner</strong> m<strong>ein</strong>t: „Laß das<br />

Recht <strong>ein</strong>mal nicht mehr frei umherlaufen, zieh‘ es in s<strong>ein</strong>en Ursprung, in Dich, zurück, so ist<br />

es d<strong>ein</strong> Recht, und recht ist, was Dir recht ist.“ 4<br />

<strong>Stirner</strong> geht noch auf zwei weitere Begriffe <strong>ein</strong>, um die sich s<strong>ein</strong>er Ansicht nach „<strong>ein</strong> hartnäckiger<br />

Kampf“ 5 dreht: Bevorrechtet und Gleichberechtigt.<br />

Diese beiden Begriffe sind ihn gleichbedeutend mit: Ausgeschlossen und zugelassen.<br />

[355] Daß die „,Gleichheit des Rechts‘“ <strong>ein</strong> „Phantom“ ist, begründet er damit, „weil Recht<br />

nichts mehr und nichts minder als Zulassung, d. h. <strong>ein</strong>e Gnadensache ist, die man sich übrigens<br />

auch durch s<strong>ein</strong> Verdienst erwerben kann; denn Verdienst und Gnade widersprechen<br />

<strong>ein</strong>ander nicht, da durch die Gnade ,verdient‘ s<strong>ein</strong> will und unser gnädiges Lächeln nur Dem<br />

zufällt, der es Uns abzuzwingen weiß.<br />

So träumt man davon, daß ,alle Staatsbürger gleichberechtigt neben<strong>ein</strong>ander stehen sollen‘.<br />

Als Staatsbürger sind sie dem Staate gewiß alle gleich; schon nach s<strong>ein</strong>en besonderen Zwekken<br />

aber wird er sie teilen und bevorzugen oder hintansetzen, mehr jedoch muß er sie noch<br />

als gute und schlechte Staatsbürger von<strong>ein</strong>ander unterscheiden“. 6<br />

Darüber setzt sich <strong>Stirner</strong> hinweg, denn etwas „hat nun aber Jeder vor dem Andern voraus,<br />

nämlich sich selbst oder s<strong>ein</strong>e Einzigkeit: darin bleibt Jedermann ausschließlich oder exklusiv“<br />

7 und darum hast „Du ... als Einziger nichts Gem<strong>ein</strong>sames mehr mit dem Andern und<br />

darum auch nichts Trennendes oder F<strong>ein</strong>dliches; Du suchst nicht gegen ihn vor <strong>ein</strong>em Dritten<br />

Recht und stehst mit ihm weder auf dem ,Rechtsboden‘, noch sonst auf <strong>ein</strong>em gem<strong>ein</strong>schaftlichen<br />

Boden. Der Gegensatz verschwindet in der vollkommenen <strong>–</strong>Geschiedenheit oder Einzigkeit.<br />

Dies könnte zwar für das neue Gem<strong>ein</strong>same oder <strong>ein</strong>e neue Gleichheit angesehen<br />

werden, all<strong>ein</strong> die Gleichheit besteht hier eben in der Ungleichheit und ist selbst nichts als<br />

1 EE 221 ff.<br />

2 EE 225.<br />

3 EE 225 f.<br />

4 EE 226.<br />

5 EE 226.<br />

6 EE 226 f.<br />

7 EE 227.

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