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174NUTZUNGSBEDINGUNGEN1. Die Priority-Pass-Karte ist nicht übertragbar und gilt nur mit Unterschrift des Kartenbesitzers und bis Ablauf desGültigkeitsdatums. Die Karte darf nur durch den Inhaber verwendet werden.2. Die Priority-Pass-Karte ist weder eine Zahlungskarte noch ist sie Nachweis der Kreditwürdigkeit. Der Versuch, die Karte zudiesen Zwecken zu nutzen, könnte ein Betrugsdelikt darstellen.3. Der Zutritt zu den Lounges ist nur bei Vorlage einer gültigen Priority-Pass-Karte möglich (für Priority Pass Select Karteninhaberkoennten Einschraenkungen zutreffen und für Priority Pass Karteninhaber in der U.S. welche die Mitgliedschaft durch einefinanzielle Institution erhalten haben). Zahlungskarten warden nicht als Ersatz für die Priority-Pass-Karte akzeptiert.4. Loungeaufenthalte unterliegen einer Gebühr pro Person und Besuch. Gegebenenfalls (je nach Mitgliedschaftskategorie) wirddie Zahlungskarte des Karteninhabers von (i) Priority Pass oder (ii) dem Kartenaussteller mit sämtlichen Aufenthaltsgebühren,einschließlich der Gebühren für Begleitpersonen, gemäß den Tarifen und Bedingungen, die (i) Priority Pass oder (ii) derKartenaussteller dem Karteninhaber in Zusammenhang mit dessen Priority-Pass-Mitgliedschaft mitgeteilt hat, belastet.Änderungen bezüglich der Gebühren für Loungeaufenthalte werden dem Kartenaussteller mitgeteilt, der dafür verantwortlichist, den Karteninhaber entsprechend zu verständigen. Der Priority-Pass-Konzern haftet weder für Meinungsverschiedenheitenzwischen dem Karteninhaber und dem Kartenaussteller noch für Verluste des Karteninhabers in Verbindung mitLoungeaufenthaltsgebühren, die vom Kartenaussteller in Rechnung gestellt wurden.5. Bei Vorzeigen der Priority-Pass-Karte bei Betreten einer Lounge fertigt ein Loungemitarbeiter einen Abdruck der Karte anund stellt dem Karteninhaber einen Aufenthaltsbeleg („Record of Visit“) aus oder nimmt einen entsprechenden Eintragvor. Einige Lounges verfügen über elektronische Kartenlesegeräte. Das Gerät liest die Angaben des Karteninhabersvom Magnetband auf der Rückseite der Priority-Pass-Karte ab. Gegebenenfalls wird der Karteninhaber gebeten, denAufenthaltsbeleg zu unterschreiben. Der Beleg zeigt auch die genaue Anzahl eventueller Begleitpersonen, aber nicht diepro Person und Besuch erhobene Gebühr. Die gegebenenfalls anfallende Aufenthaltsgebühr für den Karteninhaber und dieGebühr für Begleitpersonen basiert auf dem vom Loungebetreiber eingereichten Aufenthaltsbeleg/-eintrag.6. Zwar sind die Loungemitarbeiter für den Abdruck der Priority-Pass-Karte und die Ausstellung des Aufenthaltsbelegs/-eintrags verantwortlich, doch obliegt es dem Karteninhaber zu überprüfen, dass der Aufenthaltsbeleg/-eintrag dieNutzung der Lounge durch ihn selbst und durch eventuelle Gäste zum Nutzungszeitpunkt ordnungsgemäß darstellt. DerKarteninhaber ist für die Aufbewahrung der ihm gegebenenfalls an der Lounge überreichten Kopie des Aufenthaltsbelegsverantwortlich.7. Alle teilnehmenden Lounges befinden sich im Besitz von Drittunternehmen und werden von diesen betrieben.Der Karteninhaber und ihn begleitende Gäste müssen den Vorschriften und Richtlinien jeder teilnehmendenLounge/jedes teilnehmenden Clubs Folge leisten. Der Zugang kann aufgrund von Platzmangel beschränkt werden –dies steht jedoch gänzlich im Ermessen des jeweiligen Loungebetreibers. Der Priority-Pass-Konzern hat keinenEinfluss auf die angebotenen Einrichtungen, die Öffnungs-/Schließungszeiten oder die in den Lounges beschäftigtenMitarbeiter. Die Verwalter von Priority Pass werden sich nach Kräften darum