Vademecum
206283 Vade Mecum - Municipio
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DE<br />
2.01 Bodenbeschaffenheit<br />
Der Boden, der nicht beschädigt werden darf, ist mit<br />
Beton, Keramik oder Naturstein bedeckt.<br />
2.02 Zugelassene Last<br />
Der Boden trägt eine gleichmäßig verteilte Last von 5<br />
000 kg pro m 2 .<br />
2.03 Nützliche Abmessungen<br />
Hallen Außentüren Unter-dach<br />
2.04 Technische Anschlüsse<br />
Jeder Stand kann auf Kosten des Teilnehmers an die<br />
Strom-, Wasser-, Telefon- und Gruppenantennenverteilung<br />
angeschlossen werden.<br />
Die Direktion haftet nicht für das technische Material.<br />
Für die Anschlüsse ist einzig und allein die Direktion zuständig.<br />
Die Installation im Innenbereich ist vom Teilnehmer vorzunehmen.<br />
2.05 Verbote<br />
Höhe<br />
Die Gebäude und Plätze dürfen nicht beschädigt werden;<br />
es ist verboten, an den Elementen der Hallen und<br />
Plätze jeglichen Gegenstand, jegliche Einrichtung,<br />
Installation oder Ausrüstung aufzuhängen, zu befestigen<br />
oder zu verbinden und Löcher oder Nägel in den<br />
Wänden oder Böden anzubringen.<br />
3. ZULASSUNGSFORMALITÄTEN<br />
3.00 Teilnahmevertrag<br />
Breite<br />
1 4,40 m 3,50 m 8 m<br />
2 4,40 m 3,50 m 8,4 et 2,90 m<br />
3 4,40 m 3,50 m 6 m<br />
4 4 et 3 m<br />
5 4 et 2 m<br />
9 10 et 4 m<br />
Durchgang<br />
zwischen den Hallen<br />
Innentüren<br />
1, 2, 3, 4 et 5 2,80 m 9,20 m<br />
2 et 3 1,95 m 2,75 m<br />
9 et 1 et 3 2,80 m 4 m<br />
9 et 2 2,80 m 4,60 m<br />
Der Teilnahmevertrag ist auf dem Formular<br />
« Teilnahmevertrag » zu verfassen.<br />
Der Teilnehmer trägt sich unter seinem Namen ein, wenn<br />
es sich um eine natürliche Person handelt. Handelt es<br />
sich um eine ordnungsgemäß gegründete Gesellschaft,<br />
trägt er sich unter seinem Firmennamen ein.<br />
Null und nichtig sind die Teilnahmevertrage, die auf andere<br />
Weise als auf dem offiziellen Formular verfasst<br />
sind, die unvollständig sind, oder aber diejenigen, die<br />
nicht mit den von der Direktion geforderten Beträgen<br />
jeglicher Art einhergehen.<br />
Diese ist nicht verpflichtet, den Teilnehmerkandidaten auf<br />
etwaige Unregelmäßigkeiten in seinem Teilnahmevertrag<br />
hinweisen, außer dieser bittet darum.<br />
Pro Standplatzantrag ist je ein ausgefüllter Teilnahmevertrag<br />
einzureichen.<br />
Der Teilnehmer muss beim Handelsregister eingetragen<br />
sein, wenn er ein in Belgien niedergelassener<br />
Händler ist. Ist er im Ausland angesiedelt, muss er bei<br />
der entsprechenden Einrichtung seines Landes eingetragen<br />
sein.<br />
Unzulässig sind die Teilnahmeverträge für die Ausstellung<br />
von Produkten oder Dienstleistungen, die nicht in strengem<br />
Zusammenhang mit den von der Direktion festgelegten<br />
Themen und Bezeichnungen stehen.<br />
Ebenfalls unzulässig sind die Anträge seitens<br />
natürlicher oder juristischer Personen, deren<br />
Zahlungsunfähigkeit bekanntermaßen ungewiss oder<br />
beeinträchtigt ist, oder aber deren Anwesenheit die<br />
Kohärenz oder das Image der Veranstaltung nachteilig<br />
beeinflussen könnte.<br />
Hat ein Teilnehmer bereits an einer vorherigen Messe<br />
teilgenommen, stellt dies kein Vorzugskriterium<br />
dar und bietet keinerlei Sonderrecht hinsichtlich<br />
Zuweisung, Fläche, Standort oder Konfiguration eines<br />
Standplatzes.<br />
Die Abgabe von Formularen und der Teilnahmebestimmungen<br />
stellt seitens der Direktion einen bloßen<br />
Vorschlag dar; das Angebot geht vom Teilnahmekandidaten<br />
aus und gilt seinerseits als feste Bestellung.<br />
Zieht der Teilnahmekandidat sein Angebot vor<br />
Aushändigung der Zulassungsbescheinigung zurück, ist<br />
er dennoch zur vollen Zahlung der Mietgebühr und der<br />
Rechnung für die erbrachten Leistungen verpflichtet.<br />
Die Optionen gelten nach dem 10. Tag nach deren<br />
Ausgabedatum nicht mehr.<br />
3.01 Zulassung des Teilnehmers<br />
Die Direktion entscheidet alleine über die Zulassung<br />
der Teilnehmer, ohne ihre Entscheidung – die keiner<br />
Frist unterliegt – begründen zu müssen.<br />
Der Vertrag wird durch den Versand der<br />
Zulassungsbescheinigung abgeschlossen, unbeschadet<br />
allerdings der Anwendung der vorliegenden Bestimmungen<br />
gemäß des obenstehenden Artikels 0.04.<br />
Äußert der Teilnehmer binnen acht Tagen ab Datum<br />
dieser Bescheinigung keinen schriftlichen Einwand,<br />
gilt dies als offizielles Einverständnis bezüglich des ihm<br />
zugewiesenen Standplatzes und dessen Fläche.<br />
Die Direktion behält sich das Recht vor, diese Fläche<br />
und/oder deren Standort zu ändern.<br />
Der Teilnehmer muss sich während der gesamten<br />
Messedauer um seinen Stand kümmern.<br />
Der Teilnehmer kann seine Teilnahme nicht annullieren.<br />
Der Mietpreis des dem Teilnehmer zugewiesenen<br />
Stands bleibt auf jeden Fall geschuldet, auch wenn der<br />
Teilnehmer aus welchem Grund auch immer verhindert<br />
ist, seine Teilnahme wahrzunehmen.<br />
Sagt ein Teilnehmer früher als 40 Tage vor dem ersten<br />
Veranstaltungstag ab – und erst nachdem es der<br />
Direktion gelungen ist, einen Ersatz zu finden, der seiner<br />
gesamten Zahlungspflicht nachkommt und den gesamten<br />
ihm zugewiesenen Standplatz belegt und unter der<br />
Voraussetzung, dass alle Standplätze vermietet sind,<br />
wird er gegen Zahlung von 25 % des Mietpreises von seinen<br />
Zahlungen befreit; die Gebühren für erbrachte<br />
Leistungen sowie die obligatorischen Dossierkosten<br />
bleiben geschuldet.<br />
Kann der Standplatz des verhinderten Teilnehmers keinem<br />
Ersatzteilnehmer zugewiesen werden, wird der<br />
ursprüngliche Teilnahmevertrag nicht aufgelöst, und<br />
der gesamte Mietpreis sowie die anderen Kosten werden<br />
weiterhin geschuldet.<br />
Lässt die Direktion einen Teilnahmekandidaten nicht zu,<br />
erstattet sie die gezahlten Beträge ohne jegliche Zinsen<br />
und Entschädigungen.<br />
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