BESONDERER HINWEIS• Die in der Zubehör-Disk enthaltene Software und derenUrheberrechte sind im alleinigen Besitz der SteinbergMedia Technologies GmbH.• Die Verwendung dieser Software sowie dieser Bedienungsanleitungunterliegen der Lizenzvereinbarung, mit derenBestimmungen sich der Käufer beim Öffnen des Softwarepaketsin vollem Umfang einverstanden erklärt. (Bitte lesenSie sich die Software-Lizenzvereinbarung am Ende diesesHandbuchs vor der Installation des Programms sorgfältigdurch.)• Das Kopieren der Software und die Vervielfältigung diesesHandbuchs als Ganzes oder in Teilen sind nur mit ausdrücklicherschriftlicher Genehmigung des Herstellerserlaubt.• Yamaha übernimmt keinerlei Garantie hinsichtlich der Nutzungdieser Software und der dazugehörigen Dokumentationund kann nicht für die Folgen der Nutzung vonHandbuch und Software verantwortlich gemacht werden.• Diese Disc dient NICHT audiovisuellen Zwecken. SpielenSie diese Disc nicht in einem CD-/DVD-Player ab. Anderenfallskönnen schwere Schäden am Player entstehen.• Für Informationen über die minimalen Systemanforderungenund die neuesten Informationen zu der auf der Disc befindlichenSoftware besuchen Sie folgende Website.• Beachten Sie, dass Yamaha keine technische Unterstützungfür die auf der Zubehör-Disc enthaltene DAW-Softwaregewährt.Über die Zubehör-DiscÜber die DAW-Software auf der Zubehör-DiscDie Zubehör-Disc enthält DAW-Software sowohl für Windowsals auch für Macintosh.HINWEIS • Achten Sie darauf, die DAW-Software im „Administrator“-Accountzu installieren.• Um die auf der Zubehör-Disc enthaltene Software installierenzu können, benötigen Sie eine funktionierendeInternetverbindung. Achten Sie darauf, bei der Installationalle Felder auszufüllen.•Wenn Sie einen Macintosh-Computer benutzen, doppelklickenSie auf die Datei „***.mpkg“, um mit der Installationzu beginnen.Für Informationen über die minimalen Systemanforderungenund die neuesten Informationen zu der auf der Disc befindlichenSoftware besuchen Sie folgende Website.Über die Software-UnterstützungUnterstützung der DAW-Software auf der Zubehör-Disc wirdvon Steinberg auf deren Website unter der folgenden Adressegewährt.http://www.steinberg.netSie können die Steinberg-Website auch über das Hilfemenü(Help) der enthaltenen DAW-Software erreichen. (Im Hilfemenüfinden Sie auch die PDF-Anleitung und weitere Informationenzur Software.)ACHTUNGSOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNGBITTE LESEN SIE SORGFALTIG DIESE LIZENZVEREINBARUNG („VEREINBARUNG“), BEVOR SIE DIE SOFTWARE BENUTZEN.DER GEBRAUCH DIESER SOFTWARE IST IHNEN NUR GEMASS DEN BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN DIESER VER-EINBARUNG GESTATTET. DIES IST EINE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN (ALS PRIVATPERSON ODER ALS NATÜRLICHEPERSON) UND DER YAMAHA CORPORATION („YAMAHA“).DURCH DAS ÖFFNEN DER VERSIEGELUNG DIESER VERPACKUNG BRINGEN SIE ZUM AUSDRUCK, AN DIE BEDINGUNGENDIESER LIZENZ GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE NICHT MIT DEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN SIND, INSTALLIERENODER KOPIEREN SIE DIESE SOFTWARE NICHT, UND VERWENDEN SIE SIE AUF KEINE ANDERE WEISE.DIESE VEREINBARUNG ENTHALT DIE BEDINGUNGEN IHRER ANWENDUNG DER „DAW“-SOFTWARE VON STEINBERG MEDIATECHNOLOGIES GMBH („STEINBERG“), DIE BESTANDTEIL DIESES PRODUKTS IST. DA DIE WAHREND DER INSTALLATIONDER „DAW“-SOFTWARE AUF IHREM PC-BILDSCHIRM ANGEZEIGTE SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG FÜR ENDANWENDER(EUSLA) DURCH DIESE VEREINBARUNG ERSETZT WIRD, SOLLTEN SIE DIE EUSLA NICHT BEACHTEN. DIES BEDEUTET, DASSSIE WAHREND DER INSTALLATION SIE BEI ERSCHEINEN DER EUSLA „AGREE“ AUSWAHLEN SOLLTEN, OHNE DIE VEREINBA-RUNG TATSACHLICH ZU AKZEPTIEREN, UM AUF DER NACHSTEN BILDSCHIRMSEITE FORTZUFAHREN.1. GEEWAHRUNG