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ABschaffen!

ABSCHAFFEN! - Amnesty gegen die Todesstrafe

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<strong>ABschaffen</strong>!Rundbrief gegen dietodesstrafeJahrgang 4 . Nummer 8 . 2008


x1D a s S t i c h w o r tDer neue EU-GrundlagenvertragOb er tatsächlich 2009 in Kraft tretenwird, ist nach der jüngsten Volksabstimmungin Irland und den Äußerungenverschiedener europäischer Regierungenfraglich.Außer Frage steht allerdings der großeFortschritt, den der Vertrag von Lissabonin puncto Todesstrafe mit sichbrächte.Erstmals in der Geschichte der EuropäischenUnion (EU) soll die seit Jahrengelebte Ablehnung der Todesstrafeauch in den Verträgen der Union festgeschriebenwerden, und zwar gleichzweifach. Zum einen wird der Vertragvon Lissabon die neue EU-Grundrechtschartafür verbindlich erklären. Dieseverbietet die Todesstrafe in Artikel 2explizit.Zum anderen eröffnet der Vertrag vonLissabon der EU die Möglichkeit, derEuropäischen Menschenrechtskonventiondes Europarats beizutreten. Nunkönnte man einwenden, dass es sichhierbei um einen Rückschritt handelt,denn schaut man in den ursprünglichenText der Konvention, so findetman dort kein Verbot der Todesstrafe.Als die Konvention 1950 verabschiedetwurde, war die Ablehnung der Todesstrafenoch nicht konsensfähig.Doch inzwischen wurde dieses vermeintlicheSchlupfloch für eine Wiedereinführungder Todesstrafe durchzwei Zusatzprotokolle (Nr. 6 und 13)zur Europäischen Menschenrechtskonventiongeschlossen, die beide auf einVerbot der Todesstrafe abzielen. Ausdiesem Grund ist der ursprünglicheText der Konvention in Verbindung mitdiesen Protokollen zu lesen und setztsomit erneut ein starkes Signal gegendie Todesstrafe in Europa.Weitere Informationen:Europäischer Gerichtshof für MenschenrechteI N H A L TEDITORIAL: WOHLFEILE RHETORIK 2HINRICHTUNGEN UND TODESURTEILE 2007 3GUATEMALA: VETO GEGEN DIE TODESSTRAFE 4UNTAUGLICHE VERSUCHE BEI DEN VEREINTEN NATIONEN 5USA: DIE ZEIT DER GNADE IST VORÜBER 6NORDKOREA: REPUBLIKFLUCHT IST MIT DEM TODE ZU AHNDEN 8DIE INDISCHE HINRICHTUNGSLOTTERIE 9SAUDI-ARABIEN: TOD NACH DEM FREITAGSGEBET 10DIE SPÄTE ENTSCHULDIGUNG IN KANADA 11KURZGEMELDET 12DIE WELTWEITE SITUATION 14IHRE STIMME MACHT DEN UNTERSCHIED!Menschenrechtsverletzungen müssen unter großem Aufwand ermittelt und bekannt gemacht werden. Denn nichtsfürchten Menschenrechtsverletzer mehr, als dass ihre Taten ans Licht der Öffentlichkeit gelangen. Politische Unabhängigkeitist dabei sehr wichtig. Deshalb finanziert sich Amnesty International über Spenden, Beiträge undVermächtnisse. Staatliche und öffentliche Zuwendungen lehnen wir ab. So ist sichergestellt, dass weder Regierungennoch andere Institutionen die Arbeit von Amnesty International beeinflussen können.Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dem beiliegenden Spenden- und Förderformular oder imInternet unterw w w. a m n e s t y - t o d e s s t r a f e . d e / m i t m a c h e nAMNESTY INTERNATIONALABSCHAFFEN! RUNDBRIEF GEGEN DIE TODESSTRAFE


2EDITORIAL: WOHLFEILE RHETO-RIKObwohl die Generalversammlung der Vereinten Nationendie Welt zu einem Hinrichtungstopp aufgerufenhat, halten zahlreiche Staaten weiterhin an ihrfest. Die Befürworter behaupten, die Todesstrafe seiunverzichtbar, da Hinrichtungen Verbrechen verhindernkönnten. Die Fakten stützen diese Behauptungkeineswegs.Das letzte Jahr war mit Sicherheit ein gutes Jahrfür die Anti-Todesstrafen-Bewegung. Am 18. De-dieser Strafe zunehmend auf alte und sehr fragwürdigeArgumente zurückgreifen. Eine der vermeintlichstärksten Behauptungen in diesem Zusammenhang:Die Todesstrafe verhindere Mordeeffektiver als andere Strafen wie zum Beispiel lebenslangeHaft.Wirtschaftsprofessor Dale Cloninger von der Universityof Houston in den USA beispielsweise, der ineiner seiner frühen Arbeiten behauptete, dass jedeHinrichtung 560 Morde verhindere und nunschlussfolgert, dass der Rückgang der Exekutionenin Texas Mitte der 1990er Jahre im Ergebnis zu 90Morden mehr geführt habe. Die US-amerikanischeWirtschaftswissenschaftlerin Joanna Shepherd vonder Emory University behauptet in einer ihrer Studien,dass die Todesstrafe einige Mordarten, beispielsweiseim häuslichen Umfeld oder Beziehungstatenverhindere, auch wenn diese Verbrechenzu den wohl am wenigsten geplanten gehörenund überhaupt nur in den seltensten Fällen mit derTodesstrafe geahndet werden. Auf der anderen Seitedeutet Shepherd in einer weiteren Studie an,dass der besondere Abschreckungseffekt der Todesstrafenur in einigen US-Bundesstaaten erkennbarsei und dass die Todesstrafe möglicherweise© Jens Liebchen/Amnesty Internationalzember stimmte die Generalversammlung der VereintenNationen mit deutlicher Mehrheit für diesofortige weltweite Aussetzung aller Hinrichtungen.Insgesamt ist die weltweite Abschaffung der Todesstrafein den letzten Jahren ein ganzes Stück vorangekommen.1976 hatten lediglich 26 Staatendie Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft– heute sind es 103 Länder. Weitere 34Staaten verzichten immerhin seit längerem auf dieVollstreckung von Todesurteilen.Deshalb überrascht es wenig, dass die BefürworterAMNESTY INTERNATIONALABSCHAFFEN! RUNDBRIEF GEGEN DIE TODESSTRAFE


