18.09.2015 Views

Vademecum

206283 Vade Mecum - Municipio

206283 Vade Mecum - Municipio

SHOW MORE
SHOW LESS
  • No tags were found...

Create successful ePaper yourself

Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.

DE<br />

2.01 Bodenbeschaffenheit<br />

Der Boden, der nicht beschädigt werden darf, ist mit<br />

Beton, Keramik oder Naturstein bedeckt.<br />

2.02 Zugelassene Last<br />

Der Boden trägt eine gleichmäßig verteilte Last von 5<br />

000 kg pro m 2 .<br />

2.03 Nützliche Abmessungen<br />

Hallen Außentüren Unter-dach<br />

2.04 Technische Anschlüsse<br />

Jeder Stand kann auf Kosten des Teilnehmers an die<br />

Strom-, Wasser-, Telefon- und Gruppenantennenverteilung<br />

angeschlossen werden.<br />

Die Direktion haftet nicht für das technische Material.<br />

Für die Anschlüsse ist einzig und allein die Direktion zuständig.<br />

Die Installation im Innenbereich ist vom Teilnehmer vorzunehmen.<br />

2.05 Verbote<br />

Höhe<br />

Die Gebäude und Plätze dürfen nicht beschädigt werden;<br />

es ist verboten, an den Elementen der Hallen und<br />

Plätze jeglichen Gegenstand, jegliche Einrichtung,<br />

Installation oder Ausrüstung aufzuhängen, zu befestigen<br />

oder zu verbinden und Löcher oder Nägel in den<br />

Wänden oder Böden anzubringen.<br />

3. ZULASSUNGSFORMALITÄTEN<br />

3.00 Teilnahmevertrag<br />

Breite<br />

1 4,40 m 3,50 m 8 m<br />

2 4,40 m 3,50 m 8,4 et 2,90 m<br />

3 4,40 m 3,50 m 6 m<br />

4 4 et 3 m<br />

5 4 et 2 m<br />

9 10 et 4 m<br />

Durchgang<br />

zwischen den Hallen<br />

Innentüren<br />

1, 2, 3, 4 et 5 2,80 m 9,20 m<br />

2 et 3 1,95 m 2,75 m<br />

9 et 1 et 3 2,80 m 4 m<br />

9 et 2 2,80 m 4,60 m<br />

Der Teilnahmevertrag ist auf dem Formular<br />

« Teilnahmevertrag » zu verfassen.<br />

Der Teilnehmer trägt sich unter seinem Namen ein, wenn<br />

es sich um eine natürliche Person handelt. Handelt es<br />

sich um eine ordnungsgemäß gegründete Gesellschaft,<br />

trägt er sich unter seinem Firmennamen ein.<br />

Null und nichtig sind die Teilnahmevertrage, die auf andere<br />

Weise als auf dem offiziellen Formular verfasst<br />

sind, die unvollständig sind, oder aber diejenigen, die<br />

nicht mit den von der Direktion geforderten Beträgen<br />

jeglicher Art einhergehen.<br />

Diese ist nicht verpflichtet, den Teilnehmerkandidaten auf<br />

etwaige Unregelmäßigkeiten in seinem Teilnahmevertrag<br />

hinweisen, außer dieser bittet darum.<br />

Pro Standplatzantrag ist je ein ausgefüllter Teilnahmevertrag<br />

einzureichen.<br />

Der Teilnehmer muss beim Handelsregister eingetragen<br />

sein, wenn er ein in Belgien niedergelassener<br />

Händler ist. Ist er im Ausland angesiedelt, muss er bei<br />

der entsprechenden Einrichtung seines Landes eingetragen<br />

sein.<br />

Unzulässig sind die Teilnahmeverträge für die Ausstellung<br />

von Produkten oder Dienstleistungen, die nicht in strengem<br />

Zusammenhang mit den von der Direktion festgelegten<br />

Themen und Bezeichnungen stehen.<br />

Ebenfalls unzulässig sind die Anträge seitens<br />

natürlicher oder juristischer Personen, deren<br />

