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Vademecum

206283 Vade Mecum - Municipio

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DE<br />

10. Azetylen-Sauerstoffbrenner<br />

Für Vorführungen, bei denen Azetylen-Sauerstoffbrenner<br />

zum Einsatz kommen, sind folgende<br />

Bedingungen lückenlos einzuhalten :<br />

1. Die Versorgungsflaschen der Brenner sind außerhalb<br />

der Hallen in einem Schrank oder in einem gut belüfteten<br />

Abstellraum abzustellen. Die Flaschen werden<br />

an den Wänden dieses Abstellraums oder Schranks<br />

befestigt.<br />

2. Die Leitungen, über die die Brenner mit den<br />

Flaschen verbunden sind, dürfen nicht länger als 10<br />

Meter sein. Diese aus starrem Material gebauten<br />

Leitungen sind gegen jede vorhersehbare mechanische<br />

Belastung zu schützen.<br />

3. In einem Umkreis von 2 m um die Vorführstelle der<br />

Brenner darf sich kein brennbares Material befinden.<br />

4. 4. Am betroffenen Stand muss sich stets ein<br />

ABC-Pulverfeuerlöscher (6 kg) gemäß der Norm<br />

NBN S21-014 befinden.<br />

11. Filmvorführungen | Tribünen | Darbietungssaal<br />

Unbeschadet der etwaigen Sonderbedingungen der<br />

Genehmigungserlasse, der territorial zuständigen<br />

Feuerwehr und der Foire internationale de Liège gelten<br />

die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen gemäß Art.<br />

635 ff. der Allgemeinen Arbeitsschutzbestimmungen.<br />

Wenn an den Ständen oder in geschlossenen Räumen<br />

Filmvorführungen vorgesehen sind, muss vorher eine<br />

Genehmigung der territorial für den Brandschutz zuständigen<br />

Feuerwehr eingeholt werden.<br />

12. Stände mit Etage(n)<br />

Die allgemeine Stabilität eines Standes mit einer oder<br />

mehreren Etagen muss von einer anerkannten<br />

Einrichtung bestätigt werden. Dem Konzessionär ist eine<br />

Kopie des Berichts abzugeben; das Original verbleibt zur<br />

Einsicht durch die Sicherheitsdienste am Stand.<br />

Für die Etagen müssen die Treppen, Podeste,<br />

Notausgänge und Türen mindestens 80 cm breit sein.<br />

Die Nottreppen müssen eine Mindestnutzbreite (an cm)<br />

in Höhe der Zahl der Personen, die sie möglicherweise<br />

beanspruchen müssen, multipliziert mit 1,25 haben.<br />

13. Nützliche Angaben<br />

Lütticher Feuerwehr<br />

Kommandant RAHIER<br />

Wachtmeister MARECHAL<br />

Rue Ransonnet | 4020 LÜTTICH<br />

T. +32 (0)4 344 98 40 | F. +32 (0)4 344 98 89<br />

> INFORMATIONEN AN<br />

STEUERPFLICHTIGE, DIE NICHT IN<br />

BELGIEN ANGESIEDELT SIND UND<br />

MEHRWERTSTEUERPFLICHTIGE<br />

GESCHÄFTE TÄTIGEN<br />

GRUNDPRINZIP :<br />

Die Personen und/oder Unternehmen, die nicht in<br />

Belgien angesiedelt sind und in Belgien mehrwertsteuerpflichtige<br />

Geschäfte tätigen, müssen vor<br />

jeglicher Verrichtung gemäß Artikel 55 des<br />

Mehrwertsteuergesetzes die Zulassung eines in Belgien<br />

angesiedelten zuständigen Vertreters beantragen.<br />

FREISTELLUNG VON DER ZULASSUNG EINES<br />

ZUSTÄNDIGEN VERTRETERS<br />

Gemäß Artikel 55, Absatz 4 des Mehrwertsteuergesetzes<br />

und insbesondere gemäß Punkt 81 des<br />

Rundschreibens Nr. 30 vom 5. Dezember 1975 kann die<br />

Pflicht, die Zulassung eines zuständigen Vertreters zu<br />

beantragen, angesichts des gelegentlichen Charakters<br />

der Geschäfte jedoch durch eine Sondergenehmigung<br />

ersetzt werden, unter der Voraussetzung, dass diese<br />

beantragt wird. Zu beantragen ist diese beim beim<br />

Zentralen Mehrwertsteueramt für ausländische<br />

Mehrwertsteuerpflichtige<br />

> Tour du Sablon<br />

rue Stévens 7 | BE–1000 BRÜSSEL<br />

T. +32 (0)2 552 59 93<br />

F. +32 (0)2 552 55 41<br />

Zusätzliche Auskünfte sind ebenfalls erhältlich bei<br />

der Mehrwertsteuerabteilung für Fahndung und<br />

Dokumentation<br />

> Alain PIROTTE<br />

Lokale Fahndungen in Lüttich 1<br />

rue Rutxhiel 8 te | BE–4000 LÜTTICH<br />

T. +32 (0)4 222 38 80)<br />

MEHRWERTSTEUERSATZ FÜR AUSLÄNDISCHE<br />

TEILNEHMER<br />

Gemäß der belgischen Mehrwertsteuergesetzgebung<br />

müssen wir für alle Leistungen, die Sie bei uns in Auftrag<br />

geben, einen Mehrwertsteuersatz von 21 % berechnen.<br />

Dafür kann jeder ausländische Teilnehmer aus der<br />

Europäischen Union mit einer Mehrwertsteuernummer in<br />

seinem Herkunftsland, der keinen Steuervertreter in<br />

Belgien hat, die administrativen Schritte zur Erstattung<br />

dieser Mehrwertsteuer unternehmen. Dazu müssen Sie :<br />

> alle unsere Originalrechnungen an Sie sammeln;<br />

> eine Bescheinigung Ihrer Steuerverwaltung dazu legen,<br />

die Ihre Mehrwertsteuerpflicht in Ihrem Land<br />

nachweist;<br />

> Ihr Dossier an das Zentrale Mehrwertsteueramt<br />

für ausländische Mehrwertsteuerpflichtige | 25.<br />

Stockwerk | Tour du Sablon | Rue J. Stévens 7 | 1000<br />

Brüssel | T. +32 (0)2 552 59 82 | +32 (0)2 552 59 77<br />

| F. +32 (0)2 552 55 42 schicken, nachdem Sie das<br />

Antragsformular auf Erstattung, das Ihnen von diesem<br />

Amt ausgehändigt wird, ausgefüllt haben.<br />

BEI DIESEN SCHRITTEN GEHT ES AUSSCHLIEßLICH<br />

UM DIE ERSTATTUNG DER MEHRWERTSTEUER AUF<br />

UNSEREN RECHNUNGEN AN SIE.<br />

> INFORMATIONEN AN TEILNEHMER,<br />

DIE VERGORENE GETRÄNKE UND<br />

SPIRITUOSEN AUSSCHENKEN<br />

Anbei finden Sie die erforderlichen Formalitäten für den<br />

gelegentlichen Ausschank von vergorenen Getränken<br />

und Spirituosen während der Messen.<br />

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