EINER LIZENZ UNDCOPYRIGHTYamaha gewährt Ihnen hiermit das Recht, eine einzige Kopieder mitgelieferten Software-Programme und Daten („SOFT-WARE“) zu nutzen. Der Begriff SOFTWARE umfasst alleUpdates der mitgelieferten Software und Daten. Die SOFT-WARE ist Eigentum von STEINBERG und durch den geltendenUrheberrechtsschutz und alle geltenden internationalen Handelsrechtegeschützt. Yamaha hat ein Unterlizenzrecht erworben,um Sie für die Verwendung der SOFTWARE lizensierenzu können. Sie haben zwar das Recht, Besitzansprüche aufdie durch den Gebrauch der SOFTWARE erstellten Daten zuerheben, doch die SOFTWARE selbst bleibt weiterhin durchdas entsprechende Copyright geschützt.• Sie dürfen die SOFTWARE auf genau einem Computerverwenden.• Sie dürfen ausschließlich zu Backup-Zwecken eine Kopieder SOFTWARE in maschinenlesbarer Form erstellen, wennsich die SOFTWARE auf einem Medium befindet, welcheseine solche Sicherungskopie erlaubt. Auf der erstelltenSicherungskopie müssen Sie den Urheberrechtshinweisvon Yamaha und alle anderen Eigentumsrechte der dieSOFTWARE betreffenden Hinweise wiedergeben.• Sie dürfen nur dann dauerhaft all Ihre Rechte an der SOFT-WARE an Dritte übertragen, wenn Sie sie zusammen mitdiesem Produkt übergeben, und wenn der Empfänger dieLizenzvereinbarung liest und dieser zustimmt.96<strong>MW8CX</strong>/<strong>MW10C</strong> Owner’s <strong>Manual</strong>
2. BESCHRANKUNGEN• Sie dürfen nicht die SOFTWARE einem Reverse Engineeringunterziehen, sie dekompilieren oder auf andere Weisean deren Quell-Code gelangen.• Es ist Ihnen nicht gestattet, die SOFTWARE als Ganzesoder teilweise zu vervielfältigen, zu modifizieren, zu ändern,zu vermieten, zu verleasen oder auf anderen Wegen zu verteilenoder abgeleitete Produkte aus der SOFTWARE zuerstellen.• Sie dürfen nicht die SOFTWARE elektronisch von einemComputer auf einen anderen übertragen oder sie in einNetzwerk mit anderen Computern einspeisen.• Sie dürfen nicht die SOFTWARE verwenden, um illegaleoder gegen die guten Sitten verstoßende Daten zu verbreiten.• Sie dürfen nicht auf dem Gebrauch der SOFTWARE basierendeDienstleistungen erbringen ohne die Erlaubnis derYamaha Corporation.Urheberrechtlich geschützte Daten, einschließlich, aber nichtdarauf beschränkt, MIDI-Songdateien, die mithilfe dieserSOFTWARE erstellt werden, unterliegen den nachfolgendenBeschränkungen, die vom Benutzer zu beachten sind.• Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfenohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers nicht für kommerzielleZwecke verwendet werden.• Die mithilfe dieser SOFTWARE erhaltenen Daten dürfennicht dupliziert, übertragen, verteilt oder einem öffentlichenPublikum vorgespielt oder dargeboten werden, es sei denn,es liegt eine Genehmigung durch den Inhaber der Urheberrechtevor.• Weder darf die Verschlüsselung der mithilfe dieser SOFT-WARE erhaltenen Daten entfernt, noch darf das elektronischeWasserzeichen ohne Genehmigung des Inhabers derUrheberrechte verändert werden.3. BEENDIGUNG DES VERTRAGSVER-HALTNISSESDiese Lizenzvereinbarung tritt am Tag des Erhalts der SOFT-WARE in Kraft und bleibt bis zur Beendigung wirksam. Wenneines der Urheberrechtsgesetze oder eine Maßgabe dieserVereinbarung verletzt wird, endet die Vereinbarung automatischund sofort ohne Vorankündigung durch Yamaha. In diesemFall müssen Sie die lizenzierte SOFTWARE und diemitgelieferten Unterlagen und alle Kopien davon unverzüglichvernichten.4. BESCHRANKTE GARANTIE AUFMEDIENBezüglich SOFTWARE, die auf physikalischen Medien vertriebenwird, garantiert Yamaha, dass die physikalischen Medien,auf denen die SOFTWARE aufgezeichnet wurde, für einenZeitraum von vierzehn (14) Tagen nach dem per Kaufbeleg/Lieferschein nachweisbaren Empfangsdatum und bei normalemGebrauch frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind.Der volle Umfang der Verantwortung von Yamaha und Ihre einzigeAbhilfemöglichkeit ist der Ersatz des defekten Mediumsoder der defekten Medien durch Einsendung an Yamaha odereinen autorisierten Vertragshändler von Yamaha innerhalb vonvierzehn Tagen zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs/Lieferscheins. Yamaha ist nicht zum Ersatz von Medien verpflichtet,die durch Unfälle, Misbrauch oder fehlerhafteAnwendung beschädigt wurden. YAMAHA SCHLIESSTUNTER MAXIMALER AUSSCHÖPFUNG DES GELTENDENRECHTS AUSDRÜCKLICH JEGLICHE STILLSCHWEIGEN-DEN GARANTIEN AUF PHYSIKALISCHE MEDIEN AUS, EIN-SCHLIESSLICH STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN FÜRALLGEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIETAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN EINSATZZWECK.5. BESCHRANKTE GARANTIE AUF DIESOFTWARESie erkennen ausdrücklich an, dass der Gebrauch der SOFT-WARE ausschließlich auf eigene Gefahr erfolgt. Die SOFT-WARE und ihre Anleitungen werden Ihnen ohneMängelgewähr oder andere Garantien zur Verfügung gestellt.UNGEACHTET DER ANDEREN BESTIMMUNGEN DIESERLIZENZVEREINBARUNG WERDEN VON YAMAHA KEINEAUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARAN-TIEN HINSICHTLICH DIESER SOFTWARE ÜBERNOMMEN,EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRANKT AUF STILL-SCHWEIGENDE GARANTIEN FÜR ALLGEMEINEGEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICHKEIT FÜREINEN BESTIMMTEN EINSATZZWECK ODER DIE NICHTVER-LETZUNG DER RECHTE DRITTER. BESONDERS, ABEROHNE DAS OBENGENANNTE EINZUSCHRANKEN, GARAN-TIERT YAMAHA NICHT, DASS DIE SOFTWARE IHREANSPRÜCHE ERFÜLLT, DASS DER BETRIEB DER SOFT-WARE OHNE UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLERFREIERFOLGT ODER DASS FEHLER IN DER SOFTWARE BESEI-TIGT WERDEN.6. HAFTUNGSBESCHRANKUNGYAMAHA GEHT DIE NACHFOLGEND SPEZIFIZIERTE VER-PFLICHTUNG EIN, DIE VERWENDUNG DER SOFTWAREUNTER DEN GENANNTEN BEDINGUNGEN ZU ERLAUBEN.YAMAHA ÜBERNIMMT IHNEN GEGENÜBER ODER GEGEN-ÜBER DRITTEN IN KEINEM FALL DIE HAFTUNG FÜRIRGENDWELCHE SCHADEN EINSCHLIESSLICH, JEDOCHNICHT BESCHRANKT AUF DIREKT ODER BEILAUFIG ENT-STANDENE SCHADEN ODER FOLGESCHADEN, AUFWEN-DUNGEN, ENTGANGENE GEWINNE, DATENVERLUSTEODER ANDERE SCHADEN, DIE INFOLGE DER VERWEN-DUNG, DES MISSBRAUCHS ODER DER UNMÖGLICHKEITDER VERWENDUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN KÖN-NEN, SELBST WENN YAMAHA ODER EIN AUTORISIERTERHANDLER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHADENAUFMERKSAM GEMACHT WURDE. In keinem Fall überschreitenIhre Ansprüche gegen Yamaha aufgrund von Schäden,Verlusten oder Klageansprüchen (aus Vertrag,Schadensersatz oder anderen) den Kaufpreis der SOFT-WARE.7. GENERALDiese Vereinbarung ist im Einklang mit dem japanischenRecht zu interpretieren und wird von diesem beherrscht, ohneeinen Bezug auf jegliche Prinzipien eines Rechtskonflikts herzustellen.Alle Rechtsstreitigkeiten und -verfahren sind amTokyo District Court in Japan durchzuführen. Falls aus irgendeinemGrund Teile dieser Lizenzvereinbarung von einemzuständigen Gericht für unwirksam erklärt werden sollten,dann sollen die übrigen Bestimmungen der Lizenzvereinbarungweiterhin voll wirksam sein.8. VOLLSTANDIGKEIT DER VEREINBA-RUNGDiese Lizenzvereinbarung stellt die Gesamtheit der Vereinbarungenin Bezug auf die SOFTWARE und alle mitgeliefertenschriftlichen Unterlagen zwischen den Parteien dar undersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen schriftlichen odermündlichen Übereinkünfte oder Vereinbarungen in Bezug aufdiese Thematik. Zusätze oder Anderungen dieser Vereinbarungsind nicht bindend, wenn Sie nicht von einem vollständigauthorisierten Repräsentanten von Yamaha unterzeichnetsind.<strong>MW8CX</strong>/<strong>MW10C</strong> Owner’s <strong>Manual</strong> 97