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OCR-Texterkennung durch Max Stirner Archiv Leipzig, 21.07.2013<br />

zirke“ flüchten. Unsere ganzen Ostgebiete sind von Bytschkows besiedelt. In diesen Grenzgebieten<br />

kam es nicht selten zu „Aufständen“, aber sie haben nichts Neues in unser Volksleben<br />

gebracht, aus dem einfachen und verständlichen Grunde, weil es den Bytschkows selbst<br />

nicht gelang, zu einer höheren Stufe der ökonomischen Entwicklung emporzusteigen.<br />

Von allen Seiten der Bedrückung einer harten und grausamen Wirklichkeit ausgesetzt, wird<br />

der auf der Stufe der Barbarei stehende Landmann selbst hart und grausam. Wo er den Kampf<br />

um seine erbärmliche Existenz führen muß, kennt er kein Erbarmen. Bekanntlich sind die<br />

Bauern mit den Pferdedieben grausam umgegangen. Bei Naumow wird ein Fall geschildert,<br />

wie grausam sibirische Fuhrleute mit drei ihnen in die Hände gefallenen Dieben abrechneten,<br />

die mit gestohlenem Tee gehandelt hatten: „Sie packten sie, verstehst du, schleppten sie eine<br />

Werst von der Straße weg in den Wald hinein, zogen sie nackt aus, errichteten drei Scheiterhaufen,<br />

und dann banden sie sie an Händen und Füßen so an die Bäume, daß ihr Rücken über<br />

dem Scheiterhaufen hing, und dann entfachten sie das Feuer unter ihrem Rücken... Jene haben,<br />

so erzählen sie, flehentlich darum gebeten, daß man sie töten möge. Lange danach hat<br />

man sie erst gefunden: sie hingen an den Bäumen, und das gebratene [689] Fleisch war von<br />

den Knochen abgeblättert...“ („Skizzen ohne Schatten“ Bd. II, S. 338).<br />

Des weiteren wird bei Naumow ausführlich dargetan, daß die Diebe den bäuerlichen Fuhrleuten<br />

ungeheuer viel Schaden zufügen. Niemand wird dagegen etwas zu sagen haben. Aber<br />

eine barbarische Grausamkeit bleibt eine barbarische Grausamkeit, und die barbarische Grausamkeit<br />

ist bei „patriarchalischen“ Bauernvölkern immer sehr stark vorhanden. Ein Beispiel<br />

dafür sind die Chinesen mit ihrer raffinierten Grausamkeit.<br />

Das Fehlen der Arbeitsteilung unter den Erzeugern beseitigt nun keineswegs die Arbeitsteilung<br />

zwischen Mann und Frau. Der Mann produziert, die Frau richtet seine Produkte zum<br />

Gebrauche zu. So gerät die Frau in materielle Abhängigkeit vom Manne, und auf der von uns<br />

untersuchten Stufe der ökonomischen Entwicklung führt die materielle Abhängigkeit rasch<br />

zur Sklaverei. Und in der Tat, die Frau wird die Sklavin des Mannes, seine Sache, sein Eigentum.<br />

Der Mann darf die Frau nicht nur „lehren“, er wird dazu häufig durch den Einfluß der<br />

Volksmeinung gezwungen. Wenn er sie „lehrt“, hält sich niemand für berechtigt, sich einzumischen,<br />

seinen wuchtigen Arm anzuhalten, und nicht selten sehen die Nachbarn mit philosophischer<br />

Ruhe zu, wie der Mann sein Weib fast totschlägt. Bei Naumow finden wir in den<br />

„Skizzen ohne Schatten“ eine Erzählung, wie ein Arbeiter seine Frau einem anderen abtritt.<br />

„Da lebt ein Soldat in der Goldgrube... ein Lüstling, der immer nur für seinen Jegor<br />

schwärmt. Und seine Frau ist ein gutes, arbeitsames Weib ... Nun, sie ließ sich in ein sündiges<br />

Verhältnis mit dem Onkel ein, sie hängte sich an ihn. Zuerst kam es zu furchtbaren Auftritten<br />

zwischen dem Onkel und dem Soldaten. Der Soldat ging einmal mit dem Messer auf den Onkel<br />

los, aber der Onkel, verstehst du, hat ihn wie einen jungen Hund beim Genick gepackt,<br />

hat ihn unter die Wasserrinne bei der Maschine, wo das Gold gewaschen wird, gehalten und<br />

hat gesagt: Gib die Frau gutwillig her, sonst mach ich kurzen Prozeß mit dir, ich ertränk dich<br />

mitsamt deinem Jegor... Nun, wie der Soldat da in dem kalten Wasser schon ganz starr war,<br />

ist ihm angst und bange geworden: ‚Nimm‘, hat er gesagt, ‚die Frau, aber laß mich leben und<br />

Buße tun!‘ So ist der Onkel durch dieses Wort in den Besitz des Weibes gekommen, und damit<br />

die Sache fest war, haben der Soldat und der Onkel die Sache schriftlich untereinander<br />

abgemacht; im Grubenkontor hat man ihnen das Schriftstück aufgesetzt, daß also der Soldat<br />

seine Frau gegen einmalige Zahlung von hundert Rubel verpachtet habe und daß der andere<br />

in Zukunft aus Erkenntlichkeit so viel zahlen solle, als er eben zahlen könne, daß der Soldat<br />

mit seiner Frau keinen Verkehr haben dürfe und daß er, wenn der Onkel das Zeitliche segnen<br />

sollte, das Weib dem Willen Gottes empfehlen solle“ (Bd. II, S. 333/334). Seine [690] Frau<br />

kann man nur da verpachten, wo man sie als Eigentum des Mannes betrachtet. Aber diese<br />

formelle Abtretung der Frau durch den einen Mann an einen anderen kündigt eigentlich<br />

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