3sogar zu einer höheren Mordrate beitragen könne.Was diese Studien jedoch verschweigen, ist dassdie US-Mordrate in den letzten drei Jahrzehntengefallen und gestiegen ist, ohne dass dies in einembesonderen Zusammenhang zu den im gleichenZeitraum vollstreckten Todesurteilen steht.Als der US-Bundesstaat New York den Vollzug derTodesstrafe im Jahr 2005 aussetzte, befand sichdie Mordrate bereits seit zehn Jahren im Sinkflug.Wäre die Todesstrafe nun eine überproportional abschreckendeStrafe, hätte das faktische Ende derTodesstrafe mehr Morde nach sich ziehen müssen.Doch im Gegenteil: Die Mordrate sank weiter undbefindet sich heute auf einem historischen Tiefstand.Seit 1963 - dem ersten Jahr, in dem eineverlässliche Kriminalstatistik erstellt wurde - wurdenniemals so wenige Morde begangen.Der Bundesstaat Texas hat mehr als ein Drittel allerHinrichtungen in den USA seit 1976 zu verantworten.Nichtsdestotrotz liegt die Mordrate in der Nähedes nationalen Durchschnitts – sogar leicht darüber.Objektiv betrachtet haben Staaten ohne Todesstrafekeine nennenswert andere Kriminalitätsstatistik alssolche mit Todesstrafe. Das kann sowohl im Vergleichzwischen Bundesstaaten der USA als auchim internationalen Vergleich gezeigt werden.Es ist nicht abzustreiten, dass härtere Strafen unterUmständen eine größere Abschreckungskraft entfaltenkönnen. Doch nur bis zu einem gewissenGrad. Ein Autobahnraser wird durch eine Geldstrafevon 10.000 Euro nicht zwingend nachhaltiger abgeschrecktals durch eine 5.000 Euro Geldbuße,vor allem dann nicht, wenn das Risiko erwischt zuwerden sehr gering ist. Wenn sich ein Verbrechernicht von der Aussicht auf eine langjährige Haftstrafeabschrecken lässt, wird die Todesstrafe diesebenfalls nicht leisten können.Es ist an den Befürwortern der Todesstrafe zu zeigen,dass diese äußerste Strafe tatsächliche undnachweisbare Vorteile hat, die nicht durch gutePräventions- und Polizeiarbeit sowie angemesseneHaftstrafen ebenso erreicht werden können. Siemüssen erklären, wie sie der virulenten Gefahr derHinrichtung Unschuldiger begegnen wollen. Siemüssen ferner begründen, inwieweit die Todesstrafeeinem modernen Menschenrechtsverständnis entspricht.Diese Bürde tragen sie. Die Wirtschaftswissenschaftler,die sich mit fragwürdigen Studienhervortun und vorgeben, den angeblich wissenschaftlichenBeweis für die Nützlichkeit der Todesstrafeführen zu können, würden wohl kaum Anlageempfehlungenauf Grund einer so dünnen Faktenlageabgeben.HINRICHTUNGEN UND TODES-URTEILE 2007Auch 2007 hat sich der weltweite Trend gegen dieTodesstrafe bestätigt: Das Gros der Hinrichtungen© Reutersging auf das Konto einiger weniger Staaten, undChina war auch im Jahr vor den Olympischen Spielenfür die meisten Hinrichtungen verantwortlich.Zugleich ist die Todesstrafe unweigerlich auf demRückzug. Im Zusammenhang mit der Veröffentlichungder Zahlen für 2007 rief Amnesty Internationalalle Staaten, die noch hinrichten, dazu auf,sich dem Hinrichtungsstopp anzuschließen, dendie UN-Generalversammlung im Dezember 2007beschlossen hatte. Diese UN-Resolution forderteerstmalig einen sofortigen Hinrichtungsstopp alsersten wichtigen Schritt zur weltweiten Abschaffungder Todesstrafe.Im Jahr 2007 hat Amnesty International 1.252Hinrichtungen (2006: 1.591) in mindestens 24(25) Ländern dokumentiert, mindestens 3.347(3.861) Menschen in 51 (55) Ländern wurden zumTode verurteilt. Ende 2007 hatten 135 (129) Länderdie Todesstrafe im Gesetz oder in der PraxisABSCHAFFEN! RUNDBRIEF GEGEN DIE TODESSTRAFE


4abgeschafft, 62 (68) hielten an ihr fest. 2007schafften Albanien, die Cook-Inseln und Ruandadie Todesstrafe komplett ab sowie Kirgisistan für inFriedenszeiten begangene Straftaten. Das bedeutet,dass mittlerweile mehr als zwei Drittel aller Staatendie Todesstrafe zumindest in der Praxis abgeschaffthaben. Dennoch lebt nur knapp ein Drittel derWeltbevölkerung in Staaten, die nicht hinrichten.Für knapp 90 Prozent aller Hinrichtungen waren2007 wiederum fünf Staaten verantwortlich: InChina tötete der Staat mindestens 470 Menschen(2006: 1.010), in Iran 317 (177), in Saudi-Arabien143 (39), in Pakistan 135 (82) und in den USA42 (53) Menschen. Hierbei handelt es sich umMindestzahlen. Offizielle Zahlen liefern nur wenigeStaaten, zum Beispiel die USA. In China sind Hinrichtungenweiterhin Staatsgeheimnis. AmnestyInternational geht davon aus, dass dort tatsächlichmehrere tausend Menschen hingerichtet wurden.Für mehr als 60 Tatbestände, darunter auch Vergehenwie Steuerhinterziehung und Drogenschmuggel,kann in China die Todesstrafe verhängt werden.GUATEMALA: VETO GEGEN DIETODESSTRAFEIn Guatemala ist die unmittelbare Gefahr, dass erneutTodesurteile vollstreckt werden, abgewendet.Der Kongress hatte am 12. Februar 2008 einenGesetzentwurf (Dekret 06-2008) genehmigt, derzur Wiederaufnahme von Hinrichtungen hätte führenkönnen. Der Staatspräsident Álvaro Colom legteam 14. März 2008 gegen diese Entscheidung seinVeto ein. Die einmonatige Frist, innerhalb derer derKongress das Veto des Präsidenten gegen den Gesetzentwurfmit einer Zweidrittel-Mehrheit hätteaufheben können, ist am 5. Mai 2008 abgelaufen,ohne dass es zu einer Abstimmung gekommen war.Im Jahr 2005 hatte der Interamerikanische Gerichtshoffür Menschenrechte (IACHR) verfügt, dassinfolge der seit 2000 fehlenden Begnadigungsmöglichkeitenkeine Todesurteile in Guatemala vollstrecktwerden dürfen. Der Gesetzesentwurf solltediese Lücke schließen und ein Verfahren einführen,mit dem zum Tode Verurteilte ein Gnadengesuch anden Staatspräsidenten richten können. Diese aufden ersten Blick vernünftige Gesetzesinitiative hätteparadoxerweise jedoch zur Konsequenz gehabt,dass der seit dem Jahr 2000 bestehende Stoppaller Hinrichtungen sein Ende gefunden hätte. DasGesetz enthielt ferner keine Kriterien, bei derenErfüllung eine Begnadigung hätte erfolgen müssen.Es verstieß somit gegen eine IACHR-Entscheidung,der angeordnet hatte, dass Guatemala klare Kriterienausarbeiten muss, nach denen über einzelneGnadengesuche entschieden wird. Damit handelteGuatemala gegen die Amerikanische Menschenrechtskonvention.Zudem legt die Verfassung Guatemalasfest, dass internationale Menschenrechtsabkommenüber nationalem Recht stehen.Amnesty International kritisierte des Weiteren einenPassus des Dekrets, der festlegt, dass ein Gnadengesuch„stillschweigend abgelehnt“ ist und dieHinrichtung sofort stattfinden kann, wenn innerhalbvon 30 Tagen keine Entscheidung des Präsidentenüber einen Antrag auf Umwandlung des Todesurteilserfolgt ist. Darüber hinaus hätte die„stillschweigende Ablehnung“ auch zur Hinrichtungvon Gefangenen führen können, die gegen ihreTodesurteile Rechtsmittel bei internationalen Gremieneingelegt haben und deren Verfahren nochanhängig sind. Amnesty International befürchtete,dass dieses Instrument als ein Mittel zur Beschleunigungvon Hinrichtungen hätte eingesetzt werdenkönnen.Eine Sorge, die sicher nicht unberechtigt ist, denndie Motivation des Parlaments war ursprünglichdie, mit Hilfe der Todesstrafe die extrem hohe Kriminalitätsratezu senken. Doch diese leider weit© Privatverbreitete Hoffnung ist nachweislich falsch. Eshaben in den letzten Jahren ungefähr zwei bis dreiStaaten jährlich die Todesstrafe aus ihren Gesetzbücherngestrichen. Die Rate der Verbrechen, fürdie zuvor die Todesstrafe verhängt werden konnte,ABSCHAFFEN! RUNDBRIEF GEGEN DIE TODESSTRAFE


