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COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

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• die Teilschuldverschreibungen auf Grundlage eines angepassten Zinssatzes verzinst werden;<br />

die Zinszahlung, die ohne den Eintritt eines Abhängigkeitsereignisses fällig gewesen wäre,<br />

wird hierbei gemäß einer Formel angepasst, die dem Eintritt des Abhängigkeitsereignisses<br />

Rechnung trägt.<br />

Bei mehreren Referenzschuldnern können die Endgültigen Bedingungen vorsehen, dass sich jedes<br />

Abhängigkeitsereignis auf die zu leistenden Zinszahlungen auswirkt oder dass ein bestimmtes<br />

Abhängigkeitsereignis aus einer Reihe solcher Ereignisse entsprechende Auswirkungen hat.<br />

Die Endgültigen Bedingungen können vorsehen, dass Zinsen unabhängig vom Eintritt eines<br />

Abhängigkeitsereignisses angepasst oder gemäß einer bestimmten Formel abhängig vom<br />

Absicherungswert, wie in den Endgültigen Bedingungen beschrieben, berechnet werden.<br />

Kreditabhängigkeit von Kapitalzahlungen (Derivative Teilschuldverschreibungen)<br />

Im Falle Derivativer Teilschuldverschreibungen können die Endgültigen Bedingungen vorsehen, dass<br />

die Kreditabhängigkeit auch auf die im Rahmen der Teilschuldverschreibungen zu leistenden<br />

Kapitalzahlungen Anwendung findet; die Kapitalzahlung, die ohne den Eintritt eines<br />

Abhängigkeitsereignisses fällig gewesen wäre, wird hierbei gemäß einer Formel angepasst, die dem<br />

Eintritt des Abhängigkeitsereignisses Rechnung trägt. Die Endgültigen Bedingungen können<br />

vorsehen, dass nach Eintritt eines oder mehrerer Abhängigkeitsereignisse:<br />

• die Teilschuldverschreibungen vorzeitig zurückgezahlt werden, und zwar<br />

• zum Barausgleichsbetrag am Barausgleichstag, oder<br />

• mittels Lieferung Lieferbarer Verbindlichkeiten des betroffenen Referenzschuldners,<br />

oder<br />

• die Teilschuldverschreibungen bei Endfälligkeit zum Angepassten Kapitalbetrag zurückgezahlt<br />

werden.<br />

Auf diese beiden Varianten kann zusätzlich der vorstehend beschriebene risikoerhöhende Effekt<br />

("Leverage") (siehe Seite G-6) Anwendung finden.<br />

Die Endgültigen Bedingungen können vorsehen, dass ein Kreditereignis, bzw. im Falle mehrerer<br />

Referenzschuldner, jedes Kreditereignis zu einem Anstieg ("Absicherungsbetrag") des am<br />

Fälligkeitstermin zu zahlenden Rückzahlungsbetrages führt. Unabhängig von Kreditereignissen wird<br />

der Rückzahlungsbetrag gemäß einer bestimmten Formal je nach Absicherungsbetrag angepasst, wie<br />

in § 4 der Anleihebedingungen vorgesehen und/oder in den Endgültigen Bedingungen festgelegt.<br />

Informationen über die Referenzwerte<br />

Die Endgültigen Bedingungen können vorsehen, dass der Zahlungsbetrag der<br />

Teilschuldverschreibungen zusätzlich von bestimmten Referenzwerten abhängig ist.<br />

Das heißt, dass ein Anleger möglicherweise unter bestimmten Umständen und abhängig von der Zins-<br />

und Rückzahlungsstruktur und den Referenzwerten nach Maßgabe der Endgültigen Bedingungen<br />

keine Zinszahlungen sowie den Nennbetrag nicht in voller Höhe zurückerhält.<br />

Die Auswirkungen dieser Referenzwertabhängigkeit auf die Anlage hängen von dem in den<br />

Endgültigen Bedingungen festgelegten Referenzwert ab:<br />

(i) Formel mit strukturierten Zinskomponenten<br />

Sehen die Endgültigen Bedingungen vor, dass Zahlungen auf die Teilschuldverschreibungen<br />

von einer Formel mit strukturierten Zinskomponenten abhängen, legen die Endgültigen<br />

Bedingungen die strukturierten Zinskomponenten fest, erläutern den mathematischen<br />

G-31

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