Vademecum
206283 Vade Mecum - Municipio
206283 Vade Mecum - Municipio
- No tags were found...
You also want an ePaper? Increase the reach of your titles
YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.
DE<br />
02. Halle 9<br />
Während der Publikumsöffnungszeiten darf Halle 9<br />
ausschließlich von Personen passiert werden.<br />
Jeglicher Verkehr von Waren, Produkten oder Material<br />
ist dort untersagt.<br />
03. Wasser und Strom<br />
Alle Strom- und Wasseranschlüsse sind am Ende des<br />
Tages zu schließen.<br />
Die Teilnehmer, deren elektrische Geräte durchgehend<br />
in Betrieb sein müssen, müssen einen Nachtanschluss<br />
beantragen.<br />
Alle Schalter, Wasserhähne und Ventile der Stände<br />
müssen stets für das Wachpersonal zugänglich sein.<br />
Wir behalten uns das Recht vor, Türen, die den Zugang<br />
versperren, aufzubrechen, falls Brandgefahr oder das<br />
Risiko eines technischen Unfalls besteht.<br />
04. Spontane Vorlage der Eintritts-, Fahr-, Installationsund<br />
Transportbescheinigung<br />
Alle Eintritts-, Fahr-, Installations- und Transportbebescheinigungen<br />
sind an jeder Kontrollstelle und auf jegliche<br />
Anfrage eines Personalmitglieds der Direktion<br />
oder des Wachpersonals spontan vorzuzeigen.<br />
05. Notausgänge<br />
Die Notausgänge dürfen ausschließlich bei Gefahr genutzt<br />
werden.<br />
Jeglicher Missbrauch wird mit einem Bußgeld geahndet.<br />
Dessen Höhe wird im jeweiligen Tarif für jede<br />
Veranstaltung angegeben.<br />
Jegliche Wiederholungshandlung zieht automatisch den<br />
sofortigen Ausschluss nach sich.<br />
06. Einweihung<br />
Alle Teilnehmer sind dazu eingeladen.<br />
07. Stände mit Stirnwand<br />
Wie Artikel 5.02 unserer Teilnahmebestimmungen zu<br />
entnehmen ist, empfehlen wir zugunsten der optimalen<br />
Präsentation der gesamten Veranstaltung, alle Stände<br />
mit einer Stirnwand auszustatten.<br />
WIR LEGEN BESONDEREN NACHDRUCK AUF DIESEN<br />
PUNKT UND BEHALTEN UNS DAS RECHT VOR, NICHT<br />
KONFORME STÄNDE UMGEHEND ÄNDERN ZU LASSEN.<br />
08. Bodenschutz<br />
Die Teilnehmer mit Produkten, die den Boden beschädigen<br />
könnten (Lebensmittel, Fette, Öle, Farben, Lacke<br />
usw.), müssen die gesamte Bodenfläche ihres Stands mit<br />
wasserdichtem Kunststoff bedecken.<br />
09. Abtransport von Abfällen und Verpackungen<br />
Die Teilnehmer haben selber für den Abtransport ihrer<br />
Abfälle und/oder Verpackungen aus den Hallen zu sorgen.<br />
Wir erinnern Sie daran, dass die Abfälle mit einem wasserdichten<br />
und hermetischen Material fest zu verpacken<br />
und anschließend in den Gängen abzustellen sind.<br />
Andernfalls wird eine Abholgebühr in Rechnung gestellt.<br />
Dessen Höhe ist dem jeweiligen Tarif für jede<br />
Veranstaltung zu entnehmen.<br />
10. Schaltkasten und -Anschlüsse<br />
Die Anschlusskästen werden den Betroffenen während<br />
der Aufbauzeit täglich zwischen 9 und 12 Uhr im Atelier<br />
des Elektrikers in Halle 2, Tür 2201 in der Nähe von<br />
Stand 2301 ausgehändigt.<br />
Die Abgabe des Schaltkastens erfolgt auf Vorlage<br />
der vom Teilnehmerdienst ausgehändigten Installationsgenehmigung.<br />
11. Zwaar en groot materiaal<br />
LKW, die schweres und sperriges Material befördern,<br />
dürfen die Hallen auf Entscheidung und unter der<br />
Aufsicht des Wachdienstes für jeden Fall befahren.<br />
Damit die Gänge frei zugänglich bleiben, dürfen die<br />
LKW ausschließlich für die zum Abladen des sperrigen<br />
und schweren Materials erforderliche Zeit in den Hallen<br />
parken.<br />
Diese Maßnahme wird zur Probe getroffen und wird sofort<br />
zurückgezogen, wenn sich keine Selbstdisziplin<br />
einstellt.<br />
12. Standplatzierung<br />
Es gibt feste Markierungen für die genaue Standplatzierung.<br />
Wir machen Sie vor allem auf folgende Punkte aufmerksam<br />
:<br />
1. die Stände sind innerhalb der Markierungen zu<br />
platzieren<br />
2. die Längsmarkierungen an den Gängen und Wegen<br />
müssen also sichtbar bleiben<br />
3. kein Produkt, kein Material, keine Ausrüstung darf die<br />
Markierungen überdecken,<br />
4. jegliche Beschädigung wird in Rechnung gestellt. Der<br />
entsprechende Betrag ist dem jeweiligen Tarif für jede<br />
Veranstaltung zu entnehmen. Jeder begonnene Meter<br />
gilt als ganzer Meter.<br />
Die Teilnehmer mit einer besonderen Standplatzierung<br />
mögen sich bitte an die Direktion wenden. Dasselbe gilt<br />
für die Teilnehmer, die Zweifel zu Ihrem Stand haben<br />
13. Schutz des Gebäudes<br />
Die Befestigung von Bolzen, Haken, Nägeln, Eisendraht,<br />
Kordeln usw. in und an den Wänden, Abgrenzungen,<br />
Säulen, Balken oder am Boden ist verboten.<br />
Es ist ebenfalls verboten, die Wände, Böden,<br />
Abgrenzungen, Türen und Säulen anzustreichen, zu bekleben,<br />
zu färben oder zu beschädigen und jeglichen<br />
Gegenstand am Dachwerk aufzuhängen.<br />
Jeglicher am Boden aufgetragener Klebstoff ist beim<br />
Abbau von Ihnen zu entfernen.<br />
egliche zurückbleibende Spur wird in Rechnung gestellt.<br />
Der entsprechende Betrag ist dem jeweiligen Tarif für<br />
jede Veranstaltung zu entnehmen.<br />
14. Schutz des Gebäudes | Sicherheit<br />
Die Sicherheitsdienste bitten uns darum, Sie ausdrücklich<br />
daran zu erinnern, dass es verboten ist, jeglichen<br />
Gegenstand vor den Notausgängen und Hydranten abzustellen.<br />
Sie weisen ebenfalls darauf hin, dass es verboten ist, jeglichen<br />
Gegenstand am Dachwerk aufzuhängen.<br />
Sie erinnern uns daran, dass sie bei Nichteinhaltung dieser<br />
Anweisungen befugt sind, nicht nur den Stand, sondern<br />
die gesamte Veranstaltung schließen zu lassen.<br />
Andererseits verlangen sie das obligatorische<br />
Vorhandensein eines Feuerlöschers an jedem Stand.<br />
Die Direktion stattet jeden Stand automatisch mit einem<br />
Feuerlöscher aus.<br />
50