5hat sich jedoch - wie vielfach befürchtet wurde -nirgendwo erhöht. Die Todesstrafe ist als Abschreckungsmittelgegen Gewalt völlig nutzlos, unterUmständen sogar kontraproduktiv, weil sie bei derVerbrechensbekämpfung Gegengewalt auslösen undHass fördern kann.Das Parlament hat mit dem Schlagwort „Gewaltabschreckung“argumentiert, was durchaus verständlicherscheint angesichts einer jährlichen Zahl von5.000 Morden und einer Aufklärungsrate von wenigerals einem Prozent. Allein deswegen war diegroße Mehrheit der guatemaltekischen Bevölkerungfür die Wiederzulassung der Todesstrafe. Sie gilt alseine schnelle Lösung des Kriminalitätsproblems.Dabei wird übersehen, dass andere Maßnahmen,wie beispielsweise eine Perspektive durch Bildungoder Wiederaufnahme von Straßenkindern in dieGesellschaft, bei der Verbrechensbekämpfung erfolgreicherwären. Viel mehr Geld müsste auch indie Justiz und Sozialprogramme fließen.Es bleibt nun abzuwarten, wie Guatemala in Zukunftauf die Gewalt reagieren wird: entweder mitwirkungslosen, gegen die Menschenrechte verstoßendenMaßnahmen wie die Todesstrafe oder mitlangfristig angelegten effizienten Kampagnen, diesich an internationalen Normen orientieren. MehrereRegierungen Guatemalas hatten in der Vergangenheitdie Abschaffung der Todesstrafe angekündigt,entsprechende Gesetzesvorlagen scheitertenjedoch stets am Kongress.UNTAUGLICHE VERSUCHE BEIDEN VEREINTEN NATIONENAm 18.Dezember 2007 wurde von der Generalversammlungder Vereinten Nationen eine Resolutionmit der Aufforderung zu einem weltweiten Hinrichtungsstoppverabschiedet. Diese Resolution fandeine klare Mehrheit von 104 der 192 Staaten, lediglich54 Staaten stimmten dagegen, 29 enthieltensich (siehe Rundbrief Nr. 6, 12/2007). Sie wirdals ein Meilenstein auf dem Weg zur weltweitenAbschaffung der Todesstrafe angesehen, da sie einklares politisches und moralisches Signal für ihreÄchtung gibt.Am 2. Februar 2008 formierte sich jedoch der Widerstand:Einigen Staaten übersandten der Generalversammlungder Vereinten Nationen eine Note(A/62/658), mit der sie ihren „beharrlichen Einwandgegen jeden Versuch, ein Hinrichtungsmoratoriumzu verfügen oder die Todesstrafe abzuschaffen“,aktenkundig machten. Die Note geht auf eineInitiative Singapurs zurück und wurde von 58 Staaten,einschließlich Singapurs, unterzeichnet, alsovon mehr Staaten als im Dezember 2007 gegen dieResolution gestimmt hatten. Singapur war schonwährend der Tagung der Generalversammlung einer© Wikipediader Hauptgegner der Resolution. Ziel der Note istes, einen offiziellen Beleg über die Ablehnung derResolution durch einige Länder zu schaffen. Einsolcher Beleg ist sowohl bedeutsam, um das Entsteheninternationalen Rechts zu verhindern, alsauch ein politisches Signal für die Beibehaltungder Todesstrafe.Gerade als ein Appell zur Änderung der RechtslageABSCHAFFEN! RUNDBRIEF GEGEN DIE TODESSTRAFE


6an Staaten, die die Todesstrafe noch nicht formellabgeschafft, sondern nur ihren Vollzug in der Praxiseingestellt haben, ist die Resolution jedoch wesentlich.Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung,ein starkes Gegensignal zur beschlossenen Resolutionzu verhindern. Besonders wichtig ist es, dieStaaten, die sich bei der Abstimmung über die Resolutionenthalten haben, davon abzubringen, dieerwähnte Note ebenfalls zu unterzeichnen.Guinea beispielsweise hatte sich in der Generalversammlungder Stimme enthalten, hat nun aber dieNote mitunterzeichnet. Die Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft(Economic Community of WestAfrican States, ECOWAS) hatte Gruppen und Netzwerkedazu aufgefordert, Briefe an die Behördenvon Guinea zu richten, in denen um eine Klarstellungder Position gebeten wird. Der PremierministerLansana Kouyaté, Hauptadressat der Aktionen,verlor am 20. Mai 2008 seinen Posten, so dassnun abzuwarten bleibt, wie sich eine neue Regierungzur Frage der Todesstrafe positioniert.Amnesty International ist sich der Gefahr bewusst,dass einige mächtige Befürworter der Todesstrafealles unternehmen werden, um zukünftige UN-Resolutionen,die auf die weitere Zurückdrängung derTodesstrafe abzielen, zu erschweren oder gar zuverhindern. Amnesty International bemüht sich dahernach Kräften, zu verhindern, dass der Kreis derStaaten, die sich von einem weltweiten Hinrichtungsstoppdistanzieren, noch größer wird.USA: DIE ZEIT DER GNADE ISTVORÜBEREs war ein herber Rückschlag für die Gegner derTodesstrafe. Das höchste Gericht der USA billigteam 16. April 2008 die weitere Vollstreckung derTodesstrafe. In einer Grundsatzentscheidung erklärteder Oberste Gerichtshof die Giftspritze als Hinrichtungsmethodefür rechtens. Damit ging ein siebenmonatigerlandesweiter Stopp aller Exekutionenzu Ende.Ganz überraschend kam dieses höchstrichterlicheUrteil nicht. Einzig der frühe Zeitpunkt und dieDeutlichkeit der Entscheidung waren so nicht erwartetworden: Das Urteil fiel mit einer Mehrheitvon sieben zu zwei Richterstimmen. Zwei Häftlingeaus Kentucky hatten geltend gemacht, dass dieExekution mittels Giftspritze gegen das in der Verfassungverankerte Verbot „grausamer oder ungewöhnlicherBestrafungen“ verstoße. Die aus einerKombination drei verschiedener Substanzen bestehendeGiftinjektion könne nämlich unter bestimm-© Florida Department of Correctionsten Voraussetzungen zu unsäglichen Todesqualenführen. Der Supreme Court entschied jedoch gegendie Kläger und verwarf somit auch die Argumenteder Todesstrafengegner. Die Richter befanden, dasszum Tode Verurteilte notfalls auch Qualen bei derVollstreckung der Todesstrafe erleiden müssen unddass sie keinen Rechtsanspruch auf eine schmerzfreieExekution haben. Somit gaben sie der in 34US-Bundesstaaten gebräuchlichen Hinrichtungsmethodeihr Plazet. Das Töten mit der Giftspritzesei erlaubt, da diese Hinrichtungsart nicht daraufabziele, Verurteilten Schmerzen zuzufügen, befandendie obersten Richter. Mit ihrem Urteil nehmensie billigend in Kauf, dass einige Häftlinge bei ihrerExekution fürchterliche Qualen erleiden müssen.Wie diese Ignoranz mit der Würde des Menschen inEinklang zu bringen ist, bleibt Geheimnis der Richter.Chief Justice John Roberts machte überdiesABSCHAFFEN! RUNDBRIEF GEGEN DIE TODESSTRAFE


