Vademecum
206283 Vade Mecum - Municipio
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den können, auszuschließen. In diesem Fall verweist<br />
sie ihn binnen 24 Stunden nach Versand eines<br />
Einschreiben unter Angabe des Ausschlussgrundes des<br />
Messegeländes.<br />
Die Gebühr für den Standplatz, die Dossierkosten und<br />
Rechnungen für vorgenommene Leistungen werden der<br />
Direktion als Entschädigung unbeschadet jeglicher weiteren<br />
Schadenersatzforderung geschuldet.<br />
0.12 Prüfungen und Kontrollen<br />
Die Vertreter der Direktion und der öffentlichen Behörden<br />
oder der anerkannten gemeinnützigen Vereinigungen haben<br />
jederzeit Zugangsrecht zum Standplatz des<br />
Teilnehmers, um den Zustand der Anlagen, der<br />
Einrichtung und der ausgestellten Produkte zu überprüfen.<br />
Diese Vertreter können alle in ihren Augen erforderlichen<br />
oder angebrachten Arbeiten verlangen oder alles, was sie<br />
für gefährlich oder schädlich halten, entfernen lassen.<br />
Der Teilnehmer muss seinen Standplatz und seine<br />
Anlagen in tadellosem Zustand halten.<br />
0.13 Überwachung<br />
Während der Vorbereitung, Bewirtschaftung und<br />
Liquidation der Messe wird ein allgemeiner Überwachungsdienst<br />
organisiert.<br />
Die Teilnehmer haben sich an die Anweisungen des<br />
Direktionspersonals, die Vorrang gegenüber den<br />
Bestimmungen haben, zu halten.<br />
Jegliche unkorrekte Haltung gegenüber diesem<br />
Personal wird mit Ausschluss bestraft.<br />
Bei Bedarf kann sich die Direktion an die Polizei wenden.<br />
Während der Publikumsöffnungszeiten ist jeder<br />
Teilnehmer selber für die Überwachung seines Stands<br />
und der ausgestellten Gegenstände zuständig.<br />
Außerhalb der von der Direktion festgelegten Uhrzeiten<br />
darf sich der Teilnehmer weder auf dem Messegelände<br />
aufhalten, noch dort Personal belassen. Er muss vom<br />
Aufbau bis zum Abbau des Standes alle erforderlichen<br />
Vorkehrungen zum Schutz der ausgestellten Waren<br />
treffen.<br />
Fühlt sich ein Teilnehmer von anderen Teilnehmern<br />
oder Drittpersonen benachteiligt, kann er weder<br />
Beschwerde bei der Direktion einlegen, noch gegen<br />
diese vorgehen.<br />
0.14 Rechtsprechung<br />
Streitfälle werden einzig und allein von der Direktion<br />
geregelt.<br />
Dabei gilt ausschließlich der französische Text.<br />
Einzig und allein die Lütticher Gerichte sind zuständig.<br />
Während der Vorbereitung, Bewirtschaftung und<br />
Liquidation der Messen erwählen die Teilnehmer Domizil<br />
an der Adresse der S.C.R.L. Foire Internationale de<br />
Liège.<br />
0.15 Schäden<br />
Die Direktion haftet für keinerlei Personen- oder<br />
Sachschaden oder dessen Folgen.<br />
0.16 Rechte der Direktion<br />
Die Direktion übt das Eigentümerrecht für das gesamte<br />
Messegelände aus.<br />
Tiere sind auf dem Ausstellungsgelände verboten.<br />
Die Direktion ist befugt, den Personen auf dem<br />
Messegelände Anweisungen zu erteilen.<br />
0.17 Fahrzeuge<br />
Das Gelände darf nicht von PKW, Kleinlastwagen und<br />
LKW befahren werden.<br />
0.18 Besucher<br />
Die Besucher müssen sich an die von den zuständigen<br />
Behörden und der Direktion beschlossenen Sicherheits-,<br />
Ordnungs- und Polizeibestimmungen halten.<br />
Die Direktion ist befugt, gewissen Besucherkategorien<br />
zu von ihr bestimmten Zeiten den Zutritt zu verweigern.<br />
0.19 Gesetze, Erlasse und Verordnungen<br />
Jeder Teilnehmer muss sich strengstens an die<br />
Gesetze, Erlasse und Verordnungen zu den Aktivitäten<br />
im Rahmen der Veranstaltung halten.<br />
1. DIE VERANSTALTUNGEN<br />
1.00 Gegenstand und Charakter<br />
Die Direktion organisiert Messen zur Förderung des<br />
Verkaufs zwischen Herstellern, Produzenten und<br />
Konstrukteuren oder deren Agenten und Käufern.<br />
1.01 Standort<br />
Die Messen finden in den Halles des Foires in Lüttich<br />
und an deren Vorplätzen oder aber an jeglichem von der<br />
Direktion bestimmten Ort statt.<br />
1.02 Dauer<br />
Die Messen finden zu den von der Direktion bestimmten<br />
Zeiten statt.<br />
Die Direktion behält sich das Recht vor – ohne dass der<br />
Teilnehmer Anspruch auf eine Entschädigung erheben<br />
kann oder – sei es auch nur teilweise – auf seine<br />
Verpflichtungen verzichten kann –, die Verlängerung<br />
oder Verschiebung um weniger als 3 Monate sowie –<br />
aus von ihr bestimmten wichtigen und unvorhersehbaren<br />
Gründen – die vorgezogene Schließung der Messe<br />
zu beschließen. Letztere bietet keinerlei Anrecht auf<br />
eine Erstattung. Die Direktion hat Anrecht auf die volle<br />
Zahlung der Mietgebühren oder Kosten der erbrachten<br />
Leistungen.<br />
Wenn eine Messe nicht stattfinden kann oder um 3<br />
Monate verschoben wird, erstattet die Direktion die gezahlten<br />
Beträge, mit Ausnahme aller anderen Kosten<br />
(etwa für die Einrichtung, Beförderung, Öffentlichkeitsarbeit<br />
usw.).<br />
Die Gebühren für erbrachte Leistungen und die obligatorischen<br />
Dossierkosten sind weiterhin zu zahlen.<br />
1.03 Höhere Macht<br />
Wenn eine Messe aus dringenden und von der Direktion<br />
unverschuldeten Gründen oder infolge höherer Macht<br />
im allgemeinen nicht stattfinden kann, kann die<br />
Direktion die Zahlung von 25% der Standmiete zur<br />
Kostenerstattung sowie die vollständige Zahlung der<br />
erbrachten Leistungen fordern.<br />
2. GEBÄUDE UND PLÄTZE<br />
2.00 Beleuchtung, Reinigung, Beheizung und Belüftung<br />
Die Direktion kümmert sich um die Beleuchtung, die<br />
Reinigung, die Beheizung und die Belüftung der gemeinsamen<br />
Bereiche der Hallen und Plätze.<br />
DE<br />
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