bemühen, dass die beworbenenLeistungen und Einrichtungen zur Verfügung stehen; der Priority-Pass-Konzern garantiert deren Verfügbarkeit zumZeitpunkt des Besuchs durch den Karteninhaber jedoch in keiner Weise. Auch haftet der Priority-Pass-Konzern für keinerleiVerlust oder Schaden des Karteninhabers oder seiner Begleitpersonen infolge der Bereitstellung odermangelnden Bereitstellung der beworbenen Leistungen oder Einrichtungen, ob ganz oder teilweise. Für begleitendeKinder wird, falls sie zugelassen sind, die volle Gästegebühr berechnet, sofern im Loungeverzeichnis nichts anderesangegeben ist.8. Teilnehmende Lounges können sich das Recht vorbehalten, einen Höchstaufenthalt (meist 3 bis 4 Stunden) aufzuerlegen,um eine Überfüllung zu vermeiden. Dies liegt im Ermessen des jeweiligen Loungebetreibers, der für längere Aufenthalteeine Gebühr berechnen kann.9. Teilnehmende Lounges sind vertraglich nicht verpflichtet, Flüge anzukündigen, und der Priority-Pass-Konzern kann fürdirekte oder indirekte Verluste nicht haftbar gemacht werden, wenn ein Karteninhaber und/oder begleitende Gäste seinen/ihren Flug/Flüge verpasst/en.10. Die Bereitstellung kostenloser alkoholischer Getränke (falls vor Ort gesetzlich erlaubt) liegt im Ermessen des jeweiligenLoungebetreibers und kann in einigen Fällen beschränkt sein. In einem solchen Fall sind etwaige für den zusätzlichenKonsum anfallende Gebühren vom Karteninhaber direkt an die Loungemitarbeiter zu zahlen. Näheres entnehmen Sie bitteder Beschreibung der einzelnen Lounges.11. Eventuell vorhandene telefonische Einrichtungen sind von Lounge zu Lounge unterschiedlich. Ihre Bereitstellung liegtim Ermessen des jeweiligen Loungebetreibers. Die kostenlose Nutzung ist normalerweise auf Ortsgespräche begrenzt.Eventuelle Gebühren für die Nutzung von Telefon, Fax-, Internet-, Wi-Fi- und Duscheinrichtungen sowie Erfrischungen undSpa Behandlungs Kosten liegen im Ermessen des jeweiligen Loungebetreibers. Die Gebühren sind vom Karteninhaber direktan den Loungebetreiber zu zahlen.12. Zutritt zu den Lounges ist ausschließlich Karteninhabern und Gästen erlaubt, die ein gültiges Flugticket für genau diesenReisetag besitzen. Angestellte von Fluggesellschaften, Flughafen- und andere Reiseindustrieangestellte, die mit preislichreduzierten Tickets reisen, haben keinen Zutritt. Außerhalb der USA müssen Passagiere neben einem Flugticket auch einegültige Bordkarte für einen startenden Flug, d.h. beim Abflug, besitzen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass sich einigeLounges in Europa innerhalb gekennzeichneter Schengenbereiche des Flughafens befinden, was bedeutet, dass der Zutrittzu diesen Lounges nur gestattet ist, wenn Mitglieder zwischen Schengenländern reisen (Österreich, Belgien, Tschechien,Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg,Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz).13. Der Zutritt zu den Lounges ist Mitgliedern und eventuellen Gästen (einschließlich Kindern) vorbehalten, die angemessengekleidet sind und sich in gehöriger Weise benehmen (kurze Hosen sind außerhalb der USA nicht erlaubt). Kinder bzw.Kleinkinder, die die Ruhe und Bequemlichkeit anderer Loungebesucher stören, werden gegebenenfalls gebeten, dieLounge zu verlassen. Der Priority-Pass-Konzern haftet für keinerlei Verlust des Mitglieds oder seiner Gäste, wenn einLoungebetreiber ihm/ihnen den Zutritt verwehrt, weil das Mitglied und/oder seine Gäste diesen Bedingungen nichtentsprechen.14. Verlust, Diebstahl oder Beschädigung einer Priority-Pass-Karte ist unverzüglich (i) der Priority-Pass-Niederlassung, die dieKarte ausgestellt hat, oder (ii) dem Kartenaussteller zu melden, der für die Ausstellung einer Ersatzkarte verantwortlich ist.Gegebenfalls wird eine Gebühr in Höhe von 25 US$ erhoben.15. Sollte der Karteninhaber (i) seine Mitgliedschaft bei Priority Pass oder (ii) seine Zahlungskarte beim Kartenausstellerkündigen oder nicht verlängern, wird die Priority-Pass-Karte mit dem Datum der Kündigung (i) der Mitgliedschaft beiPriority Pass oder (ii) der Zahlungskarte ungültig. Jeder Loungeaufenthalt eines Karteninhabers und seiner Gäste unterNutzung einer ungültigen Karte wird dem Karteninhaber in Rechnung gestellt.16. Die Verlängerungsbedingungen liegen im Ermessen der Priority Pass Ltd. Aus Gründen der Sicherheit der Fluggesellschaftenoder Flughäfen hat die Priority Pass Ltd das Recht, die Mitgliedschaft Personen zu verweigern, die bei einer Fluggesellschaft,einem Flughafen oder einer Regierung beschäftigt sind oder in deren Auftrag stehen.17. Der Priority-Pass-Konzern kann für Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Karteninhaber und/oder Gästen unddem Loungebetreiber nicht verantwortlich gemacht werden.18. Der Priority-Pass-Konzern behält sich das Recht vor, jederzeit nach freiem Ermessen und ohne vorherige Ankündigungdie Mitgliedschaft bei Priority Pass zu widerrufen. Gegebenenfalls erfolgt eine anteilsmäßige Erstattung der jährlichenMitglieds- oder Beitrittsgebühr (was immer zutrifft), vorausgesetzt, dass der Widerruf nicht wegen Betrugs auf Seitendes Mitglieds erfolgt.19. Der Karteninhaber erklärt sich damit einverstanden, dass er den Priority-Pass-Konzern, seine Vorstandsmitglieder,Amtsträger, Mitarbeiter und Vertreter (zusammenfassend „die schadlos gehaltenen Parteien“) in Bezug auf jegliche Haftung,Schäden, Verluste, Forderungen, Verfahren, Urteile, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten)für Körperverletzung oder Tod jeglicher Personen oder Beschädigung oder Zerstörung jeglicher Eigentumswerte infolgeder Nutzung jeglicher Lounge durch den Karteninhaber oder irgendwelche Gäste oder andere Personen in der besagtenEinrichtung auf Geheiß des Karteninhabers verteidigen, von der Verantwortung entbinden und schadlos halten wird.Allerdings erstreckt sich eine solche Schadloshaltung nicht auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder schwerer Verfehlungenseitens der schadlos gehaltenen Parteien.

CONDICIONES DE USO1. La tarjeta Priority Pass no es transferible y solamente es válida hasta su fecha de vencimiento, siempre que esté firmadapor el titular de la tarjeta. La tarjeta no podrá ser utilizada por otra persona que no sea el titular.2. La tarjeta Priority Pass no es una tarjeta de pago ni una garantía de solvencia y los intentos de utilizarla con tales finespodrían constituir un fraude.3. La admisión en las salas está condicionada a la presentación de una tarjeta Priority Pass válida (algunas restriccionespueden aplicarse a los titulares de tarjetas Priority Pass Select y a los titulares de tarjetas Priority Pass en los EE.UU. quereciben la tarjeta a través de una institución financiera de EE.UU). Las tarjetas de pago no se aceptarán en sustitución dela tarjeta Priority Pass.4. Las visitas a las salas están sujetas a un cargo por persona y visita. Cuando resulte aplicable (dependiendo del plan desuscripción), todas esas visitas, incluyendo las de invitados acompañantes, serán adeudadas en la tarjeta de pago deltitular de la tarjeta por (i) Priority Pass o (ii) el emisor de la tarjeta, conforme a las tarifas y términos notificados por(i) Priority Pass o (ii) el emisor de la tarjeta al titular de la misma, de acuerdo con su afiliación a Priority