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Vademecum

206283 Vade Mecum - Municipio

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Die Mietgebühr für letzteren ist in der<br />

« Dienstleistungspauschale » enthalten.<br />

Jeder nicht zurückgegebene oder in schlechtem Zustand<br />

zurückgegebene Feuerlöscher wird zum Preis für dessen<br />

Erneuerung in Rechnung gestellt.<br />

Teilnehmer aus dem Cateringbereich müssen sich<br />

strengstens an Artikel 4.06 der Teilnahmebestimmungen<br />

halten.<br />

15. Eingangskontrolle<br />

Das ausschließlich den Teilnehmern vorbehaltene<br />

Namensschild bietet kostenlosen und durchgehenden<br />

Zutritt.<br />

Der Teilnehmer kommt in den Genuss einer der<br />

« Dienstleistungspauschale » zu entnehmenden Zahl von<br />

Namensschildern entsprechend der gemieteten Fläche.<br />

16. Bistro der Hallen | Club der Aussteller<br />

Die Passagen zwischen dem Bistro der Hallen und der<br />

Halle 9 werden am Donnerstag und Freitag ab 19 Uhr,<br />

am Samstag ab 21 Uhr und am Sonntag ab 19 Uhr geschlossen.<br />

Jeder wird gebeten, die entsprechenden Vorkehrungen<br />

zu treffen.<br />

17. Reinigung und Abfallabholung<br />

Die Teilnehmer werden gebeten, die Abfälle in den vom<br />

Reinigungsdienst ausgehändigten Beutel zu geben und<br />

diesen Beutel jeden Abend bei Schließung deutlich<br />

sichtbar am Eingang ihres Standes abzusetzen.<br />

BITTE KEINE ASCHENBECHER DARIN ENTLEEREN UND<br />

DARAUF ACHTEN, DASS DIE BEUTEL DICHT SIND!<br />

18. Abtransport der Waren<br />

Jeglicher Warenabtransport muss mit einer provisorischen<br />

Ausgangsgenehmigung einhergehen. Diese muss<br />

ausgefüllt werden und dem für die Ausgangskontrolle<br />

zuständigen Wachmann abgegeben werden.<br />

Am Empfang werden Genehmigungen ausgehändigt.<br />

19. Anwesenheit am Stand<br />

Für jede Abwesenheit vom Stand am Anfang, während<br />

oder am Ende des Tages fällt ein Bußgeld an. Dessen<br />

Höhe ist dem jeweiligen Tarif für jede Veranstaltung zu<br />

entnehmen.<br />

20. Parkplätze der Teilnehmer<br />

Den Teilnehmern stehen zwei Parkplätze zur Verfügung:<br />

A. Parkplatz Astrid | Quai de Wallonie<br />

B. Parkplatz Denis | Avenue Maurice-Denis<br />

Ausschließlich Teilnehmer mit einem Abonnement genießen<br />

Zugang zu den Parkplätzen.<br />

Sie müssen den ausgewiesenen Parkplatz belegen.<br />

Die Fahrzeughalter müssen je ein Namensschild<br />

besitzen.<br />

21. Versicherung<br />

Der Vertreter des Versicherungsbüros hält sich<br />

auf Anfrage beim Teilnehmerdienst oder bei<br />

ETHIAS<br />

Rue des Croisiers, 24<br />

B–4000 LIÈGE<br />

T. +32 (0)4 220 36 54<br />

22. Anschlag der Preise<br />

Wir erinnern daran, dass die Preise gemäß der Gesetze,<br />

Verordnungen und Erlasse stets deutlich sichtbar angeschlagen<br />

sein müssen.<br />

23. Recht des Verbrauchers<br />

Jeder wird daran erinnert, dass gemäß des Gesetzes vom<br />

14. Juli 1991 - Abschnitt 11 « Verkauf an Verbraucher<br />

außerhalb des Unternehmens des Verkäufers » auf allen<br />

Verträgen folgende Verzichtsklausel in einem gesonderten<br />

Rahmen auf der Rückseite fettgedruckt vermerkt sein<br />

muss:<br />

Binnen 7 Werktagen ab dem Tag nach der<br />

Vertragsunterzeichnung hat der Verbraucher das Recht,<br />

kostenlos von seinem Kauf zurückzutreten, unter der<br />

Voraussetzung, dass er den Verkäufer per Einschreiben<br />

darüber informiert. Jede Klausel, mit der der<br />

Verbraucher auf dieses Recht verzichtet, ist ungültig.<br />

Zur Einhaltung der Frist reicht es, die Benachrichtigung<br />

vor Ablauf der Frist zu verschicken.<br />

24. Tiere<br />

Gemäß des Königlichen Erlasses vom 13.11.78 des<br />

Gesundheits- und Familienministeriums und Artikel<br />

0.16 der Teilnahmebestimmungen sind Tiere auf dem<br />

Messegelände verboten.<br />

25. Übergabe des Bodens und aller Installationen in<br />

tadellosem Zustand<br />

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Standplatz, den<br />

er belegt hat, wieder in einen tadellosen Zustand<br />

zu versetzen.<br />

Alle Kosten zur Wiederinstandsetzung werden in<br />

Rechnung gestellt.<br />

Vor allem wird empfohlen, alle Haftbänder restlos zu<br />

entfernen.<br />

26. Verspätete Räumung<br />

Jede verspätete Räumung wird mit einem Bußgeld<br />

geahndet. Dessen Höhe ist dem jeweiligen Tarif für jede<br />

Veranstaltung zu entnehmen.<br />

27. Gebruik van de openbare weg voor reclamedoeleinden<br />

Werden die öffentlichen Straßen zu Werbezwecken genutzt,<br />

d.h. wird ein Fahrzeug oder ein Anhänger mit einer<br />

Abbildung Ihrer eigenen Werbung abgestellt, ist die diesbezügliche<br />

Gemeindegesetzgebung strengstens einzuhalten.<br />

Alle zusätzlichen Informationen sind erhältlich beim Büro<br />

für Gemeindesteuern, Verwaltungsstandort, 5. Stockwerk,<br />

En Potiérue, 5, 4000 LÜTTICH - T. +32 (0)4 221 92 51].<br />

> INFORMATIONEN ZUR<br />

WASSERNUTZUNG AN DEN<br />

STÄNDEN<br />

Wasserversorgung der Stände<br />

A. Das zu Ausstellungszwecken genutzte Wasser muss<br />

vom Wasserverteilungskreis kommen.<br />

Die Verwendung des Wassers aus den<br />

Löschschläuchen ist also strengstens verboten.<br />

DE<br />

> 51

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