Harald Pamminger: Max Stirner – ein Schüler Hegels?
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OCR-Texterkennung und Copyright by <strong>Max</strong> <strong>Stirner</strong> Archiv Leipzig <strong>–</strong> 12.09.2009<br />
ist es recht. Möglich, daß es darum den Andern noch nicht recht ist; das ist ihre Sorge,<br />
nicht m<strong>ein</strong>e: sie mögen sich wehren. Und wäre etwas der ganzen Welt nicht recht, Mir aber<br />
wäre es recht, d. h. [350] Ich wollte es, so früge Ich nach der ganzen Welt nichts. So macht es<br />
Jeder, der sich zu schätzen weiß, Jeder in dem Grade, als er Egoist ist, denn Gewalt geht vor<br />
Recht, und zwar <strong>–</strong> mit vollem Rechte“. 1<br />
Mit anderen Worten bedeutet dies, daß micht nichts anderes berechtigen kann, „wozu Mich<br />
nur m<strong>ein</strong>e Tat berechtigt“, denn, ob „Mir die Natur <strong>ein</strong> Recht gibt, oder Gott, die Volkswahl<br />
usw., das ist Alles dasselbe fremde Recht, ist <strong>ein</strong> Recht, das Ich Mir nicht gebe oder nehme“. 2<br />
Die „Berechtigung durch die Tat“ versucht <strong>Stirner</strong> noch an zwei weiteren Beispielen zu<br />
verdeutliche, so unter anderen am kommunistischen: „die gleiche Arbeit berechtige die Menschen<br />
zu gleichem Genusse“.<br />
Hierzu vermerkt er: „N<strong>ein</strong>, die gleiche Arbeit berechtigt Dich nicht dazu, sondern der gleiche<br />
Genuß all<strong>ein</strong> berechtigt Dich zum gleichen Genuß. Genieße, so bist Du zum Genuß berechtigt.<br />
Hast Du aber gearbeitet und lässest Dir den Genuß entziehn, so <strong>–</strong> ,geschieht dir Recht’.<br />
Wenn Ihr den Genuß nehmt, so ist er euer Recht.“ 3<br />
Desgleichen vollführt er an dem Streit um das „Recht des Eigentums“, wozu der die kommunistische<br />
Behauptung heranzieht: „,die Erde gehört rechtlich demjenigen, der sie bebaut,<br />
und die Produkte derselben denjenigen, die sie hervorbringen‘.“ 4<br />
Hierauf gibt er zur Antwort: „Ich m<strong>ein</strong>e, sie gehört dem, der sie zu nehmen weiß, oder, der<br />
sie sich nicht nehmen, sich nicht darum bringen läßt. Eignet er sie sich an, so gehört ihm<br />
nicht bloß die Erde, sondern auch das Recht dazu. Dies ist das egoistisches Recht, d. h. Mir<br />
ist‘s so recht, darum ist es Recht.“ 5<br />
[351] Was nun Herrscherwillen, was „aber Recht, was in <strong>ein</strong>er Gesellschaft Rechtens ist, das<br />
kommt auch zu Worte <strong>–</strong> im Gesetze.<br />
Wie auch das Gesetz sei, es muß respektiert werden vom <strong>–</strong> loyalen Bürger ... Gesetz überhaupt,<br />
Gott überhaupt, so weit sind Wir heute.<br />
Man bemüht sich, Gesetz von willkürlichem Befehl, von <strong>ein</strong>er Ordonnanz zu unterscheiden:<br />
jenes gehe von <strong>ein</strong>er berechtigten Autorität aus. All<strong>ein</strong> <strong>ein</strong> Gesetz über menschliches Handeln<br />
(ethische Gesetze, Staatsgesetze usw.) ist immer <strong>ein</strong>e Willenserklärung, mithin Befehl“. 6<br />
<strong>Stirner</strong> vertritt die M<strong>ein</strong>ung, daß auch <strong>ein</strong> Gesetz, welches man sich selbst gäbe, doch nur <strong>ein</strong><br />
Befehl wäre, dem man den Gehorsam verweigern kann.<br />
„... aber über m<strong>ein</strong>e Handlungen hat Niemand zu gebieten, K<strong>ein</strong>er Mir m<strong>ein</strong> Handeln vorzuschreiben<br />
und Mir darin Gesetze zu geben. Ich muß Mir‘s gefallen lassen, daß er Mich als<br />
s<strong>ein</strong>en F<strong>ein</strong>d behandelt; all<strong>ein</strong> niemals, daß er mit Mir als s<strong>ein</strong>er Kreatur umspringt, und daß<br />
er s<strong>ein</strong>e Vernunft oder auch Unvernunft zu m<strong>ein</strong>er Richtschnur macht.“ 7<br />
Bezüglich des Herrscherwillens in s<strong>ein</strong>er Beziehung auf den Einzelnen vermerkt <strong>Stirner</strong> weiters:<br />
„Es dauern die Staaten nur so lange, als es <strong>ein</strong>en herrschenden Willen gibt, und dieser<br />
herrschende Wille für gleichbedeutend mit dem eigenen Willen angesehen wird. Des<br />
Herrn Wille ist <strong>–</strong> Gesetz. Was helfen Dir d<strong>ein</strong>e Gesetze, wenn sie K<strong>ein</strong>er befolgt, was d<strong>ein</strong>e<br />
Befehle, wenn sich Niemand befehlen läßt? Es kann der Staat des Anspruches sich nicht entschlagen,<br />
den Willen des Einzelnen zu bestimmen, darauf zu spekulieren und zu rechnen. Für<br />
ihn ist’s unumgänglich nötig, daß Niemand <strong>ein</strong>en eigenen Willen habe; hätte ihn Einer, so<br />
1 EE 207 f.<br />
2 EE 208 f.<br />
3 EE 209.<br />
4 EE 209 (Anm. 60).<br />
5 EE 209.<br />
6 EE 213.<br />
7 EE 214.