Vademecum
206283 Vade Mecum - Municipio
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DE<br />
10. Azetylen-Sauerstoffbrenner<br />
Für Vorführungen, bei denen Azetylen-Sauerstoffbrenner<br />
zum Einsatz kommen, sind folgende<br />
Bedingungen lückenlos einzuhalten :<br />
1. Die Versorgungsflaschen der Brenner sind außerhalb<br />
der Hallen in einem Schrank oder in einem gut belüfteten<br />
Abstellraum abzustellen. Die Flaschen werden<br />
an den Wänden dieses Abstellraums oder Schranks<br />
befestigt.<br />
2. Die Leitungen, über die die Brenner mit den<br />
Flaschen verbunden sind, dürfen nicht länger als 10<br />
Meter sein. Diese aus starrem Material gebauten<br />
Leitungen sind gegen jede vorhersehbare mechanische<br />
Belastung zu schützen.<br />
3. In einem Umkreis von 2 m um die Vorführstelle der<br />
Brenner darf sich kein brennbares Material befinden.<br />
4. 4. Am betroffenen Stand muss sich stets ein<br />
ABC-Pulverfeuerlöscher (6 kg) gemäß der Norm<br />
NBN S21-014 befinden.<br />
11. Filmvorführungen | Tribünen | Darbietungssaal<br />
Unbeschadet der etwaigen Sonderbedingungen der<br />
Genehmigungserlasse, der territorial zuständigen<br />
Feuerwehr und der Foire internationale de Liège gelten<br />
die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen gemäß Art.<br />
635 ff. der Allgemeinen Arbeitsschutzbestimmungen.<br />
Wenn an den Ständen oder in geschlossenen Räumen<br />
Filmvorführungen vorgesehen sind, muss vorher eine<br />
Genehmigung der territorial für den Brandschutz zuständigen<br />
Feuerwehr eingeholt werden.<br />
12. Stände mit Etage(n)<br />
Die allgemeine Stabilität eines Standes mit einer oder<br />
mehreren Etagen muss von einer anerkannten<br />
Einrichtung bestätigt werden. Dem Konzessionär ist eine<br />
Kopie des Berichts abzugeben; das Original verbleibt zur<br />
Einsicht durch die Sicherheitsdienste am Stand.<br />
Für die Etagen müssen die Treppen, Podeste,<br />
Notausgänge und Türen mindestens 80 cm breit sein.<br />
Die Nottreppen müssen eine Mindestnutzbreite (an cm)<br />
in Höhe der Zahl der Personen, die sie möglicherweise<br />
beanspruchen müssen, multipliziert mit 1,25 haben.<br />
13. Nützliche Angaben<br />
Lütticher Feuerwehr<br />
Kommandant RAHIER<br />
Wachtmeister MARECHAL<br />
Rue Ransonnet | 4020 LÜTTICH<br />
T. +32 (0)4 344 98 40 | F. +32 (0)4 344 98 89<br />
> INFORMATIONEN AN<br />
STEUERPFLICHTIGE, DIE NICHT IN<br />
BELGIEN ANGESIEDELT SIND UND<br />
MEHRWERTSTEUERPFLICHTIGE<br />
GESCHÄFTE TÄTIGEN<br />
GRUNDPRINZIP :<br />
Die Personen und/oder Unternehmen, die nicht in<br />
Belgien angesiedelt sind und in Belgien mehrwertsteuerpflichtige<br />
Geschäfte tätigen, müssen vor<br />
jeglicher Verrichtung gemäß Artikel 55 des<br />
Mehrwertsteuergesetzes die Zulassung eines in Belgien<br />
angesiedelten zuständigen Vertreters beantragen.<br />
FREISTELLUNG VON DER ZULASSUNG EINES<br />
ZUSTÄNDIGEN VERTRETERS<br />
Gemäß Artikel 55, Absatz 4 des Mehrwertsteuergesetzes<br />
und insbesondere gemäß Punkt 81 des<br />
Rundschreibens Nr. 30 vom 5. Dezember 1975 kann die<br />
Pflicht, die Zulassung eines zuständigen Vertreters zu<br />
beantragen, angesichts des gelegentlichen Charakters<br />
der Geschäfte jedoch durch eine Sondergenehmigung<br />
ersetzt werden, unter der Voraussetzung, dass diese<br />
beantragt wird. Zu beantragen ist diese beim beim<br />
Zentralen Mehrwertsteueramt für ausländische<br />
Mehrwertsteuerpflichtige<br />
> Tour du Sablon<br />
rue Stévens 7 | BE–1000 BRÜSSEL<br />
T. +32 (0)2 552 59 93<br />
F. +32 (0)2 552 55 41<br />
Zusätzliche Auskünfte sind ebenfalls erhältlich bei<br />
der Mehrwertsteuerabteilung für Fahndung und<br />
Dokumentation<br />
> Alain PIROTTE<br />
Lokale Fahndungen in Lüttich 1<br />
rue Rutxhiel 8 te | BE–4000 LÜTTICH<br />
T. +32 (0)4 222 38 80)<br />
MEHRWERTSTEUERSATZ FÜR AUSLÄNDISCHE<br />
TEILNEHMER<br />
Gemäß der belgischen Mehrwertsteuergesetzgebung<br />
müssen wir für alle Leistungen, die Sie bei uns in Auftrag<br />
geben, einen Mehrwertsteuersatz von 21 % berechnen.<br />
Dafür kann jeder ausländische Teilnehmer aus der<br />
Europäischen Union mit einer Mehrwertsteuernummer in<br />
seinem Herkunftsland, der keinen Steuervertreter in<br />
Belgien hat, die administrativen Schritte zur Erstattung<br />
dieser Mehrwertsteuer unternehmen. Dazu müssen Sie :<br />
> alle unsere Originalrechnungen an Sie sammeln;<br />
> eine Bescheinigung Ihrer Steuerverwaltung dazu legen,<br />
die Ihre Mehrwertsteuerpflicht in Ihrem Land<br />
nachweist;<br />
> Ihr Dossier an das Zentrale Mehrwertsteueramt<br />
für ausländische Mehrwertsteuerpflichtige | 25.<br />
Stockwerk | Tour du Sablon | Rue J. Stévens 7 | 1000<br />
Brüssel | T. +32 (0)2 552 59 82 | +32 (0)2 552 59 77<br />
| F. +32 (0)2 552 55 42 schicken, nachdem Sie das<br />
Antragsformular auf Erstattung, das Ihnen von diesem<br />
Amt ausgehändigt wird, ausgefüllt haben.<br />
BEI DIESEN SCHRITTEN GEHT ES AUSSCHLIEßLICH<br />
UM DIE ERSTATTUNG DER MEHRWERTSTEUER AUF<br />
UNSEREN RECHNUNGEN AN SIE.<br />
> INFORMATIONEN AN TEILNEHMER,<br />
DIE VERGORENE GETRÄNKE UND<br />
SPIRITUOSEN AUSSCHENKEN<br />
Anbei finden Sie die erforderlichen Formalitäten für den<br />
gelegentlichen Ausschank von vergorenen Getränken<br />
und Spirituosen während der Messen.<br />
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