7deutlich, dass das Gericht in Fällen der Hinrichtungmit der Giftspritze künftig nur dann einenStopp verfügen werde, wenn „der verurteilte Gefangenevorbringt, dass das staatlich vorgesehene Prozedereder tödlichen Injektion nachweislich ein Risikobeinhaltet, schwere Schmerzen hervorzurufen.Er muss zeigen, dass das Risiko im Vergleich zu© United States Supreme Courtden bekannten und verfügbaren Alternativen erheblichist“.Kläger wie Todesstrafengegner hatten vergeblichgehofft, dass der Oberste Gerichtshof wenigstenseine andere Zusammensetzung des Giftes der Todesspritzeanmahnen oder die Vorschriften für ihrenEinsatz verschärfen würde. Fest steht, dass es inder Vergangenheit mehre Fälle gegeben hat, in denenHenkern schwer wiegende Fehler unterliefenund die Giftspritze nicht sachgerecht angewendetwurde. Gefängnisbeamte sind unzureichend ausgebildet,um Komplikationen bei Hinrichtungen erkennenund darauf reagieren zu können. Besondersdrastisch zeigte dies im Jahr 2007 der Fall des GefangenenAngel Diaz im Bundesstaat Florida, derweltweites Entsetzen auslöste. Sein von heftigenSchmerzen begleiteter Todeskampf dauerte 34 Minuten.Der offensichtlich wenig geübte Henker hatteversehentlich das Gift statt in eine Vene in dasumliegende Gewebe gespritzt. GerichtsmedizinischeUntersuchungen zeigten in anderen Fällen,dass eine Komponente des Giftcocktails, nämlichdas als erstes gespritzte Barbiturat Thiopental zurBetäubung zu gering dosiert worden war, um einenschmerzfreien Tod zu gewährleisten. In einem solchenFall können die beiden anderen Wirkstoffe zufurchtbaren Qualen und einem regelrechten Todeskampfführen. Todeskandidaten müssen damitrechnen, bei vollem Bewusstsein über mehrere Minuteneinen Tod durch Ersticken zu erleiden. Diegleiche Chemikalien-Kombination, die zur gerichtlichenTötung von Menschen verwendet wird, ist imÜbrigen für die tiermedizinische Nutzung in denUSA nicht zugelassen. Diese Widersprüche und dieListe der Pannen zeigen, dass diese Tötungstechnikin der Praxis weder zuverlässig funktioniert nochdass das Gefängnispersonal dem erforderlichen Verfahrenunter allen Umständen gewachsen ist.Die Frage, ob sich die Hinrichtungsmethode derletalen Injektion optimieren lässt, mündet in einDilemma: Denn wer diese Tötungspraxis „verbessern“will, kommt nicht an Menschenversuchenvorbei. Derartige Untersuchungen sind jedoch auchin den USA verboten, da unethisch. Und auch einebessere Schulung der Henker stößt auf Hindernisse:Medizinisches Fachpersonal kann und darf sichauf keinen Fall - weder aktiv noch beratend - daranbeteiligen. Die Weltkoalition gegen die Todesstrafekommentierte zutreffend „Die Bastelei an der Maschineriedes Todes in den Vereinten Staaten vonAmerika geht weiter“.Nur Stunden nach der wegweisenden Gerichtsentscheidungwiderrief der Gouverneur des US-BundesstaatsVirginia, ein Demokrat, das Hinrichtungsmoratoriumin seinem Land. Andere Bundesstaatenfolgten. Anfang Mai wurde im BundesstaatGeorgia das erste Todesurteil nach der Unterbrechungvollstreckt. Ein 53-jähriger Mörder starbnachdem man ihm die Todesspritze verabreicht hatte.Somit ist klar: Das staatlichen Töten in den USAgeht - gegen den weltweiten Trend - weiter. Aber imHinblick auf die Todesstrafe gingen die Uhren inden USA schon immer anders. Und als ob es einesweiteren Beweises bedurft hätte, war bereits dievierte Hinrichtung nach der Wiederzulassung derGiftspritze erneut von Problemen begleitet: Geschlagene35 Minuten suchten die Gefängnisbeamteim US-Bundesstaat Georgia verzweifelt nach einerVene, um den des Doppelmords überführtenCurtis Osborne am 4. Juni 2008 zu töten.ABSCHAFFEN! RUNDBRIEF GEGEN DIE TODESSTRAFE


