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Frankfurter Allgemeine Zeitung/ ­- Politik, Ter, 17 de Abril de 2012<br />

CLIPPING INTERNACIONAL (Europäischen Gerichtshof )<br />

Kriegserklärung des Innenministers<br />

Bundesinnenminister Friedrich hat den Gesetzentwurf<br />

von Justizministerin Leutheusser­-Sch<strong>na</strong>rrenberger zur<br />

Vorratsdatenspeicherung in der Luft zerrissen. Nun<br />

drängt die Zeit. Was tun?<br />

Von Peter Carstens, Berlin<br />

Bundes­-Innenminister Friedrich (CSU) hat den<br />

Gesetzentwurf von Justizministerin<br />

Leutheusser­-Sch<strong>na</strong>rrenberger (FDP) zur<br />

Vorratsdatenspeicherung rundweg abgelehnt. Nach<br />

dem Vorschlag der Ministerin soll die Verwendung von<br />

Handy­- und Computerverbindungsdaten nur noch<br />

<strong>na</strong>ch dem „Quick­-Freeze“­-Verfahren möglich sein. Die<br />

Speicherfrist für diese Daten bei den privaten<br />

Anbietern will sie auf wenige Tage begrenzen.<br />

Frau Leutheusser­-Sch<strong>na</strong>rrenberger wollte ihren<br />

Gesetzentwurf dem Kabinett vorlegen und damit zum<br />

Ablauf eines Ultimatums der EU­-Kommission<br />

sig<strong>na</strong>lisieren, dass Deutschland sich um die<br />

Umsetzung der EU­-Richtlinie zur<br />

Vorratsdatenspeicherung bemühe. Sollte die Brüsseler<br />

Forderung nicht bis zum 22. April 2012 erfüllt werden,<br />

droht Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren<br />

vor dem Europäischen Gerichtshof; im Falle einer<br />

Verurteilung auch eine Geldstrafe. Solche Verfahren<br />

sind für die betroffenen Regierungen unerfreulich, aber<br />

keine Seltenheit, auch nicht für Deutschland.<br />

Keine Korrektur, sondern eine Kriegserklärung<br />

Nachdem die abermalige Brüsseler Aufforderung in<br />

Berlin eingetroffen war, versprachen die<br />

Koalitionspartner ei<strong>na</strong>nder, noch einmal gemeinsam<br />

<strong>na</strong>ch einer Lösung zu suchen. Dazu sollte auch<br />

gehören, dass das Innenministerium (BMI) nunmehr<br />

zu dem Gesetzentwurf der Ministerin Stellung nimmt,<br />

der ihm erstmals Mitte 2011 zugeschickt worden war.<br />

Eine weitgehend korrigierte Fassung, die nun im<br />

Justizministerium angekommen ist, entspricht einer<br />

politischen Kriegserklärung. In einem Schreiben, das<br />

dieser Zeitung vorliegt, bescheinigt das<br />

Innenministerium dem Justizministerium eine ziemlich<br />

vollständige Unfähigkeit, den Anforderungen aus<br />

Brüssel, Karlsruhe und der Union gerecht zu werden.<br />

„Ich stelle fest, dass der übersandte Entwurf nicht<br />

geeignet ist, die Richtlinie 2006/24/EG umzusetzen<br />

und damit das laufende Vertragsverletzungsverfahren<br />

gegen Deutschland abzuwenden,“ schreibt der<br />

zuständige Beamte und moniert: „Auch werden die<br />

Vorgaben aus dem Urteil des<br />

Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 nur<br />

teilweise umgesetzt“.<br />

Belehrungen in patzigem Tonfall<br />

Deshalb, so das Schreiben, stimme das<br />

Bundesministerium des Innern „der Kabinettbefassung<br />

nur unter der Maßgabe zu, dass die aus der Anlage<br />

ersichtlichen Änderungen übernommen werden“. Die<br />

Änderungen, die dann seitenlang eingefügt sind,<br />

beginnen bereits mit der Überschrift, wo die<br />

Formulierung „Sicherung von Verkehrsdaten“ durch<br />

„Speicherung von Verkehrsdaten“ ersetzt wird. Die<br />

Präambel des Justizministeriums wird gelöscht mit der<br />

patzigen Bemerkung: „Derartige historische<br />

Ausführungen passen nicht in das Vorblatt eines<br />

amtlichen Gesetzentwurfs“. Im gleichen Ton fährt das<br />

Innenministerium fort. Inhaltlich entsprechen seinen<br />

Änderungswünsche ziemlich weitgehend der<br />

Gesetzgebung vor dem Urteil des<br />

Bundesverfassungsgerichts.<br />

Provokation und Reaktion<br />

Insbesondere besteht Friedrich auf eine Speicherfrist<br />

von sechs Mo<strong>na</strong>ten, <strong>na</strong>chdem Innenpolitiker der Union<br />

noch im vergangenen September erklärt hatten, sie<br />

könnten auch mit einer auf drei Mo<strong>na</strong>te verkürzten<br />

Speicherfrist leben. Der Gesetzentwurf hingegen sieht<br />

sieben Tage vor. Das wiederum empfindet das<br />

Innenministerium als Provokation. Nach seinem Willen<br />

soll auch der Verfassungsschutz künftig auf die<br />

Vorratsdaten zugreifen, denn die Kenntnis des<br />

Kommunikationsverhaltens sei „für die Aufklärung von<br />

Taten extremistischer oder terroristischer<br />

Vereinigungen“ sehr nützlich.<br />

Das Justizministerium bemühte sich am Dienstag<br />

darum, zumindest äußerlich die Form zu wahren. Es<br />

sei „mehr als bedauerlich, dass sich das BMI nicht<br />

ernsthaft mit der Alter<strong>na</strong>tive der anlassbezogenen<br />

Sicherung von Verkehrsdaten beschäftigt hat“, teilte ihr<br />

Sprecher mit. Das Innenministerium ließ verlautbaren,<br />

man habe „mehrere konkrete und konstruktive<br />

Änderungswünsche übersandt“. In dieser Woche noch<br />

wollen sich die beiden Minister treffen. Da<strong>na</strong>ch fährt<br />

die Justizministerin zum FDP­-Parteitag. Friedrich sagte<br />

am Dienstag, er sei überzeugt, dass Frau<br />

Leutheusser­-Sch<strong>na</strong>rrenberger „sehr bald“ einlenken<br />

werde.<br />

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