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Vademecum

206283 Vade Mecum - Municipio

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und den Stand auf Kosten und Gefahr des Teilnehmers an<br />

einen Ort ihrer Wahl bringen lassen, ohne für<br />

Beschädigungen – ganz oder teilweise – haften zu müssen.<br />

6. DIENSTLEISTUNGEN<br />

6.00 Bedingung<br />

Die Kosten der Dienstleistungen sind dem « Tarif für<br />

Lieferungen und Leistungen » zu entnehmen.<br />

Die Frist für die Rücksendung der Bestellung liegt bei<br />

30 Tagen vor Messebeginn.<br />

Bei verspäteten Bestellungen fällt gemäß Artikel 0.07<br />

« Gebühren » eine Erhöhung an.<br />

6.01 Miet- oder Leihmaterial<br />

Der Teilnehmer ist für das von der Direktion und den<br />

Konzessionären gemietete oder geliehene Material verantwortlich.<br />

6.02 Sammelantenne für Rundfunk und Fernsehen<br />

Dazu setzt sich der Teilnehmer mit der Lütticher<br />

Elektrizitätsvereinigung « Association Liégeoise<br />

d’Electricité » – A.L.E. Abteilung TELEDIS in Verbindung.<br />

6.03 Versicherungen<br />

Der Teilnehmer und seine Versicherer verzichten auf jegliche<br />

Beschwerde gegenüber der Direktion, den anderen<br />

Teilnehmern, den Konzessionären oder den Teilnehmern<br />

aus welchem Grund auch immer sowie gegenüber allen<br />

diesen Einrichtungen und Personen.<br />

Teilnahme des Teilnehmers zu den von der Messe<br />

abgeschlossenen Policen:<br />

a) Haftpflicht gegenüber Drittpersonen<br />

Diese Pflichtversicherung versichert die Direktion<br />

und die Teilnehmer gegen Beschwerden seitens<br />

Drittpersonen im Falle eines Unfalls auf dem<br />

Messegelände.<br />

Pro Schaden – Personenschaden, Sachschaden<br />

und nichtmaterieller Schaden inbegriffen – ist<br />

ein Kapital von 2.478.935,25 € versichert. Kein<br />

Versicherungsfreibetrag.<br />

Verkehrsunfälle mit Motorfahrzeugen jeglicher Art<br />

sind von der Versicherung ausgeschlossen.<br />

b) Vollkaskoversicherung für die ausgestellten<br />

Produkte und Ausrüstungen sowie die<br />

Standeinrichtung<br />

Diese Versicherung wird für alle ausgestellten<br />

Gegenstände sowie für das Material und die<br />

Einrichtung des Stands empfohlen, auch wenn sie<br />

kostenlos oder kostenpflichtig gemietet sind.<br />

Der Teilnehmer kann sie abschließen, indem er das<br />

Dokument « Vollkaskoversicherung » ausfüllt. Der<br />

Einheitswert der ausgestellten Gegenstände wird<br />

darauf zum Messekostenpreis ohne Gewinnzuschlag<br />

angegeben.<br />

Die Risiken werden für die Dauer und die auf der<br />

Versicherungserklärung angegebene Strecke versichert.<br />

Leicht per Hand transportierbare oder wertvolle<br />

Gegenstände sind nur gegen Diebstahl und Verlust<br />

versichert, wenn sie tagsüber in abgeschlossenen<br />

Vitrinen und nachts in einem abgeschlossenen Safe<br />

aufbewahrt werden; versichert sind sie ausschließlich<br />

ab dem Vorabend der Eröffnung bis zum nächsten<br />

Morgen nach Ende der Messe (bis 10 Uhr).<br />

Nicht unter Polizeischutz fallen : natürliche Mängel,<br />

normaler Verschleiß, Schäden infolge des<br />

normalen Betriebs oder mangelhafter Pflege der versicherten<br />

Gegenstände, offensichtlich mangelhafte<br />

Verpackung, Rost und Oxidierung des an freier<br />

Luft ausgestellten Gegenstandes, Kriegsrisiken,<br />

Wertpapiere, Steuerwerte, Briefmarken, Geld,<br />

Münzen, Geldscheine, Kleidung und persönliche<br />

Gegenstände.<br />

Das Bruchrisiko ist lediglich im Falle eines Unfalls,<br />

der nicht auf eine falsche Handhabung oder<br />

Verwendung zurückzuführen ist, abgesichert.<br />

Der Diebstahl von Waren, Lebensmitteln oder<br />

Getränken an jeglichem Ort mit Verköstigung oder<br />

Ausgabe ist von der Versicherung ausgeschlossen,<br />

es sei denn, es liegt ein Einbruchdiebstahl, ein<br />

Einbruch mit Gewalteinwirkung oder aber ein<br />

Einbruch in Folge eines deutlichen Unfalls, einschließlich<br />

Brand, vor.<br />

Die Versicherungssätze sind dem Tarif für<br />

Lieferungen und Leistungen zu entnehmen.<br />

Die Versicherungserklärung ist direkt an den<br />

Versicherer zu schicken. Sie hat dort vor<br />

Warenversand einzugehen.<br />

Die Versicherungsprämie ist an die Foire<br />

Internationale de Liège – F.I.L. zu entrichten.<br />

c) Brandrisiken<br />

Sobald er die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung<br />

der F.I.L. abschließt und auf jegliche Beschwerde gegenüber<br />

der F.I.L. verzichtet, ist der Teilnehmer kostenlos<br />

brandversichert (als Inhaber oder Mieter).<br />

Gemäß Artikel 0.09 stattet die Direktion jeden Stand<br />

automatisch mit einem Feuerlöscher aus.<br />

Teilnehmer aus dem Cateringbereich haben sich<br />

strengstens an Artikel 4.06 « Zusatzbestimmungen<br />

für Cateringstände » zu halten.<br />

Hat der Teilnehmer Gebäude oder Hallen aufgebaut,<br />

sind diese speziell auf dessen Kosten gegen Feuer<br />

und Beschwerden seitens Nachbarn zu versichern.<br />

Er ist verpflichtet, einen besonderen<br />

Versicherungsantrag einzureichen. Andernfalls ist<br />

er nicht versichert.<br />

d) Schäden<br />

Im Schadensfall muss der Teilnehmer binnen 48<br />

Stunden nach der Schadensfeststellung:<br />

1. der Direktion den Schaden unter Angabe der<br />

Umstände und des Wertes in zweifacher<br />

Ausfertigung schriftlich melden;<br />

2. im Falle eines Diebstahls Klage beim<br />

Polizeikommissariat des Gebiets, dem die F.I.L.<br />

angehört, einreichen.<br />

6.04 Eintrittskarten, Einladungen und/oder Berufskarten<br />

Diese Karten werden ausschließlich von Teilnehmern verteilt,<br />

die diese nicht weiterverkaufen können.<br />

Der Teilnehmer erhält pro gemieteten m 2 eine anteilige<br />

Anzahl Gratiskarten.<br />

Diese Anzahl ist dem Faltblatt zu jeder Veranstaltung<br />

und/oder dem Tarif zu entnehmen.<br />

Die Direktion verkauft zusätzliche Karten zu den<br />

Tarifbedingungen.<br />

6.05 Katalog und/oder Postwurfsendungen<br />

Katalog<br />

a) Verzeichnisse<br />

Die Direktion kann Teilnehmer- und/oder Markenund/oder<br />

Produktverzeichnisse herausgegeben.<br />

DE<br />

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