8NORDKOREA: REPUBLIKFLUCHTIST MIT DEM TODE ZU AHNDENEs sollte eine „Warnung an die Bevölkerung“ sein.Die Regierung Nordkoreas hat Ende Februar 200815 Menschen in der im Nordosten gelegenen StadtOnseong öffentlich erschießen lassen. Die 13 Frauenund zwei Männer hatten versucht, wegen derNahrungsmittelknappheit über die Grenze nachChina zu fliehen oder hatten anderen dabei geholfen.Anfang Februar gerieten Fischerboote in südkoreanischeHoheitsgewässer. Die 22-köpfige Besatzung,bestehend aus acht Männern, 14 Frauen und dreiStudenten wurde von den südkoreanischen Behördenaufgebracht und in ihre Heimat zurückgeschickt.Wegen des Versuchs, sich nach Südkorea© Wikipediaabzusetzen, erschoss ein Exekutionskommando derMilitärbehörden der Provinz Süd-Hwanghae alle 22Personen am 17. Februar 2008.Beide Fälle sind Ausdruck der prekären Situation inNordkorea: Den Bürgerinnen und Bürgern des Landeswerden nach wie vor ihre fundamentalen Menschenrechtevorenthalten. Die wirtschaftliche Lageist desolat. Die Nahrungsmittelkrise hat sich zugespitzt.Laut einer Stellungnahme des UN-Sonderberichterstattersüber das Recht auf Nahrung leidetein Großteil der Bevölkerung Nordkoreas an akutemHunger. Weil sie hoffen, vornehmlich in China Nahrungauftreiben zu können, riskieren viele ihr Lebenbei der gefährlichen Flucht über die Grenze. „Siefliehen zu Tausenden, um dem Tod zu entgehen“,sagte Tim Parritt, Leiter des Asienprogramms vonAmnesty International. Geschätzte 100.000 Nordkoreanerhalten sich in China vor den chinesischenBehörden versteckt und leben in ständiger Gefahr,gegen ihren Willen nach Nordkorea abgeschoben zuwerden. Von Hunderten Nordkoreanern, diezwangsweise von den chinesischen Behörden in ihrHeimatland zurückgebracht worden waren, fehlteanschließend jede Spur. Mehrere Familien, derenAngehörige Nordkorea ohne Erlaubnis verlassenhatten, gelten als vermisst. Offenbar sind sie Opferdes „Verschwindenlassens“ geworden, da die nordkoreanischenBehörden nach dem Prinzip der„Sippenhaft“ handelten und ganze Familien bestraften,wenn jemand aus ihren Reihen als Feinddes Regimes eingestuft wurde. In welchem Ausmaßauch die Todesstrafe wegen der Flucht zur Anwendungkommt, entzieht sich der Kenntnis von AmnestyInternational. Es gibt jedoch immer wiederBerichte, dass Nordkoreaner ihren Fluchtversuchmit dem Leben bezahlen: Manche Zurückgeschobenewerden öffentlich oder heimlich hingerichtet,denn Nordkoreaner, die ihr Land ohne Erlaubnisverlassen, werden von den Behörden als „Verräter“und „Kriminelle“ betrachtet. In Paragraf 117 desStrafgesetzbuchs heißt es: „Ein Bürger, der sich inein fremdes Land absetzt oder mit der Absicht desVerrates an Land und Volk zum Feind übergeht, sollfür mindestens sieben Jahre in ein Umerziehungslagereingewiesen werden. In Fällen, in denen einePerson eine besonders schwere Verfehlung begeht,soll sie zum Tode verurteilt werden.“ WerdenFlüchtlinge von chinesischen Sicherheitskräftenaufgegriffen, werden sie meist sofort nach Nordkoreaabgeschoben. Ein Abkommen zwischen derABSCHAFFEN! RUNDBRIEF GEGEN DIE TODESSTRAFE


9chinesischen und nordkoreanischen Regierungsieht vor, dass „illegale Einwanderer“ ohne Prüfungvon Asylbegehren abzuschieben sind.In einem Report, den Amnesty International im Januar2004 beim Weltsozialforum in Bombay vorstellte,wird berichtet, dass Hungernde für denDiebstahl von Lebensmitteln hingerichtet wurden.Kinder, manchmal ganze Schulklassen, seien gezwungenworden, den öffentlichen Exekutionen zuzusehen.Es ist für Amnesty International wegender rigiden Isolationspolitik Nordkoreas extremschwierig, detaillierte Informationen über die Todesstrafezu recherchieren beziehungsweise zu verifizieren.Der Zugang zum Land bleibt für unabhängigeMenschenrechtsbeobachter verwehrt. Die Behördenhalten seit Jahren ihre strikten Zensurpraktikenaufrecht und machen - ebenso wie die Mediendes Landes - nur selten Informationen über Todesurteileund Hinrichtungen publik. Dass dieshandfeste Gründe hat, ist zu befürchten.DIE INDISCHE HINRICHTUNGS-LOTTERIEAmnesty International nimmt an, dass in den Jahren2006 und 2007 mindestens 140 Menschen inIndien zum Tode verurteilt wurden. Laut den aktuellstenzugänglichen offiziellen Zahlen saßen am31. Dezember 2005 273 Menschen im Todestrakt.Aber wahrscheinlich ist diese Zahl heute erheblichhöher.Was aus den Todestraktinsassen wird, bestimmtletzten Endes eine Lotterie. Dies zeigt die Studie„Lethal Lottery: The Death Penalty in India, Astudy of Supreme Court judgments in death penaltycases 1950-2006“, die von der indischen Sektionvon Amnesty International sowie der Volksunion fürbürgerliche Freiheiten herausgegeben wurde. Es istdie erste umfassende Analyse von 700 Todesurteilendes Obersten Gerichtshofs aus mehr als 50 Jahren.Die Autoren stellen ein Justizsystem bloß, dasweder den völkerrechtlichen Normen noch den internationalenStandards für die Verhängung der Todesstrafegerecht wird.Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass grobeUnfairness das Todesstrafensystem Indiens prägt.Grundlage für diese vernichtende Einschätzungsind die in Urteilen des Obersten Gerichtshofs dokumentiertenVerstöße gegen Gesetze und Verfahrensregelnsowie Willkür und Unzulänglichkeitenbei Ermittlung, Prozess, Urteil und Berufung inTodesstrafenfällen. Insbesondere zeigt die Studie,dass:• die Anwendung der Todesstrafe in Indien nichtin den „allerseltensten Fällen“ erfolgt, wie es indiesem Land behauptet wird und wie es eineGrundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofsaus dem Jahre 1983 fordert.• es im Gegenteil zahlreiche Beweise dafür gibt,dass die Todesstrafe als willkürliches, ungenauesund missbräuchliches Instrument gegen Angeklagteeingesetzt wurde.Dr. V. Suresh, Präsident der Volksunion für bürgerlicheFreiheiten, sagt in diesem Zusammenhang:„So lange die Todesstrafe in Indien weiter angewendetwird, bleibt die Gefahr, dass sie unverhältnismäßigoft gegen ethnische Minderheiten, Armeoder andere benachteiligte Gruppen verhängt wird.Es gibt nur einen Weg, sicherzustellen, dass solcheUngleichheiten in der Rechtsprechung nicht mehrvorkommen: die vollständige Abschaffung derTodesstrafe.”Amnesty International begrüßt, dass zurzeit keineHinrichtungen in Indien stattfinden. Dass in denletzten zehn Jahren nur wenige Hinrichtungen© Wikipediadurchgeführt wurden, mag ein Indiz dafür sein,dass die Menschen in Indien bereit sind, ohne dieTodesstrafe zu leben.„Indien steht am Scheideweg. Es kann sich dafürentscheiden, dem globalen Trend zu einem Hinrich-ABSCHAFFEN! RUNDBRIEF GEGEN DIE TODESSTRAFE


