04.12.2012 Views

STF na Mídia - MyClipp

STF na Mídia - MyClipp

STF na Mídia - MyClipp

SHOW MORE
SHOW LESS

You also want an ePaper? Increase the reach of your titles

YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.

Der Gesetzgeber hat dem<strong>na</strong>ch seinen<br />

Entscheidungsspielraum nicht überschritten, indem er<br />

das Bewahren der familiären Ordnung vor<br />

schädigenden Wirkungen des Inzests, den Schutz des<br />

in einer solchen Beziehung „unterlegenen“ Partners<br />

und die Vermeidung schwerwiegender Erkrankungen<br />

als ausreichend erachtet hat, „das in der Gesellschaft<br />

verankerte Inzesttabu strafrechtlich zu sanktionieren“.<br />

Das Bundesverfassungsgericht setzt auf die<br />

abschreckende Funktion des Inzestverbots ­- und<br />

wollte sich auch nicht die Rolle des Gesetzegebers<br />

anmaßen. Straßburg gibt Karlsruhe nun Recht.<br />

Frankfurter Allgemeine Zeitung/ ­- Politik, Qui, 12 de Abril de 2012<br />

CLIPPING INTERNACIONAL (Europäischen Gerichtshof )<br />

Und wenn die Entscheidung anders ausgefallen wäre?<br />

Das hätte den schwelenden Streit über Stellung und<br />

Kompetenz des überlasteten<br />

Menschenrechtsgerichtshofs neu angefacht. Aber<br />

dieser Konflikt ist nicht aufgehoben: Großbritannien,<br />

das derzeit den Vorsitz im Ministerkomitee des<br />

Europarates innehat, will den<br />

Menschenrechtsgerichtshof effizienter machen, da<br />

man mit dem Straßburger System unzufrieden ist.<br />

Solche Stimmen gibt es auch im<br />

Bundesverfassungsgericht und im Europäischen<br />

Gerichtshof in Luxemburg.<br />

9

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!