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Vademecum

206283 Vade Mecum - Municipio

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DE<br />

0. ALLGEMEIN<br />

0.00 Wortschatz<br />

In diesen Bestimmungen werden die Aussteller,<br />

Lieferanten, Hallenkonzessionäre und jegliche andere<br />

Veranstaltungsteilnehmer als « Teilnehmer » bezeichnet.<br />

Die Genossenschaft mit beschränkter Haftung « Foire<br />

Internationale de Liège » (Internationale Messe Lüttich)<br />

wird bezeichnet als: « Direktion ».<br />

Die Veranstaltungen werden bezeichnet als: « Messen ».<br />

0.01 Gültigkeit<br />

Vorliegende Bestimmungen gelten für alle ab dem<br />

1. Januar 2003 von der Genossenschaft mit beschränkter<br />

Haftung « Foire Internationale de Liège » organisierten<br />

Messen.<br />

Der Hallenkonzessionär hat diese ebenfalls entsprechend<br />

zu befolgen; er gibt sie an seine Kunden, Lieferanten und<br />

andere Drittpersonen seiner Organisation weiter, für die<br />

diese Bestimmungen ebenfalls gelten.<br />

0.02 Übersetzung<br />

Der französische Text hat gegenüber allen anderen<br />

Texten in den Bestimmungen sowie den verschiedenen<br />

Formularen und Tarifen Vorrang.<br />

0.03 Pflichtcharakter<br />

Die Bestimmungen sind streng auszulegen und gelten<br />

nicht als bloße Androhung von Rechtsfolgen.<br />

Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich ohne Beschwerde<br />

an die Direktion an die Bestimmungen sowie alle möglichen<br />

von der Direktion ergriffenen Maßnahmen und<br />

Gesetze, Erlasse, Verordnungen, Richtlinien usw. der<br />

öffentlichen Behörden und der anerkannten gemeinnützigen<br />

Vereinigungen zu halten.<br />

0.04 Beschwerdeverzicht – Einhaltung der Bestimmungen<br />

Mit der Unterzeichnung und Rücksendung des<br />

Teilnahmevertrags verzichten der Teilnehmer, seine<br />

Lieferanten und Personal auf jegliche Beschwerde gegen<br />

die Direktion. Des weiteren akzeptieren sie damit<br />

die Bedingungen der Bestimmungen und der möglicherweise<br />

später ergriffenen Maßnahmen, und sie<br />

verpflichten sich damit offiziell zu deren Einhaltung.<br />

0.05 Offizielle Verpflichtung<br />

Jede Anmeldung stellt eine offizielle Verpflichtung seitens<br />

des Teilnehmers dar.<br />

Die vertraglichen Beziehungen zwischen der Direktion<br />

und dem Teilnehmer sind vollkommen persönlich. Die<br />

sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten können<br />

ohne das ausdrückliche vorherige und schriftliche<br />

Einverständnis beider Parteien also in keiner Weise – auch<br />

nicht unentgeltlich – abgegeben oder übertragen werden.<br />

0.06 Mündlicher Vertrag<br />

Um gültig zu sein, ist jeder mündliche Vertrag schriftlich<br />

zu bestätigen.<br />

0.07 Gebühren<br />

Die Zahlungen haben am auf den Formularen vermerkten<br />

Fälligkeitsdatum, Ort und gemäß der angegebenen<br />

Zahlungsweise in Euro (€) zu erfolgen.<br />

Die gemietete Fläche wird durch Aufrunden zum höheren<br />

Quadratmeter ermittelt.<br />

Der Teilnehmer kann erst nach vollständiger Bezahlung<br />

der Rechnungen über seinen Standplatz verfügen.<br />

Bei nicht vollständiger Entrichtung aller entsprechenden<br />

Gebühren kann die Direktion einen Monat vor der<br />

Eröffnung über den Standplatz verfügen; der<br />

Teilnehmer hat sie in diesem Fall dennoch zu zahlen.<br />

Der Teilnehmer trägt alle Kosten für die Einrichtung,<br />

den Aufbau, den Abbau, den Betrieb, die Versicherung,<br />

die Wartung, die Reinigung, die vorgeschriebenen<br />

Hygiene-, Sicherheits- und/oder Brandmaßnahmen, die<br />

Lieferung von Waren und Dienstleistungen, die<br />

Instandsetzung des Gebäudes, der Grundstücke und<br />

der Anlagen, die ihm zur Verfügung gestellt werden.<br />

Er erhält einen Tarif zu den von der Direktion vorzunehmenden<br />

Lieferungen und Leistungen. Die Direktion haftet<br />

keinesfalls für diese Leistungen.<br />

Die Leistungsanträge sind spätestens 30 Tage vor der<br />

Messeeröffnung einzureichen. Nach dieser Frist gilt<br />

eine Tariferhöhung von 25 %.<br />

0.08 Handelsaktivität des Teilnehmers<br />

Der Teilnehmer darf lediglich für die auf dem<br />

Teilnahmevertrag angegebenen Produkte Bestellungen<br />

entgegennehmen.<br />

Gemäß der Gesetze, Verordnungen und Erlasse müssen<br />

die Preise (inkl. MwSt.) stets deutlich sichtbar angeschlagen<br />

sein.<br />

Die ausgestellten Produkte dürfen erst nach<br />

Messeende ausgeliefert werden.<br />

Der Teilnehmer muss gemäß der geltenden<br />

Gesetzgebung eine Versicherung für den industriellen<br />

Schutz der ausgestellten Ausrüstungen und Produkte<br />

abschließen. Diese Maßnahmen sind vor der<br />

Ausstellung der betroffenen Produkte und<br />

Ausrüstungen zu treffen. Die Direktion übernimmt auf<br />

diesem Gebiet keinerlei Verantwortung.<br />

0.09 Brandsicherheit und -schutz<br />

Der Teilnehmer muss alle Vorkehrungen treffen, um die<br />

Sicherheit und den Schutz aller Personen und Güter innerhalb<br />

der Messe zu gewährleisten.<br />

Er alleine haftet für die von seinem Personal und seinen<br />

Gütern verursachten Unfälle. Er trägt dafür Sorge, dass<br />

die Ausgänge frei passierbar sind.<br />

Er hält sich strengstens an die Allgemeinen<br />

Brandschutzbestimmungen, die den vorliegenden<br />

Teilnahmebestimmungen beiliegen.<br />

Andererseits wird die Direktion jeden Stand automatisch<br />

mit einem Feuerlöscher zu den von ihr<br />

festgelegten Bedingungen ausstatten. Dies geschieht<br />

gemäß der Anforderungen der Brandinterkommunalen<br />

« Intercommunale d’Incendie de Liège et Environs<br />

S.C.R.L. », denen zufolge sich an jedem Stand ein<br />

polyvalenter Pulverfeuerlöscher (6 kg) gemäß der NBN<br />

S21-014 oder ein Feuerlöscher mit pulverisiertem<br />

Wasser (6 L) befinden muss.<br />

0.10 Verstöße<br />

Unbeschadet jeglicher Schadenersatzforderung kann<br />

die Direktion bei Verstoß gegen die vorliegenden<br />

Bestimmungen und alle Erlasse, Gesetze, Verordnungen,<br />

Edikte usw. ohne die geringste Entschädigung jegliche<br />

Ausstellung, Bewirtschaftung oder Konzession einstellen.<br />

0.11 Ausschluss<br />

Die Direktion hat das Recht, einen Teilnehmer, der gegen<br />

die vorliegenden Bestimmungen verstößt oder schwere<br />

Handlungen begeht, die dem Ansehen der Messe scha-<br />

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