Vademecum
206283 Vade Mecum - Municipio
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Die Mietgebühr für letzteren ist in der<br />
« Dienstleistungspauschale » enthalten.<br />
Jeder nicht zurückgegebene oder in schlechtem Zustand<br />
zurückgegebene Feuerlöscher wird zum Preis für dessen<br />
Erneuerung in Rechnung gestellt.<br />
Teilnehmer aus dem Cateringbereich müssen sich<br />
strengstens an Artikel 4.06 der Teilnahmebestimmungen<br />
halten.<br />
15. Eingangskontrolle<br />
Das ausschließlich den Teilnehmern vorbehaltene<br />
Namensschild bietet kostenlosen und durchgehenden<br />
Zutritt.<br />
Der Teilnehmer kommt in den Genuss einer der<br />
« Dienstleistungspauschale » zu entnehmenden Zahl von<br />
Namensschildern entsprechend der gemieteten Fläche.<br />
16. Bistro der Hallen | Club der Aussteller<br />
Die Passagen zwischen dem Bistro der Hallen und der<br />
Halle 9 werden am Donnerstag und Freitag ab 19 Uhr,<br />
am Samstag ab 21 Uhr und am Sonntag ab 19 Uhr geschlossen.<br />
Jeder wird gebeten, die entsprechenden Vorkehrungen<br />
zu treffen.<br />
17. Reinigung und Abfallabholung<br />
Die Teilnehmer werden gebeten, die Abfälle in den vom<br />
Reinigungsdienst ausgehändigten Beutel zu geben und<br />
diesen Beutel jeden Abend bei Schließung deutlich<br />
sichtbar am Eingang ihres Standes abzusetzen.<br />
BITTE KEINE ASCHENBECHER DARIN ENTLEEREN UND<br />
DARAUF ACHTEN, DASS DIE BEUTEL DICHT SIND!<br />
18. Abtransport der Waren<br />
Jeglicher Warenabtransport muss mit einer provisorischen<br />
Ausgangsgenehmigung einhergehen. Diese muss<br />
ausgefüllt werden und dem für die Ausgangskontrolle<br />
zuständigen Wachmann abgegeben werden.<br />
Am Empfang werden Genehmigungen ausgehändigt.<br />
19. Anwesenheit am Stand<br />
Für jede Abwesenheit vom Stand am Anfang, während<br />
oder am Ende des Tages fällt ein Bußgeld an. Dessen<br />
Höhe ist dem jeweiligen Tarif für jede Veranstaltung zu<br />
entnehmen.<br />
20. Parkplätze der Teilnehmer<br />
Den Teilnehmern stehen zwei Parkplätze zur Verfügung:<br />
A. Parkplatz Astrid | Quai de Wallonie<br />
B. Parkplatz Denis | Avenue Maurice-Denis<br />
Ausschließlich Teilnehmer mit einem Abonnement genießen<br />
Zugang zu den Parkplätzen.<br />
Sie müssen den ausgewiesenen Parkplatz belegen.<br />
Die Fahrzeughalter müssen je ein Namensschild<br />
besitzen.<br />
21. Versicherung<br />
Der Vertreter des Versicherungsbüros hält sich<br />
auf Anfrage beim Teilnehmerdienst oder bei<br />
ETHIAS<br />
Rue des Croisiers, 24<br />
B–4000 LIÈGE<br />
T. +32 (0)4 220 36 54<br />
22. Anschlag der Preise<br />
Wir erinnern daran, dass die Preise gemäß der Gesetze,<br />
Verordnungen und Erlasse stets deutlich sichtbar angeschlagen<br />
sein müssen.<br />
23. Recht des Verbrauchers<br />
Jeder wird daran erinnert, dass gemäß des Gesetzes vom<br />
14. Juli 1991 - Abschnitt 11 « Verkauf an Verbraucher<br />
außerhalb des Unternehmens des Verkäufers » auf allen<br />
Verträgen folgende Verzichtsklausel in einem gesonderten<br />
Rahmen auf der Rückseite fettgedruckt vermerkt sein<br />
muss:<br />
Binnen 7 Werktagen ab dem Tag nach der<br />
Vertragsunterzeichnung hat der Verbraucher das Recht,<br />
kostenlos von seinem Kauf zurückzutreten, unter der<br />
Voraussetzung, dass er den Verkäufer per Einschreiben<br />
darüber informiert. Jede Klausel, mit der der<br />
Verbraucher auf dieses Recht verzichtet, ist ungültig.<br />
Zur Einhaltung der Frist reicht es, die Benachrichtigung<br />
vor Ablauf der Frist zu verschicken.<br />
24. Tiere<br />
Gemäß des Königlichen Erlasses vom 13.11.78 des<br />
Gesundheits- und Familienministeriums und Artikel<br />
0.16 der Teilnahmebestimmungen sind Tiere auf dem<br />
Messegelände verboten.<br />
25. Übergabe des Bodens und aller Installationen in<br />
tadellosem Zustand<br />
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Standplatz, den<br />
er belegt hat, wieder in einen tadellosen Zustand<br />
zu versetzen.<br />
Alle Kosten zur Wiederinstandsetzung werden in<br />
Rechnung gestellt.<br />
Vor allem wird empfohlen, alle Haftbänder restlos zu<br />
entfernen.<br />
26. Verspätete Räumung<br />
Jede verspätete Räumung wird mit einem Bußgeld<br />
geahndet. Dessen Höhe ist dem jeweiligen Tarif für jede<br />
Veranstaltung zu entnehmen.<br />
27. Gebruik van de openbare weg voor reclamedoeleinden<br />
Werden die öffentlichen Straßen zu Werbezwecken genutzt,<br />
d.h. wird ein Fahrzeug oder ein Anhänger mit einer<br />
Abbildung Ihrer eigenen Werbung abgestellt, ist die diesbezügliche<br />
Gemeindegesetzgebung strengstens einzuhalten.<br />
Alle zusätzlichen Informationen sind erhältlich beim Büro<br />
für Gemeindesteuern, Verwaltungsstandort, 5. Stockwerk,<br />
En Potiérue, 5, 4000 LÜTTICH - T. +32 (0)4 221 92 51].<br />
> INFORMATIONEN ZUR<br />
WASSERNUTZUNG AN DEN<br />
STÄNDEN<br />
Wasserversorgung der Stände<br />
A. Das zu Ausstellungszwecken genutzte Wasser muss<br />
vom Wasserverteilungskreis kommen.<br />
Die Verwendung des Wassers aus den<br />
Löschschläuchen ist also strengstens verboten.<br />
DE<br />
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