Pass. Cualquiercambio en los cargos de visita a las salas será notificado al emisor de la tarjeta, que será el responsable de informar altitular. El grupo de empresas Priority Pass no se hace responsable de ningún conflicto que pueda surgir entre el titular dela tarjeta y el emisor de la misma, ni de ninguna pérdida sufrida por el titular con respecto a ningún cargo de visita a lassalas adeudado por el emisor de la tarjeta.5. Cuando se presente la tarjeta Priority Pass al entrar a la sala, el personal de la sala hará una impresión de la tarjeta yemitirá un cupón de “registro de visitas” para el titular de la tarjeta o realizará una anotación de registro. Algunas salascuentan con lectores de tarjetas electrónicos, que tomarán los datos del titular de la tarjeta de la banda magnética de lacara posterior de la tarjeta Priority Pass. Cuando resulte aplicable, el titular de la tarjeta deberá firmar el cupón de “registrode visitas”, que reflejará también el número exacto de invitados acompañantes, si los hubiere, pero no indicará ningúncargo por visita y persona. El cargo por visita para el titular de la tarjeta, cuando sea pertinente, así como el de cualquierinvitado, se basará en el registro/cupón de “registro de visitas” presentado por el operador de la sala.6. A pesar de que es responsabilidad del personal de la sala garantizar que se realice un registro/impresión del cupón de latarjeta Priority Pass, el titular de la tarjeta deberá asegurarse de que el registro/comprobante de “registro de visitas” reflejecorrectamente su propia utilización, así como la de cualquier invitado, en el momento de usar la sala. Cuando resulteaplicable, el titular de la tarjeta será responsable de conservar la copia para el titular del cupón de “registro de visitas”que se le entregue en la sala.7. Todas las salas participantes pertenecen y son operadas por terceras organizaciones. El titular de la tarjeta y los invitadosacompañantes deberán cumplir las normas y políticas de cada club/sala participante. El acceso podrá ser restringidopor limitaciones de espacio, totalmente a discreción de cada operador de sala individual. El grupo de empresas PriorityPass no tiene control sobre los servicios ofrecidos, los horarios de apertura/cierre o el personal encargado de las salas.Los administradores de Priority Pass harán todo lo posible para garantizar que se disponga de las ventajas y serviciosanunciados, pero el grupo de empresas Priority Pass no garantiza de ningún modo que dichas ventajas y servicios vayana estar disponibles en el momento de la visita del titular de la tarjeta. El grupo de empresas Priority Pass tampoco sehace responsable de ninguna pérdida sufrida por el titular de la tarjeta o cualquier invitado acompañante, derivada delsuministro o no suministro (sea en su totalidad o en parte) de cualquiera de las ventajas y servicios anunciados. Todos losniños acompañantes (cuando esté permitido su acceso) estarán sujetos a la tarifa de invitados íntegra, a menos que seindique lo contrario en el listado de las salas.8. Las salas participantes pueden reservarse el derecho a aplicar una política de estancia máxima (normalmente 3-4 horas)para evitar congestiones. Esto se aplicará a discreción de cada operador de sala, que podrá imponer un cargo porestancias prolongadas.9. Las salas participantes no tienen ninguna obligación contractual de anunciar los vuelos y el grupo de empresas PriorityPass no se hace responsable de ninguna pérdida directa ni indirecta resultante de la pérdida del vuelo o vuelos por partedel titular de la tarjeta y/o los invitados acompañantes.10. El suministro