Vademecum
206283 Vade Mecum - Municipio
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und den Stand auf Kosten und Gefahr des Teilnehmers an<br />
einen Ort ihrer Wahl bringen lassen, ohne für<br />
Beschädigungen – ganz oder teilweise – haften zu müssen.<br />
6. DIENSTLEISTUNGEN<br />
6.00 Bedingung<br />
Die Kosten der Dienstleistungen sind dem « Tarif für<br />
Lieferungen und Leistungen » zu entnehmen.<br />
Die Frist für die Rücksendung der Bestellung liegt bei<br />
30 Tagen vor Messebeginn.<br />
Bei verspäteten Bestellungen fällt gemäß Artikel 0.07<br />
« Gebühren » eine Erhöhung an.<br />
6.01 Miet- oder Leihmaterial<br />
Der Teilnehmer ist für das von der Direktion und den<br />
Konzessionären gemietete oder geliehene Material verantwortlich.<br />
6.02 Sammelantenne für Rundfunk und Fernsehen<br />
Dazu setzt sich der Teilnehmer mit der Lütticher<br />
Elektrizitätsvereinigung « Association Liégeoise<br />
d’Electricité » – A.L.E. Abteilung TELEDIS in Verbindung.<br />
6.03 Versicherungen<br />
Der Teilnehmer und seine Versicherer verzichten auf jegliche<br />
Beschwerde gegenüber der Direktion, den anderen<br />
Teilnehmern, den Konzessionären oder den Teilnehmern<br />
aus welchem Grund auch immer sowie gegenüber allen<br />
diesen Einrichtungen und Personen.<br />
Teilnahme des Teilnehmers zu den von der Messe<br />
abgeschlossenen Policen:<br />
a) Haftpflicht gegenüber Drittpersonen<br />
Diese Pflichtversicherung versichert die Direktion<br />
und die Teilnehmer gegen Beschwerden seitens<br />
Drittpersonen im Falle eines Unfalls auf dem<br />
Messegelände.<br />
Pro Schaden – Personenschaden, Sachschaden<br />
und nichtmaterieller Schaden inbegriffen – ist<br />
ein Kapital von 2.478.935,25 € versichert. Kein<br />
Versicherungsfreibetrag.<br />
Verkehrsunfälle mit Motorfahrzeugen jeglicher Art<br />
sind von der Versicherung ausgeschlossen.<br />
b) Vollkaskoversicherung für die ausgestellten<br />
Produkte und Ausrüstungen sowie die<br />
Standeinrichtung<br />
Diese Versicherung wird für alle ausgestellten<br />
Gegenstände sowie für das Material und die<br />
Einrichtung des Stands empfohlen, auch wenn sie<br />
kostenlos oder kostenpflichtig gemietet sind.<br />
Der Teilnehmer kann sie abschließen, indem er das<br />
Dokument « Vollkaskoversicherung » ausfüllt. Der<br />
Einheitswert der ausgestellten Gegenstände wird<br />
darauf zum Messekostenpreis ohne Gewinnzuschlag<br />
angegeben.<br />
Die Risiken werden für die Dauer und die auf der<br />
Versicherungserklärung angegebene Strecke versichert.<br />
Leicht per Hand transportierbare oder wertvolle<br />
Gegenstände sind nur gegen Diebstahl und Verlust<br />
versichert, wenn sie tagsüber in abgeschlossenen<br />
Vitrinen und nachts in einem abgeschlossenen Safe<br />
aufbewahrt werden; versichert sind sie ausschließlich<br />
ab dem Vorabend der Eröffnung bis zum nächsten<br />
Morgen nach Ende der Messe (bis 10 Uhr).<br />
Nicht unter Polizeischutz fallen : natürliche Mängel,<br />
normaler Verschleiß, Schäden infolge des<br />
normalen Betriebs oder mangelhafter Pflege der versicherten<br />
Gegenstände, offensichtlich mangelhafte<br />
Verpackung, Rost und Oxidierung des an freier<br />
Luft ausgestellten Gegenstandes, Kriegsrisiken,<br />
Wertpapiere, Steuerwerte, Briefmarken, Geld,<br />
Münzen, Geldscheine, Kleidung und persönliche<br />
Gegenstände.<br />
Das Bruchrisiko ist lediglich im Falle eines Unfalls,<br />
der nicht auf eine falsche Handhabung oder<br />
Verwendung zurückzuführen ist, abgesichert.<br />
Der Diebstahl von Waren, Lebensmitteln oder<br />
Getränken an jeglichem Ort mit Verköstigung oder<br />
Ausgabe ist von der Versicherung ausgeschlossen,<br />
es sei denn, es liegt ein Einbruchdiebstahl, ein<br />
Einbruch mit Gewalteinwirkung oder aber ein<br />
Einbruch in Folge eines deutlichen Unfalls, einschließlich<br />
Brand, vor.<br />
Die Versicherungssätze sind dem Tarif für<br />
Lieferungen und Leistungen zu entnehmen.<br />
Die Versicherungserklärung ist direkt an den<br />
Versicherer zu schicken. Sie hat dort vor<br />
Warenversand einzugehen.<br />
Die Versicherungsprämie ist an die Foire<br />
Internationale de Liège – F.I.L. zu entrichten.<br />
c) Brandrisiken<br />
Sobald er die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung<br />
der F.I.L. abschließt und auf jegliche Beschwerde gegenüber<br />
der F.I.L. verzichtet, ist der Teilnehmer kostenlos<br />
brandversichert (als Inhaber oder Mieter).<br />
Gemäß Artikel 0.09 stattet die Direktion jeden Stand<br />
automatisch mit einem Feuerlöscher aus.<br />
Teilnehmer aus dem Cateringbereich haben sich<br />
strengstens an Artikel 4.06 « Zusatzbestimmungen<br />
für Cateringstände » zu halten.<br />
Hat der Teilnehmer Gebäude oder Hallen aufgebaut,<br />
sind diese speziell auf dessen Kosten gegen Feuer<br />
und Beschwerden seitens Nachbarn zu versichern.<br />
Er ist verpflichtet, einen besonderen<br />
Versicherungsantrag einzureichen. Andernfalls ist<br />
er nicht versichert.<br />
d) Schäden<br />
Im Schadensfall muss der Teilnehmer binnen 48<br />
Stunden nach der Schadensfeststellung:<br />
1. der Direktion den Schaden unter Angabe der<br />
Umstände und des Wertes in zweifacher<br />
Ausfertigung schriftlich melden;<br />
2. im Falle eines Diebstahls Klage beim<br />
Polizeikommissariat des Gebiets, dem die F.I.L.<br />
angehört, einreichen.<br />
6.04 Eintrittskarten, Einladungen und/oder Berufskarten<br />
Diese Karten werden ausschließlich von Teilnehmern verteilt,<br />
die diese nicht weiterverkaufen können.<br />
Der Teilnehmer erhält pro gemieteten m 2 eine anteilige<br />
Anzahl Gratiskarten.<br />
Diese Anzahl ist dem Faltblatt zu jeder Veranstaltung<br />
und/oder dem Tarif zu entnehmen.<br />
Die Direktion verkauft zusätzliche Karten zu den<br />
Tarifbedingungen.<br />
6.05 Katalog und/oder Postwurfsendungen<br />
Katalog<br />
a) Verzeichnisse<br />
Die Direktion kann Teilnehmer- und/oder Markenund/oder<br />
Produktverzeichnisse herausgegeben.<br />
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