10tungsmoratorium zu folgen, wie es letztes Jahr vonder Generalversammlung der Vereinten Nationenverabschiedet wurde. Es würde sich damit auchden 27 Staaten des asiatisch-pazifischen Raumsanschließen, die die Todesstrafe per Gesetz oder inder Praxis abgeschafft haben. Die andere Möglichkeitwäre, dass Indien weiterhin Todestraktinsassenaufhängt, obwohl das Justizsystem, das sie in denTodestrakt geschickt hat, sich nach gründlicher Erforschungals unfair erwiesen hat“, sagte MukulSharma, Direktor der indischen Sektion von AmnestyInternational.Die Studie offenbart folgende Mängel bei den Gerichten:• Fehler bei der Beweiswürdigung im Rahmen derGerichtsverfahren.• Schlechte Verteidigung – die Kritikpunkte reichenvon der Nichtbeachtung geistiger Unzurechnungsfähigkeitüber das Fehlen jeglichenPlädoyers in der Urteilsphase des Prozesses biszu dem Versäumnis, trotz vorliegender Beweiseauf die Minderjährigkeit des Angeklagten hinzuweisen.• Anti-Terror-Gesetze – zu den Kritikpunkten gehörtdie weite Definition von „Terrorakten“, unzureichendeSchutzgarantien bei der Verhaftungund Vorschriften, die es gestatten, Geständnissegegenüber der Polizei als Beweismittel zu verwenden.• Willkür bei der Strafzumessung – im gleichenZeitraum haben verschiedene Senate des OberstenGerichtshofs ähnlich gelagerte Fälle unterschiedlichbehandelt, wobei mildernde Umständewillkürlich berücksichtigt wurden oder unbeachtetblieben.Wie erwähnt, darf die Todesstrafe in Indien nur inden „äußersten Ausnahmefällen“ angewendet werdensollte. Auch mehr als ein Vierteljahrhundertnachdem dieses Urteil des höchsten Gerichts gesprochenwurde, hat es nicht gefruchtet.SAUDI-ARABIEN: TOD NACHDEM FREITAGSGEBET60 Staaten der Welt halten unvermindert an derTodesstrafe fest, darunter auch das KönigreichSaudi-Arabien. Das Land hat 2007 mit 158 dokumentiertenHinrichtungen einen traurigen Rekordgegenüber den Vorjahren (39 Exekutionen in 2006und 86 in 2005) aufgestellt und schickt sich an,2008 mit dieser Zahl gleichzuziehen. Etwa dieHälfte aller Hingerichteten waren ausländischeStaatsbürger. Bis Ende Juni 2008 hat Amnesty Internationalbereits von 65 Hinrichtungen erfahren.Die hohe Zahl der ausgesprochenen und vollstrecktenTodesurteile in Saudi-Arabien läuft dem internationalenTrend hin zu einem Hinrichtungsstoppund der Abschaffung der Todessstrafe entgegenund ist umso Besorgnis erregender, als viele dieserTodesurteile nach unfairen Prozessen hinter verschlossenenTüren und ohne Rechtsbeistand oderDolmetscher gegen die Angeklagten ausgesprochenwurden. Die Möglichkeiten für die Angeklagten,Rechtsmittel gegen ein Todesurteil einzulegen, sindgering und nicht klar geregelt. Es liegt im Ermessender Richter, welches Strafmaß sie für eine Tatfestlegen. Zudem hat bei Mordfällen oftmals auchdie Familie des Opfers noch ein gewichtiges Wortmitzureden. Schlägt die Familie das Blutgeld (diya)aus, muss der Verurteilte hingerichtet werden.Selbst der König kann in diesen Fällen die Hinrichtungnicht durch eine Begnadigung verhindern,wohl aber auf die Familie des Opfers einwirken, das„Blutgeld“ doch noch anzunehmen.© WikipediaErschwerend kommt hinzu, dass in Saudi-Arabienauf eine Vielzahl nicht klar definierter Vergehen dieTodesstrafe steht. Außer Mord, Raubmord, Vergewaltigungoder Drogenhandel und -besitz werdenauch Sabotage, Ehebruch, „Hexerei“, „Äußerungengegen die Scharia“ und Apostasie - Abfall vom islamischenGlauben - mit der Höchststrafe geahndet,oft verbunden mit Auspeitschungen oder Amputationenvon Gliedmaßen. Geständnisse, die unterFolter zustande gekommen sind, zählen vor Gerichtals Beweismittel.ABSCHAFFEN! RUNDBRIEF GEGEN DIE TODESSTRAFE


11Saudi-Arabien hat die UN-Kinderrechtskonventionunterzeichnet, lässt aber nach wie vor zu, dass Todesurteilegegen Minderjährige ergehen und sogarvollstreckt werden. Im Juli 2007 wurde DhahianRakan al-Sibai’ in Taif hingerichtet, der zurzeit desihm zur Last gelegten Mordes erst 15 Jahre alt war.Eine weitere jugendliche Straftäterin, die HausangestellteRizana Nafeek aus Sri Lanka, war für einenMord zum Tode verurteilt worden, den sie imAlter von 17 Jahren begangen haben soll. DieseTodesurteile gegen Minderjährige stellen eine grobeVerletzung der Rechte von Kindern dar, wie sie unteranderem in der UN-Kinderrechtskonventionfestgeschrieben sind.Die übliche Hinrichtungsmethode in Saudi-Arabienist die Enthauptung mit dem Schwert. Die Exekutionenfinden meist nach dem Freitagsgebet auf öffentlichenPlätzen statt.Amnesty International fordert das Königreich Saudi-Arabienseit Jahren auf, international anerkannteStandards für eine rechtmäßige Inhaftierung sowiefaire Gerichtsverfahren in Recht und Praxis zu garantieren.Nur so könnte den vielen Todesurteilenentgegen gewirkt werden. Inhaftierte müssen Zugangzu einem Rechtsbeistand und zu ihrer Familiebekommen. Denjenigen, die des Arabischen nichtmächtig sind, muss ein Dolmetscher an die Seitegestellt werden. Die Angeklagten müssen das Rechtbekommen, Zeugen zu benennen. Unter Folter erpressteGeständnisse dürfen auf keinen Fall vorGericht als Beweismittel zugelassen werden. Gegenzur Tatzeit Minderjährige dürfen keine Todesurteilemehr verhängt oder gar an ihnen vollstreckt werden.Angesichts der dramatisch angestiegenen Hinrichtungszahlenim Königreich Saudi-Arabien fordertAmnesty International die Regierung dringend auf,sich der Resolution der UN-Generalversammlunganzuschließen, alle bereits verhängten Todesurteilein Haftstrafen umzuwandeln und die Todesstrafevollständig abzuschaffen.einer 12-jährigen Mitschülerin in Clinton, Ontariozum Tode verurteilt worden war, wurde er vomhöchsten Gericht dieser kanadischen Provinz freigesprochen.T. war erst 14 Jahre alt, als er 1959zum Tod durch den Strang verurteilt wurde. Obwohler seine Unschuld stets beteuerte, musste er vierMonate im Todestrakt verbringen, ehe sein Urteilnach heftigen öffentlichen Protesten in eine lebenslangeHaftstrafe umgewandelt wurde. StevenT. war in der Geschichte Kanadas der jüngsteMensch in der Todeszelle. Zwei Versuche, sich zurehabilitieren schlugen fehl. Erst 1969 - nach zehnJahren Haft - wurde er begnadigt und kam auf Bewährungfrei.Weitere fast 40 Jahre vergingen, bevor das Berufungsgerichtvon Ontario 2007 einstimmig entschied,dass es sich bei dem Schuldspruch gegenSteven T. seinerzeit um einen „Justizirrtum“ handelte.Neue Beweise in diesem Fall belegen dieseindeutig, so dass sich der Justizminister von Ontariogezwungen sah, bei Steven T. zu entschuldigen.Dem Justizopfer wurde Anfang Juli 2008 eine Entschädigungvon umgerechnet über vier MillionenEuro zugesprochen. Es ist kaum anzunehmen, dassdiese Summe auch nur annähernd die erlittenenTodesängste, das widerfahrene Leid und das jahrzehntelangegesellschaftliche Stigma, ein verurteilterMörder und Vergewaltiger zu sein, kompensierenkann. Der Freigesprochene sagte zu Journalisten:„48 Jahre lang galt ich als schuldig. Ich wussteimmer, dass ich es nicht war. Niemals aber hätteich mir träumen lassen, dass dies eines Tages klarwird“.Kanada schaffte im Juli 1976 die Todesstrafe ab.Zuvor war sie schon versuchsweise für den Zeitraumvon 1967 bis 1972 außer Vollzug gesetztworden. Zwischen 1867 und 1962 fanden in Kanadainsgesamt 710 Hinrichtungen statt.DIE SPÄTE ENTSCHULDIGUNG INKANADA2007, fast fünf Jahrzehnte nachdem der KanadierSteven T. wegen Vergewaltigung und der ErmordungABSCHAFFEN! RUNDBRIEF GEGEN DIE TODESSTRAFE