de bebidas alcohólicas gratuitas (cuando la legislación local lo permita) quedará a discreción de cadaoperador de sala y, en algunos casos, podrá estar limitado. En estos casos, el titular de la tarjeta será el responsable depagar directamente al personal de la sala cualquier gasto por consumo adicional. Consulte las descripciones de las salasindividuales para más información.11. Los servicios de teléfono (cuando estén disponibles) varían de una sala a otra y se ofrecen a discreción del operador de lasala. Normalmente el uso gratuito está limitado a las llamadas locales únicamente. Los cargos por uso de teléfono, fax,ducha, Internet, conexiones inalámbricas, refrescos y tratamiento de SPA (cuando corresponda) se aplican a discrecióndel operador de cada sala, y el titular de la tarjeta es responsable de su pago directamente al personal de la sala.12. La admisión en las salas está estrictamente limitada a titulares de tarjetas y a cualquier invitado que esté en posesiónde un billete de avión válido para ese mismo día. Los empleados de la aerolínea, del aeropuerto y del sector turísticoque viajen con billetes de tarifa reducida es posible que no tengan acceso. Fuera de los Estados Unidos, los billetesde avión deberán estar acompañados de una tarjeta de embarque válida para un vuelo de salida, es decir pasajerossalientes únicamente. Obsérvese que, en Europa, algunas salas se encuentran situadas dentro de zonas del aeropuertodenominadas Schengen, lo que significa que sólo pueden acceder a ellas los socios que estén viajando entre paísesSchengen (Austria, Bélgica, República Checa, Dinamarca, Estonia, Finlandia, Francia, Alemania, Grecia, Hungría, Holanda,Islandia, Italia, Letonia, Lituania, Luxemburgo, Malta, Noruega, Polonia, Portugal, Eslovaquia, Eslovenia, España, Sueciay Suiza).13. La entrada a las salas se encuentra restringida a socios y a los invitados (incluidos niños) que se comporten y vistan(fuera de los EEUU no se permiten pantalones cortos) de manera adecuada y correcta. Se podrá solicitar que abandonenlas instalaciones de la sala a los bebés o niños que puedan alterar la comodidad de otros usuarios. El grupo de empresasPriority Pass no asumirá responsabilidades por ninguna pérdida que afecte al socio y/o a sus invitados en caso de que eloperador de una sala haya rechazado su admisión debido al incumplimiento de estas condiciones por parte del socio y/ode sus invitados.14. Deberán notificarse inmediatamente las pérdidas, robos o daños de las tarjetas Priority Pass a (i) la oficina de PriorityPass desde la que se emitió la tarjeta o (ii) el emisor de la tarjeta, que será el responsable de suministrar una tarjeta desustitución. Podrá cobrarse una tarifa de 25 dólares estadounidenses.15. En caso de que el titular de la tarjeta cancele o no renueve su (i) suscripción a Priority Pass o (ii) a la tarjeta de pagocon el emisor de la tarjeta, la tarjeta Priority Pass será inválida con efecto a partir de la fecha de cancelación de su (i)suscripción a Priority Pass o (ii) a la tarjeta de pago. Cualquier visita a las salas realizada por un titular que emplee unatarjeta inválida, incluyendo cualquier invitado, será cobrada al titular de la tarjeta.16. Los términos y condiciones de renovación se aplicarán a discreción de Priority Pass Ltd. Priority Pass Ltd tiene derecho adenegar la suscripción a personas empleadas o contratadas por unas líneas aéreas, aeropuerto o gobierno en relación conla seguridad de las líneas aéreas o aeropuertos.17. El grupo de empresas Priority Pass no se hace responsable de ningún conflicto que pueda surgir entre el titular de