Zahlungsunfähigkeit bekanntermaßen ungewiss oder<br />

beeinträchtigt ist, oder aber deren Anwesenheit die<br />

Kohärenz oder das Image der Veranstaltung nachteilig<br />

beeinflussen könnte.<br />

Hat ein Teilnehmer bereits an einer vorherigen Messe<br />

teilgenommen, stellt dies kein Vorzugskriterium<br />

dar und bietet keinerlei Sonderrecht hinsichtlich<br />

Zuweisung, Fläche, Standort oder Konfiguration eines<br />

Standplatzes.<br />

Die Abgabe von Formularen und der Teilnahmebestimmungen<br />

stellt seitens der Direktion einen bloßen<br />

Vorschlag dar; das Angebot geht vom Teilnahmekandidaten<br />

aus und gilt seinerseits als feste Bestellung.<br />

Zieht der Teilnahmekandidat sein Angebot vor<br />

Aushändigung der Zulassungsbescheinigung zurück, ist<br />

er dennoch zur vollen Zahlung der Mietgebühr und der<br />

Rechnung für die erbrachten Leistungen verpflichtet.<br />

Die Optionen gelten nach dem 10. Tag nach deren<br />

Ausgabedatum nicht mehr.<br />

3.01 Zulassung des Teilnehmers<br />

Die Direktion entscheidet alleine über die Zulassung<br />

der Teilnehmer, ohne ihre Entscheidung – die keiner<br />

Frist unterliegt – begründen zu müssen.<br />

Der Vertrag wird durch den Versand der<br />

Zulassungsbescheinigung abgeschlossen, unbeschadet<br />

allerdings der Anwendung der vorliegenden Bestimmungen<br />

gemäß des obenstehenden Artikels 0.04.<br />

Äußert der Teilnehmer binnen acht Tagen ab Datum<br />

dieser Bescheinigung keinen schriftlichen Einwand,<br />

gilt dies als offizielles Einverständnis bezüglich des ihm<br />

zugewiesenen Standplatzes und dessen Fläche.<br />

Die Direktion behält sich das Recht vor, diese Fläche<br />

und/oder deren Standort zu ändern.<br />

Der Teilnehmer muss sich während der gesamten<br />

Messedauer um seinen Stand kümmern.<br />

Der Teilnehmer kann seine Teilnahme nicht annullieren.<br />

Der Mietpreis des dem Teilnehmer zugewiesenen<br />

Stands bleibt auf jeden Fall geschuldet, auch wenn der<br />

Teilnehmer aus welchem Grund auch immer verhindert<br />

ist, seine Teilnahme wahrzunehmen.<br />

Sagt ein Teilnehmer früher als 40 Tage vor dem ersten<br />

Veranstaltungstag ab – und erst nachdem es der<br />

Direktion gelungen ist, einen Ersatz zu finden, der seiner<br />

gesamten Zahlungspflicht nachkommt und den gesamten<br />

ihm zugewiesenen Standplatz belegt und unter der<br />

Voraussetzung, dass alle Standplätze vermietet sind,<br />

wird er gegen Zahlung von 25 % des Mietpreises von seinen<br />

Zahlungen befreit; die Gebühren für erbrachte<br />

Leistungen sowie die obligatorischen Dossierkosten<br />

bleiben geschuldet.<br />

Kann der Standplatz des verhinderten Teilnehmers keinem<br />

Ersatzteilnehmer zugewiesen werden, wird der<br />

ursprüngliche Teilnahmevertrag nicht aufgelöst, und<br />

der gesamte Mietpreis sowie die anderen Kosten werden<br />

weiterhin geschuldet.<br />

Lässt die Direktion einen Teilnahmekandidaten nicht zu,<br />

erstattet sie die gezahlten Beträge ohne jegliche Zinsen<br />

und Entschädigungen.<br />

44

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!