12KURZGEMELDETOberster Gerichtshof der USAschränkt die Todesstrafe einAm 25. Juni 2008 urteilte derOberste Gerichtshof erstmals seitüber 30 Jahren darüber, ob dieTodesstrafe auch bei anderen Tatenals Mord verhängt werdendarf. Die Richter befanden in einerGrundsatzentscheidung mitauf ihre Hinrichtung warten, sindalle bis auf zwei wegen Mordesverurteilt worden. Ein 44-Jähriger,um dessen Fall es in demaktuellen Verfahren ging, war2003 im Bundesstaat Louisianawegen Vergewaltigung seinerachtjährigen Stieftochter zumTode verurteilt worden. Bei demzweiten Todeskandidaten handeltes sich ebenfalls um einen Kinderschänderaus Louisiana. IhreTodesurteile werden nun aufgehoben.Insofern bedeutet das Urteildes Obersten Gerichtshofsnur eine marginale aber dennochwichtige Einschränkung der Todesstrafe.Der Supreme Courthatte in den vergangenen Jahrenden Anwendungsbereich der Todesstrafenbereits mehrmals beschnitten.So wurde im Jahr2002 die Hinrichtung geistig Behinderterverboten und 2005auch die Hinrichtung von zur Tatzeitminderjährigen Straftätern.fünf zu vier Stimmen, dass dieTodesstrafe für Kindesmissbrauch- die in einigen Bundesstaatenverhängt werden kann - unverhältnismäßigund damit nichtverfassungskonform sei. Das Gerichtbekräftigte in seinem Urteilzugleich, dass die Todesstrafe nurdann ausgesprochen werden dürfe,wenn das Verbrechen zum Toddes Opfers führe oder dazu führensollte. Kindesvergewaltigungsei zwar ein fürchterliches Verbrechen,jedoch von seinerSchwere und seiner moralischenVerwerflichkeit nicht mit Mordvergleichbar. Die Präsidentschaftskandidatender demokratischenPartei, Barack Obama, und© Amnesty Internationalder republikanischen Partei, JohnMcCain, reagierten auf das Urteilmit scharfer Kritik. Damit zeigtensie nicht nur wenig Respekt vordieser höchstrichterlichen Entscheidung,sondern stellten sichauch gegen den weltweitenTrend, die Todesstrafe zu überwinden.Obama ist wie die meistenUS-amerikanischen Politikerein Befürworter der Todesstrafe.Als Senator des BundesstaatsIllinois hatte er sich jedoch vordem Hintergrund zahlreicher Justizirrtümeran einer Reform desjuristischen Verfahrens zur Verhängungder Todesstrafe beteiligt.Die Gesetzgeber der BundesstaatenGeorgia, Louisiana, Montana,Oklahoma, South Carolina undTexas hatten in jüngerer Zeit dieTodesstrafe auf sexuellen Missbrauchvon Kindern im Wiederholungsfallausgeweitet und mindestensfünf weitere Bundesstaatenverfolgten eine ähnliche Gesetzesinitiative.Unter den rund3.300 Gefangenen, die derzeitTodesstrafe in Europa: Es gehtschon wieder losAnfang Juni äußerte der Innenministerder Ukraine, Juri Lutsenko,gegenüber Journalisten:„Ich bin dafür, die Todesstrafe fürbesonders heimtückische Verbrechenwieder einzuführen.“ Wiezur Zeiten der Sowjetunion sollesie durch Erschießen vollstrecktwerden.Die Todesstrafe gehört in der Ukraineerst seit rund acht Jahrender Geschichte an. Mit seinemBeitritt zum Europarat im November1995 verpflichtete sichdas Land, unverzüglich ein Hinrichtungsmoratoriumzu erlassenund die Todesstrafe binnen dreiJahren vollständig abzuschaffen.AMNESTY INTERNATIONALABSCHAFFEN! RUNDBRIEF GEGEN DIE TODESSTRAFE