latarjeta y/o cualquier invitado y un operador de sala.18. El grupo de empresas Priority Pass se reserva el derecho, en cualquier momento, a su absoluta discreción y sinnotificación previa, a revocar la suscripción a Priority Pass. Cuando resulte aplicable se realizará un reembolsoproporcional de la tarifa de suscripción/tarifa anual (lo que resulte aplicable), siempre y cuando la revocación no se debaa un fraude por parte del titular de la tarjeta.19. El titular de la tarjeta acuerda que defenderá e indemnizará al grupo de empresas Priority Pass, sus consejeros,funcionarios, empleados y agentes (colectivamente “las partes indemnizadas”) y que mantendrá a cada parteindemnizada exenta de cualquier responsabilidad, daño, pérdida, demanda, litigio, sentencia, costes y gastos (incluyendolos honorarios razonables de abogados) por lesiones o fallecimiento de cualquier persona o por daños o la destrucción decualquier pertenencia, derivados del uso de cualquier sala por parte del titular de la tarjeta o cualquier invitado o cualquierpersona que se encuentre en dicha sala por orden del titular de la tarjeta, con la excepción de que esta indemnización nose aplicará a actos de negligencia grave o mala conducta intencionada por parte de las partes indemnizadas.175

174NUTZUNGSBEDINGUNGEN1. Die Priority-Pass-Karte ist nicht übertragbar und gilt nur mit Unterschrift des Kartenbesitzers und bis Ablauf desGültigkeitsdatums. Die Karte darf nur durch den Inhaber verwendet werden.2. Die Priority-Pass-Karte ist weder eine Zahlungskarte noch ist sie Nachweis der Kreditwürdigkeit. Der Versuch, die Karte zudiesen Zwecken zu nutzen, könnte ein Betrugsdelikt darstellen.3. Der Zutritt zu den Lounges ist nur bei Vorlage einer gültigen Priority-Pass-Karte möglich (für Priority Pass Select Karteninhaberkoennten Einschraenkungen zutreffen und für Priority Pass Karteninhaber in der U.S. welche die Mitgliedschaft durch einefinanzielle Institution erhalten haben). Zahlungskarten warden nicht als Ersatz für die Priority-Pass-Karte akzeptiert.4. Loungeaufenthalte unterliegen einer Gebühr pro Person und Besuch. Gegebenenfalls (je nach Mitgliedschaftskategorie) wirddie Zahlungskarte des Karteninhabers von (i) Priority Pass oder (ii) dem Kartenaussteller mit sämtlichen Aufenthaltsgebühren,einschließlich der Gebühren für Begleitpersonen, gemäß den Tarifen und Bedingungen, die (i) Priority Pass oder (ii) derKartenaussteller dem Karteninhaber in Zusammenhang mit dessen Priority-Pass-Mitgliedschaft mitgeteilt hat, belastet.Änderungen bezüglich der Gebühren für Loungeaufenthalte werden dem Kartenaussteller mitgeteilt, der dafür verantwortlichist, den Karteninhaber entsprechend zu verständigen. Der Priority-Pass-Konzern haftet weder für Meinungsverschiedenheitenzwischen dem Karteninhaber und dem Kartenaussteller noch für Verluste des Karteninhabers in Verbindung mitLoungeaufenthaltsgebühren, die vom Kartenaussteller in Rechnung gestellt wurden.5. Bei Vorzeigen der Priority-Pass-Karte bei Betreten einer Lounge fertigt ein Loungemitarbeiter einen Abdruck der Karte anund stellt dem Karteninhaber einen Aufenthaltsbeleg („Record of Visit“) aus oder nimmt einen entsprechenden Eintragvor. Einige Lounges verfügen über elektronische Kartenlesegeräte. Das Gerät liest die Angaben des Karteninhabersvom Magnetband auf der Rückseite der Priority-Pass-Karte ab. Gegebenenfalls wird der Karteninhaber gebeten, denAufenthaltsbeleg zu unterschreiben. Der Beleg zeigt auch die genaue Anzahl eventueller Begleitpersonen, aber nicht diepro Person und Besuch erhobene Gebühr. Die gegebenenfalls anfallende Aufenthaltsgebühr