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OCR-Texterkennung durch Max Stirner Archiv Leipzig, 08.07.2013<br />

gen usw. Aber die Art der Befriedigung der Vielzahl ihrer Bedürfnisse wird bestimmt durch<br />

die Art, sich Nahrung zu verschaffen. Nehmen wir also als Beispiel die Spiele der Tiere...<br />

Sehr geehrte Damen und Herren!<br />

Vierte Vorlesung<br />

(23. März 1901)<br />

Bevor ich zu dem übergehe, was man Kunstphilosophie vom Standpunkt der materialistischen<br />

Geschichtsauffassung <strong>nennen</strong> könnte, möchte ich Ihnen einige Erläuterungen geben,<br />

die das Recht und die Religion betreffen.<br />

Um Ihnen zu erklären, auf welche Weise das Recht eines bestimmten Volkes mit seiner ökonomischen<br />

Ordnung verbunden ist, bitte ich Sie zu [33] beachten, daß – wie Letourneau in<br />

seiner „Histoire de la propriété“ sehr gut bemerkt hat – eine mehr oder weniger gerechte Regulierung<br />

der materiellen Interessen und die Sorge um den Schutz dieser Interessen die feste<br />

Grundlage aller geschriebenen Kodexe der Gesetzgebung sind. In der Tat nehmen wir zum<br />

Beispiel das bürgerliche Recht. Was ist das bürgerliche Recht? Es ist die Gesamtheit der juristischen<br />

Einrichtungen, die das Ziel haben, die Rechtsbeziehungen, die zwischen den Menschen<br />

in bezug auf ihre privaten Interessen entstehen, zu regulieren, d. h. insofern sie als Privatpersonen<br />

angesehen werden. Diese Rechtsbeziehungen entspringen zwei verschiedenen<br />

Quellen: sie erwachsen aus der Gemeinsamkeit des Blutes, das bestimmte Individuen zu einer<br />

Gruppe vereint, die Familie genannt wird, oder sie entspringen der Herrschaft, die der<br />

Mensch über die Dinge der äußeren Welt ausüben kann, über die Materie, über die er herrscht<br />

und die er seinem Willen unterwirft. Die Gesamtheit der Beziehungen der ersten Art bilden<br />

das Familienrecht, und die Beziehungen der zweiten Art bilden das Sach- und Obligationsrecht<br />

oder, mit anderen Worten, das Privatrecht im eigentlichen Sinne des Wortes (Ceux de<br />

la seconde forment le droit des biens et des obligations ou, en d’autres termes, le droit du<br />

patrimoine).<br />

Was das Sachrecht betrifft, so zeigte ich Ihnen schon, auf welche Weise es aus den ökonomischen<br />

Verhältnissen, aus den Produktionsverhältnissen entsteht. Australier und Eskimos.<br />

Aber wenn erst einmal Eigentumsrecht besteht, so ist es vollkommen verständlich, daß es<br />

bestimmte Regeln hervorbringt, die die Weitergabe des Besitzes, ihren Übergang aus den<br />

Händen einer Person in die Hände einer anderen Person regeln. Durchaus verständlich ist<br />

außerdem, daß der Übergang des Besitztums aus den Händen einer Person in die Hände einer<br />

anderen Person diese oder jene Verpflichtungen erwachsen läßt. Schließlich ist es völlig verständlich,<br />

daß die Institutionen, die das Ziel haben, die zwischen den Menschen sich bildenden<br />

Beziehungen zu normen, einer bestimmten Garantie seitens der Gesellschaft bedürfen.<br />

Man definiert doch das Recht als die Gesamtheit der Vorschriften und Verhaltungsmaßregeln,<br />

zu deren Beachtung man den Menschen durch äußeren oder physischen Zwang verpflichten<br />

darf.<br />

Wenn eine Person das Recht einer anderen Person verletzt, unterliegt sie der Bestrafung<br />

durch die Gesellschaft. Das ist die Grundlage des Strafrechts.<br />

23

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