Vademecum
206283 Vade Mecum - Municipio
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DE<br />
Diese Verzeichnisse werden anhand der von den<br />
Teilnehmern erteilten Angaben erstellt. Die Direktion<br />
behält sich das Recht vor, diese abzuändern.<br />
Der Teilnehmer hat Anrecht auf einen kostenlosen<br />
Eintrag für sich selber und für jede der Firmen, die er<br />
in jedem herausgegebenen Verzeichnis vertritt.<br />
Zusätzliche Einträge sind gemäß des von der Direktion<br />
erstellten Tarifs zu zahlen.<br />
b) Werbung<br />
Die Direktion verpflichtet jeden Teilnehmer zum<br />
Abschluss einer Mindestwerbung.<br />
Die Werbung wird zu den Tarifbedingungen akzeptiert.<br />
Die Direktion behält sich das Herausgaberecht vor.<br />
Sie übernimmt keinerlei Haftung für die<br />
Beschädigung von Filmen, Abzügen, Zeichnungen,<br />
CDs, Disketten usw.<br />
c) Fehler oder Auslassungen<br />
Die Direktion übernimmt keine Haftung für etwaige<br />
Fehler oder Auslassungen im Katalog.<br />
Katalog an alle Haushalte<br />
Dieser wird anlässlich der Veranstaltungen für die<br />
breite Öffentlichkeit herausgegeben.<br />
Die Direktion verpflichtet jeden Teilnehmer zum<br />
Abschluss eines Mindesteintrags zu den Tarifbedingungen.<br />
Eintragung der Teilnehmer in eine nach Themen<br />
geordnete alphabetische Teilnehmerliste mit:<br />
Namen, vollständiger Adresse, Telefonnummer,<br />
Standnummer und kurzer Auflistung der Produkte<br />
und/oder Aktivitäten des Teilnehmers..<br />
Da die Teilnehmerliste 15 Werktage vor der Veranstaltung<br />
abgeschlossen wird, bietet die Direktion keine Gewähr für<br />
den Eintrag der zu spät eingetragenen Teilnehmer, wobei<br />
die Kosten für den Mindesteintrag zu entrichten sind,<br />
wenn diese bereits erstellt wurde.<br />
Die Direktion übernimmt keine Haftung für etwaige<br />
Fehler oder Auslassungen.<br />
6.06 Abgrenzungen<br />
Die Direktion vermietet Abgrenzungen zu den von ihr<br />
bestimmten Bedingungen.<br />
6.07 Wasser und Abflüsse<br />
Die Arbeiten für Wasserzuleitungen und –abflüsse werden<br />
von der Direktion auf Kosten des Teilnehmers tarifgemäß<br />
ausgeführt.<br />
Das Material bleibt das Eigentum der Direktion.<br />
Die Installation innerhalb des Stands geht auf Kosten<br />
des Teilnehmers und hat mit Hilfe von starren Rohren<br />
zu erfolgen.<br />
Die Direktion muss jederzeit Zugang zu den Hähnen<br />
und Ventilen haben.<br />
6.08 Strom<br />
Die elektrische Energieverteilung erfolgt mit<br />
dreiphasigem Alternativstrom, 50 Perioden an der<br />
Basis, 380 V-Spannung zwischen den Phasen und<br />
220 V- Spannung zwischen Phase und neutral.<br />
a) Anschlüsse an den Ständen<br />
Der Anschluss an den Ständen wird auf Bitten des<br />
Teilnehmers ausschließlich von der Direktion zu den<br />
Tarifbedingungen vorgenommen.<br />
Darin enthalten sind die Miete und die Anbringung<br />
der Anschlusskabel und eines halb eingebauten<br />
Schaltkastens mit Steckdosensockel vom Typ CEE :<br />
II + T > bis 16 A - 220 V<br />
III + N +T > bis 32 A - 220/380 V<br />
III + N +T > bis 63 A - 220/280 V<br />
Jeder Teilnehmer muss über einen eigenen<br />
Stromanschluss verfügen. Er darf keinen Strom<br />
abgeben.<br />
Liegt die verwendete Leistung über der installierten,<br />
ist der Teilnehmer zur Zahlung der höheren<br />
Leistung, der Umbaukosten und eines Bußgeldes<br />
verpflichtet.<br />
Der Anschlusskasten, die allgemeinen oder besonderen<br />
Schalter müssen der Direktion jederzeit zugänglich<br />
sein.<br />
Die Stromversorgung erfolgt zwischen der<br />
Eröffnung und dem Schluss der Messe und dies<br />
ausschließlich zu den Öffnungszeiten für die<br />
Teilnehmer.<br />
Für die Verlängerung der Versorgungszeit – sei es<br />
vor oder nach der Messe oder aber außerhalb der<br />
Öffnungszeiten für die Teilnehmer – bedarf es eines<br />
Sonderanschlusses.<br />
b) Installation innerhalb der Stände<br />
Die Installationen innerhalb der Stände werden vom<br />
Teilnehmer oder seinem Installateur ausgeführt und<br />
gewartet.<br />
Sie müssen gemäß der Vorschriften der Allgemeinen<br />
Bestimmungen für Strominstallationen (Règlement<br />
Général pour les Installations Electriques -R.G.I.E.)<br />
ausgeführt werden.<br />
Sie sind mit einem allgemeinen Differenzialschalter<br />
von 300 mA – idealerweise 100 mA – zu schützen<br />
(Inneninstallationen).<br />
Im Falle eines Anschlusses von 20 A (einphasig) oder<br />
10 A (dreiphasig) muss die Installation über verschiedene<br />
Kreise verteilt sein.<br />
Die Schalttafeln sind abzuschirmen.<br />
Der Leistungsfaktor jeder Installation muss mindestens<br />
0,8 betragen.<br />
Vorschriftswidrige Sicherungen, Kordeln und<br />
Abflachungen sowie sogenannte « Domino » stecker –<br />
selbst mit Erdstift – sind verboten.<br />
Kabel mit Gummi- oder Kunststoffhülle sind ab<br />
einem Durchschnitt von 1,5 mm 2 ausschließlich für<br />
Beleuchtungskreise erlaubt.<br />
Es sind ausschließlich geerdete Steckdosen zugelassen.<br />
Die Installation innerhalb des Stands ist im Rahmen<br />
einer Vermietung seitens der Direktion zu den von ihr<br />
bestimmten Bedingungen möglich.<br />
c) Kontrolle und Empfang<br />
Bevor sie unter Spannung gesetzt wird, muss jede<br />
Installation von einer von der Direktion gewählten<br />
Sicherheitseinrichtung überprüft werden.<br />
Die Direktion hat das Recht, eine Installation abzulehnen<br />
oder eine Lieferung auszusetzen, solange der<br />
Teilnehmer eine von der Direktion als unannehmbar<br />
erachtete Situation nicht behoben hat.<br />
6.09 Namensschilder und/oder Teilnehmerausweise<br />
Sie sind ausschließlich für die Teilnehmer bestimmt und<br />
werden zu den von der Direktion bestimmten<br />
Bedingungen ausgehändigt.<br />
Sie sind streng persönlich und bieten während der<br />
Teilnehmeröffnungszeiten durchgehenden Zutritt zu den<br />
Ausstellungsräumlichkeiten.<br />
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