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Vademecum

206283 Vade Mecum - Municipio

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DE<br />

02. Halle 9<br />

Während der Publikumsöffnungszeiten darf Halle 9<br />

ausschließlich von Personen passiert werden.<br />

Jeglicher Verkehr von Waren, Produkten oder Material<br />

ist dort untersagt.<br />

03. Wasser und Strom<br />

Alle Strom- und Wasseranschlüsse sind am Ende des<br />

Tages zu schließen.<br />

Die Teilnehmer, deren elektrische Geräte durchgehend<br />

in Betrieb sein müssen, müssen einen Nachtanschluss<br />

beantragen.<br />

Alle Schalter, Wasserhähne und Ventile der Stände<br />

müssen stets für das Wachpersonal zugänglich sein.<br />

Wir behalten uns das Recht vor, Türen, die den Zugang<br />

versperren, aufzubrechen, falls Brandgefahr oder das<br />

Risiko eines technischen Unfalls besteht.<br />

04. Spontane Vorlage der Eintritts-, Fahr-, Installationsund<br />

Transportbescheinigung<br />

Alle Eintritts-, Fahr-, Installations- und Transportbebescheinigungen<br />

sind an jeder Kontrollstelle und auf jegliche<br />

Anfrage eines Personalmitglieds der Direktion<br />

oder des Wachpersonals spontan vorzuzeigen.<br />

05. Notausgänge<br />

Die Notausgänge dürfen ausschließlich bei Gefahr genutzt<br />

werden.<br />

Jeglicher Missbrauch wird mit einem Bußgeld geahndet.<br />

Dessen Höhe wird im jeweiligen Tarif für jede<br />

Veranstaltung angegeben.<br />

Jegliche Wiederholungshandlung zieht automatisch den<br />

sofortigen Ausschluss nach sich.<br />

06. Einweihung<br />

Alle Teilnehmer sind dazu eingeladen.<br />

07. Stände mit Stirnwand<br />

Wie Artikel 5.02 unserer Teilnahmebestimmungen zu<br />

entnehmen ist, empfehlen wir zugunsten der optimalen<br />

Präsentation der gesamten Veranstaltung, alle Stände<br />

mit einer Stirnwand auszustatten.<br />

WIR LEGEN BESONDEREN NACHDRUCK AUF DIESEN<br />

PUNKT UND BEHALTEN UNS DAS RECHT VOR, NICHT<br />

KONFORME STÄNDE UMGEHEND ÄNDERN ZU LASSEN.<br />

08. Bodenschutz<br />

Die Teilnehmer mit Produkten, die den Boden beschädigen<br />

könnten (Lebensmittel, Fette, Öle, Farben, Lacke<br />

usw.), müssen die gesamte Bodenfläche ihres Stands mit<br />

wasserdichtem Kunststoff bedecken.<br />

09. Abtransport von Abfällen und Verpackungen<br />

Die Teilnehmer haben selber für den Abtransport ihrer<br />

Abfälle und/oder Verpackungen aus den Hallen zu sorgen.<br />

Wir erinnern Sie daran, dass die Abfälle mit einem wasserdichten<br />

und hermetischen Material fest zu verpacken<br />

und anschließend in den Gängen abzustellen sind.<br />

Andernfalls wird eine Abholgebühr in Rechnung gestellt.<br />

Dessen Höhe ist dem jeweiligen Tarif für jede<br />

Veranstaltung zu entnehmen.<br />

10. Schaltkasten und -Anschlüsse<br />

Die Anschlusskästen werden den Betroffenen während<br />

der Aufbauzeit täglich zwischen 9 und 12 Uhr im Atelier<br />

des Elektrikers in Halle 2, Tür 2201 in der Nähe von<br />

Stand 2301 ausgehändigt.<br />

Die Abgabe des Schaltkastens erfolgt auf Vorlage<br />

der vom Teilnehmerdienst ausgehändigten Installationsgenehmigung.<br />

11. Zwaar en groot materiaal<br />

LKW, die schweres und sperriges Material befördern,<br />

dürfen die Hallen auf Entscheidung und unter der<br />

Aufsicht des Wachdienstes für jeden Fall befahren.<br />

Damit die Gänge frei zugänglich bleiben, dürfen die<br />

LKW ausschließlich für die zum Abladen des sperrigen<br />

und schweren Materials erforderliche Zeit in den Hallen<br />

parken.<br />

Diese Maßnahme wird zur Probe getroffen und wird sofort<br />

zurückgezogen, wenn sich keine Selbstdisziplin<br />

einstellt.<br />

12. Standplatzierung<br />

Es gibt feste Markierungen für die genaue Standplatzierung.<br />

Wir machen Sie vor allem auf folgende Punkte aufmerksam<br />

:<br />

1. die Stände sind innerhalb der Markierungen zu<br />

platzieren<br />

2. die Längsmarkierungen an den Gängen und Wegen<br />

müssen also sichtbar bleiben<br />

3. kein Produkt, kein Material, keine Ausrüstung darf die<br />

Markierungen überdecken,<br />

4. jegliche Beschädigung wird in Rechnung gestellt. Der<br />

entsprechende Betrag ist dem jeweiligen Tarif für jede<br />

Veranstaltung zu entnehmen. Jeder begonnene Meter<br />

gilt als ganzer Meter.<br />

Die Teilnehmer mit einer besonderen Standplatzierung<br />

mögen sich bitte an die Direktion wenden. Dasselbe gilt<br />

für die Teilnehmer, die Zweifel zu Ihrem Stand haben<br />

13. Schutz des Gebäudes<br />

Die Befestigung von Bolzen, Haken, Nägeln, Eisendraht,<br />

Kordeln usw. in und an den Wänden, Abgrenzungen,<br />

Säulen, Balken oder am Boden ist verboten.<br />

Es ist ebenfalls verboten, die Wände, Böden,<br />

Abgrenzungen, Türen und Säulen anzustreichen, zu bekleben,<br />

zu färben oder zu beschädigen und jeglichen<br />

Gegenstand am Dachwerk aufzuhängen.<br />

Jeglicher am Boden aufgetragener Klebstoff ist beim<br />

Abbau von Ihnen zu entfernen.<br />

egliche zurückbleibende Spur wird in Rechnung gestellt.<br />

Der entsprechende Betrag ist dem jeweiligen Tarif für<br />

jede Veranstaltung zu entnehmen.<br />

14. Schutz des Gebäudes | Sicherheit<br />

Die Sicherheitsdienste bitten uns darum, Sie ausdrücklich<br />

daran zu erinnern, dass es verboten ist, jeglichen<br />

Gegenstand vor den Notausgängen und Hydranten abzustellen.<br />

Sie weisen ebenfalls darauf hin, dass es verboten ist, jeglichen<br />

Gegenstand am Dachwerk aufzuhängen.<br />

Sie erinnern uns daran, dass sie bei Nichteinhaltung dieser<br />

Anweisungen befugt sind, nicht nur den Stand, sondern<br />

die gesamte Veranstaltung schließen zu lassen.<br />

Andererseits verlangen sie das obligatorische<br />

Vorhandensein eines Feuerlöschers an jedem Stand.<br />

Die Direktion stattet jeden Stand automatisch mit einem<br />

Feuerlöscher aus.<br />

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