für den Karteninhaber und dieGebühr für Begleitpersonen basiert auf dem vom Loungebetreiber eingereichten Aufenthaltsbeleg/-eintrag.6. Zwar sind die Loungemitarbeiter für den Abdruck der Priority-Pass-Karte und die Ausstellung des Aufenthaltsbelegs/-eintrags verantwortlich, doch obliegt es dem Karteninhaber zu überprüfen, dass der Aufenthaltsbeleg/-eintrag dieNutzung der Lounge durch ihn selbst und durch eventuelle Gäste zum Nutzungszeitpunkt ordnungsgemäß darstellt. DerKarteninhaber ist für die Aufbewahrung der ihm gegebenenfalls an der Lounge überreichten Kopie des Aufenthaltsbelegsverantwortlich.7. Alle teilnehmenden Lounges befinden sich im Besitz von Drittunternehmen und werden von diesen betrieben.Der Karteninhaber und ihn begleitende Gäste müssen den Vorschriften und Richtlinien jeder teilnehmendenLounge/jedes teilnehmenden Clubs Folge leisten. Der Zugang kann aufgrund von Platzmangel beschränkt werden –dies steht jedoch gänzlich im Ermessen des jeweiligen Loungebetreibers. Der Priority-Pass-Konzern hat keinenEinfluss auf die angebotenen Einrichtungen, die Öffnungs-/Schließungszeiten oder die in den Lounges beschäftigtenMitarbeiter. Die Verwalter von Priority Pass werden sich nach Kräften darum bemühen, dass die beworbenenLeistungen und Einrichtungen zur Verfügung stehen; der Priority-Pass-Konzern garantiert deren Verfügbarkeit zumZeitpunkt des Besuchs durch den Karteninhaber jedoch in keiner Weise. Auch haftet der Priority-Pass-Konzern für keinerleiVerlust oder Schaden des Karteninhabers oder seiner Begleitpersonen infolge der Bereitstellung odermangelnden Bereitstellung der beworbenen Leistungen oder Einrichtungen, ob ganz oder teilweise. Für begleitendeKinder wird, falls sie zugelassen sind, die volle Gästegebühr berechnet, sofern im Loungeverzeichnis nichts anderesangegeben ist.8. Teilnehmende Lounges können sich das Recht vorbehalten, einen Höchstaufenthalt (meist 3 bis 4 Stunden) aufzuerlegen,um eine Überfüllung zu vermeiden. Dies liegt im Ermessen des jeweiligen Loungebetreibers, der für längere Aufenthalteeine Gebühr berechnen kann.9. Teilnehmende Lounges sind vertraglich nicht verpflichtet, Flüge anzukündigen, und der Priority-Pass-Konzern kann fürdirekte oder indirekte Verluste nicht haftbar gemacht werden, wenn ein Karteninhaber und/oder begleitende Gäste seinen/ihren Flug/Flüge verpasst/en.10. Die Bereitstellung kostenloser alkoholischer Getränke (falls vor Ort gesetzlich erlaubt) liegt im Ermessen des jeweiligenLoungebetreibers und kann in einigen Fällen beschränkt sein. In einem solchen Fall sind etwaige für den zusätzlichenKonsum anfallende Gebühren vom Karteninhaber direkt an die Loungemitarbeiter zu zahlen. Näheres entnehmen Sie bitteder Beschreibung der einzelnen Lounges.11. Eventuell vorhandene telefonische Einrichtungen sind von Lounge zu Lounge unterschiedlich. Ihre Bereitstellung liegtim Ermessen des jeweiligen Loungebetreibers. Die kostenlose Nutzung ist normalerweise auf Ortsgespräche begrenzt.Eventuelle Gebühren für die Nutzung von Telefon, Fax-, Internet-, Wi-Fi- und Duscheinrichtungen sowie Erfrischungen undSpa Behandlungs Kosten liegen im Ermessen des jeweiligen Loungebetreibers. Die Gebühren sind vom Karteninhaber direktan den Loungebetreiber zu zahlen.12. Zutritt zu den Lounges ist ausschließlich Karteninhabern und Gästen erlaubt, die ein gültiges Flugticket für genau diesenReisetag besitzen. Angestellte von Fluggesellschaften, Flughafen- und andere Reiseindustrieangestellte, die mit preislichreduzierten Tickets reisen, haben keinen Zutritt. Außerhalb der USA müssen Passagiere neben einem Flugticket auch einegültige