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Süddeutsche Zeitung/ ­- Politik, Qui, 12 de Abril de 2012<br />

CLIPPING INTERNACIONAL (Europäischen Gerichtshof )<br />

Deutsches Inzestverbot ist rechtens<br />

Jahrelang führte Patrick S. eine sexuelle Beziehung<br />

mit seiner leiblichen Schwester ­- und kam dafür ins<br />

Gefängnis. Der Mann aus Leipzig setzte sich dagegen<br />

zur Wehr, zuletzt vor dem Europäischen Gerichtshof<br />

für Menschenrechte. Der hat jetzt entschieden: Das<br />

Urteil gegen den Deutschen ist rechtens.<br />

Inzest darf in Deutschland weiter bestraft werden, ein<br />

Verbot der Geschwisterliebe verletzt nicht die<br />

Europäische Menschenrechtskonvention. Zu diesem<br />

Urteil kommt der Europäische Gerichtshof für<br />

Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Die sieben<br />

Richter einer kleinen Kammer des Gerichts wiesen<br />

damit einstimmig die Beschwerde eines Mannes aus<br />

Leipzig ab, der in Deutschland wegen einer sexuellen<br />

Beziehungen mit seiner leiblichen Schwester verurteilt<br />

worden war.<br />

Die Richter entschieden, dass die strafrechtliche<br />

Verurteilung das Recht von Patrick S. auf Achtung<br />

seines Privat­- und Familienlebens nicht verletzt habe.<br />

Dieses Recht ist in Artikel 8 der Europäischen<br />

Menschenrechtskonvention verankert. Zuletzt war der<br />

Kläger 2008 vor dem Bundesverfassungsgericht<br />

gescheitert.<br />

Der EGMR argumentiert, dass der Umgang mit Inzest<br />

in Europa nicht einheitlich geregelt sei, auch wenn die<br />

Geschwisterliebe in zahlreichen Staaten verboten ist.<br />

Somit stehe den deutschen Behörden ein "weiter<br />

Beurteilungsspielraum" zu. Außerdem habe das<br />

Bundesverfassungsgericht diesen speziellen Einzelfall<br />

sorgfältig geprüft, heißt es in der Urteilsbegründung.<br />

Verurteilungen wegen "Beischlafs zwischen<br />

Verwandten"<br />

Patrick S. und seine Schwester waren getrennt<br />

vonei<strong>na</strong>nder aufgewachsen und hatten sich erst im<br />

Jahr 2000 als Erwachsene kennengelernt. Aus der<br />

Liebesbeziehung der Geschwister gingen zwischen<br />

2001 und 2005 vier Kinder hervor, zwei kamen<br />

behindert zur Welt. Wegen "Beischlafs zwischen<br />

Verwandten" war der Mann mehrmals zu<br />

Freiheitsstrafen verurteilt worden.<br />

Auch wegen dieser Gefängnisaufenthalte sind die<br />

Geschwister mittlerweile kein Paar mehr, wie der<br />

Anwalt von Patrick S. kritisierte. Der deutsche<br />

Inzest­-Paragraph habe "nicht die Familie geschützt,<br />

sondern eine Familie zerstört", sagte Endrik Wilhelm<br />

vor dem Urteil. Drei der Kinder leben heute in<br />

Pflegefamilien, die jüngste Tochter ist bei der Mutter.<br />

Gegen die Entscheidung der Straßburger Richter kann<br />

der Beschwerdeführer binnen drei Mo<strong>na</strong>ten<br />

Rechtsmittel einreichen. Der Gerichtshof kann die<br />

Klage dann zur Überprüfung an die Große Kammer mit<br />

17 Richtern verweisen. Er muss dies jedoch nicht tun.<br />

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