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Vademecum

206283 Vade Mecum - Municipio

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den können, auszuschließen. In diesem Fall verweist<br />

sie ihn binnen 24 Stunden nach Versand eines<br />

Einschreiben unter Angabe des Ausschlussgrundes des<br />

Messegeländes.<br />

Die Gebühr für den Standplatz, die Dossierkosten und<br />

Rechnungen für vorgenommene Leistungen werden der<br />

Direktion als Entschädigung unbeschadet jeglicher weiteren<br />

Schadenersatzforderung geschuldet.<br />

0.12 Prüfungen und Kontrollen<br />

Die Vertreter der Direktion und der öffentlichen Behörden<br />

oder der anerkannten gemeinnützigen Vereinigungen haben<br />

jederzeit Zugangsrecht zum Standplatz des<br />

Teilnehmers, um den Zustand der Anlagen, der<br />

Einrichtung und der ausgestellten Produkte zu überprüfen.<br />

Diese Vertreter können alle in ihren Augen erforderlichen<br />

oder angebrachten Arbeiten verlangen oder alles, was sie<br />

für gefährlich oder schädlich halten, entfernen lassen.<br />

Der Teilnehmer muss seinen Standplatz und seine<br />

Anlagen in tadellosem Zustand halten.<br />

0.13 Überwachung<br />

Während der Vorbereitung, Bewirtschaftung und<br />

Liquidation der Messe wird ein allgemeiner Überwachungsdienst<br />

organisiert.<br />

Die Teilnehmer haben sich an die Anweisungen des<br />

Direktionspersonals, die Vorrang gegenüber den<br />

Bestimmungen haben, zu halten.<br />

Jegliche unkorrekte Haltung gegenüber diesem<br />

Personal wird mit Ausschluss bestraft.<br />

Bei Bedarf kann sich die Direktion an die Polizei wenden.<br />

Während der Publikumsöffnungszeiten ist jeder<br />

Teilnehmer selber für die Überwachung seines Stands<br />

und der ausgestellten Gegenstände zuständig.<br />

Außerhalb der von der Direktion festgelegten Uhrzeiten<br />

darf sich der Teilnehmer weder auf dem Messegelände<br />

aufhalten, noch dort Personal belassen. Er muss vom<br />

Aufbau bis zum Abbau des Standes alle erforderlichen<br />

Vorkehrungen zum Schutz der ausgestellten Waren<br />

treffen.<br />

Fühlt sich ein Teilnehmer von anderen Teilnehmern<br />

oder Drittpersonen benachteiligt, kann er weder<br />

Beschwerde bei der Direktion einlegen, noch gegen<br />

diese vorgehen.<br />

0.14 Rechtsprechung<br />

Streitfälle werden einzig und allein von der Direktion<br />

geregelt.<br />

Dabei gilt ausschließlich der französische Text.<br />

Einzig und allein die Lütticher Gerichte sind zuständig.<br />

Während der Vorbereitung, Bewirtschaftung und<br />

Liquidation der Messen erwählen die Teilnehmer Domizil<br />

an der Adresse der S.C.R.L. Foire Internationale de<br />

Liège.<br />

0.15 Schäden<br />

Die Direktion haftet für keinerlei Personen- oder<br />

Sachschaden oder dessen Folgen.<br />

0.16 Rechte der Direktion<br />

Die Direktion übt das Eigentümerrecht für das gesamte<br />

Messegelände aus.<br />

Tiere sind auf dem Ausstellungsgelände verboten.<br />

Die Direktion ist befugt, den Personen auf dem<br />

Messegelände Anweisungen zu erteilen.<br />

0.17 Fahrzeuge<br />

Das Gelände darf nicht von PKW, Kleinlastwagen und<br />

LKW befahren werden.<br />

0.18 Besucher<br />

Die Besucher müssen sich an die von den zuständigen<br />

Behörden und der Direktion beschlossenen Sicherheits-,<br />

Ordnungs- und Polizeibestimmungen halten.<br />

Die Direktion ist befugt, gewissen Besucherkategorien<br />

zu von ihr bestimmten Zeiten den Zutritt zu verweigern.<br />

0.19 Gesetze, Erlasse und Verordnungen<br />

Jeder Teilnehmer muss sich strengstens an die<br />

Gesetze, Erlasse und Verordnungen zu den Aktivitäten<br />

im Rahmen der Veranstaltung halten.<br />

1. DIE VERANSTALTUNGEN<br />

1.00 Gegenstand und Charakter<br />

Die Direktion organisiert Messen zur Förderung des<br />

Verkaufs zwischen Herstellern, Produzenten und<br />

Konstrukteuren oder deren Agenten und Käufern.<br />

1.01 Standort<br />

Die Messen finden in den Halles des Foires in Lüttich<br />

und an deren Vorplätzen oder aber an jeglichem von der<br />

Direktion bestimmten Ort statt.<br />

1.02 Dauer<br />

Die Messen finden zu den von der Direktion bestimmten<br />

Zeiten statt.<br />

Die Direktion behält sich das Recht vor – ohne dass der<br />

Teilnehmer Anspruch auf eine Entschädigung erheben<br />

kann oder – sei es auch nur teilweise – auf seine<br />

Verpflichtungen verzichten kann –, die Verlängerung<br />

oder Verschiebung um weniger als 3 Monate sowie –<br />

aus von ihr bestimmten wichtigen und unvorhersehbaren<br />

Gründen – die vorgezogene Schließung der Messe<br />

zu beschließen. Letztere bietet keinerlei Anrecht auf<br />

eine Erstattung. Die Direktion hat Anrecht auf die volle<br />

Zahlung der Mietgebühren oder Kosten der erbrachten<br />

Leistungen.<br />

Wenn eine Messe nicht stattfinden kann oder um 3<br />

Monate verschoben wird, erstattet die Direktion die gezahlten<br />

Beträge, mit Ausnahme aller anderen Kosten<br />

(etwa für die Einrichtung, Beförderung, Öffentlichkeitsarbeit<br />

usw.).<br />

Die Gebühren für erbrachte Leistungen und die obligatorischen<br />

Dossierkosten sind weiterhin zu zahlen.<br />

1.03 Höhere Macht<br />

Wenn eine Messe aus dringenden und von der Direktion<br />

unverschuldeten Gründen oder infolge höherer Macht<br />

im allgemeinen nicht stattfinden kann, kann die<br />

Direktion die Zahlung von 25% der Standmiete zur<br />

Kostenerstattung sowie die vollständige Zahlung der<br />

erbrachten Leistungen fordern.<br />

2. GEBÄUDE UND PLÄTZE<br />

2.00 Beleuchtung, Reinigung, Beheizung und Belüftung<br />

Die Direktion kümmert sich um die Beleuchtung, die<br />

Reinigung, die Beheizung und die Belüftung der gemeinsamen<br />

Bereiche der Hallen und Plätze.<br />

DE<br />

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