Bordkarte für einen startenden Flug, d.h. beim Abflug, besitzen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass sich einigeLounges in Europa innerhalb gekennzeichneter Schengenbereiche des Flughafens befinden, was bedeutet, dass der Zutrittzu diesen Lounges nur gestattet ist, wenn Mitglieder zwischen Schengenländern reisen (Österreich, Belgien, Tschechien,Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg,Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz).13. Der Zutritt zu den Lounges ist Mitgliedern und eventuellen Gästen (einschließlich Kindern) vorbehalten, die angemessengekleidet sind und sich in gehöriger Weise benehmen (kurze Hosen sind außerhalb der USA nicht erlaubt). Kinder bzw.Kleinkinder, die die Ruhe und Bequemlichkeit anderer Loungebesucher stören, werden gegebenenfalls gebeten, dieLounge zu verlassen. Der Priority-Pass-Konzern haftet für keinerlei Verlust des Mitglieds oder seiner Gäste, wenn einLoungebetreiber ihm/ihnen den Zutritt verwehrt, weil das Mitglied und/oder seine Gäste diesen Bedingungen nichtentsprechen.14. Verlust, Diebstahl oder Beschädigung einer Priority-Pass-Karte ist unverzüglich (i) der Priority-Pass-Niederlassung, die dieKarte ausgestellt hat, oder (ii) dem Kartenaussteller zu melden, der für die Ausstellung einer Ersatzkarte verantwortlich ist.Gegebenfalls wird eine Gebühr in Höhe von 25 US$ erhoben.15. Sollte der Karteninhaber (i) seine Mitgliedschaft bei Priority Pass oder (ii) seine Zahlungskarte beim Kartenausstellerkündigen oder nicht verlängern, wird die Priority-Pass-Karte mit dem Datum der Kündigung (i) der Mitgliedschaft beiPriority Pass oder (ii) der Zahlungskarte ungültig. Jeder Loungeaufenthalt eines Karteninhabers und seiner Gäste unterNutzung einer ungültigen Karte wird dem Karteninhaber in Rechnung gestellt.16. Die Verlängerungsbedingungen liegen im Ermessen der Priority Pass Ltd. Aus Gründen der Sicherheit der Fluggesellschaftenoder Flughäfen hat die Priority Pass Ltd das Recht, die Mitgliedschaft Personen zu verweigern, die bei einer Fluggesellschaft,einem Flughafen oder einer Regierung beschäftigt sind oder in deren Auftrag stehen.17. Der Priority-Pass-Konzern kann für Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Karteninhaber und/oder Gästen unddem Loungebetreiber nicht verantwortlich gemacht werden.18. Der Priority-Pass-Konzern behält sich das Recht vor, jederzeit nach freiem Ermessen und ohne vorherige Ankündigungdie Mitgliedschaft bei Priority Pass zu widerrufen. Gegebenenfalls erfolgt eine anteilsmäßige Erstattung der jährlichenMitglieds- oder Beitrittsgebühr (was immer zutrifft), vorausgesetzt, dass der Widerruf nicht wegen Betrugs auf Seitendes Mitglieds erfolgt.19. Der Karteninhaber erklärt sich damit einverstanden, dass er den Priority-Pass-Konzern, seine Vorstandsmitglieder,Amtsträger, Mitarbeiter und Vertreter (zusammenfassend „die schadlos gehaltenen Parteien“) in Bezug auf jegliche Haftung,Schäden, Verluste, Forderungen, Verfahren, Urteile, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten)für Körperverletzung oder Tod jeglicher Personen oder Beschädigung oder Zerstörung jeglicher Eigentumswerte infolgeder Nutzung jeglicher Lounge durch den Karteninhaber oder irgendwelche Gäste oder andere Personen in der besagtenEinrichtung auf Geheiß des Karteninhabers verteidigen, von der Verantwortung entbinden und schadlos halten wird.Allerdings erstreckt sich eine solche Schadloshaltung nicht auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder schwerer Verfehlungenseitens der schadlos gehaltenen Parteien.

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