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Vademecum

206283 Vade Mecum - Municipio

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DE<br />

Nach 6 Monaten werden die nicht abgeholten<br />

Gegenstände nach ordnungsgemäßer Benachrichtigung<br />

des Teilnehmers zum öffentlichen Verkauf angeboten.<br />

Der Nettoerlös des Verkaufs wird dem Teilnehmer gutgeschrieben.<br />

Jegliche Entfernung von Produkten oder des Stands ist<br />

untersagt, solange jegliche Gebühr unbezahlt ist oder solange<br />

die etwaigen Schäden nicht vom Teilnehmer behoben<br />

worden sind.<br />

4.06 Zusatzbestimmungen für Cateringstände<br />

1. Die Friteusen müssen mit Metalldeckeln versehen<br />

sein, und neben den Geräten sind feuerfeste<br />

Abdeckungen anzubringen.<br />

2. Die Friteusen dürfen nicht neben oder unter einer<br />

Strominstallation aufgestellt werden (Kasten,<br />

Differenzial, Steckdosen).<br />

3. Die Benutzer von Gasgeräten müssen das<br />

Kochumfeld mit nicht entflammbaren Materialien<br />

schützen (Gipsplatten).<br />

4. Die Sicherheitsventile an der Gaszufuhr sind so weit<br />

wie möglich von den Herden zu entfernen, und sie<br />

müssen leicht zugänglich sein.<br />

5. Nach Möglichkeit ist eine Dunstabzugshaube mit<br />

ausreichender Außenabfuhr abzubringen. In den anderen<br />

Fällen ist eine Dunstabzugshaube mit chemischen<br />

Filtern zu verwenden.<br />

6. Auf alle Fälle müssen diese Anlagen von der<br />

Direktion gebilligt worden sein.<br />

5. STAND<br />

5.00 Standplatz<br />

Der gemietete Standplatz ist persönlich und darf weder<br />

untervermietet, noch ausgetauscht, noch – sei es auch<br />

nur teilweise – unentgeltlich oder kostenpflichtig abgetreten<br />

werden.<br />

Er muss während der gesamten Öffnungszeit der<br />

Messe besetzt sein. Jede Abwesenheit wird mit einer<br />

Geldbuße geahndet.<br />

Der Standplatz wird dem Teilnehmer zur Verfügung<br />

gestellt, sobald er seinen Zahlungsverpflichtungen<br />

nachgekommen ist.<br />

Der Teilnehmer, der einen reservierten Standplatz in einem<br />

Gang besetzen darf oder der einen Gehweg auf<br />

seinem Stand schafft, muss die Miete für die von ihm<br />

belegte Gesamtfläche entrichten.<br />

Der Teilnehmer, der einen Stand mit einer oder mehreren<br />

Ecken belegt, zahlt pro Ecke einen Zuschlag zu den<br />

von der Direktion festgelegten Bedingungen.<br />

Die Direktion kann den Standplan ändern, ohne dass<br />

der Teilnehmer deswegen Anspruch auf die geringste<br />

Entschädigung erheben kann.<br />

Die den Teilnehmern übermittelten Pläne und die<br />

Bodenmarkierungen in den Hallen sind mit möglichst<br />

präzisen Maßlinien und Markierungen versehen.<br />

Allerdings obliegt es dem Teilnehmer zu überprüfen,<br />

ob diese mit seiner Standanordnung übereinstimmen.<br />

Die Direktion haftet keinesfalls für etwaige Differenzen<br />

zwischen den angegebenen Maßlinien und Markierungen<br />

und den tatsächlichen Abmessungen des Standplatzes.<br />

5.01 Einrichtungsplan<br />

Spätestens 6 Tage vor Beginn der Einrichtungsarbeiten<br />

hat der Teilnehmer der Direktion seinen Einrichtungsund<br />

Dekorationsentwurf in doppelter Ausfertigung vor<br />

zulegen und ihr den Namen und die Adresse des etwaigen<br />

