journal of european integration history revue d'histoire de l ...
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Das Post- und Fernmel<strong>de</strong>wesen im europäischen Integrationsprozess 105<br />
PTT-Ministern eingefor<strong>de</strong>rten bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Entscheidungen durch ein<br />
Ministergremium waren in bei<strong>de</strong>n Entwürfen nicht beachtet wor<strong>de</strong>n. Statt<strong>de</strong>ssen<br />
sollten die jeweiligen Gremien nur Stellungnahmen und Empfehlungen<br />
aussprechen können. Dafür sahen die Entwürfe aber Mehrheitsentscheidungen vor,<br />
die bei <strong>de</strong>r EGPF auf Ministerebene und bei <strong>de</strong>r CEPT auf Verwaltungsebene<br />
erfolgen sollten. Auch die in <strong>de</strong>n Entwürfen angeführten inhaltlichen Ziele <strong>de</strong>r<br />
Zusammenarbeit wiesen nur geringe Unterschie<strong>de</strong> auf. Einzig die Einführung von<br />
Vorzugstarifen, d.h. Porto- und Gebührenermäßigungen im Bereich <strong>de</strong>s<br />
europäischen Binnenmarktes, und die technische Zusammenarbeit waren Bereiche,<br />
in <strong>de</strong>nen das EGPF-Statut weiterreichen<strong>de</strong> Ziele formulierte.<br />
Deutliche Unterschie<strong>de</strong> zeigten sich bei <strong>de</strong>n geplanten organisatorischen<br />
Strukturen: Während die EGPF permanent arbeiten<strong>de</strong> und mit klar <strong>de</strong>finierten<br />
Aufgabenbereichen versehene Organe erhalten sollte, zeichneten sich im<br />
CEPT-Entwurf sehr lokkere Strukturen mit wechseln<strong>de</strong>r Geschäftsverantwortung ab.<br />
4.4 Scheitern <strong>de</strong>r EWG-Initiative<br />
Für die Mitgliedstaaten <strong>de</strong>r EWG hatte <strong>de</strong>r nächste Schritt zur Gründung <strong>de</strong>r EGPF<br />
darin bestan<strong>de</strong>n, das Statut von <strong>de</strong>n nationalen Regierungen beschließen zu lassen,<br />
um es danach <strong>de</strong>m Rat <strong>de</strong>r EWG zur Beschlussfassung und Inkraftsetzung<br />
zuzuleiten. Das Statut stieß jedoch auf <strong>de</strong>n Wi<strong>de</strong>rstand <strong>de</strong>r Regierungen, <strong>de</strong>r<br />
exemplarisch an <strong>de</strong>r Reaktion <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Bun<strong>de</strong>sregierung skizziert wer<strong>de</strong>n soll.<br />
Als Postminister Richard Stücklen im November 1958 <strong>de</strong>m Kabinett das Statut<br />
vorlegte, stieß er auf heftigen Wi<strong>de</strong>rstand gegen die „funktionale Autonomie“ <strong>de</strong>r<br />
EGPF, die seinen Ministerkollegen praktisch jegliches Mitspracherecht in<br />
PTT-Angelegenheiten <strong>de</strong>r EWG untersagte. Sie kritisierten die gewählte<br />
Organisationsform, das geplante Inkrafttreten durch eine Verordnung <strong>de</strong>r EWG und<br />
die fehlen<strong>de</strong>n Entscheidungskompetenzen <strong>de</strong>r Gemeinschaftsorgane. Nach Ansicht<br />
<strong>de</strong>r Regierungsvertreter sollte das Statut das PTT-Wesen nur scheinbar in die EWG<br />
einglie<strong>de</strong>rn, tatsächlich aber eine autonome Organisation mit eigener<br />
Willensbildung schaffen. In einer solchen Organisation sahen sie einen<br />
Wi<strong>de</strong>rspruch zur Grundi<strong>de</strong>e <strong>de</strong>r EWG, für die es nur integrierte Sachgebiete geben<br />
könne, die alle primär einen Beitrag zur Wirtschafts<strong>integration</strong> leisten wür<strong>de</strong>n. Das<br />
Kabinett for<strong>de</strong>rte, die EGPF erkennbar in <strong>de</strong>n organisatorischen Rahmen <strong>de</strong>r EWG<br />
einzuglie<strong>de</strong>rn, da sie „ein Mittel zur Verwirklichung <strong>de</strong>r Ziele <strong>de</strong>r EWG sein<br />
muss”. 46 Es war nicht gewillt das Statut zu verabschie<strong>de</strong>n, und fällte am 21. Januar<br />
1959 <strong>de</strong>n Prinzipbeschluss, <strong>de</strong>r Gründung einer EGPF nur „auf <strong>de</strong>r Grundlage und<br />
in <strong>de</strong>n Grenzen <strong>de</strong>s Art.235“ zuzustimmen. 47<br />
Ein Alternativvorschlag <strong>de</strong>r nie<strong>de</strong>rländischen Regierung, die EGPF ohne<br />
formelle Anknüpfung an die EWG auf <strong>de</strong>r Basis eines Staatsabkommens zu<br />
grün<strong>de</strong>n, scheiterte am Wi<strong>de</strong>rstand <strong>de</strong>r Verwaltungen und PTT-Minister. Die<br />
46. Vgl.: BArch Koblenz, B257/343.<br />
47. Vgl.: Kabinettsprotokoll vom 21.1.1959. BArch Koblenz, B257/10566.