13AMNESTY SAGTNEIN ZURTODESSTRAFEU N D S I E ?Sagen auch Sie Nein zur Todesstrafe. Nur mit Ihrer regelmäßigenUnterstützung können wir uns effektiv gegen die Vollstreckung vonTodesurteilen sowie die weltweite Abschaffung dieser Strafe einsetzen.Weitere Informationen finden Sie auf der beiliegenden Fördererklärungoder im Internet unter:www.amnesty-todesstrafe.de/mitmachenDoch trotz dieser Zusicherungging das staatliche Töten im Geheimenund noch dazu in großemUmfang weiter. Erst auf starkenDruck verkündete der damaligePräsident Leonid Kutschma imMärz 1997 ein Hinrichtungsmoratorium.Ende 1999 erklärte dasVerfassungsgericht die Todesstrafefür illegal und forderte dasParlament auf, das Strafgesetz zuändern. Das geschah im März2000.Die immer wieder gestellten Forderungennach der Wiedereinführungder Todesstrafe seien einRelikt aus der Sowjetzeit, erklärtSwetlana Pobereschna von AmnestyInternational in der Ukraine.Petro Symonenko, Vorsitzenderder Kommunistischen Parteider Ukraine, brachte im Mai eineGesetzesvorlage zur Wiedereinführungder Todesstrafe ein. Erbegründete, die Zahl der Kapitalverbrechenhabe seit deren Abschaffungdramatisch zugenommen.Zahlen konnte er freilichnicht nennen. Das Abstimmungsergebnisfiel deutlich aus: Vonden 450 Parlamentsabgeordnetenstimmten nur 49 für denEntwurf. Den meisten Parlamentariernist offenbar klar, dass dieÄchtung der Todesstrafe inzwischenzu den wesentlichenMerkmalen der europäischenMenschenrechtsordnung zählt.Dass Politiker - häufig wider besseresWissen - mit der Todesstrafeauf Populismus-Kurs gehenund vor allem in Wahlkämpfenversuchen, sich beim Volk beliebtzu machen, ist weder ein ukrainischesPhänomen noch neu. VonZeit zu Zeit fordern Politikerinnenund Politiker quer durch Europa,dass Mörder und andere Schwerverbrecherexekutiert werden sollten.Oft machen sie sich dabeidie Sorgen und Ängste der Bevölkerungwegen kürzlich begangenerbesonders scheußlicherVerbrechen zu Nutze. Vorstößezur Wiedereinsetzung der Todesstrafehat es in Europa in jüngererZeit beispielsweise in Frankreich,Großbritannien, den Niederlanden,Polen, Tschechienund Ungarn gegeben. Obwohlviele europäische Staaten inzwischenauf eine zum Teil Jahrzehntewährende Praxis ohne Todesstrafezurückblicken und damitdurchweg positive Erfahrungengesammelt haben, scheintdieser Reflex unausrottbar zusein. Dabei hatte NobelpreisträgerHeinrich Böll Politikern schonvor vielen Jahren ins Stammbuchgeschrieben: „Das Recht stehtüber Stimmungen, Volksmeinungen,Umfragen, Statistiken, essteht über Schlagzeilendemagogieund tagespolitischer Spekulation.Das 'gesunde' Volksempfindenhat sich in der Geschichtemeistens als krank erwiesen.“IMPRESSUMHERAUSGEBERINAMNESTY INTERNATIONAL Sektion der BundesrepublikDeutschland e.V. . Koordinationsgruppegegen die TodesstrafeREDAKTIONThomas Hensgen . Oliver Hendrich (ViSdP)REDAKTIONELLE MITARBEITJaroslaw Bigos . Alexander Bojcevic . ReginaSpöttl . Katrin WinninghoffLAYOUT UND GRAFIKrgc | rostrum graphics cologneDRUCK UND HERSTELLUNGCOPY WORLD Druckzentrum TübingenProvenceweg 2 . 72072 TübingenEmail copy-world-tuebingen@t-online.deInternet www.copy-world-tuebingen.deERSCHEINUNGSWEISEAbschaffen! erscheint zweimal pro Jahr, jeweilszur Jahresmitte und zum Jahreswechsel.Der Rundbrief ist kostenlos, wir freuen unsjedoch über eine Spende von 3,50 Euro proAusgabe. Das Abonnement kann jederzeitbeendet werden.REDAKTIONSANSCHRIFTAMNESTY INTERNATIONAL Sektion der BundesrepublikDeutschland e.V. . Koordinationsgruppegegen die Todesstrafe . Redaktion AB-SCHAFFEN! . Postfach 100215 . 52002 AachenEmail abschaffen@amnesty-todesstrafe.deInternet: www.amnesty-todesstrafe.deBildnachweis© Titelbild Jorge UZON | Die Hinrichtung vonManuel Martinez Coronado (Guatemala 1997).© Inhaltsverzeichnis: USSC/WikipediaABSCHAFFEN! RUNDBRIEF GEGEN DIE TODESSTRAFE


14Todesstrafe vollständig abgeschafft.Todesstrafe in Friedenszeiten abgeschafft.Todesstrafe in der Praxis abgeschafft.Todesstrafe nicht abgeschafft.DIE WELTWEITESITUATIONFalkland Inseln (GB)ChileArgentinienCookinseln (NZ)U ruguayPitcairn (GB)ParaguayFranz. Polynesien (F)BolivienMarquesas (F)PeruBrasilienEcuadorKolumbienPanamaVenezuelaCosta RicaNicaraguaEl SalvatorGuatemalaHon d ur a sMatinique (F)Niederl. Antillen (NL) St. VincentDominicaSt. LuciaBarbadosGrenadaTrinidad u. TobagoGuyanaSurinameFranz. Guyana (F)BelizeJamaikaHaitiKubaDominikanische RepublikPuerto Rico (USA)St. Kitts u. NevisAntigua u. BarbudaGuadeloup (F)MexikoBahamasBermuda (GB)Vereinigte Staaten von Amerika (USA)KanadaUSADIE WELTWEITE SITUATIONAzoren (P)Madag askarGrönland (DK)NorwegenIslandIrlandFäröer Inseln (DK)Protugal SpanienDänemarkGroßbritannienNiederlandeBelgienFrankreichSchweizAndorraDeutschlandLuxemburgTschechienÖsterreichLichtensteinSlowenienItalienSanMarinoMonacoVaktikanstadtSerbienEstlandLettlandLitauenWeißrusslandPolenUngarnKroatienBosnien-Herzeg.RumänienBulgarienUkrainePaläst. LibanonAutonomiegebieteIsraelSlow a keiMoldauAlbanien Mazedonien TürkeiMalta Griechenland ZypernS chw e denFinnlandRussische FöderationKasachstanMongoleiGeorgienKirgisistanArmenien Aserbaidschan UsbekistanTurkmenistanTadschikistanVolksrepublik ChinaSyrienAfghanistanIrak IranJordanienSaudi-ArabienKuwaitBahrainKatarPakistanIndienNepalBhutanBangladeschVereinigteArabischeEmirateOmanMaledivenSri LankaMyanmar(Burma)LaosThailandVietnamKambodschaMalaysiaBruneiSingapurSeychellenAngolaSambiaKomorenMayotte (F)NamibiaBotsuanaSimbabweMauritusRéunion (F)SwasilandLesothoSüdafrikaMosambikLibyenÄgyptenTogoÄquatorialguineaSao Tomé u. PríncipeKamerunZentralafrikanischeRepublikRepublikKongoGabunDemokratischeRepublik KongoUgandaRuandaBurundiKeniaTansaniaMalawiGhanaÄthiopienBeninMontenegroMadeira (P)MarokkoTunesienKanarischeInseln (ESP)SaharaAlgerienKap VerdeSenegalGambiaGuinea-BissauSierra LeoneMauretanienGuineaLiberiaCôted’IvoireMaliBurkina FasoNigerNigeriaTschadSudanEritreaJemenDschibutiSomaliaAmsterdam (F)St. Paul (F)Kerguelen (F)Heard (Austr.)Südgeorgien (GB)Süd-Sandwich-Inseln (GB)© amnesty internationalKoordinationsgruppe gegen die TodesstrafeStand: 3. Mai 2008Nord-KoreaSüd-KoreaJapanTaiwanPhilippinenGuam (USA)NördlicheMarianen(USA)PalauMikronesien Marshall-InselnNauruPapua-NeuguineaIndonesienSalomonenTuvaluTimor-LesteVanuatuFidschiNeukaledonien (F)AustralienNorfolk(Austr.)NeuseelandKiribatiSamoaTongaAmerikanischSamoa (USA)Niue (NZ)Hawaii (USA)ABSCHAFFEN! RUNDBRIEF GEGEN DIE TODESSTRAFE


AMNESTY INTERNATIONAL Sektion der Bundesrepublik Deutschland e. V.Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe . Postfach 100215 . 52002 Aacheninfo@amnesty-todesstrafe.de . www.amnesty-todesstrafe.deSPENDENKONTO 8090100 . BfS . BLZ 37020500 . Verwendungszweck 2906

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