Dekorateurs mitzuteilen.<br />

Der Stand darf erst nach dem schriftlichen<br />

Einverständnis der Direktion aufgebaut werden. Die<br />

Direktion hat das Recht, nicht planmäßige Arbeiten<br />

einstellen zu lassen und den Aufbau auf Kosten und<br />

Gefahr des Teilnehmers entfernen zu lassen.<br />

Abgrenzungen am Rande der Wege und Gänge sind verboten.<br />

Seiten- und Rückwände dürfen vom bloßen Boden aus<br />

höchstens 2,44 m hoch sein.<br />

Die Teilnehmer sind gebeten, sich mit ihren Nachbarn<br />

in Verbindung zu setzen.<br />

Mit dieser Vorgehensweise kann die Höhe der gemeinsamen<br />

Wände gemeinsam bestimmt werden.<br />

In Streitfällen entscheidet die Direktion alleine.<br />

5.02 Standaufmachung<br />

Der Teilnehmer muss an jedem Gang eine Stirnwand<br />

anbringen. Die höchste Stelle dieser Stirnwand liegt bei<br />

2,44 m.<br />

5.03 Standaufbau<br />

Die Direktion kann sich jeglichem Aufbau widersetzen,<br />

solange nicht alle Gebühren entrichtet sind.<br />

Der Teilnehmer darf sein Material lediglich bei Vorlage<br />

einer Aufbaugenehmigung auf das Messegelände bringen.<br />

Der Aufbau, die Bewirtschaftung und der Abbau der<br />

Stände erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung<br />

der Teilnehmer.<br />

Das verwendete Material muss flammensicher sein und<br />

den geltenden Sicherheitsnormen entsprechen.<br />

Die Gebäude und Plätze dürfen nicht beschädigt werden;<br />

es ist verboten, an den Elementen der Hallen und<br />

Plätze jeglichen Gegenstand, jegliche Einrichtung,<br />

Installation oder Ausrüstung aufzuhängen, zu befestigen<br />

oder zu verbinden und Löcher oder Nägel in den<br />

Wänden oder Böden anzubringen. Jeglicher Verstoß gegen<br />

diese Regeln zieht eine Wiederinstandsetzung auf<br />

Kosten des Teilnehmers nach sich.<br />

Jede zusätzliche Ebene wird zur Hälfte der<br />

Standplatzkosten in Rechnung gestellt.<br />

Die Sicherheitsvorkehrungen sowie die gemeinsamen<br />

Anlagen und Bereiche müssen frei zugänglich bleiben.<br />

Die Einrichtung jeglicher Anlagen, die den freien<br />

Zugang behindern können, ist somit verboten.<br />

5.04 Einrichtungs-, Abbau- und Ausräumfrist<br />

Die Direktion legt die äußersten Daten für die Einrichtung,<br />

den Abbau und das Ausräumen fest.<br />

Die Anbringung von Produkten, für die ein Teil des<br />

Standplatzes anderer Teilnehmer benötigt wird, muss vor<br />

dem in jedem Sonderfall von der Direktion angegebenen<br />

Datum beendet sein.<br />

Die Direktion hat das Recht, über die Stände zu verfügen,<br />

mit deren Aufbau 48 Stunden vor der Eröffnung noch<br />

nicht begonnen wurde; die Gebühren aller Art gehen dennoch<br />

zu Lasten des Teilnehmers.<br />

Der Teilnehmer muss ab Beginn des Abbaus am Stand<br />

anwesend sein, bis sein Stand vollständig abgebaut ist.<br />

Die Direktion kann sich jeglicher Entfernung widersetzen,<br />

solange nicht alle Gebühren bezahlt sind. Das<br />

Ausräumen der Stände, die Entfernung von Produkten<br />

und Waren müssen innerhalb der von der Direktion festgelegten<br />

Frist und zu den von ihr bestimmten Uhrzeiten<br />

vom Teilnehmer vorgenommen werden.<br />

Nach diesen Fristen kann die Direktion die Gegenstände<br />

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